Muß man das verstehen

  • Du Skeptiker :D


    Hier die Nummern:


    Untere Landschaftsbehörde


    Artenschutz beauftragte Frau Falkenberg +49 (0)2162391406


    Die Nummer von dem zuständigen Amtstierarzt erfrage ich am Mittwoch wenn er bei mir ist :D


    Von der Sachbearbeiterin in Vet.Amt ist die Nummer: Frau Polke +49 (0)2162391789
    wobei sie die Sachen nur bearbeitet ,der Amtstierarzt ist derjenige ,der deine Fragen zum Umsetzung beantworten kann



    Hat den bei dir ein besuch von Amtstierarzt stattgefunden,vor der Zuchtgenehmigung?


    Ich habe noch nie gehört das jemand nach der Anmeldung kontrolliert,zumindest bei uns nicht.


    Gruß Alex

  • Hier ein Auszug du Prollo:


    Was bedeutet "gewerbsmäßig"?


    Die
    Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn
    die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der
    Gewinnerzielung ausgeübt wird.


    Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:


    • Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als
      100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.
    • Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und 1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder


      2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder


      3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.

    • Generell gilt:
      Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren)
      gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als
      4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.

    Jetzt sag mir mal was Absurt ist :cursing:


    Qelle: http://www.bna-ev.de



    Aber ist kein ding, Alex erzählt ja immer nur Müll und Geschichten


    Deine Aussage somit bin ich nach wie vor ein privater Halter, der eine ZG hat (weil es so verlangt wird).


    Somit brauchst du die Zuchtgenehmigung gar nicht,deine Behörde würde für dich die Ringe bestellen,da es einfach als Zufällige Zucht angesehen wird!


    Alex

  • Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?


    • Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen
    • Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild- und Vogelparks, die Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
    • Der gewerbsmäßige Handel
    • Gewerbsmäßige Züchter und Halter
    • Wer Tiere zur Schau stellt.


    Finde immer noch keinen Privathalter drin,ist ja ein ding 8)


    Soll ich weitere Quellen oder Interviews suchen?????



    Alex

  • Wenn meine Erfahrungen(was ich selbst erlebt habe) hier ständig als Absurd und unwahr hingestellt werden, dann werde ich diese für mich behalten und aus diesem Forum mich zurückziehen.


    Ein bisschen Respekt denn ich vor Euch habe kann ich für mich auch verlangen,man kennt sich ja nicht seit Gestern !


    Alex

  • Zitat

    Zitat von »Carpsite«
    Damit ist man nicht mehr Privat


    und wenn du dann mal deine eigenen ausführungen genauer unter die lupe nimmst, dann wirsd du feststellen das ich auch mit zg immer noch privt bin.


    Zitat

    wenn ein Verkaufserlös von mehr als
    4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.


    wenn ich im jahr zb 3 junge graupis habe und diese für je 300 verkaufe oder 3 aras für je 600 liege ich auch unter der grenze. selbst wenn ich da überall noch eine null anhängen würde bleibe ich immernoch privat.ich gehöhre keiner staatlichen institution oder anderweitigen einrichtung an.
    selbst wenn ich ein gewerbe anmelde bleit mein sogenannter kleinbetrieb privat und wird nicht verstaatlicht ( wie zb früher in der ddr VEB genannt )
    für die steuer ist der reinerlös massgebend und nicht der verkaufspreis vom vkpreis sind dann 19 % mstw abzuführen. im gegenzug kann man aber selbstgezahlte mwst zurück bekommen und es zählt der tatsächlich erwirtschaftete gewinn !!! ergo nach abzug aller kosten wie futter, fahrtkosten, reinigungskosten usw.


    Zitat

    Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und 1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder


    2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder


    3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.


    selbst nach diesen kriterien bin ich als züchter noch privat, denn ich habe nur ein zp graupis und ein zp aras, wobei die aras noch keine nachzucht hatten und es fraglich ist ob da je mal was rauskommt.


    nun meine frage wo ist nun irgendwo was zu erkenne, dass ich nicht privat bin ???

