Papagei ohne Kennzeichnung

  • Hi


    es lieg freilich an den jeweiligen beamten in der behörde, der bestimmt am ende welche form der kennzeichnung anwendung findet.
    in erster linie kommt da der geschlossene ring, dann bei anhang a der chip und bei anhang b der offenering und dann erst der chip. der sogenannte fingerabdruck ist dann das allerletzte mittel und der beamte legt fest wie das verfahren abläuft.


    wie gesagt hatte das vor jahren für meinen ara mal angedacht wf über 45 jahre anhang b als der gefangen wurde war von cites noch keine rede. mir wurde dann gesagt offen beringen, da er aber " verknotete " beine hat ( die waren mit sicherheit mal gebrochen und wurden nicht behandelt ) kam das beringen nicht mehr in frage, da blieb dann nur noch der chip.


    heut zu tage gibt es ja auch die möglichkeit des genetischen fingerabdruckes, aber wie weit es anwendung findet oder überhaupt zugelassen ist weis ich nicht. ich habe mich mit dieser materie nicht weiter beschäftigt.


    weis nur das bei einigen huderassen wenn sie zur zucht verwendet werden sollen ein solcher genetischer finderabdruck erstellt wird bevor die nötigen papiere erstellt werden, es gab da auch schon genug betrügereien.


    in den tierparks und zoos werden ja die tiere auch alle mit chip versehen und wenn es da ein erhöhtes krebsrisiko geben würde hätte man diese praxis mit sicherheit wieder eingestellt. wenn der chip richtig gesetzt wird wandert er auch nicht, der sollte dann auch nur von einem vogelkundigen ta gesetzt werden.

  • Moin Alex;

    Macht es denn kein unterschied zwischen Anhang A und B Tieren?


    Es ist vielleicht von den Behörden abhängig .Meine Behörde hat da eine klare Richtlinie die besagt Chipp oder Ring .


    Gruß Alex


    Nein, Kennzeichnung ist Kennzeichnung.


    Chip oder Ring ? das kann so ganz nicht stimmen. Hier hat der Gesetzgeber andere Kennzeichnungsmethoden eingeräumt. Erstrangig ist natürlich der Ring oder Transponder.


    @ Bine ;


    Nachgefragt : Irgentwie konnte ich nicht aus Deiner Antwort erlesen ob alle Daten immer einem Bild entnommen werden.( Vieleicht bin ich ja auch noch nicht richtig wach )


    So wie Du es beschrieben hast , werden nur einzelne Bilder für den Vogel verwendet, also keine Bildausschnitte. Das wäre doch eigentlich fehlerhaft. Siehe mal in den Anhang und verstehst auf was ich hinaus will.


    1-tes Bild der Schnabel, 2-tes Bild der Fuß, 3-tes Bild der gesammte Vogel den ich mittels der Fotografie dokumentieren wollte ( ist zwar maßlos übertrieben das Beispiel, trifft die Frage aber ganz genau)


    MFG Jens

  • Hallo Jens,


    Es gab 5 Fotos noch auf Papier,Digikam gab es noch nicht. 5 mal ganzer Vogel von vorn,hinten und von der Seite.


    Zwei extra von den Füßen,das war alles.Nun war dies 1986 und Bestimmungen und Gesetze wurden noch anders gehandhabt.


    Als ich in 2002 bekommen habe,ist er gleich gechipt worden,seine Partnerin war es schon.

  • ?( Hi Jens


    Zitat

    Nein, Kennzeichnung ist Kennzeichnung.


    Chip oder Ring ? das kann so ganz nicht stimmen. Hier hat der Gesetzgeber andere Kennzeichnungsmethoden eingeräumt. Erstrangig ist natürlich der Ring oder Transponder.


    hätte jetzt fast ein problem gehabt, wenn meine aras ihre eier wirklich ausgebrütet hätten, müsste ich diese geschlossen beringen das heisst bei 3 eiern wenigstens 4 mal die kücken raushohlen im abstand des schlupfes und dann noch mal zur kontrolle ob die ringe richtig sitzen. das hätten die aras garnicht mitgemacht, da wäre mir dann nur die hz geblieben. der zuständige beamte hatte mir angedroht die jungen sonnst zu beschlagnahmen und einzuziehen. mein hahn ist ein wf und meine henne eine nb und sind beide nicht handzahm, dies teilte ich dem beamten mit. ich bekam zur antwort dan müssen sie halt mit besen rein um die vögel fern zu halten ?( das nächste problem war aber die henne ist nicht von den eiern runter wenn ich zum füttern kam bzw versuchte die voli zu betreten. ich hätte da vermutlich dann meine finger eingebüsst.

