Vorschriften zur Genehmigung von Tiergehegen

  • Beispiel :
    „Haben uns im letzen Jahr einen Resthof gekauft und dazu 8000 qm Weideland. Wollten nun da wild lebende Enten und Gänse halten. Sind dann zu Naturschutzbehörde und haben einen Antrag auf ein Tiergehege gestellt. Bekamen dann ein Schreiben das die Weiden im Außenbereich liegen und eine Genehmigung im Ausnahmefall möglich sei wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden laut Planungsamt.
    Leider bekamen wir jetzt eine Absage weil wir nicht privilegiert sind auf landwirtschaftlicher Fläche so was zu errichten. Außerdem wären 60 Enten und Gänse eine zu große Dimension für knapp 3000 qm. Zudem sei Lärmbelästigung im Ortsrandbereich zu erwarten.“ KLICK


    Ich würde mal sagen, dass es dem Threadsteller wohl ausschließlich um das Bauen im Außenbereich geht.
    Ohne Landwirtschaftsprivileg hat er da verdammt schlechte Aussichten für sein Vorhaben.
    Normale landwirtschaftliche Geflügelhaltung, landwirtschaftliches Kleingewerbe, Nebenerweb, all das dürfte in diesem Fall kein Problem sein.
    Vorausgesetzt er erfüllt die Kriterien der Privilegierung !
    Da in diesem Bebauungsplangebiet zumindest in einem erheblichen Umfang Tierhaltung zulässig ist, kann die Tierhaltung auf dem Grundstück des Threadstellers dort keine unzumutbaren Auswirkungen hervorrufen.
    Die Crux liegt in der Flächennutzung : laut Gemeinde darf auf Landwirtschaftlicher Fläche keine Hobbytierhaltung betrieben werden.
    Bei dem Antragsverfahren hatten ja alle zuständigen Ämter schon zugestimmt wie Naturschutzbehörde, Planungsamt, Landschaftsschutz und Wasserbehörde.
    Nur die Gemeinde untersagte diese Nutzung auf landwirtschaftlicher Fläche.


    Wild- Nutz- und Ziergeflügel zu unterscheiden ist deshalb wichtig.
    Das Halten von Wildgeflügel bedarf grundsätzlich einer Genehmigung.
    Nutzgeflügel hat wieder andere Vorschriften (denn es dient der Gewinnung von Lebensmitteln). Ziergeflügel hingegen muss man nur beim Vetamt anmelden und bei der Tierseuchenkasse.
    Bei Exoten sind noch die Vorgaben des Artenschutzes zu beachten.
    Ziergeflügel und Exoten aber fallen unter „Hobbytierhaltung“ !

    8o Liane ~~~~~ Bin lieber eine Übelkrähe als eine Duckmaus ~~~~~

  • KLICK Das „gemeindliche Einvernehmen“ ist ein baurechtlicher Begriff, der mit „Einverständnis einer Gemeinde“ zu einem Bauvorhaben (baurechtlichem Verfahren) gleichzusetzen ist.


    Gemäß § 36 BauGB muss eine Gemeinde einer Baugenehmigung zustimmen, wenn sie aufgrund von folgenden §§ erteilt worden ist:
    § 31 BauGB, „Ausnahmen und Befreiungen“
    § 33 BauGB, „Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung“
    § 34 BauGB, „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“
    § 35 BauGB, „Bauen im Außenbereich“
    Dementsprechend entfällt ein gemeindliches Einvernehmen, wenn die Baubehörde gemäß § 30 BauGB die Genehmigung für ein Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans erteilt hat.


    Gemeindliches Einvernehmen – Erteilung
    Eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens ist nur rechtmäßig, wenn sich dies aus den in den §§ 31, 33 – 35 BauGB angegebenen Gründen ergibt.
    Dabei ist zu beachten, dass es sich in folgenden Fällen um eine Ermessensentscheidung der jeweiligen Gemeinde handelt:
    - wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden
    - wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern
    - wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist
    - wenn die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offensichtlichen Härte führen würde
    - wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist
    - wenn sich die vorgenommene Änderung oder Ergänzung des Bauplanentwurfs nicht auf das Vorhaben auswirkt


    In diesen Fällen hingegen hat die Gemeinde keinen Ermessensspielraum:
    - wenn anzunehmen ist, dass das Bauvorhaben den künftigen Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht entgegensteht
    - wenn der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtnachfolger schriftlich anerkennt
    - wenn die Erschließung gesichert ist
    - wenn sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, wobei das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden müssen
    - wenn öffentliche Belange dem Bauvorhaben nicht entgegenstehen
    - wenn die Ausführung eines Bauvorhabens öffentliche Belange nicht beeinträchtigt
    - wenn das Bauvorhaben dem Landschaftsplan und dem Flächennutzungsplan nicht widerspricht


    Eine Gemeinde ist zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens verpflichtet, wenn die hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.


    Gemeindliches Einvernehmen – rechtswidrige Versagung
    In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass eine Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen versagt, ohne dass diese Entscheidung rechtmäßig wäre.
    Ist dies der Fall, so kann gemäß § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB die Kommunalaufsichtsbehörde das gemeindliche Einvernehmen ersetzen.
    Gegen die Versagung einer Baugenehmigung aufgrund nicht erteiltem gemeindlichen Einvernehmen muss beim zuständigen Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht werden.


