Muß man das verstehen

  • Habe mal einen Beitrag von Jörg aus den VF hierher kooppiert.



    Super nicht , das ist doch genau das was man will-----------den Pieper so Vogelgerecht wie möglich halten. Gute nacht Doitschland :thumbdown:


    MFG Jens

  • Hi Jensen


    ja so ist halt das leben ?(


    wenn ich den geiern jetzt noch einen aussenaufenthalt gönnen will, dann falle ixch wieder in diese gehegverordnung und der platz ist zu klein ?(
    irgendwie kann ich das nicht richtig nachvollziehen.
    im gegenteil ich könnte jetzt sogar den vorhandene platz noch x mal teilen und die geier " stapeln " ohne das mir darauss konsequensen entstehen. X(

    2 Mal editiert, zuletzt von Jörg Rothe ()

  • Hi Jensen


    ja so ist halt das leben ?(


    wenn ich den geiern jetzt noch einen aussenaufenthalt gönnen will, dann falle ixch wieder in diese gehegverordnung und der platz ist zu klein ?(
    irgendwie kann ich das nicht richtig nachvollziehen.
    im gegenteil ich könnte jetzt sogar den vorhandene platz noch x mal teilen und die geier " stapeln " ohne das mir darauss konsequensen entstehen. X(


    Das stimmt so nicht ganz !


    Einen Aussenaufenthalt kannst du ihnen schon gönnen, nur darfst du keine Fundamente und Schutzhäuser bauen für welche eine Baugenehmigung erforderlich
    wäre. Frei aufgestellte Volieren und Schutzhäuser werden, so weit sie nicht 12 qm³ überschreiten als Gartenanlage betrachtet und diese sind nicht genehmigungspflichtig.


    Das die, von einzenlen Bundesländern durchgesetzten - Mindesthaltungsbestimmungen - einer gesetzlichen Grundlage entbehren, sollte man eigentlich wissen.

  • Hi Bianca ;

    Zitat

    Frei aufgestellte Volieren und Schutzhäuser werden, so weit sie nicht 12 qm³ überschreiten als Gartenanlage betrachtet und diese sind nicht genehmigungspflichtig.


    Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Z.b. bedarf es in Meck-Pomm keine Baugenehmigung , solange die Grundfläche nicht 30 qm übersteigt.


    Zitat

    Das die, von einzenlen Bundesländern durchgesetzten - Mindesthaltungsbestimmungen - einer gesetzlichen Grundlage entbehren, sollte man eigentlich wissen.


    In Thüringen wurde diese Richtline durchgesetzt, dürfen sie auch ( Gewaltenteilung ). "Volieren" in Häusern erlaubt ? Ja ! Befinden sich diese nicht mehr in unmittelbarer Hausnähe ( auch das definiert jedes Bundesland anders )-------gilt eine Gehegegenehmigung !
    Gehegegenehmigung gilt in Mexico Vorpommern nur wenn diese Anlagen nicht in unmittelbarer Hausnähe sind, sprich 10 meter weit weg vom Haus ist alles i.o ----------------ist die Voliere hingegen 50 meter vom Haus entfernt kommt diese zum tragen.
    MFG Jens

  • bis zu 6 qm benötigt man in thüringen keine baugenehmigung, die baugenehmigung hat aber mit der gehegegenehmigung nichts zu tun.


    Zitat

    Frei aufgestellte Volieren und Schutzhäuser werden


    alles schön und gut, aber meine geier sind nich alle handzahm und lassen sich nicht so ohne weiteres für ein paar stunden in eine solche voli verfrachten.


    Zitat

    Das die, von einzenlen Bundesländern durchgesetzten - Mindesthaltungsbestimmungen - einer gesetzlichen Grundlage entbehren, sollte man eigentlich wissen

    .


    au so ein schlauer spruch ?(:sleeping:


    ja aber was ist wenn es zum gesetz gemacht wurde ???

  • Hi


    Zitat

    Ist es aber leider bis zum heutigen Tage nicht


    wenn du da mehr weist wie ich ??? dann gebe mal deine quelle preis !


    auf jeden fall wird es jetzt bei uns im landkreis voll durchgesetzt.


    es trifft halt die, welche schon immer etwas mehr für ihre geier übrig haben und die minikäfige bleiben wieder aussen vor.

  • Hi



    wenn du da mehr weist wie ich ??? dann gebe mal deine quelle preis !


    Aber gerne doch :D


    Rufe doch einfach mal beim http://www.bna-ev.de/ an, die werden dir dann erklären, dass für die Durchsetzung
    der Mindesthaltungsbestimmungen, die gesetzlichen Grundlagen fehlen.
    Ich habe gerade wegen eines solchen Falles mit dem zuständigen ATA gesprochen und er meinte, er wäre machtlos so lange
    es kein Gesetz gäbe.


    Jeder Anwalt zerpflückt eine solche Anweisung einer Behörde ohne gesetzliche Grundlage.