  • Hallo Elfriede ;


    vielen Dank für Deine Antwort, da kann man mal sehen was früher so alles ging-----------ist für mich ne gute Info, Danke.


    Hallo Jörg ;



    Zitat

    der zuständige beamte hatte mir angedroht die jungen sonnst zu beschlagnahmen und einzuziehen.


    Nun ja, es giebt auch übereifrige Beamte ;) . Zustrehen tun Dir aber diese Kennzeichnungsmöglichkeiten--------ohne wenn und aber. Ich selber habe mal bei der Behörde angerufen und mir den Artenschutzbeauftragten geben lassen. Ich hatte ihm dann geschildert was passieren würde, wenn die Kücken beringt werden, Störung der Brut und der alten sowieso------------und das um jeden Preis des beringens möglicherweise Hz zur Folge hätte. Wäre das im Sinne des Artenschutzes ? Welche Art ? Anadorhynchus Wohnzimmersitzus ? Dieser war voll auf meiner Seite und sagte folgendes zu mir :


    Bevor sie diese Kennzeichnungsmethode in Betracht ziehen , müßen sie einen Antrag auf anderweitige Kennzeichnung bei uns einreichen--------------und das jedesmal neu ( nächste Brut).


    Desweiteren habe ich den ATA und die Naturschutzbehörde angerufen und denen erklärt das es in der Voli die nächsten 12 Wochen aussieht wie bei Hempels unterm Sofa----wegen der Brut, um diese nicht zu stören und man mir evtl die Haltebewilligung entzieht oder die Pieper abnimmt. Alles keine Probleme nicht. Sie fanden es sogar recht gut Papageien in NB großwerden zu lassen.


    Eigentlich denke ich man muß sich nur adequart Ausdrücken, seine Absichten dem anderen gegenüber gut vertreten--------------------und dann sollte dem ganzen nichts mehr im Wege stehen.


    MFG Jens

  • Hi Jens


    ja so war es auch bis her, aber nun haben wir einen neuen und der sieht es halt anders ?(


    Hi Jörg ;


    an Gesetzgebungen kommt der aber auch nicht vorbei----------einfach "mal gerade" machen 8)


    MFG Jens

  • Einfach nur mal ein Vorschlag:



    Muster zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von der Kennzeichnungspflicht nach §§ 7 und 8 BartSchV


    Adressat: zuständige Behörde / in der Regel Untere Naturschutzbehörde / Landschaftsbehörde


    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Kennzeichnungspflicht nach §§ 7 und 8 BartSchV



    Sehr geehrte/r _____________,



    demnächst erwarten wir eine Nachzucht von _____________ (Art). Das Brutpaar mit den Ringnummern ____________________ (Ring-Nr.) wurde am _________(Datum) bei der Unteren Naturschutzbehörde / Landschaftsbehörde angemeldet und in das von uns zu führende Nachweisbuch (Bestandsbuch) übernommen.


    Die Kennzeichnung der Jungvögel (Beringung) ist bei ______________(Art) lt. gesetzlicher Vorgabe mit geschlossenen Ringen vorzunehmen. Die zuständige Naturschutzbehörde kann jedoch eine andere (geeignete) Individualisierung zulassen.


    Aus nachfolgenden Gründen bitten wir um Erlaubnis, die betreffenden Jungvögel mit _________________ nachträglich kennzeichnen zu dürfen:



    1)
    Die Art ______________ (Art) reagiert in vielen Fällen übersensibel auf jegliche Störung (wie beispielsweise Nisthöhlenkontrollen und/oder Entnahme der Nestlinge).



    2)
    Erfahrungsgemäß ist in solchen Fällen mit der Möglichkeit zu rechnen, dass es bei (bzw. nach) Entnahme der Nestlinge zwecks Beringung zu Komplikationen bis hin zu Verstümmelungen der Jungvögel, oder Einstellung der Fütterung kommen kann.



    3)
    Um eine artgemäße Prägung zu ermöglichen, wie auch im „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien" vom 10.01.1995 gefordert, möchten wir eine nach Eintritt möglicher Komplikationen evtl. erforderliche Handaufzucht vermeiden.



    Daher bitten wir darum, die Jungvögel zu einem späteren Zeitpunkt mit _____________________ kennzeichnen zu dürfen.


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Hallo Heidrun;


    n guter Vorschlag :thumbup: , ich denke sowas werden wir in eine " Infotheck" aufnehmen----------wie noch vieles andere was hier im Forum geschrieben wurde.


