Jagd auf privatem Boden

  • Liebe Freunde,
    kennt sich jemand damit aus?
    Ich habe in Friedrichskoog ein 2689 qm großes Grundstück, das stark verwildert ist und einheimischen Tieren dadurch Zuflucht bietet.
    Das will ich natürlich beibehalten!
    Nun hat mir gerade mein zukünftiger Nachbar erzählt, dass der zuständige Jäger diese Grundstücke als jagdfreie Gebiete ansieht und auf Bitte meines Nachbarn
    nur ankündigt, wann er seine schießwütigen Gesellen los schickt. :(
    Natürlich möchte ich auf jeden Fall verhindern, dass Wildtiere, die auf meinem "wilden" Grundstück Zuflucht suchen, geschossen werden.
    HIER gab es ein entsprechendes Urteil.
    Gilt dieses nun auch in DE?
    Kann ich vorsorglich gegen die Jagd auf meinem Grundstück vorgehen?
    Die Vorstellung, dass diese Killer auf meinem Grundstück Wildtiere schießen, ist mir unerträglich!
    Kann ich etwas dagegen unternehmen?

  • Kann bitte einer der Admins oder Moderatoren den Schreibfehler in der Überschrift korrigieren?
    Es soll natürlich "privatem" statt pirvatem Boden heißen. :cursing:

  • Du musst, ich glaube, bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen. In der Regel wird die Jagd auf deinem Grundstück dann ausgesetzt , bis das Gesetz in Deutschland umgesetzt ist. Das wird vermutlich dann umgesetzt, wen n unsere Tiermafiaschutzministerin nicht mehr im Amt ist!

  • Hallo


    soweit mir bekannt, sind privatgrundstücke wie wald oder zugänge zu öffentlichen gewässern grundsätzlich für alle möglich sein mus.
    so darf ein waldbesitzer das betreten des waldes zu erhohlungszwecken und auch zum sammeln von pilzen oder anderer wildfrüchte nicht verbieten !!!
    anderweitige nutzund durch fremde bedürfen der genehmigung des grundstückeigentümer.
    wenn ich mein grundstück nicht zu jagd verpachte, darf dies auch nicht für solche zwecke genutzt werden.
    bei einer fläche von ca 50 x 50 m ist dies aber unwesendlich, dann wird halt gewartet bis das wild ausserhalb deines grundstückes ist .......... und dann macht es bummmmm
    wenn dann treibjagdten veranstaltet werden, verweihlt das wild auch nicht auf deinem geschützten eigentum, dazu ist es viel zu klein ............

  • HIER kann man gegen die halbherzige deutsche Umsetzung europäischen Rechts protestieren.
    Auch, wer nicht betroffen ist, bitte mitmachen!
    Es kann nicht sein, dass die Jagdlobby sich über geltendes europäisches Recht hinweg setzen will und dieses von der jetzigen unsäglichen Regierung auch noch unterstützt wird!
    Danke!

  • HIER kann man gegen die halbherzige deutsche Umsetzung europäischen Rechts protestieren.
    Auch, wer nicht betroffen ist, bitte mitmachen!
    Es kann nicht sein, dass die Jagdlobby sich über geltendes europäisches Recht hinweg setzen will und dieses von der jetzigen unsäglichen Regierung auch noch unterstützt wird!
    Danke!


    Unterschrieben!


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Auch Unterschrieben.

    Seinem Freunde soll ein Freund man sein, und des Freundes Freund auch, doch nehmen soll man sich nie zum Freund seines Feindes Feind.
    Die Edda , Skaldenpoetik von Snorre Sturlason

  • Hi,


    mir ist das schon länger ein Dorn im Auge. :cursing:



    Danke, Hazel, für den link! :thumbup:


    Selbstverständlich hab ich ebenfalls unterschrieben.

  • Hazelchen-


    die Butenländer haben das doch auch durch- die sind bei Cuxhafen-


    mail die doch mal nach den Unterlagen an!


