Handel mit Teilen geschützter Arten

  • Hab da mal ne Frage. Ich hatte mal gelesen das der Handel mit Teilen oder Erzeugnißen bestimmter Tiere ( Anhang A und B ) unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. In dem Fall meine ich Federn dieser Tiere ( Papageien ). Leider finde ich es nicht mehr. Hatte das mal in Wisia , so glaube ich gelesen-----------aber , ich weiß einfach nicht mehr wo ich suchen soll ?( .


    Weiß das jemand so aus dem " Stehgreif " ?


    MFG Jens

  • Hallo Jens,


    hatten das Thema gerade erst in der Tierschutzvorlesung in der Uni. aber die alle nun auf zuführen ist zu lang!!
    Schau mal auf die Homepage vom Zoll unter der Abteilung: Artenschutz im Urlaub: http://www.artenschutz-online.…chutz_im_urlaub/index.php . Da kannst du die entsprechenden Länder anwählen und da werden dann alle geschützten Arten aufgeführt und auch welche Teile man ausführen darf und welche nicht.


    Ich glaube die Verlinkung hat nicht geklappt, aber die HP vom Zoll ist: zoll.de und da unter: Zoll interaktiv , gibts die Abteilung: Artenschutz im Urlaub


    Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen!!


    LG Krissel

  • Hallo Jens,


    Es geht um den Verkauf von Federn ; also Teile oder Erzeugniße von Tieren . Da diese ( Anhang a zumindest ) eine Vermarktungsgenehmigung benötigen , weiß ich jetzt nicht wie das mit Teilen dieser Tiere aussieht 8| .


    ich vermute mal, daß es zur/zum Abgabe/Verkauf von Federn auch eines besonderen Papiers bedarf. Vielleicht hilft Dir dieser kleine Hinweis weiter (bis nach unten scrollen).


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Hallo Jens,


    schau mal hier: http://bundesrecht.juris.de/bu…/bnatschg_2002/gesamt.pdf
    § 49 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG i.V.m. Art. 8 und 9 EG-VO 338/97 (http://www.agrar.de/agenda/EU_VO_338_97.htm).


    Laut Gesetzeslage muss man bereits den Besitz nachweisen können. Im Bundesnaturschutzgesetz werden die Teile und Erzeugnisse benannt, hier wird dann aber auch auf Art. 8 und 9 EG-VO verwiesen, die beschreiben, wie mit den Tieren (oder hier die Teile und Erzeugnisse) rechtlich umgegangen werden muss.


    Hoffe ich konnte dir ein wenig behilflich sein. 8)

    __________________
    Lieben Gruß, Tanja


    Die Hummel wiegt 4,8 Gramm, sie hat eine Flügelfläche von 1,45 cm ² bei einem Flächenwinkel von 6 Grad. Nach den Gesetzen der Aerodynamik kann die Hummel nicht fliegen. Aber das weiß die Hummel nicht.

  • Hallo Tanja ;


    erst mal vielen Dank---------leider hab ich nur noch Paragraphenzeichen in den Augen :pinch: .


    Habe ich das nun richtig interpretiert ?


    "





    Man Tanja bist Du schlau :rolleyes: ---ich hätt nich gewußt wo ich suchen müßte. Der 2-te Link ist auch sehr interessant, kannt nähmlich mal jemanden der seine Papaiere immer mit zum TA nahm---war ja alles unütz. Ich selber habe dies auch noch nie gemacht, weil ich es mal so wie in dem Link beschrieben gehört hatte---------aber wie gesagt nur gehört. Nachlesen und wissen wos steht find ich da schon angenehmer.


    Schönen Dank noch mal. Mir kommt dabei aber ne gute Idee. Es sammeln doch viele Loide Federn. Ma kugn was die bringen die ich hier hab---der Erlös wäre dann wiederum für die , die es brauchen.


    MFG Jens

  • Hi Jens,


    ne, nicht unbedingt schlau, aber wenn man jeden Tag damit arbeiten muss, geht es ja nicht anders. Na dann ahnst du ja mal jetzt was mir täglich der Kopf glüht. Das sind leider nur 2 von sehr vielen Gesetzen im Artenschutz die ich täglich zu wälzen habe :D .


