Hi
es lieg freilich an den jeweiligen beamten in der behörde, der bestimmt am ende welche form der kennzeichnung anwendung findet.
in erster linie kommt da der geschlossene ring, dann bei anhang a der chip und bei anhang b der offenering und dann erst der chip. der sogenannte fingerabdruck ist dann das allerletzte mittel und der beamte legt fest wie das verfahren abläuft.
wie gesagt hatte das vor jahren für meinen ara mal angedacht wf über 45 jahre anhang b als der gefangen wurde war von cites noch keine rede. mir wurde dann gesagt offen beringen, da er aber " verknotete " beine hat ( die waren mit sicherheit mal gebrochen und wurden nicht behandelt ) kam das beringen nicht mehr in frage, da blieb dann nur noch der chip.
heut zu tage gibt es ja auch die möglichkeit des genetischen fingerabdruckes, aber wie weit es anwendung findet oder überhaupt zugelassen ist weis ich nicht. ich habe mich mit dieser materie nicht weiter beschäftigt.
weis nur das bei einigen huderassen wenn sie zur zucht verwendet werden sollen ein solcher genetischer finderabdruck erstellt wird bevor die nötigen papiere erstellt werden, es gab da auch schon genug betrügereien.
in den tierparks und zoos werden ja die tiere auch alle mit chip versehen und wenn es da ein erhöhtes krebsrisiko geben würde hätte man diese praxis mit sicherheit wieder eingestellt. wenn der chip richtig gesetzt wird wandert er auch nicht, der sollte dann auch nur von einem vogelkundigen ta gesetzt werden.