    Ursula, für Dich ist evtl. auch dieser Link lesenswert. KLICK

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  • Eine Nutzungsänderung ehemals landw. genutzter Gebäude wie z.B. Ställe oder Scheunen zum Einbau von Ferienzimmern oder Ferienwohnungen ist durch die erleichterten Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB möglich. KLICK


    (6) Die Gemeinde kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

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  • Liebe Ursula !
    Bei der Suche nach einem geeigneten Objekt empfehle ich Dir, folgende Kriterien zu beachten :


    1) Das Objekt liegt in einem Gebiet, das laut Flächennutzungsplan die Tierhaltung über das Maß der reinen Hobbytierhaltung nicht ausschließt. D.h. auf dem Grundstück ist Tierhaltung in Stallhaltung oder mit Auslauf gestattet.
    Das ist meist in Kleinsiedlungsgebieten nach § 2 BauNVO der Fall.


    2) Das Objekt fällt NICHT unter die Kriterien der privilegierten Nutzung.
    Das ist der Fall, wenn das Grundstück im Saarland 1500 qm und in Rheinland-Pfalz 5000 qm NICHT überschreitet. In Niedersachsen könntest Du Dir sogar 20 000 qm leisten.


    3) Das Objekt liegt wenigstens 100m vom nächsten Nachbarn entfernt.
    Dann schließt Du Ärger mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung im Ortsrandbereich aus.


    4) Auf dem Objekt darf man laut Bebauungsplan Nebengebäude errichten.
    Falls das untersagt ist, müsstest Du die Garage als Schutzhaus nutzen.
    Möchtest Du die AV an anderer Stelle errichten als der Bebauungsplan vorsieht, so könntest Du bei der Gemeinde eine Befreiung beantragen.


    5) Die AV ist NICHT größer als 50 qm.


    6) AV und Schutzhaus halten den vorgeschriebenen Grenzabstand ein.


    7) Für den Bau von Voliere und Schutzhaus müssen weder alte Bäume gefällt noch Wasserläufe verändert werden.


    7a) Die Bestandszahl der Vögel in der AV deckt sich mit den Vorgaben an die Mindestanforderung.


    9) In einem Gespräch hat der Gemeinderat keine Einwände gegen das Objekt vorgebracht (Gemeindliches Einvernehmen).
    „Bei den Genehmigungsverfahren nach den §§ 67 und 69 LBO ist in den Fällen des § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGBdas gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Die Beteiligung oder Anhörung der Gemeinde entfällt, wenn die Gemeinde dem beantragten Vorhaben bereits vor formeller Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens zugestimmt hat (§ 67 Abs. 1 Satz 1 LBO) und dies in geeigneter Weise dokumentiert ist.“ KLICK


    Beachtest Du alle diese Kriterien, dann wird der Bau einer AV weder in Natur und Landschaft eingreifen noch die Nachbarn stören noch dem Vetamt aufstoßen.
    Das Vorhaben würde dann aufgrund seiner Größe verfahrensfrei sein (kein Bauantrag erforderlich) und es würde auch nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen.


    Das Ganze hört sich irrsinnig kompliziert an, ist es aber nicht, wenn man die Vorschriften kennt.
    Ursula, wenn man sich mit 60 (?) Papageien irgendwo niederlassen will, muss man natürlich mehr planerischen Aufwand betreiben als Jemand, der nur zwei Papageien hat ! :D

    8o Liane ~~~~~ Bin lieber eine Übelkrähe als eine Duckmaus ~~~~~

  • @Hazel, Du willst doch auch eine große AV bauen.
    Wie sieht es denn bei Dir mit den Vorschriften aus ?
    Brauchst Du eine Baugenehmigung ?
    Lebst Du im Außenbereich ?


    Liebe Liane,
    ich werde einfach bauen!
    Ich liege im absoluten Außenbereich, habe nur einen Nachbarn, der einverstanden ist.
    Ansonsten nur Schafskoppeln, Deich, Salzwiesen.
    Nein, ich werde keine Behörde fragen! Schlafende Hunde soll man nicht wecken. :D
    Wer fragt, bekommt Antworten und die Behörden müssen sich zwangsläufig kümmern!
    Ich glaube nicht, dass ich Schwierigkeiten bekommen werden.
    Dafür müsste sich ja erstmal jemand beschweren.
    Hier, in der Einöde, ist das nicht zu erwarten.
    Und glücklicherweise sind die Dithmarscher Behörden ohnehin recht tolerant!
    Gegen das Geschreie der Möwen und Graugänse, sind Moglis einzelne Schreiattacken ohnehin kaum zu hören. ;)
    Und der Nachbar hat Hähne, die theoretisch deutlich mehr "nerven"!


    Auch wenn ich mit dem "Alleine sein" so meine Probleme habe ..... :S
    Für meine Tiere, ob Hund oder Papageien, habe ich das Paradies gefunden. :thumbup:


    Liebe Grüße
    Hazel

  • @ Liane und Hazel:


    Mit Sicherheit hätte dieses "paradiesische" Anwesen im Außenbereich gleich gar nicht an "Nicht-Privilegierte" wie einfache Papageienhalter verkauft werden dürfen. :spiteful:



    Ganz ehrlich...