    Lieber Gruß von Barbara

  • Bei den Butenländern ist das, soweit ich weiß auch nur eine vorüberläufige Mord- Aussetzung bis zu einer Gesetzesentscheidung. Meines Wissens ist die Jagd aber auf Privatgrundstücken nur erlaubt, wenn diese nicht befriedet sind. Insofern reicht schon eine einfache Grenzeinfassung mit Flatterband, dieses zu befrieden. Dann noch ein paar Hinwweisschilder, das Jägern der Zutritt auf das Gelände verboten ist, und schon haste bei Mißachtung einen Hausfriedensbruch.

  • Hallo


    Zitat

    Bei den Butenländern ist das, soweit ich weiß auch nur eine vorüberläufige Mord- Aussetzung bis zu einer Gesetzesentscheidung. Meines Wissens ist die Jagd aber auf Privatgrundstücken nur erlaubt, wenn diese nicht befriedet sind. Insofern reicht schon eine einfache Grenzeinfassung mit Flatterband, dieses zu befrieden. Dann noch ein paar Hinwweisschilder, das Jägern der Zutritt auf das Gelände verboten ist, und schon haste bei Mißachtung einen Hausfriedensbruch


    so einfach ist das nicht, waldflächen sind für jedermann zugänglich zu belassen ................ man kann nicht einfach irgendwelche waldpazellen einzäunen, das gibt viel ärger.
    die andere sache ist, wenn es eingefriedet ist wird sich dort auch kein wild mehr aufhalten. wild wie rehe und hirsche meiden solche gebiete, zumindestens für lange zeit.


    eine einfriedung mittels eines wildzaunes wäre möglich bei neuaufforstung um einen verbis der bäumchen zu verhindern. dann kann das grundstück keiner betreten, aber den tieren wird damit auch nicht geholfen.

  • Waldflächen meinte ich jetzt auch weniger. Ich dachte da eher so wie in meinem Fall an freie Flächen wie Wiesen und ähnlichem oder wie bei Hazel, wo es sich um ein etwas verwildertes Grundstück handelt (hab ich so verstanden). Bei Waldgebieten ist das natürlich wieder etwas anderes und nicht so einfach zu umgehen. Aber wie schon erwähnt, sind die Ämter angewiesen, bei entsprechenden Anträgen die Jagd für das Gelände auszusetzen, bis die europäische Entscheidung in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Das ist schon ein kleiner Fortschritt, hat doch das Ministerium nach dem EG-Urteil seine Behörden zunächst zum Rechtsbruch aufgefordert, indem es diese angewiesen hat, das Urteil zu ignorieren. :)

  • Hi,
    ja, es ist nur ein völlig verwildertes Grundstück mit sehr vielen Bäumen, von denen sich die meisten selbst ausgesät haben.
    Aber auch viele alte Obstbäume (Kirsche, Apfel, Birne), auch ein Walnussbaum.
    Nadelbäume gibt es gar nicht, dafür viele Buchen, Eichen, Kastanien, Erlen, Weiden und seeehr viele, die ich erst kennen lernen muss. ;)
    Schlaues Buch wurde schon gekauft!!
    Sehr viel halbhohes Gebüsch, u.a. Weißdorn, Fliederbeerbüsche und auch da einiges, was ich noch nicht identifizieren konnte.
    Stachelbeerbüsche, Johannesbeeren, Pflaumen etc.
    "Leider" jede Menge Brombeeren.
    Einige Teile des Grundstücks können nur mit Machete betreten werden. :D
    Auf jeden Fall ein Paradies für Vögel und kleinere Wildtiere und eine perfekte Zuflucht für Rehe.
    Genau so soll es bleiben!
    In der Umgebung gibt es das nämlich kaum.
    Rechts im unten stehenden Bild sieht man noch ein weiteres verwahrlostes größeres Grundstück.
    Das ist ein ehemaliger Bauernhof, der mittlerweile eine Ruine ist und als Gewerbsgrundstück :( zum Verkauf steht.
    Ansonsten nur Schafkoppeln, die auf dem Bild sichtbaren Ackerflächen gibt es nicht mehr. Auch aus ihnen sind Schafkoppeln geworden.
    Hier mal aus google Sicht, aber veraltet: