Vielleicht auch mal Gültigkeit für Papageien?

  • Vielleicht hat dieses Urteil auch mal irgendwann Gültigkeit für Papageien:



    "Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 16.06.2014
    - 6 K 1531/13, TR -


    Ein Esel braucht die Gesellschaft anderer Esel


    Einzelhaltung eines Esels schränkt Bedürfnis nach sozialem Kontakt unangemessen ein


    Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass nach den tierschutzrechtlichen Vorschriften Tiere angemessen unterzubringen sind und die Einzelhaltung eines Esels das Bedürfnis des Tiers nach sozialem Kontakt unangemessen einschränkt.


    Weiter ... "



    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Moin Heidrun,


    da hast Du sicher Recht.
    Allerdings ist es doch so, dass vielen Menschen bekannt ist, dass sowohl Pferde, als auch Esel nie alleine gehalten werden sollen, bei den Papageien hingegen sind die Menschen immer noch blind, leider!


    LG Claudia