Schutzverträge

  • Hallo Bianca,


    das ist m.e. ein Schutzvertrag mit Eigentumsübergang. Wer sagt denn, dass die Schutzgebühr erhoben wird??? Das es mit Schutzgebühr ein Kaufvertrag wird ist mir bekannt.


    LG
    Sabine

  • Hi Bianca


    Zitat

    Schutzgebühr darf prinzipiell von Privatpersonen nicht erhoben werden, es sei denn
    sie besitzen den § 11, der gleichzusetzen ist mit dem Tierheimstatus.


    auch das ist ein irtum, gebühren dürfen nur von staatlicher seite oder von den dafür bevollmächtigten erhoben werden und sind dem staatshaushalt zuzuführen.
    wenn du in th ein tier holst bekommst du eine spendenquittung, diese kannste sogar von der steuer absetzen.
    öffentliche einrichtungen, vereine dürfen spenden entgegenehmen und auch selber behalten. th sind in der regel öffentliche einrichtungen oder werden durch einen verein unterstützt.
    wenn du den § 11 hast und eine private auffangstation betreibst, musst du beim amt beantragen spenden für die station einnehmen zu dürfen, dies wird dann in der regel auch gestatet. die behörden sind ja froh, wenn sich andere um die tiere kümmern da haben sie ja die kosten nicht.


    @ Sven


    ich stimme dir bei deiner meinung voll zu, die vergangenheit hat es ja oft genug bewiesen !!! recht haben und recht kriegen ist in diesen staat .......... ???

  • Hallo Jörg ;



    Zitat

    auch das ist ein irtum, gebühren dürfen nur von staatlicher seite oder von den dafür bevollmächtigten erhoben werden und sind dem staatshaushalt zuzuführen.
    wenn du in th ein tier holst bekommst du eine spendenquittung, diese kannste sogar von der steuer absetzen.
    öffentliche einrichtungen, vereine dürfen spenden entgegenehmen und auch selber behalten. th sind in der regel öffentliche einrichtungen oder werden durch einen verein unterstützt.
    wenn du den § 11 hast und eine private auffangstation betreibst, musst du beim amt beantragen spenden für die station einnehmen zu dürfen, dies wird dann in der regel auch gestatet. die behörden sind ja froh, wenn sich andere um die tiere kümmern da haben sie ja die kosten nicht.


    Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe in diesem Thema, und eine Schutzgebühr in Form einer Spende deklariert wird, ist es doch ein Kaufvertrag ------------und somit der Schutzvertrag nichtig. War das jetzt so richtig wie ich es geschrieben habe ?



    MFG Jens

  • auch das ist ein irtum, gebühren dürfen nur von staatlicher seite oder von den dafür bevollmächtigten erhoben werden und sind dem staatshaushalt zuzuführen.
    wenn du in th ein tier holst bekommst du eine spendenquittung, diese kannste sogar von der steuer absetzen.


    Wer hat dir denn das erzählt ???????????????


    Letztes Jahr habe ich einen Graupapageien aus einem Tierheim befreit, von Spendenquittung keine Spur und von der Steuer absetzen schon überhaupt nicht.


    Ne, ne so ist das nun wirklich nicht.


    Egal ob du Hund, Katze oder Vogel holst, du zahlst dafür nicht gerade eine kleine Summe, manchmal ist sie sogar so hoch, da könntest du glatt bei einem
    Züchter ein junges unverdorbenes Tier bekommen.


  • Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe in diesem Thema, und eine Schutzgebühr in Form einer Spende deklariert wird, ist es doch ein Kaufvertrag ------------und somit der Schutzvertrag nichtig. War das jetzt so richtig wie ich es geschrieben habe ? MFG Jens


    Ja, dass ist richtig.

  • Ich habe es nie nachvollziehen können, was es mit dieser Schutzgebühr auf sich hat.

    Schönes Leben!


    Denken ist die Arbeit des Intellekts, Träumen sein Vergnügen


    Victor Hugo
    (1802-1885 franz. Schriftsteller)

  • Hi Bianca


    das hat mir niemand erzählt, dass ist so !!!!


    habe schon tiere aus tierheimen geholt und für die summe die ich bezahlt habe immer eine spendenquittung bekommen und diese auch von der steuer als spende abgesetzt !!!!!!!!!!! und das alles ohne probleme mit dem finanzamt !!!!!!!!!!!!!!!!
    ich würde nie irgendwo geld bezahlen ohne dafür eine quittung zu bekommen.