  • Also, der Jörg ist Halter und Liebhaber. Er hält zwei Paare verschiedener Papageien. Sofern diese Jungtiere bekommen, muss er dafür eine ZG besitzen, die sich vor allem auf seine Sachkunde bezüglich Psittacose bezieht. Die Nachzuchten kann er veräußern auch ohne Gewerbeschein. Den Erlös setzt er bei seiner Steuererklärung mit ein. Ohne ZG darf er die Tiere nicht vermehren. Wenn die ULB ein Auge zudrückt, und ihm nachträgliche Beringung genehmigt, darf er es nicht ein zweites mal. Veräußern darf er Jungvögel ohne ZG überhaupt nicht. Alle Psittaciden müssen dann mit einem amtlichen Kennzeichen versehen werden.


    Wenn nun Araalex mehrere Paare regelmäßig brüten lässt, und seine Nachzuchten veräußern will, möglicher weise mit Gewinn, darf er das auch nur mit ZG. Damit ist er noch nicht Gewerbetreibender, sondern zunächst auch Liebhaber. Wenn er aber auf seine Erlöse Steuern bezahlen muss, kann er sich das etwas verbilligen, indem er auf seine Zucht Gewerbe anmeldet. So kann er die ausgegebenen Mehrwertsteuern auf seine Pflegemittel absetzen. Sie werden dann mit den Abzügen auf seine Einkünfte aufgewogen. Auf den Erlös seiner Vogelverkäufe muss er dann auch Umsatzsteuern abführen, die er vorher dem Kunden abgeknöpft hat. Nachteil beim Gewerbe ist, dass er ja auch Gewerbesteuern und Beiträge bei der IHK abführen muss. Er hat dann die Beweispflicht, wenn seine Einahmen für sein Gewerbe und zum Lebensunterhalt nicht reichen, wenn er sich von den Beiträgen und Steuern befreien lassen will. Das heißt für mich aber, dass ich lieber Liebhaber bleibe, weil sich der Aufwand bei drei Aras gar nicht lohnt. Die Einkünfte aus Verkäufen sind dann als Erlöse aus selbständiger Arbeit bei der Einkommensteuer anzumelden. Dem Finanzamt ist der Aufwand total wurscht, Hauptsache, man meldet die umgesetzten Kröten an. Dem Gewerbeamt ist es auch wurscht, es sei denn, man versucht, seine Aufwendungen steuerlich geltend zu machen oder hat steuerpflichtige Einnahmen über einen Mindestsatz. Sobald Araalex Papageien einkauft und gewinnbringend weiterverkauft, ist er als Gewerbe zu betrachten und muss blechen.


    Das mit der Unterkunft ist nun ein neues Fass, was zu öffnen und zu leeren ist. Wie war das mit Baurecht bebauter und unbebauter Bereich, Bauordnung, Bauleitplanung, Landwirtschaft, geschlossene Siedlung, Gemeindesatzung usw. ? Je nach Größe oder Lage der Unterkunft ist eine andere Behörde mit eigenen Verordnungen zuständig. Tiere, egal welcher Art sind, glaube ich, entweder der Liebhaberei, der Landwirtschaft oder dem Schaugewerbe zuzuordnen. Jedes mal greifen da andere Mühlen. Tierschutzbelange spielen, glaube ich auch, nur untergeordnete Rolle, auch in Thüringen. Man kann ja nicht für jede Tiergruppe andere Erlasse machen. Das widerspricht dem Gebot der Gleichberechtigung, die dann zwischen den Tierhaltern verletzt würde. Welche Gesetze sind im Tierschutz relevant?

  • Dann Brauchst du keine Prüfung abzulegen!


    Wenn du diese beantragt hast,selbst schuld!


    Und meine eigene Ausführungen und Erklärungen die mir vom Amt präsentiert wurden habe ich sehr wol verstanden ,was ist das denn für ein Ding :cursing:


    Aras bei uns Kosten NB 900-1400€ und HZ 1900-2500€


    Wenn irgendeiner meint die Aras zu verschenken soll er es machen.


    meine letzte Antwort!