  • Hallo Bianca ;


    Du verwedchselst jetzt Äpfel mit Birnen. Eine Gehegegenehmigung und Mindestanforderungen sind 2 unterschiedliche Dinge, wurde hier im Thema aber schon erklärt. Zum besseren Verständniß : Mindestanforderungen im WZ ?( ------------------klar , das kann keiner kontrolieren ( die Pieper sitzen ja eh nur zum schlafen im Bauer :thumbup: )--------------ein Gehege hingegen schon . Sind also 2 unterschiedliche Dinge . Rufe mal in Bonn an und danach in Thüringen, das erklärt dann die Zusammenhänge.




    MFG Jens

  • Hi


    Zitat

    Zu dem macht es einen Unterschied zwischen einem Halter und einem Halter mit Zuchtgenehmigung


    da machen sie hier angeblich keine unterschiede, wenn ein gehege da ist muss es den neuen anforderungen standhalten egal ob züchter oder nicht.


    für die zg sind die anforderungen von bonn entscheidend und für die haltung die von thüringen.


    wenn ich irgendwo auf meinem grundstück eine voli baue und kann diese nicht vom wohnraum her betreten greif die gehegegenehmigung egal ob halter oder züchter.

  • Hi Alex


    Zitat

    Mich hat keiner gefragt wie ich meine Geier halte,vor ich die Zuchtgenehmigung beantragt habe.
    Ist aber wahrscheinlich auch von Bundesland zur Bundesland unterschiedlich.


    ja so ist es halt in der brd jedes land darf seine eigenen gesetze machen, soweit diese nicht gegen das grundgesetz vestossen. sogar von landkreis zu landkreis gibt es dazu unterschiedliche auslegungen.


    bei der hundesteuer sieht man es am deutlichsten, da kann jede gemeinde selber entscheiden. da bezahlt man halt mal nur 20 euronen und 10 km weiter dann halt gleich mal 200 eus.

  • Hi Alex ;

    Zitat

    Zu dem macht es einen Unterschied zwischen einem Halter und einem Halter mit Zuchtgenehmigung.


    Versteh ich jetzt nicht ?( , kannst Du das genauer erklären.


    MFG Jens

  • es geht hier einzig und alleine um tiere welche als anhag a oder b gelistet sind und nicht ob jemand die zg hat

  • Bei uns ist es so,wenn du ein Züchter bist werden die Auflagen streng durchgesetzt(man braucht das doppelte als in den Mindestanforderungen steht) und wenn du ein Halter bist ,finden die besuche von Vet.amt nicht staat und er hat ganz andere Vorstellungen von der Haltung wie die untere Landschaftsbehörde.


    Wenn ich also die Genehmigung nicht beantragt hätte ,bräuchte ich keinem irgendeine Rechenschaft abzulegen,weil es keine Gesetzesgrundlage für einen Privaten Halter gibt.


    Gruß Alex

  • Hi Alex ;

    Zitat


    Hi Jens,



    Bei uns ist es so,wenn du ein Züchter bist werden die Auflagen streng durchgesetzt(man braucht das doppelte als in den Mindestanforderungen steht) und wenn du ein Halter bist ,finden die besuche von Vet.amt nicht staat und er hat ganz andere Vorstellungen von der Haltung wie die untere Landschaftsbehörde.


    Das kann ich so gar nicht glauben :huh: . Kannst Du mir mal die Telefonnummer von Deiner unteren Naturschutzbehörde zukommen lassen ?------wäre super . Weil : wenn jeder / jedes Bundesland, Landkreis machen kann was es für richtig hält ---------------------------würden mich dazu die Kriterien (wonach man was handhabt ) echt interessieren.



    Wenn es alles so wäre , und die Entwicklung weiter in Richtung Papageien gehen würde und nicht in Richtung Mensch,-----------------hoffe ich doch das die Stubenhalter irgendwann auch mal zum Raport gebeten werden :rolleyes: .


    MFG Jens

  • Man geht davon aus das du die Tiere verkaufst ,was bei Aras ja ein Paar scheine kostet.
    Ich empfehle hierbei ein Kleingewerbe anzumelden um Ärger mit Finanzamt zu vermeiden.


    Und so mit besteht ein kommerzieller Betrieb der von Lebensmittel -überwachungsamt (Vet.Amt) überwacht wird



    Damit ist man nicht mehr Privat


    Gruß Alex

  • Man geht davon aus


    "Man" muss nicht immer Recht mit irgend welchen Annahmen haben - da nicht nach den Preisen für verkaufte Tiere ausgegangen wird, sondern lediglich ob ZG oder nicht, ist solcherlei Verfahren abslut ....
    Selbst wenn ich eine ZG habe, so muss man trotzdem nicht die Tiere verkaufen oder einen bestimmten, angenommenen betrag erreichen.


    Und so mit besteht ein kommerzieller Betrieb


    Wenn ich kleine Pieper habe, oder nur gelegentlich welche nachziehe, ist es noch lange kein kommerzieller Betrieb - bei nur einem ZP sollte man auch nicht von Kommerz ausgehen.


    Damit ist man nicht mehr Privat


    Somit bin ich nach wie vor ein privater Halter, der eine ZG hat (weil es so verlangt wird).