    Ich weiß nicht genau ob du das richtig interpretierst, daher versuch ich es nochmal etwas genauer zu erklären.
    Unter Tiere versteht das Gesetz sowohl lebende als auch tote Tiere, aber auch deren Teile und Erzeugnisse. Das heißt nehmen wir mal an, du hast einen Anhang A Ara zuhause. Für den hast du natürlich die entsprechenden Nachweise, sprich EG-Vermarktungsbescheinigung.


    Wenn du nun aber einige Federn von diesem Tier verkaufen möchtest, ist es ja im Prinzip ein 2. Bestandteil des Tieres. Also bräuchtest du auch hier EG-Vermarktungsbescheinigungen für den Verkauf der Federn, obwohl du den Besitz des lebenden Tieres erbringen kannst. Aber du willst ja hier nicht das lebende Tier verkaufen, sonders Bestandteile hieraus.
    Wenn es sich um Anhang B Tiere handelt, kannst du entsprechend selbst einen Herkunftsnachweis ausstellen.


    Denke bitte dran, falls du mal Federn in Drittländer verkaufen möchtest, dass du dich vorher beim BFN kundig machst, ob du Ausfuhr und gegebenenfalls Einfuhrdokumente benötigst.


    Das Bundesnaturschutzgesetz ist hinsichtlich des Artenschutzes mit das wichtigste Gesetz was wir in Deutschland haben. Es wurde aus der EG-Verordnung auf Landesebene runtergebrochen. Bei rechtlichen Fragen (vielleicht hilft es dem einen oder anderen) fängt man IMMER zuerst mit der EG-Verordnung 338/97 an. Wird man da nicht fündig, oder wird schon dort auf ein Ländergesetz verwiesen, kommt als nächster Schritt die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie dran. Als nächstes dann das Bundesnaturschutzgesetz und ganz zum Schluss die Bundesartenschutzverordnung.


    Es ist immer mit viel Sucherei verbunden und sehr schwierig zu lesen und zu interpretieren. Z. B. der § 42 Bundesnaturschutzgesetz ist so kompliziert, dass gibt es gar nicht mehr. Ich habe mittlerweile in den letzten 5 Jahren ca. 10 zweitägige Fortbildungen mitgemacht und wenn wir dann komplizierte Fälle üben, steht man immer wieder wie ein Ochse vorm Berg weil die Artenschutzgesetze einfach unmöglich sind.


    Ich hoffe, dass ich es halbwegs verständlich erklären konnte :D

    __________________
    Lieben Gruß, Tanja


    Die Hummel wiegt 4,8 Gramm, sie hat eine Flügelfläche von 1,45 cm ² bei einem Flächenwinkel von 6 Grad. Nach den Gesetzen der Aerodynamik kann die Hummel nicht fliegen. Aber das weiß die Hummel nicht.

  • Hi Tanja ;


    Nun bin ich wieder soweit wie vorher 8|


    Du hattest geschrieben :




    Zitat

    Ich weiß nicht genau ob du das richtig interpretierst, daher versuch ich es nochmal etwas genauer zu erklären.
    Unter Tiere versteht das Gesetz sowohl lebende als auch tote Tiere, aber auch deren Teile und Erzeugnisse. Das heißt nehmen wir mal an, du hast einen Anhang A Ara zuhause. Für den hast du natürlich die entsprechenden Nachweise, sprich EG-Vermarktungsbescheinigung.


    Wenn du nun aber einige Federn von diesem Tier verkaufen möchtest, ist es ja im Prinzip ein 2. Bestandteil des Tieres. Also bräuchtest du auch hier EG-Vermarktungsbescheinigungen für den Verkauf der Federn, obwohl du den Besitz des lebenden Tieres erbringen kannst. Aber du willst ja hier nicht das lebende Tier verkaufen, sonders Bestandteile hieraus.


    Heißt das also im Klartext : Hyafedern darf man nicht veräußern und die von meinem Olli auch nicht ( sulphuera sulphuera )


    Mein 2-tes Zitat was ich in meinem vorherigen Beitrag eingestellt habe sagt doch aber was ganz anderes-------------oder verstehe ich Beamtendoitsch nich :huh: .