    Ich weiß nach meinen Erfahrungen der letzten nervenaufreibenden Jahre nicht mehr, ob ich, wenn ich die Wahl hätte, nicht auch auf die Behörden pfeifen würde, wie es die meisten machen, die ich kenne, und dann einfach hoffen, dass es gut geht. :rocket:


    Bei uns ist das aber eh nicht mehr möglich...


  • Ich weiß nach meinen Erfahrungen der letzten nervenaufreibenden Jahre nicht mehr, ob ich, wenn ich die Wahl hätte, nicht auch auf die Behörden pfeifen würde, wie es die meisten machen, die ich kenne, und dann einfach hoffen, dass es gut geht. :rocket:


    Bei uns ist das aber eh nicht mehr möglich...

    Liebe Ursula,
    Du hast die Behörden auf den Plan gerufen!
    Und nun sind sie da! Mit all ihren Paragraphen!
    Da hast Du keine Chance mehr!
    Jedenfalls nicht mehr in Deinem Landeskreis!
    Hast Du die Möglichkeit, in einen anderen Landeskreis umzuziehen?


    Liebe Grüße
    Hazel

  • Hallo Liane,


    wow, was Du Dir wieder für `ne Mühe machst! 8o
    Ich muss Dir zwar gestehen, dass leider nicht wirklich Neues dabei ist, aber es so kompakt vor sich zu haben, ist auf jeden Fall super und sicherlich auch mal für `nen anderen in ähnlicher Situation hilfreich.
    Ich habe lange gebraucht, bis ich alle Infos zusammen hatte, und Du schüttelst das (fast) aus dem Ärmel. :D


    Dennoch, Liane, Theorie und Praxis sind zweierlei Stiefel, und in der Praxis isses trotz Kenntnis der Gesetzeslage, alles andere als einfach. :|
    Das fängt schon damit an, dass die meisten Beamten nichtmal wissen, wo Papageien überhaupt einzuordnen sind: allein von der Größe her, sind es "Kleintiere", da es aber "Exoten" sind, die "nicht ortsüblichen" Lärm machen, fallen sie eben doch nicht unter "Kleintierhaltung", sondern...???
    Großes Schweigen... :oops:




    Zu Deinem "Kriterien-Katalog" (post 25)...


    Zitat

    1) Das Objekt liegt in einem Gebiet, das laut Flächennutzungsplan die Tierhaltung über das Maß der reinen Hobbytierhaltung nicht ausschließt. D.h. auf dem Grundstück ist Tierhaltung in Stallhaltung oder mit Auslauf gestattet.
    Das ist meist in Kleinsiedlungsgebieten nach § 2 BauNVO der Fall.

    Auf jeden Fall ist es nach meinen Erfahrungen sehr selten der Fall, dass solch eine Tierhaltung erlaubt ist, da muss man schon die Nadel im Heuhaufen finden.
    Zumal bei uns eben hinzu kommt, dass der nächste Nachbar weit genug weg sein muss, was gerade in "Kleinsiedlungs-" oder auch "Dorfgebieten" eher selten der Fall ist.
    Und was "genug" ist, darüber ist man sich auch nicht einig und windet sich, darüber überhaupt konkrete Angaben zu machen, da das -und da haben sie noch nichtmal Unrecht-, von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängig ist, sprich: es kommt darauf an...! :P



    Zitat

    2) Das Objekt fällt NICHT unter die Kriterien der privilegierten Nutzung.
    Das ist der Fall, wenn das Grundstück im Saarland 1500 qm und in Rheinland-Pfalz 5000 qm NICHT überschreitet. In Niedersachsen könntest Du Dir sogar 20 000 qm leisten.

    Wie kommst Du darauf, Liane?
    Ich fürchte fast, da hast Du etwas fehlinterpretiert...
    Uns wurden schon sehr viele Objekte im Außenbereich abgelehnt, die unter 5000 qm waren; die Größe des Grundstücks spielte dabei überhaupt keine Rolle, sondern allein unsere "nicht-privilegierte", und deshalb "nicht-genehmigungsfähige" Nutzung.


    Aber ich werde dem auf jeden Fall nachgehen...
    Das wär `ne echte Chance... :)



    Zitat

    3) Das Objekt liegt wenigstens 100m vom nächsten Nachbarn entfernt.
    Dann schließt Du Ärger mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung im Ortsrandbereich aus.

    100 Entfernung genügten den Beamten bislang nicht... :S


    Sobald der nächste Nachbar auch nur in Sichtweite ist, wird ein Lärmgutachten verlangt, Kostenpunkt 1.000 - 2.000 Euro, je nach Aufwand. 8|
    Man behält sich aber vor, selbst wenn dieses Gutachten zu unseren Gunsten ausfallen würde, den Bauantrag trotzdem abzulehnen, da Lautstärke ja nicht alles sei und auch leisere Töne nervig sein können.
    Das heißt im Klartext: womöglich schon wieder ein, zwei Tausender für die Katz`! :dash:



    Zitat

    4) Auf dem Objekt darf man laut Bebauungsplan Nebengebäude errichten.
    Falls das untersagt ist, müsstest Du die Garage als Schutzhaus nutzen.
    Möchtest Du die AV an anderer Stelle errichten als der Bebauungsplan vorsieht, so könntest Du bei der Gemeinde eine Befreiung beantragen.

