"Neues Gesetz: Niederlande verbietet kommerzielle Handaufzucht
Seit 1. Juli dieses Jahres ist es in den Niederlanden verboten, dass Jungtiere vor Erreichen der Selbstständigkeit ohne triftigen Grund von den Elterntieren getrennt werden. Dies gilt auch für alle Papageienvögel.
Das Gesetz schreibt vor, dass alle Jungvögel bei den Eltern zu bleiben haben, bis sie im Stande sind, selbstständig zu fressen. Die Universität von Wageningen hat deshalb eine Liste angefertigt, die festlegt, ab wann welche Papageienart in Bezug auf die Nahrungsaufnahme als selbstständig anzusehen ist. Wenn man gegen dieses Gesetz verstößt, kann es auf eine Strafe von bis zu sechs Monaten Haft oder auf eine Geldstrafe von bis zu 20.250 € hinauslaufen. Das Trennen von Eltern und Jungvögeln wird nur in Notfällen erlaubt, und zwar dort, wo die Gesundheit und das Wohlbehagen eines Elternteils oder eines Jungvogels gefährdet ist. Die Beweislast in diesen Situationen liegt jedoch beim Züchter. Das Gesetz erlaubt aber, Interaktionen mit den Jungvögeln. So dürfen sie z. B. für tierärztliche Untersuchungen und Zusatzfütterungen für kurze Zeit aus dem Nest/Brutkasten genommen werden. Der komplette Gesetzestext ist nachzulesen im Staatsblad van het Koninkrijt der Nederlanden 210/2014 unter „Besluit van 5 juni 2014, houdende regels met betrekking tot houders van dieren (Besluit houders van dieren)“. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis in den Niederlanden eine Positivliste für Vögel zur Anwendung kommen wird.
Quelle: http://www.cityparrots.org"