  • Moin Alex ;


    wer hat Dir denn heute ins Müslie gespuckt :huh: , so grantig kenn ich Dich ja gar nicht. Ich werde Dich nächste Woche mal anrufen und die Behörden ebenfalls.


    Hier sind viele Begriffe gefallen die so gar nicht zusammen passsen.



    Hobbyzucht ja, ist das ein Gewerbe ( mit Gewinnerzielungsabsicht ) ? Nein !


    Bsp. : 2 GB-nachzuchten im Jahr entsprechen 3000 euro. Frage : wurde/ kann man hiermit Gewinn erziehlen ? Nein .


    Als Hobbyzüchter setze ich meine TA-kosten dagegen, Futtermittel und die Volierenanlage ---------------habe ich jetzt noch Gewinn übrig ? Nein !


    Das gleiche kann man ebenso bei Hyas unsw. ansetzen, sollte bei einem Gewerbsmäßigen Halter viel Gewinn übrig bleiben--------------selbst Schuld.



    Gewerbesteuern werden erst ab einer richtig hohen Gewinnsumme fällig.



    MFG Jens

  • Gruß Alex

  • Jetzt sag mir mal was Absurt ist


    Es wurde ins Spiel gebracht, dass allein eine ZG ausreicht, um eine Gewerbe anzunehmen und andere Maßstäbe an die Haltung anzusetzen.
    DAS ist absurd, denn alle deine kopierten Passagen treffen auf mich nicht zu (und ebenfalls auf sehr, sehr viele andere Halter nicht).
    Somit bin ich immer noch privat!
    Die Unterscheidung nach ZG oder nicht ZG ist Humbug


    und wenn du dann mal deine eigenen ausführungen genauer unter die lupe nimmst, dann wirsd du feststellen das ich auch mit zg immer noch privt bin.


    Mein Reden....

  • Hallo! Eine Zuchtgenehmigung bedeutet nur!, dass man sich in Sachen Papageienseuche einigermaßen auskennt. Man kann Gewerbe mit Papageien betreiben mit und! ohne ZG. Spielt in dem Zusammenhang keine Rolle. Zufallszuchten dürfen nicht veräußert werden, erst, wenn eine ZG vorliegt und! das Tier eine behördliche Kennzeichnung besitzt.


    Gewerbe hat organisations- und steuerrechtliche Konsequenzen. Kommerziell ist alles, was Geld gegen Ware bzw. Dienstleistung bedeutet. Wenn ich auf dem Flohmarkt einen Sack voll Hundehaare verkaufe, ist das kommerziell. Wenn ich damit regelmäßige Einkünfte habe und viel Geld verdiene, muss ich als Handelstreibender ein Gewerbe anmelden. Dann kassiert der Staat (in dem Fall die Gemeinde) Gewerbesteuer und die IHK Beiträge. Dann kann ich Mehrwertsteuern einnehmen, die ich an das FA abführe. Aufgewendete Märchensteuern kann ich dagegen aufrechnen. Als Flohmarktverkäufer führe ich keine Umsatzsteuern ab und nehme auch keine ein. Lediglich die Erlöse sind dem FA mitzuteilen. Es ist übrigens nicht gesagt, dass die Aufwendungen angerechnet werden. Das probiere ich nämlich jedes mal, krieg's aber nie durch. :whistling:

  • Hallo! Eine Zuchtgenehmigung bedeutet nur!, dass man sich in Sachen Papageienseuche einigermaßen auskennt. Man kann Gewerbe mit Papageien betreiben mit und! ohne ZG. Spielt in dem Zusammenhang keine Rolle. Zufallszuchten dürfen nicht veräußert werden, erst, wenn eine ZG vorliegt und! das Tier eine behördliche Kennzeichnung besitzt.

    Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?




    • Der gewerbsmäßige Handel


    Den Ring bei der Zufallszucht wird von der Behörde bestellt,so war es bei mir



    Als meine Aras nachgelegt haben und ich noch zwei kleine im Kasten hatte,konnte es nicht als Zufallszucht eingeordnet werden und mir wurde nah gelegt die Genehmigung zu beantragen.