    Die Garage als Schutzraum zu nutzen , ist leider ebenfalls rechtswidrig, auch wenn das viele Tierhalter tun.
    Man müsste, wenn man sie nicht mehr zur Unterbringung von Fahrzeugen nutzen, sondern zweckentfremden wollte, eine "Umnutzung" beantragen, was aber wohl, sollten Nebengebäude grundsätzlich untersagt sein, negativ beschieden werden wird.


    Zitat aus einem Urteil:


    (...) Die (teilweise) Umnutzung der Garage zur Taubenhaltung stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 5a LBauO dar, da für die neue Nutzung zur Tierhaltung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen als für die bisherige Nutzung zum Abstellen von Kraftfahrzeugen gelten. (...)


    Quelle




    Zitat

    5) Die AV ist NICHT größer als 50 qm.


    Liane, ich fürchte, da haste Dich verguckt. :wacko:


    Es handelt sich meines Wissens nicht um 50 Quadratmeter, sondern um 50 Kubikmeter, als nur halb so viel Grundfläche bei 2 m Höhe. :thumbdown:


    Is a bissle aaarg wenig für uns...


    Außerdem scheint dies eh nicht allgemein in RLP zu gelten, denn mir wurde von einigen Bauämtern gesagt, es gäbe gar keine Genehmigungsfreiheit, man brauche selbst für `ne Mini-Voli eine Genehmigung.
    Wir mussten hier auf jeden Fall alles abreißen, egal, wie groß oder klein!
    (Inzwischen haben wir allerdings einiges wieder aufgebaut -Ihr wisst ja, wie wichtig mir das ist, ich konnt einfach`ned anders. :hey: )




    Zitat

    6) AV und Schutzhaus halten den vorgeschriebenen Grenzabstand ein.

    Das war bisher sowieso der Fall.
    Und wenn das Grundstück entsprechend groß ist, sollte dies das geringste Problem sein...



    Zitat

    7) Für den Bau von Voliere und Schutzhaus müssen weder alte Bäume gefällt noch Wasserläufe verändert werden.

    Tja, das mit den Bäumen kann u. U. schwierig werden.
    Aber soweit ich weiß, isses okay, wenn man stattdessen an anderer Stelle des Grundstücks neue pflanzt...
    Ist zwar auch wieder mit Kosten verbunden -und Arbeit dazu, von der wir eh schon genug haben-, aber daran sollte es nicht scheitern.




    Zitat

    7a) Die Bestandszahl der Vögel in der AV deckt sich mit den Vorgaben an die Mindestanforderung.

    Liane, so gut solltest Du mich eigentlich kennen, dass Du weißt, wie wichtig mir das ist und schon immer war; da brauch ich keine Vorschriften für! :lol:
    Die Frage ist eher, ob ich überhaupt so groß bauen darf, wie ich es für richtig halten würde...


    Naja..., und ein bisschen ist auch fraglich, ob die Kohle dann noch reicht, bis wir endlich so weit sind... ;(




    Zitat

    9) In einem Gespräch hat der Gemeinderat keine Einwände gegen das Objekt vorgebracht (Gemeindliches Einvernehmen).
    „Bei den Genehmigungsverfahren nach den §§ 67 und 69 LBO ist in den Fällen des § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGBdas gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Die Beteiligung oder Anhörung der Gemeinde entfällt, wenn die Gemeinde dem beantragten Vorhaben bereits vor formeller Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens zugestimmt hat (§ 67 Abs. 1 Satz 1 LBO) und dies in geeigneter Weise dokumentiert ist.“ KLICK

    Hmmm, da hatten wir erst kürzlich wieder solch ein Vorgespräch mit dem Bürgermeister eines Ortes, wo ein Objekt in einem "Mischgebiet" zu verkaufen war, bei dem die Nachbarn nicht grade auf der Pelle saßen.
    Er meinte, er würde uns zwar nicht von vorn herein Steine in den Weg legen, wir müssten uns aber auf jeden Fall darauf einstellen, dass er, sobald der erste Bürger sich über Papageienlärm beklagt, zu hundert Pro auf deren Seite steht und mit allen Mitteln gegen uns vorgehen wird.
    Wir sollen selber entscheiden, ob wir es riskieren wollen oder nicht, er an unserer Stelle würde sich das allerdings seeehr gut überlegen... :rolleyes:



    Zitat

    Beachtest Du alle diese Kriterien, dann wird der Bau einer AV weder in Natur und Landschaft eingreifen noch die Nachbarn stören noch dem Vetamt aufstoßen.
    Das Vorhaben würde dann aufgrund seiner Größe verfahrensfrei sein (kein Bauantrag erforderlich) und es würde auch nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen.

    Liane, wie stellst Du Dir das vor?
    Mit genehmigungsfreien 50 ccm -und selbst, wenn es doch 50 qm wären- kommste für AV plus Schutzhaus nicht weit! :fie:


    Meine Schützlinge haben derzeit ca. 130 qm zur Verfügung -ohne AV!!!- unterteilt in 5 Räume...


    Hätte ich nur Vögel, die sich alle untereinander vertragen, wäre es nicht ganz so kompliziert. :rolleyes:
    Aber auch dann müsste natürlich das Verhältnis stimmen...