  • Hallo Jens



    Zitat

    Zitat auch das ist ein irtum, gebühren dürfen nur von staatlicher seite oder von den dafür bevollmächtigten erhoben werden und sind dem staatshaushalt zuzuführen.
    wenn du in th ein tier holst bekommst du eine spendenquittung, diese kannste sogar von der steuer absetzen.
    öffentliche einrichtungen, vereine dürfen spenden entgegenehmen und auch selber behalten. th sind in der regel öffentliche einrichtungen oder werden durch einen verein unterstützt.
    wenn du den § 11 hast und eine private auffangstation betreibst, musst du beim amt beantragen spenden für die station einnehmen zu dürfen, dies wird dann in der regel auch gestatet. die behörden sind ja froh, wenn sich andere um die tiere kümmern da haben sie ja die kosten nicht.



    Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe in diesem Thema, und eine Schutzgebühr in Form einer Spende deklariert wird, ist es doch ein Kaufvertrag ------------und somit der Schutzvertrag nichtig. War das jetzt so richtig wie ich es geschrieben habe ?


    genau so ist es

  • Hi Bianca



    wenn du den § 11 hast und eine private auffangstation betreibst, musst du beim amt beantragen spenden für die station einnehmen zu dürfen, dies wird dann in der regel auch gestatet. die behörden sind ja froh, wenn sich andere um die tiere kümmern da haben sie ja die kosten nicht.

    Mag sein, das dies wieder eine Angelegenheit ist, die auch nicht bundeseinheitlich geregelt ist.
    Ich habe mich hierzu beim zuständigen FA sachkundig gemacht, damit mir keiner an den Karren p... kann, falls mal wieder Jemand auf die Idee kommt mich deshalb beim FA anzuzeigen. :rolleyes:


    Private Auffangstationen dürfen jede Art der Spende entgegennehmen. Nur dürfen die Spender keine Gegenleistung (egal in welcher Form und sei es sie erwarten monatlich ein Bild von einem bestimmten Vogel -etwas übertrieben ausgedrückt) erwarten und natürlich erhalten sie keine Spendenquittung, die sie steuerlich absetzen können.


    Ferner ist es auch den Auffangstationen gestattet (sofern sie den §11 besitzen), sich ihre (Un)Kosten für ein zu vermittelndes Tier erstatten zu lassen. Es ist immer eine Sache der Darstellung.

  • Hallo Bianca,


    das ist m.e. ein Schutzvertrag mit Eigentumsübergang. Wer sagt denn, dass die Schutzgebühr erhoben wird??? Das es mit Schutzgebühr ein Kaufvertrag wird ist mir bekannt.


    LG
    Sabine

    In dem von Dir eingestellten Vertrag steht doch ganz deutlich etwas über die SG ?(


    Wenn diese Klausel unwirksam ist bzw. nicht zum Tragen kommt, wieso steht sind dann überhaupt drin?

  • Hi Heike


    Zitat

    Private Auffangstationen dürfen jede Art der Spende entgegennehmen. Nur dürfen die Spender keine Gegenleistung (egal in welcher Form und sei es sie erwarten monatlich ein Bild von einem bestimmten Vogel -etwas übertrieben ausgedrückt) erwarten und natürlich erhalten sie keine Spendenquittung, die sie steuerlich absetzen können.


    wo keine quittung ist, kann man in der regel auch nichts nachweisen, sind halt " schwarzgelder " .
    wie schon gesagt ich würde ohne quittung nirgendwo was spenden, denn solche sachen kann ich über meine fa. absetzen und warum sollte ich dem finanzamt was schenken ?!

  • wenn ich Gelder auf ein Bankkonto erhalte, dann arbeite ich nicht mit Schwarzgeld und kann somit sehr wohl was nachweisen.


    Ja, warum soll man dem FA was schenken, wenn man keine Quittung bekommen kann?
    Die Frage ist doch eher...muß ich noch steuerliche Vorteile haben, wenn ich was Gutes tun möchte?


    Wir reden hier von Kleinbeträgen und nicht von zig Tausende von Euros.

  • Zitat

    wenn ich Gelder auf ein Bankkonto erhalte, dann arbeite ich nicht mit Schwarzgeld und kann somit sehr wohl was nachweisen.


    wenn es auf konto geht schon, aber bei tierübernahmen ist das nicht die regel oder besser gesagt überhaupt nicht so.
    da geht das geld von hand zu hand, oder willst du da was anderes behaupten ???
    denn wenn du einen geier aus der hand gegeben hast, kannste lange auf eine überweisung warten. es gibt genug leute die auf so eine tour reiten wollen, oder habe ich da unrecht ?
    du betreibst doch schon lange genug eine auffangstation nach § 11.


    Zitat

    Ja, warum soll man dem FA was schenken, wenn man keine Quittung bekommen kann?
    Die Frage ist doch eher...muß ich noch steuerliche Vorteile haben, wenn ich was Gutes tun möchte?


    weil der staat auch genug von mir haben will und mir auch nichts schenkt !


    die diskusion ob quittung oder nicht wird mir jetzt aber zu blöde, ist auch eigendlich nicht das thema sondern nur meine persönliche meinung !!!