    MFG Jens

  • Hi


    das mit dem musterantrag ist eine feine sache, für meine grauen habe ich ja nochmal die ausnahmegenehmigung bekommen sie offen beringen zu dürfen. da der wechsel der zuständigkeit vom land auf die landkreise verlegt wurde und ich nicht wusste wen ich da ansprechen sollte, wendete ich mich an das vetamt und die wolten und haben das geklärt.
    vermutlich hat sich der beamte da übergangen gefühlt ? aber der kommt ja dieses jahr noch zu mir und da werden wir ein ausgiebiges gespräch führen, mal sehen was da raus kommt.

  • Hallo Jens,
    ja, ich habe Einzelbilder gemacht. Die Füße beide auf einem Foto in Vergrößerung. Normalerweise wird nur der Schnabel herausgearbeitet. Bei der Line ist aber die Federfärbung der Stirn ungewöhnlich. Die Venezuelas haben sonst entweder gelb oder blau, die Line ist aber gescheckt. Das wollte ich mit abbilden. Ansonsten hat der Vögel weitere unverwechselbare Kennzeichen, die man nicht fotographieren kann, sondern nur im Rö- Bild sichtbar sind. Hilft aber bei der abweichenden Kennzeichnung nicht weiter.
    Deine Bilder sind aussagekräfig. Der ganze Vogel wird m.E. nicht gefordert, kann man aber trotzdem einbauen. Der linke Fuß ist gut aufgenommen. Ich vermute dort eine Abweichung vom Normalzustand.

    Schönes Leben!


    Denken ist die Arbeit des Intellekts, Träumen sein Vergnügen


    Victor Hugo
    (1802-1885 franz. Schriftsteller)

  • Hallo Bine ;


    danke für Deine Antwort.


    @ all : ich habt mich alle gut " präpariert"------------Montag geh ich zum " Vorstellungsgespräch" ( aus dem Grunde weil ich denen meine Vorstellungen " verkaufen" möchte ). Ich werd nächste Woche mal berichten was es gebracht hat.Nochmals vielen Dank :thumbup:


    MFG Jens

  • Hi Jens


    ich drücke dir die daumen, dass es so verläuft wie du dir das vorstellst.
    bin dann mal auf das ergebnis gespannt.

  • Hallo Jens,


    @ all : ich habt mich alle gut " präpariert"------------Montag geh ich zum " Vorstellungsgespräch" ( aus dem Grunde weil ich denen meine Vorstellungen " verkaufen" möchte ). Ich werd nächste Woche mal berichten was es gebracht hat.Nochmals vielen Dank :thumbup:


    ich bin neugierig ;) !


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Hallo Heidrun ;


    ich hatte schon vor Wochen dort angerufen und um Details gefragt. Nun ja, in Meck Pomm geht die Welt eben erst 100 Jahre später unter ( hat Bismark mal gesagt )-es ist wirklich so. Gemach gemach. Was mir aber zugesichert wurde ist ein Kraniogram und Pedigramm. Diese darf ich selber erstellen ( Fotos ). Die Vögel die hier leben sind alle gemeldet, und somit sieht das Amt keine "Gefahr" . Was ich allerdings beweisen muß , ist das der Ringlose Vogel mal eine Kennzeichnung um den Fuß hatte. Das war ziehmlich leicht :) . Ich muß jetzt eigentlich nur noch das Formular abwarten , welches mir diese Kennzeichnungsmethode ermöglicht. Tja, wann das ist kann ich auch nicht sagen , stehe zwar im Mailkontakt-----------aber mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Übrigens, der Hansi bekommt genau die gleiche Kennzeichnung. Dem sein Ring macht auch nicht mehr lange mit.


    MFG Jens

  • Hallo Jens,


    (...) Was mir aber zugesichert wurde ist ein Kraniogram und Pedigramm. Diese darf ich selber erstellen ( Fotos ). (...) Ich muß jetzt eigentlich nur noch das Formular abwarten , welches mir diese Kennzeichnungsmethode ermöglicht. (...)


    herrlich - denn genau diese Entscheidung wollte ich gerne hören/lesen :) !


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • hier reichte sogar ein formloser Antrag (nach ausführlichem Telefonat), eingereicht habe ich auch Röntgenbilder, da der Vogel u.A. eine Teilzehenamputation hat. Die Bescheinigung habe ich bereits erhalten. :thumbsup: Ist allerdings auch "nur" ein Graupapagei, also kein Anhang A-Vogel.

  • Hallo Jens,


    Nachtrag.!


    natürlich waren die originalen Fotos super scharf,aber ich mußte die jetzt einscannen und verkleinern,deshalb die schlechte Qualität