Veterinärbehörden

  • Rechtsbruch durch Veterinärbehörden


    Veröffentlicht am 9. Oktober 2015, zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2015


    Pressemitteilung



    Das Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine (TierschutzVMG)
    in Nordrhein-Westfalen ist vorläufig auf fünf Jahre befristet. 2017 soll überprüft werden, ob es sich bewährt hat.
    Viele Veterinärämter haben sich von Anfang an gegen das Gesetz gesträubt und verzögern dessen Umsetzung:
    mit dem Ziel, Ergebnisse zu verhindern und das Gesetz 2017 wieder zu kippen.
    Damit tun diese Veterinärämter weiter das, was sie immer getan haben:
    Tierschutz verhindern!
    Sie nehmen dafür sogar den Bruch geltenden Dienstrechts in Kauf.



    Das seit 2013 existierende Tierschutz-Verbandsklagerecht in
    Nordrhein-Westfalen gibt anerkannten Tierschutzvereinen und -verbänden,
    darunter Animal Rights Watch
    (ARIWA), die Möglichkeit als Anwälte der Tiere, deren Rechte
    einzuklagen. ARIWA ist der erste Tierschutzverein, der das Instrument
    der Verbandsklage in drei Fällen nutzt: die tierschutzwidrige Haltung
    von Zuchtsauen in Kastenständen, die nicht Tierschutzgesetz-konformen
    Haltungsbedingungen von Mastputen und das Nichteinschreiten des
    Veterinäramts Siegen-Wittgenstein im Fall eines tierquälerischen
    Hundehandels.
    Unterstützt wird die Initiative von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
    und der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.


    ARIWA forderte im Fall der tierschutzwidrigen Kastenstandhaltung und
    Putenmast die zuständigen Veterinärbehörden auf, die bestehenden
    Tierschutzverstöße nach § 16a des Tierschutzgesetzes abzustellen.
    Nachdem die Veterinärämter keinen Handlungsbedarf sehen, strebt ARIWA
    nun die Klageverfahren an. Dafür ist die Einsicht in die
    tierschutzrelevanten Akten der Veterinärämter essentiell. Das
    Veterinäramt Steinfurt und das für die Hundezucht zuständige
    Veterinäramt Siegen-Wittgenstein verweigern ARIWA die Akteneinsicht
    jedoch seit Monaten. Dazu sagt Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender
    Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt: »Indem die
    Behörden die Zusammenarbeit verweigern, treiben sie unnötig Kosten in
    die Höhe und verlängern das gesamte Verfahren. Darüber hinaus besteht
    die ernsthafte Gefahr, dass das Gesetz 2017 gekippt wird.«


    Höhepunkt der destruktiven Haltung der NRW-Veterinärämter ist das Verhalten des Kreises Siegen-Wittgenstein.
    Obwohl bereits ein entsprechender Erlass des
    zuständigen Ministeriums aus dem Dezember 2014 regelt, dass anerkannten
    Tierschutzvereinen Akteneinsicht in §16a-Fällen zu gewähren ist,
    weigert sich der Kreis, diese Weisung umzusetzen. Er provoziert damit
    nicht nur ein unnötiges und langwieriges Gerichtsverfahren, sondern
    verleitet seine Mitarbeiter zur Missachtung grundsätzlicher
    dienstrechtlicher Pflichten.


    Nach § 35 und § 36 des Beamtenstatusgesetzes haben Beamte nicht nur
    Weisungen auszuführen. Sie müssen außerdem bei ihnen vorhandene Bedenken
    gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen diese unverzüglich
    auf dem Dienstweg geltend machen. Tun sie es nicht, verstoßen sie gegen
    ihre beamtenrechtlichen Pflichten. Die zuständigen Beamten des Kreises
    Siegen-Wittgenstein halten sich nicht nur nicht an diese ihnen
    obliegenden Rechtspflichten, sondern bezweifeln die inhaltliche
    Richtigkeit der ihnen erteilten Weisung auch noch vor einem Gericht.
    Dass sie, wie es ihre Pflicht gewesen wäre, ihre Bedenken auf dem
    Dienstweg – bis hin zum zuständigen Minister – geltend gemacht hätten,
    ist hingegen nicht bekannt. Da das Amtsveterinäramt in Siegen den Erlass
    des Ministeriums ignoriert, leitet ARIWA nun ein
    Dienstaufsichtsverfahren gegen den Veterinäramtsleiter und andere
    Verantwortliche ein. Für den 30. November 2015 ist eine öffentliche
    mündliche Verhandlung zur Sache »Akteneinsicht im Kreis
    Siegen-Wittgenstein« angesetzt.


    Da die Zeit drängt, wird ARIWA Verbandsklageverfahren nun ohne
    Akteneinsicht auf den Weg bringen. Sandra Franz, Pressesprecherin von
    ARIWA, meint zu dieser Strategie: »Uns bleibt keine Wahl: Bis zu einer
    Gerichtsentscheidung zur Frage der Akteneinsicht ist das
    Verbandsklagerecht in Nordrhein-Westfalen eventuell schon Geschichte und
    die Strategie des Verzögerns der Veterinärämter wäre aufgegangen.«


    »Das Tierschutz-Verbandsklagerecht gibt zum ersten Mal Tierrechtlern
    die Möglichkeit auf eine konsequente Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu
    pochen«, ergänzt Dr. Eisenhart von Loeper, Vorsitzender der
    Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz. »Dass ausgerechnet die
    Veterinärbehörden gegen dieses Gesetz arbeiten, sagt sehr viel darüber
    aus, wie es um den Tierschutz in Deutschland wirklich bestellt ist.«



    Nachtrag
    Zu ergänzen ist, dass es auch einige Veterinärbehörden gibt, die sich für die Durchsetzung von Tierschutzbelangen einsetzen.
    Diese sind leider in der absoluten Minderheit.



    Quelle


    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)