    Zitat

    Das Ganze hört sich irrsinnig kompliziert an, ist es aber nicht, wenn man die Vorschriften kennt.
    Ursula, wenn man sich mit 60 (?) Papageien irgendwo niederlassen will, muss man natürlich mehr planerischen Aufwand betreiben als Jemand, der nur zwei Papageien hat ! :D

    Wohl wahr! :D


    Aber, Liane, 60 Papageien sind es schon lange nicht mehr.
    Bei uns leb(t)en ja sehr viele Alte und Kranke, zudem ist der überwiegende Teil den kleineren Arten zuzuordnen, die eh keine so hohe Lebenserwartung haben...
    Ich mach das alles ja nun seit fast 20 Jahren, also isses sehr unwahrscheinlich, dass der 15-jährige Aga oder der 10-jährige Welli, den ich damals aufgenommen habe, heute noch lebt.
    So ist das nunmal leider, das Abschiednehmen gehört ebenfalls zur Tierhaltung, auch wenn ich mich wohl nie wirklich daran gewöhnen werde. ;(


    Tja, und Neue kamen wegen unseres Aufnahmestopps seit über 5Jahren nicht dazu, und so leben derzeit nur noch etwas über 30 Vögel bei uns...
    Ist das viel???
    Jedenfalls sind es mehr als "die üblichen ein bis zwei...", die laut Baubehörde zulässig sind... :supersad:

  • Nein, Hazel, es waren doch die Nachbarn, die sich an die Behörden gewandt haben! :S


    Die haben sich nach vielen Jahren des Einvernehmens, wo sie niemals auch nur einen Ton gegen unsere Papageien gesagt haben, im Gegenteil, regelmäßig freundlich nach ihnen fragten, mir Äste für sie rüber reichten oder irgendwelche essbaren Blüten etcpp., von einem Tag auf den anderen um 180 Grad gewandelt, sich bei der Polizei über Lärmbelästigung beschwert, die sie an das Ordnungsamt verwies, welches wiederum das Bauamt auf den Plan rief und das Veterinäramt.


    Kurz danach war eine Delegation aus den verschiedenen Ämtern bei uns vorort, das VetAmt war begeistert von der ungewöhnlich großzügigen Unterbringung der Vögel, aber vom Bauamt wurde uns grade deswegen die Nutzungsuntersagung angedroht, wenn wir die Papageienhaltung nicht binnen einer bestimmten Frist aufgeben, die dann auch, da wir dem nicht nach kamen, rechtskräftig wurde, und so nahmen die Dinge immer weiter ihren Lauf und wir zahlen uns an den auferlegten Zwangs- und Bußgeldern seither dumm und dämlich... :dash:



    Tja, und für den Fall, dass wir vorsätzlich gegen das (Bau)Gesetz verstoßen und ohne Genehmigung in einen anderen Zuständigkeitsbereich umziehen, wurden uns schonmal vorsorglich 50.000 Euro (jadoch, die Nullen stimmen, es sind fünfzig Tausend!!! :grumble: ) angedroht, die nicht einmalig, sondern, wie gehabt, regelmäßig zu bezahlen sind, solange die Papageien bei uns leben.
    Und unsere neue Adresse ist schon allein durch die Ummeldung unserer Papageien leicht in Erfahrung zu bringen...



    Hazel, ich komme mir vor, wie im Netz einer dicken, unerbittlichen, gefräßigen Spinne. :monster:

  • Hazel, ich komme mir vor, wie im Netz einer dicken, unerbittlichen, gefräßigen Spinne. :monster:

    Das kann ich gut verstehen!
    Hast Du schon mal versucht die Medien einzuschalten?
    Das regionale TV-Programm in den Dritten?
    Hund Katze Maus von VOX?
    Die regionalen Zeitungen?
    Notfalls die BILD-Zeitung?
    Wenn es etwas gibt, was Behörden gar nicht mögen, dann ist es die Veröffentlichung in Medien!


    Hast Du schon mal einen Anwalt zu Rate gezogen?


    Das kann doch alles nicht sein!!!!!


    Ich bin zum Glück weg gezogen, als sich Ärger mit nur einem Nachbarn anbahnte ...
    Und dabei ging es nur um Mogli, der ausschl. vormittags mal seine Freude-Schreie ausstößt!
    Der Typ hätte alle Register gezogen!
    Und dass die anderen Nachbarn sogar eine Unterschriftensammlung machen wollten, weil Mogli sie nicht stört .... spielte überhaupt keine Rolle!


    Sagte der Schiedsmann, der in S-H zunächst eingesetzt wird.
    Die Befindlichkeit eines Einzelnen wird behördlich so ernst genommen, dass Andere nicht zählen. :cursing:


    Ich bin entkommen und wünsche Dir, dass auch Du eine Lösung finden wirst. :love:


    Liebe Grüße
    Hazel

  • Zitat

    Liane, wie stellst Du Dir das vor?
    Mit genehmigungsfreien 50 ccm -und selbst, wenn es doch 50 qm wären- kommste für AV plus Schutzhaus nicht weit! :fie:


    Ursula, laut Internet sind es Quadratmeter, allerdings gilt das in Rheinland-Pfalz nicht.
    Man kann sich aber aus Gründen der Gleichstellung darauf berufen.


