PETA
Deutschland e. V.
Hund in Fluss geworfen:
Geldstrafe und Tierhalteverbot für Halter
Im Frühjahr dieses Jahres erreichten uns schockierende Aufnahmen:
Im Schutz der Dunkelheit wurde ein Hund mehrfach in einen strömenden Fluss geworfen.
Der Täter filmte die grausame Tat -
und diese Bilder wurden uns von einem Whistleblower zugespielt.
Die zuständigen Behörden reagierten damals umgehend:
Sie brachten den Hund am nächsten Tag in Sicherheit
und verhängten ein Tierhalteverbot an den Halter.
Wir erstatteten zudem Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen,
die nun zusätzlich eine Geldstrafe verhängte.
Sollten Sie Zeuge von Tierquälerei werden:
Bitte schauen Sie nicht weg, sondern helfen Sie den Tieren!