    Für meine Behörde gelte ich damit nicht als ein Hobbyzüchter sondern als Züchter(was auch als kommerziell gilt)


    Hier nochmal der Auszug dazu:



    Was bedeutet "gewerbsmäßig"?




    Die


    Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn


    die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der


    Gewinnerzielung ausgeübt wird.




    Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:




    • Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als


      100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.

    • Vögel:
      Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn
      regelmäßig Jungtiere verkauft werden und 1. mehr als 25 züchtende
      Vogelpaare gehalten werden und/oder




      2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder




      3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.

    • Generell gilt:


      Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren)


      gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als


      4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.


    Das letztere greift bei mir.



    Mir wurde auch ganz klar am Telefon gesagt ,das ich z.B.: bei 2 Nachzuchten pro Jahr keine Genehmigung gebraucht hätte


    Die Ringe hätte die Behörde für mich bestellt.


    Zu dem Unterschied zwischen dem Züchter und Hobbyhalter besteht jedoch. Es wird viel strenger darauf geachtet wie die Tiere gehalten werden.Dies wird schon bei der Begehung kontrolliert.
    Ein Züchter aus unserem Kreis erzählte mir das der Amtstierarzt mit den Mindestanforderungen sich nicht zufrieden gibt.(Was ich für gut finde)


    Vor der Beantragung ,hatte ich keine Kontrolle u.s.w


    Ist der Amtstierarzt mit dem Platz nicht zufrieden ,wird man woll auch keine Genehmigung bekommen.



    Jetzt mal eine generelle Frage


    Ist es nicht generell so,wo ein Geldtransfer staat findet ,muss man es dem Finanzamt anzeigen???


    Wenn ja ,geht es ohne Gewerbe?


    Wenn nicht,ist es immer noch Privat anzusehen?


    @Sven


    Selbst wenn ich nicht Recht habe ,möchte ich trotz dem nicht so angegangen werden.
    Es liest sich nicht sehr nett ,wie du mir geantwortet hast.


    In übrigen,befürchte ich das wir an einander vorbei geredet(Geschrieben) haben


    Gruß Alex

  • Hi Alex,


    ich wüsste jetzt nicht, wo und mit welchem Satz ich dich angegangen hätte!
    Und auch wenn du die Zitate nun nochmal und größer gepostet hast: Nicht jeder mit einer ZG ist gewerblich und kommertiell unterwegs!
    Eine ZG an sich hat -erstmal- nichts mit einem Gewerbe oder einer Gewinnabsicht zu tun. Es kann, muss aber nicht.
    Und allein um diesen Unterschied ging es mir die ganze Zeit.


    Zitat von Carpsite

    Mir wurde auch ganz klar am Telefon gesagt ,das ich z.B.: bei 2 Nachzuchten pro Jahr keine Genehmigung gebraucht hätte


    sowas würde ich mir schriftlich geben lassen, denn das verstößt eindeutig gegen die Psittakoseverordnung (weshalb man die ZG machen muss)
    Ich sage jetzt mal nicht meine Meinung zu einer Behörde, die solche Aussagen tätigt...man kann es sich sicher denken :whistling:

