Vielleicht hat dieses Urteil auch mal irgendwann Gültigkeit für Papageien:
"Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 16.06.2014
- 6 K 1531/13, TR -
Ein Esel braucht die Gesellschaft anderer Esel
Einzelhaltung eines Esels schränkt Bedürfnis nach sozialem Kontakt unangemessen ein
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass nach den tierschutzrechtlichen Vorschriften Tiere angemessen unterzubringen sind und die Einzelhaltung eines Esels das Bedürfnis des Tiers nach sozialem Kontakt unangemessen einschränkt.
Gruß
Heidrun