    Willst Du wirklich ein extra Schutzhaus bauen ?
    Es wäre doch auch möglich, daß Du die AV direkt an einen Wohnraum baust. Fenster auf und raus. :D
    Oder das Schutzhaus als Wintergarten auslegst...


    Wenn die Garage sich anböte, würde ich das riskieren, auch wenn es unerlaubte Nutzung bzw. Zweckentfremdung ist.
    Da müßte ja erst mal einer motzen...


    Da du kaufen und nicht mieten willst, ist die Frage :
    Mußt Du die Papageien vor dem Eintrag ins Grundbuch überhaupt angeben ?
    Und wenn ja, warum ?

    8o Liane ~~~~~ Bin lieber eine Übelkrähe als eine Duckmaus ~~~~~

  • Hallo Liane!




    Ursula, laut Internet sind es Quadratmeter, allerdings gilt das in Rheinland-Pfalz nicht.
    Man kann sich aber aus Gründen der Gleichstellung darauf berufen.

    Mich würde aber schon intressieren, wo Du das her hast.
    Ich hab halt bislang bloß was von 50 Kubik gelesen...
    Kannst Du `ne Quelle nennen, wo ich das selber nochmal nachschauen kann und den Beamten ggf. unter die Nase reiben? :grumble:
    Es wäre auf jeden Fall besser als gar keine AV!




    Willst Du wirklich ein extra Schutzhaus bauen ?
    Es wäre doch auch möglich, daß Du die AV direkt an einen Wohnraum baust. Fenster auf und raus. :D
    Oder das Schutzhaus als Wintergarten auslegst...

    Nee, Liane, grad für unsere Schützlinge, die doch stärker unter Beobachtung stehen müssen als "normale" gesunde Papageien, wären mir "Vogelzimmer", wie bisher auch, allemal lieber...
    Aaaaber... das Problem ist halt wieder, dass Wohnräume zum Bewohnen von Menschen genehmigt sind, und für Tiere nur in dem Maße erlaubt, wenn sie eben in ihrem obligatorischen Käfig hocken oder im Aquarium schwimmen, und die "übliche" Anzahl nicht übersteigen -sprich: dem Wohnen deutlich untergeordnet.
    Ein VZ ist aber speziell für die Bedürfnisse von Vögeln, also Tieren eingerichtet, und deshalb de facto ein "Stall" -wie ich belehrt wurde-, für den theoretisch eine Nutzungsänderung beantragt werden muss, die man aber in der Praxis nicht genehmigt bekommt, wenn auch nur die geringste Gefahr besteht, dass andere Menschen sich dadurch gestört fühlen könnten, und das ist außer im Außenbereich -der aber gemäß Bauamt aus anderen Gründen für uns nicht infrage kommt- fast immer der Fall, insbesondere natürlich in Wohngebieten.


    Liane, vielleicht habe ich das ja nicht deutlich genug geschrieben: uns wurde die Nutzung hier nicht in erster Linie wegen der AVs untersagt -die haben wir ja damals sofort abgebaut, weil wir zunächst ebenfalls dachten, es ginge nur darum-, sondern, weil wir in nicht-üblichem Umfang und in nicht-üblicher Weise Papageien in einem Wohnhaus, in ursprünglich für Menschen bestimmten Räumen halten, die wir widerrechtlich in "Ställe" umfunktioniert haben!


    Ein Wohnraum ist ein Wohnraum und allein zum Wohnen (für Menschen) gedacht, genauso, wie eine Garage eine Garage ist und allein zur Unterbringung von Farhrzeugen gedacht -Punkt!





    Wenn die Garage sich anböte, würde ich das riskieren, auch wenn es unerlaubte Nutzung bzw. Zweckentfremdung ist.
    Da müßte ja erst mal einer motzen...

    Nein, Liane, mir wurde sehr deutlich gemacht, dass es in unserem Fall nicht (mehr) darauf an kommt, ob irgendwelche Nachbarn sich beschweren oder nicht, sondern sie werden, da unser Fall "aktenkundig" ist, "von Amts wegen tätig", sobald sie von unserem Umzug erfahren.
    Tja, und dann drohen eben diese 50.000 Euro an Strafe, da wir ja die Gesetzeslage kannten und ihr trotzdem zuwider handelten. :chainsaw:





    Da du kaufen und nicht mieten willst, ist die Frage :
    Mußt Du die Papageien vor dem Eintrag ins Grundbuch überhaupt angeben ?
    Und wenn ja, warum ?

    Naja, wollen...
    Wir halten es halt aus vielerlei Gründen für vernünftiger.
    Wenn es allerdings rundum passt, nur eben ein Mietobjekt ist, wären wir schön blöd, diese Chance dann nicht zu ergreifen. ;)


    Und zu Deiner Frage...
    Nee, von angeben müssen kann nicht die Rede sein...
    Dem VK isses aber normalerweise auch völlig wurscht, ob in seinem Häuschen nachher Papageien leben oder sonstwas.
    Nur, wenn dieser gleichzeitig späterer Nachbar ist, wie das nun schon zweimal der Fall war, wird`s schwierig...

  • Zitat

    Ich hab halt bislang bloß was von 50 Kubik gelesen...
    Kannst Du `ne Quelle nennen, wo ich das selber nochmal nachschauen kann und den Beamten ggf. unter die Nase reiben?