  • Da muss noch unterschieden werden zwischen Zuchtgenehmigung und Sachkundenachweis für Handeltreibende. Die Zuchtgenehmigung ist vorgeschrieben vom Seuchenschutzgesetz insbesondere Psittacoseschutzverordnung §17. Den Sachkundenachweis muss der erbringen, der mit Tieren handeln will. Da Du doch nur ein Paar der Aras hast und ihnen mal erlaubt hast, Nachwuchs zu erzeugen, bist Du noch lange kein Handeltreibender. Auch bist Du kein gewerblicher Züchter mit drei zufälligen Nachzuchten. Außerdem darfst Du vor der Behörde ohne ZG den Papas gar nicht erlauben zu brüten. Wenn Du nachträglich die Erlaubnis bekommst und den Nachweis nach §17 PsittacoseSchV. erbringst, darfst Du die Jungen mit amtlichen Kennzeichen versehen und veräußern. Dass Du dann noch mit Beträgen prahlst, war evtl. etwas ungeschickt. Du könntest ja z.B. auch gegen andere tauschen oder sie verschenken. Dann bist Du weiterhin Hobbyvogelhalter. Was Du so hintenrum noch mit Deinen Jungen machst, darf die Behörde gar nicht wissen, wenn es gegen irgendwelche Regeln verstößt. Nur würde ich auch beim Verkauf meiner drei JV drauf Wert legen, dass die ganze Sache reine Liebhaberei ist, und eben kein Gewerbe. Steuerlich musst Du dann eventuelle Verkaufserlöse, wie gesagt, bei der Erklärung einsetzen. Was man Dir am Telefon sagt, solltest Du genau prüfen, weil auch Ämter gerne mal einen übern Tisch ziehen wollen.


    Mal so 'ne Frage im Abschluss:


    Planst Du, in Zukunft die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht, die immer dann gegeben ist, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird? Dann brauchen wir uns darüber nicht mehr den Kopf zerbrechen, dann ist das eben so.
    Hast Du denn jetzt mehr als 3 züchtende Arapaare, deren Nachwuchs Du mit über 4000,- € im Jahr veräußern willst? Hast Du dafür die ZG nach §17 PsSchV und den Sachkundenachweis für Handelstreibende? Dann mal los, Gewerbe anmelden und loszüchten. Dann bleiben nur noch die Fragen: Wer sind die Abnehmer? Kannst Du mit gutem Gewissen Deine liebgewonnenen Arababies abgeben? Werden sie bei den neuen Besitzern wirklich sach- und fachgerecht weitergepflegt?


    Grüße, SittichAlex

  • Hi


    Zitat

    Hallo! Eine Zuchtgenehmigung bedeutet nur!, dass man sich in Sachen Papageienseuche einigermaßen auskennt. Man kann Gewerbe mit Papageien betreiben mit und! ohne ZG. Spielt in dem Zusammenhang keine Rolle. Zufallszuchten dürfen nicht veräußert werden, erst, wenn eine ZG vorliegt und! das Tier eine behördliche Kennzeichnung besitzt.


    eine zg bekommt man nach § 17 psitacoseverordnung und für den handel mit papageien ( gewerbemässig ) benötige ich die genehmigung nach dem tierschutzgesetz ein handel mit tieren schreibt nicht zwingwnd eine zg vor, aber einen sachkundenachweis und zwar für jede art der gehandelten tiere ( vögel, reptielien usw. )
    mit der zg darf ich eigene gezogene tiere verkaufen oder auch verschenken, auch ohne gewerbegenehmigung. bei mir geht da die zukünftige unterbringung vor dem preis.
    ich habe letztes we eine insgesammt 400 km tour hinter mir gebracht um einen grauen abzugeben, hätte dafür edelpapas ( mit wertausgleich ) bekommen. als ich die haltung sah habe ich verzichtet und meinen grauen wieder mitgenommen. der kleine bleibt nun bei mir und bekommt einen partner. eine meldung beim zuständigen amt habe ich getätigt.

  • Hallo Jörg ;


    ist die Sachkunde nicht gleichzeitig die ZG :)



    Die rechtliche Grundlage für den Sachkundenachweis ergibt sich aus § 17 g des Tierseuchengesetzes, in Verbindung mit der Psittakose-Verordnung. In diesen Rechtsvorschriften sind Anforderungen und Verpflichtungen an Halter und Züchter sowie Grundrechtseingriffe durch die Behörden und ihrer Vertreter verankert. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 30.April 1998 machte die Anpassung der geltenden Bundesartenschutz-Verordnung an die neue Rechtlage notwendig. Mit Erlass der Europäischen Artenschutz-VO sind in den Mitgliedsländern der EU gleiche gesetzliche Bestimmungen geschaffen worden. Die grundsätzlichen Forderungen nach Sachkenntnis und Zuverlässigkeit werden sowohl in der neuen Bundes-Artenschutz-Verordnung vom 22.10.1999 , als auch in der Neufassung des Tierschutzgesetzes für die Haltung besonders geschützter Arten in Form eines Sachkundenachweises gefordert. Die artenschutzrechtliche Sachkunde eine Voraussetzung für die Haltung von Vögeln, die auf Verlangen der zuständigen Naturschutzbehörde
    nachzuweisen ist.