  • ...aber bei tierübernahmen ist das nicht die regel oder besser gesagt überhaupt nicht so.
    da geht das geld von hand zu hand, oder willst du da was anderes behaupten ???

    nein, das behaupte ich nicht.
    Ich weiß nicht wie andere das handhaben, aber auch das ist bei mir grundsätzlich schriftlich festgehalten und somit jederzeit belegbar.

  • Hi Loids ;




    Zitat

    Ferner ist es auch den Auffangstationen gestattet (sofern sie den §11 besitzen), sich ihre (Un)Kosten für ein zu vermittelndes Tier erstatten zu lassen.


    Und damit kann man dann schon die Schutzgebühr aushebeln ;) . Nachweise bekommt man in aller Regel nicht wie hoch die Aufwendungen waren, und ausserdem wie hoch wird die Aufwendung für eine AK veranschlagt. Es ist in dem Sinne auch eine Aufwendung,oder she ich dies falsch.

  • Schade, ich kann keine .doc Datei anhängen.


    Bei meinem Schutzvertrag ist vorgegeben:



    Die Übergabe erfolgt gegen die Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von € __/___


    Fertig.


    Bei mir werden eigentlich keine gesunden Tiere abgegeben.
    Die neuen Halter müssen die folgenden TA-Kosten tragen, lang, breit und schmutzig.
    Dadurch bin ich finanziell ein wenig entlastet.


    Bei einem von meinen Vögeln könnte ich never eine Aufwandsentschädigung verlangen.
    Da ist ein junges Tier vom Züchter immer (und auf Dauer) günstiger.



    Wieder edit:
    Jens,
    was bitte ist eine AK ?

    3 Mal editiert, zuletzt von Annette Dau ()

  • Hallo,


    ein trauriger Anlaß gibt ein Beispiel, wie belastbat ein Schutzvertrag ist:


    Der Partnervogel meiner Kleinen ist gestern verstorben, ich erhielt heute nachmittag die Mail. Kurze Zeit später kam ein Anruf eines (kommerziellen) Züchters: er hätte von dem Verlust erfahren und hätte Interesse an meiner Gelbflügelblaustirnhenne. Er könne sie morgen abholen, wenn ich damit einverstanden wäre. Ich war völlig entgeistert. Ich verwies auf den Vertrag und bemerkte, dass ich in keinem Fall meinen Vogel verkaufen würde. Dann solle ich ihn doch verschenken. Hallo, geht `s noch?


    Fazit: Nur dieser Schutzvertrag ist der Garant, dass meine Kleine solange dort noch sitzen wird, bis ich sie abhole. Obwohl er nicht kündbar ist, wird sie dort wohl nicht neu verpaart. Daher kann ich sie nicht dort lassen, sondern muß erstmal in Ruhe alle Möglichkeiten durchdenken.


    Vorsicht! Für bestimmte Vögel (selten, schön gefärbt, Mode) gibt es einen intensiven Markt, den Händler/kommerzielle Züchter unter sich aufteilen wollen.


    Also erneut der Spruch: Drum prüfe, wer sich ewig bindet.


    In diesem Sinne

    Schönes Leben!


    Denken ist die Arbeit des Intellekts, Träumen sein Vergnügen


    Victor Hugo
    (1802-1885 franz. Schriftsteller)

  • Hi Loids ;



    @ Annette : AK ? =Arbeitskraft.



    Bisher war das Thema ja ganz aufschlußreich. Eine Frage habe ich aber noch.


    Wenn ich selber Tiere aufnehme , diese Pflege, für alles mit meiner AK :) aufkomme, meine Räumlichkeiten zur verfügung stelle, mein Grundstück usw.-------------wieso sollte ich für einen Vogel der bei mir abgegeben wurde, der nicht mehr vom Halter gewollt war----------------diesen in ein anderes zu Hause geben------------------und für meine Aufwendungen Kohle vom neuen Halter haben möchte . Was ist daran schlimm ?( .


    Oder ist es vielmehr so ,das man auf der einen Seite den heiligen Samarieter raushängen lassen will ( das alles selbstaufopfernt gelöhnt wird ), auf der anderen Seite aber genau das macht wie oben beschrieben. Könnte man diesen dann auf die Schliche kommen , weil der Nachschub wegbleibt.



    Noch mal die Frage : was ist schlimm daran für Vermittlungen ( und die daraus im Vorfeld entstanden kosten) Geld zu nehem ------------man wäre dann ein Dienstleistungsunternehmen. Warum kann man das nicht sagen das man für solche Vögel Geld haben will ? Geschäftsschädigend ? :thumbsup: Würde man sich den Nachschub selber abschnüren ?



    MFG Jens