Niederlande verbietet kommerzielle Handaufzucht

  • "Neues Gesetz: Niederlande verbietet kommerzielle Handaufzucht


    Seit 1. Juli dieses Jahres ist es in den Niederlanden verboten, dass Jungtiere vor Erreichen der Selbstständigkeit ohne triftigen Grund von den Elterntieren getrennt werden. Dies gilt auch für alle Papageienvögel.

    Das Gesetz schreibt vor, dass alle Jungvögel bei den Eltern zu bleiben haben, bis sie im Stande sind, selbstständig zu fressen. Die Universität von Wageningen hat deshalb eine Liste angefertigt, die festlegt, ab wann welche Papageienart in Bezug auf die Nahrungsaufnahme als selbstständig anzusehen ist. Wenn man gegen dieses Gesetz verstößt, kann es auf eine Strafe von bis zu sechs Monaten Haft oder auf eine Geldstrafe von bis zu 20.250 € hinauslaufen. Das Trennen von Eltern und Jungvögeln wird nur in Notfällen erlaubt, und zwar dort, wo die Gesundheit und das Wohlbehagen eines Elternteils oder eines Jungvogels gefährdet ist. Die Beweislast in diesen Situationen liegt jedoch beim Züchter. Das Gesetz erlaubt aber, Interaktionen mit den Jungvögeln. So dürfen sie z. B. für tierärztliche Untersuchungen und Zusatzfütterungen für kurze Zeit aus dem Nest/Brutkasten genommen werden. Der komplette Gesetzestext ist nachzulesen im Staatsblad van het Koninkrijt der Nederlanden 210/2014 unter „Besluit van 5 juni 2014, houdende regels met betrekking tot houders van dieren (Besluit houders van dieren)“. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis in den Niederlanden eine Positivliste für Vögel zur Anwendung kommen wird.
    Quelle: http://www.cityparrots.org"


    Quelle: Ulmer-Verlag

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Ja, Frieda, ein weiterer kleiner Fortschritt. Ich laß mich mal überraschen, wann Deutschland endlich Österreich und den Niederlanden folgen wird.


    Vor ein paar Jahren hatte ich mit einem guten Papageienfreund damit begonnen, die Mindestanforderungen von 1995 inhaltlich zu überarbeiten. Leider hat dieser "Freund" sich inzwischen von den Papageien verabschiedet und die komplette Überarbeitung schlummert auf meinem PC. Aber die Mindestanforderungen haben leider auch nur einen empfehlenden und keinen rechtsverbindlichen Charakter.


    Gruß
    Heidrun



    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)


  • Schöööön - immer wieder mal kleine Lichtpunkte am Horizont. Danke für die gute Nachricht!


    wenn die eu diese gesetz übernehmen würde - dann würde die sonne am himmel überstrahlt und unglaublich viel elend in zukunft verhindert!
    hoffen dürfen wir ja...


    viele grüße andrea

  • ......schöner Erfolg, zumindest auf dem Papier...... :thumbup:


    Ich bin mir aber ganz sicher, dass Züchter dieses Verbot schnellstmöglich umgehen können und werden.
    Das ist leider die traurige Wahrheit bei vielen Gesetzen.


    Ich denke da nur an den § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Eigentlich ist dort alles geregelt
    und festgelegt, es gibt aber dort auch immer wieder weitere Verweise auf anderen §§, so dass § 44 letztlich so schwammig und löcherig ist, wie
    ein Schweizer Käse!!!


    Man kann nur hoffen, dass dies in diesem Fall nicht zutrifft.... :thumbdown:


    Liebe Grüße von


    Claudia

  • Wenigstens ein kleiner Schritt in die richtige Richtung...obwohl ich da auch meine Bedenken habe, das die geldgierigen Züchter nicht doch ihre Phantasie freien Lauf lassen um dieses Gesetz zu umgehen.


    Aber keiner von uns gibt die Hoffnung auf, das sich dort wirklich mal was ändert.




    Lieben Gruß


    Petra

    ***Begrenzt ist das Leben - unsterblich die Erinnerung***

  • Natürlich gibt es immer wieder Schlupflöcher aber es kommt jetzt auf den genauen Gesetzestext an und daraus wird dann ersichtlich, wie leicht durch ein Schlupfloch zu kriechen wäre.


    Wichtig finde ich, daß in einigen Köpfen etwas im Sinne der Papageien stattgefunden haben muß - ansonsten wäre das Gesetz nicht entstanden.


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Da hast du Recht, Heidrun.


    Aber immerhin ist jedes einzelne Federkind, das nicht mit der Hand aufgezogen wird, ein Erfolg !!!


    Gruß Petra

    ***Begrenzt ist das Leben - unsterblich die Erinnerung***