    Hier zwei Quellen KLICK und KLICK :


    § 18 Befreiung vom Anzeigeerfordernis für Tiergehege
    Die Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder der Betrieb eines Tiergeheges bedarf keiner Anzeige nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn es
    1. von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts betrieben wird,
    2. eine Grundfläche von insgesamt 150 m2 nicht überschreitet,
    3. als Auswilderungsvoliere für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten dient und nicht länger als einen Monat aufgestellt wird,
    4. der Haltung von Zucht- oder Speisefischen als Netzgehege dient,
    5. der Haltung von höchstens zwei Greifvögeln dient, wenn die Vögel zum Zweck der Beizjagd gehalten werden und der Halter einen Falknerschein besitzt,
    6. ausschließlich der Haltung zum Schalenwild im Sinne des § 2 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in der Fassung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2850), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426), gehörender Tierarten dient.


    § 30 NAGBNatSchG – Tiergehege (zu § 43 BNatSchG)
    Die Anzeigepflicht nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG gilt nicht für
    1. Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m2 nicht überschreiten und in denen keine Tiere besonders geschützter Arten (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG) gehalten werden,
    2. Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, wenn die Volieren nicht länger als einen Monat aufgestellt werden,
    3. Anlagen für höchstens zwei Greifvögel, wenn die Vögel zum Zweck der Beizjagd gehalten werden und der Halter einen Falknerschein besitzt,
    4. Netzgehege, in denen Zucht- oder Speisefische gehalten werden.

    8o Liane ~~~~~ Bin lieber eine Übelkrähe als eine Duckmaus ~~~~~

  • Zitat

    Liane, vielleicht habe ich das ja nicht deutlich genug geschrieben: uns wurde die Nutzung hier nicht in erster Linie wegen der AVs untersagt -die haben wir ja damals sofort abgebaut, weil wir zunächst ebenfalls dachten, es ginge nur darum-, sondern, weil wir in nicht-üblichem Umfang und in nicht-üblicher Weise Papageien in einem Wohnhaus, in ursprünglich für Menschen bestimmten Räumen halten, die wir widerrechtlich in "Ställe" umfunktioniert haben!
    Nein, Liane, mir wurde sehr deutlich gemacht, dass es in unserem Fall nicht (mehr) darauf an kommt, ob irgendwelche Nachbarn sich beschweren oder nicht, sondern sie werden, da unser Fall "aktenkundig" ist, "von Amts wegen tätig", sobald sie von unserem Umzug erfahren.
    Tja, und dann drohen eben diese 50.000 Euro an Strafe, da wir ja die Gesetzeslage kannten und ihr trotzdem zuwider handelten.


    Arme Ursula, das sind natürlich erschwerte Bedingungen. Da muss man taktisch klug vorgehen....
    Insofern wäre es natürlich ideal, wenn das neue Objekt bereits ein Stallgebäude hätte, das man zu Vogelzimmern umbauen kann.
    Trotzdem würde ich die Papageien vor dem Eintrag ins Grundbuch nicht erwähnen.
    Der Behörde ist es doch erstmal wurscht, wie Du ein Stallgebäude nutzen willst.
    Ärger gäbe es da eher, wenn Du es in Wohnraum umbauen willst.
    Notfalls beantragst Du eine Nutzung für Wachteln !
    Naja... und darüber leben später eben ein paar Papageien... :rolleyes:


    Zitat

    Wenn es allerdings rundum passt, nur eben ein Mietobjekt ist, wären wir schön blöd, diese Chance dann nicht zu ergreifen.


    Da hätte ich starke Bedenken !
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß es einen Vermieter gibt, der 5 Vogelzimmer cool findet.
    Er hätte immer einen Kündigungsgrund wegen Zweckentfremdung.


    Lebst Du jetzt eigentlich zur Miete oder in Eigentum ?

    8o Liane ~~~~~ Bin lieber eine Übelkrähe als eine Duckmaus ~~~~~

  • Liebe Ursula,
    Du scheinst an der Einschaltung der Medien kein sonderliches Interesse zu haben.
    Schade eigentlich!
    Die Medien "stürzen" sich geradezu auf Geschichten wie Deine und versuchen zu helfen!
    Wäre das nicht die richtige Adresse für Dich?
    Alleine wirst Du der Behördenwillkür wohl kaum entkommen können.


    Liebe Grüße
    Hazel

  • Hallo Hazel,


    in Ursula´s Fall würde ich vom Einschalten der Medien stark abraten.
    So, wie ich es überblicke, handeln die Behörden durchaus auf Basis der Gesetze (also nicht willkürlich).
    Allerdings wenden sie die Gesetze bei Ursula wirklich drakonisch an, was selten so konsequent der Fall ist.


    Außerdem weiß man nie, wie die Medien den Fall "verbraten"...
    Man kann auch nicht davon ausgehen, daß eine breite Öffentlichkeit Verständnis für 5 Vogelzimmer hat. 8)

    8o Liane ~~~~~ Bin lieber eine Übelkrähe als eine Duckmaus ~~~~~

  • Hallo Liane,
    gerade die regionalen, öffentlich-rechtlichen Programme "verbraten" solche Themen selten bis gar nicht.
    Und ein wenig auf die "Tränendrüse" drücken, kommt beim Publikum meist gut an!
    Und vor allem hassen Behörden es, vor öffentlichen Medien Rede und Antwort stehen zu müssen!
    Aber das muss Ursula natürlich selbst entscheiden!!!!
    Ich würde den Weg gehen, denn schlimmer kann es doch kaum noch werden!