    Eine Sachkunde ist auch erforderlich wenn man mit den Piepern nur Handel betreibt, also nicht selber züchtet ( siehe Psitakoseverordnung )



    Vermarktung umfast den Verkauf, das Vorrätighalten zum Verkauf, das Anbieten zum Verkauf, das Befördern zum Verkauf sowie die kommerzielle Zurschaustellung.Verkauf ist jede Abgabe gegen Entgelt - auch der Tausch-, Austausch sowie sinnverwandte Begriffe fallen auch darunter.


    Sachkundeprüfung
    Eine Behörde kann das Vorliegen der Anforderungen wie Sachkenntnis und Zuverlässigkeit in einem Sachkundenachweis verlangen. Dieser Sachkundenachweis wird regelmäßig bei der Beantragung der Zuchtgenehmigung gefordert. Manche Behörden legen einen strengen Maßstab an Sachkenntnis und Zuverlässigkeit und messen den Bestimmungen der Psittakose-VO große Bedeutung zu. Andere Behörden handhaben die Bestimmungen
    der BArtSchVO/Tierseuchengesetz und Psittakose-VO


    MFG Jens

  • Erstmal kleine berichtigung,nicht 4000€ sondern 2000 €



    Meine
    Nachzuchten kriegt mit Sicherheit nicht jeder,da habe ich schon eigene
    Vorstellungen.Ich will nicht meine Pieper irgendwann in
    Auffangstationen finden.


    Meine Zielgruppe ist ne andere.


    Ich
    werde auch mit Sicherheit kein verdienst haben ,denn alles was dabei
    rum kommt,wird in die Geier wieder reingesteckt(Größere AV u.s.w)


    Ich
    werde mit tödlicher Sicherheit ,nicht meine Geier verschenken,warum
    auch,ich habe Zeit und Geld investiert,das sollte jeder anderer auch
    machen.



    Ein Kleingewerbe ,werde ich anmelden ,um Ärger mit
    Finanzamt zu vermeiden und nicht weil ich ein Gewinn erzielen will.(Was
    nicht möglich ist)
    Planmäßig werde ich nicht vorgehen können,den es ist den Aras überlassen,wann und überhaupt.


    lieben Gruß Alex

  • Hi Jensen


    ein sachkundenachweis in form einer schriftlichen prüfung ist bei uns für die zg nicht vorgeschrieben. ich wollte eigendlich damals keine zg haben, aber wo ich meine ersten vögel gehohlt hatte wuste ich noch nicht wo ich diese anmelden muss und da habe ich einfach beim vetamt angerufen und um einen besuch gebeten. die kamen auch und haben sich alles angesehen und mir ein paar " blöde fragen " gestellt mit den antworten waren sie zufrieden und da habe ich dann die zg bekommen. als ich sagte dass ich die zg eigendlich garnicht haben möchte, bekam ich zur antwort sie kenne sich soweit aus und da sie auch ein paar haben wäre es schon besser.


    für den handel benötige ich eine genehmigung nach dem tierschutzgesetz ( wenn ich nur eigene nz verkaufe nicht ) und da ist eine sachkundeprüfung vom bna zwingend vorgeschrieben. wenn ich vögel, reptilien, säugetiere usw handeln will benötige ich diese für alle diese gatungen - arten. ich weis es jetzt nicht aber glaube mal bei wildes wohnzimmer hatten sie es mal davon und die kosten wohl je lehrgang und prüfung so um die 150 eus. auf der seite des bna findet man mit sicherheit auch noch mehr darüber.