Mal eine Frage : Mal angenommen ein Tier wird abgegeben; an einen Zoo, an eine Privatperson oder andere Einrichtungen. Es handelt sich hierbei um Anhang A Tiere. Man möchte aber den weiteren Verlauf des Tieres im Auge behalten. Sprich er soll zeitlebens dort bleiben wo er is. Was is aber wenn der Vogel dann doch weitergegeben, verscheuert wurde-------------------------und dann bei einer Nachfrage die Antwort bekommt: Tja ; leider is uns der Vogel entflogen bzw. is dieser verstorben. Kann man das so regeln das das Eigentumsrecht nur an den Unterbringungsort/ Person gebunden is. Eigentlich is es doch so ; wer den " Personalausweiß" ( Cietis) hat , dem gehört der Vogel---------------und is dann in dem Falle Eigentum gleich Eigentum( man kann damit machen was man will )
Fragende Grüße Jens