Halli hallo ;
Diese Frage mit den verschiedensten Schutzverträgen interessiert mich eigentlich sehr. Es giebt diese ja in untzerschiedlichsten Abwandlungen.
Meine Frage mal dazu :
Wenn ich einen Vogel an einen anderen Halter weitergebe, das Eigentumsrecht aber bei mir bleibt , kann ich doch den Vogel rein rechtlich jederzeit doch von dort wo er hingegangen ist wieder abholen.
Heist im Klartext : der Halter an den vermittelt wurde hat die Kosten während dieser Zeit alleine zu tragen ( Futter, TA-kosten usw. ) . Das dieser Vogel dann evtl verpaart wäre , und man dieses Paar auseinander reist wäre ein weiterer Aspeckt.
Habe ich das jetzt so richtig interpretiert
MFG Jens