Hab da mal ne Frage. Ich hatte mal gelesen das der Handel mit Teilen oder Erzeugnißen bestimmter Tiere ( Anhang A und B ) unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. In dem Fall meine ich Federn dieser Tiere ( Papageien ). Leider finde ich es nicht mehr. Hatte das mal in Wisia , so glaube ich gelesen-----------aber , ich weiß einfach nicht mehr wo ich suchen soll .
Weiß das jemand so aus dem " Stehgreif " ?
MFG Jens