    Kannst Du mir das vieleicht noch mal genauer erklären ;) .


    MFG Jens

  • also, persönlicher Gebrauch ist ja nunmal was anderes als Verkauf... Aber lass Tanja das lieber erklären- die kanns eh besser ;)


    Hi Dörnte ;


    Ich lach mich tot :thumbsup: -----------wie soll den etwas in / zu meinem persöhnlichen Gebrauch kommen , wenn ich es mir vorher nicht gekauft habe 8| .


    Bei D. Kooperfield mag sich das ja vieleicht anders darstellen,---------aber soweit bin ich noch nicht. :pinch: ( dug und weg )


    MFG Jens

  • wie ich Dir schon in der Mail schrieb: Du hat Deine Hyas mit Genehmigung, deshalb darfst du die Federn, die die beiden verlieren, für den eigenen Gebrauch (als Deko, zum an-den-Hut-stecken :P , zum Schreiben... etc.) nutzen. Du darfst sie aber nicht an Dritte weitergeben, egal ob geschenkt oder verkauft, wenn Du für die Weitergabe keine Genehmigung hast. So habe ichs verstanden, Tanja mag bitte bei Bedarf korrigieren! Theoretisch darfst Du auch keine Hyafedern mit einem anderen Halter tauschen. :P

  • Hallo Jens,


    ich sehe das ebenso wie Dörnte. Federn von eigenen Anhang A Vögeln dürfen nur mit einer entsprechenden EG-Vermarktungsbescheinigung (wie Tanja schrieb) weitergegeben (Verkauf/Schenkung) werden. Für die Feder-Weitergabe (Verkauf/Schenkung) von z. B. eigenen Anhang B Vögeln bedarf es eines Herkunftsnachweises (Eigentümer - Empfänger - Tierart - Kennzeichen - Nachzucht innerhalb der EU/rechtmäßiger Import in die EU).


    Gruß
    Heidrun

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    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • :rolleyes: Ja ; ich hab es verstanden ------------mir haben einige auch schon per Mail " bescheidgestoßen ". Mit den Hyafedern kann ich mir ne Federboa bauen ---------oder aber auch ne Menge Kugelschreiber :| Mit Olli seinen Federn siehts ähnlich aus,------------damit kann ich bis an mein Lebensende schreiben 8)



    MFG Jens

  • Hallo ihr Lieben,


    sorry, dass ich mich erst heute wieder melde.
    Dörnte, das hast du fein erklärt :thumbsup: , bis auf eine klitze kleine KLeinigkeit. Verschenken darf Jens die Federn sogar, denn Verschenken gehört nicht zur Vermarktung, das ist so ein kleines Hintertürchen :-). Tausch hingegen gehört aber wieder zur Vermarktung.


    Also, d.h. für alles was du ausser verschenken mit den Federn tust (bis auf Eigengebrauch natürlich) benötigst du Papiere.


    Das Problem beim verschenken hat dann nur häufig der Nachbesitzer, wenn dieser die Federn mal verkaufen möchte, denn ihm fehlen dann die Nachweise und die kann er dann häufig nur schwer erbringen.

    __________________
    Lieben Gruß, Tanja


    Die Hummel wiegt 4,8 Gramm, sie hat eine Flügelfläche von 1,45 cm ² bei einem Flächenwinkel von 6 Grad. Nach den Gesetzen der Aerodynamik kann die Hummel nicht fliegen. Aber das weiß die Hummel nicht.

  • Hallo Tanja,


    vielen Dank für die Aufklärung. Ich hätte nicht gedacht, daß die Federn von Anhang A Vögeln ohne Nachweis verschenkt werden dürfen.


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
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  • Ja, die Tanja is ne schlaue :thumbup:


    @ Tanja ; kann man das von Dir gesagte wo nachlesen ? Wäre da so in Erklärungsnot wenn hier 2 Gendarmen vor der Tür stehen und meine Frau mich die nächsten 5 Jahre nicht wieder sieht :whistling:


    MFG Jens