    Liebe Grüße
    Hazel

  • Insofern wäre es natürlich ideal, wenn das neue Objekt bereits ein Stallgebäude hätte, das man zu Vogelzimmern umbauen kann.


    Nein, Liane, auch das wäre nicht ideal, was das Problem mit den Behörden betrifft -leider! ;(
    Was meint Ihr, warum ich nah am Verzweifeln bin und mir wie im Spinnennetz gefangen vorkomme...


    Ich habe bereits alle erdenklichen Möglichkeiten durchdacht und eine Bauvoranfrage für das jeweilige Objekt gestellt, doch für alles hatten die Behörden bereits im Vorgespräch einen Paragraphen parat, der gegen eine Genehmigung spricht.
    Und wenn ich ganz konkret frage, welches Gebiet denn überhaupt für uns infrage kommt, heißt es immer wieder: eigentlich gar keins! :dash:



    Beispiel "altes Bauernhaus mit Scheune und/oder Stallgebäude", wie von Liane, aber auch einer anderen userin per PN vorgeschlagen:


    1. an die Nutzung als Unterkunft für Papageien werden höhere Anforderungen gestellt als an die für Nutztiere wie Kühe, Schweine, Hasen, Hühner (auch Wachteln) etcpp., weshalb ein Antrag auf Nutzungsänderung unumgänglich ist, da man sich ansonsten strafbar macht und Bußgelder von bis zu 50.000€ drohen.


    Aaaber...


    2. sofern umliegende Nachbarn sich gestört fühlen könnten -no way!


    3. sofern das Objekt im (privilegierten) Außenbereich liegt -no way!


    Heißt..., wir müssten ein Anwesen finden, welches in Alleinlage steht, aber nicht im Außenbereich.
    Finde das mal! :rolleyes:
    Selbst die Makler, die wir inzwischen eingeschaltet haben (obwohl wir zunächst aus Spargründen darauf verzichten wollten, denn die lassen sich seeehr üppig bezahlen), meinten, es sei schier aussichtslos, und wenn man doch sowas findet, müsse man sich auf eine sehr hohe Kaufsumme einstellen, da solche Raritäten ihren Preis haben.
    Inzwischen suchen, neben mir, noch über 30 Makler für uns..., und finden nix passendes... :fie:
    Es sei denn, wir könnten eben mal locker `ne halbe Million hinblättern, gerne auch das doppelte und dreifache...


    Einmal, ziemlich zu Anfang, hatten wir tatsächlich dieses Glück, und fanden ein zum Verkauf stehendes, zunächst illegales Objekt im Außenbereich, welches "überplant" und auch für nicht-privilegierte Zwecke legalisiert worden war.
    Aber leider sprachen etliche andere Dinge gegen einen Erwerb.
    Zum einen war das Dach sowohl vom Wohnhaus als auch dem Nebengebäude zu sanieren, was, da es sich um Asbest handelte, ziemliche Kosten verursacht hätte, zum anderen waren -u.a. wegen des undichten Daches, aber auch wegen verschiedener Baumängel überall nicht nur Feuchteschäden zu erkennen, sondern dicker, fetter Schimmel. :monster:
    Das wollte ich mir, mit meiner Schimmelallergie, aber auch insbesondere den Vögeln mit ihren empfindlichen Atemwegen eigentlich nicht antun.
    Uns wurde damals auch von Fachleuten dringend abgeraten.
    Außerdem hätten wir wohl eh kein grünes Licht vom Bauamt bekommen, denn das Nachbargrundstück gehörte einem Fußballverein, der dort auch sein Vereinsheim hatte und von dem ich gemäß Bauamt ein schriftliches Einverständnis hätte einholen sollen, was dieser leider verweigert hat mit der Begründung, er selber sehe zwar keine Probleme, aber vielleicht ja sein Nachfolger oder irgendwelche Mitglieder...



    Apropos Verein...
    Dazu kann ich eine weitere Anekdote erzählen, ein ähnlicher Fall, über den man fast lachen könnte, hätte es für uns nicht bittere Konsequenzen gehabt:


    Es war ein sehr großes Grundstück mit einem zwar nur recht kleinen Wohnhaus, dafür aber einer ca. 250qm großen Halle -ich sah bereits eine tolle "Tropenhalle" für die Papageien vor meinem geistigen Auge, sogar noch um über 200qm größer als die von Ann :party: - daneben außerdem ein paar Baracken, die aber gut in Schuss waren (dienten als Büroräume) und man prima für die Sittiche und Agas als Schutzhäuser hätte gebrauchen können.
    Ein Traum, nicht wahr???!!! :rosabrille:
    Der Haken: das Gebiet war zwar zu jenem Zeitpunkt noch Gewerbegebiet, sollte aber umgewandelt werden, ausgerechnet in eines, das -mal wieder- nur Land- und Forstwirtschaft vorbehalten bleiben sollte.
    Ich war trotzdem -mal wieder- sehr hartnäckig, weil mir das Anwesen einfach wie für uns geschaffen schien, und führte mehrere stundenlange Gespräche, bis der zuständige Beamte -mal wieder- eine Ausnahmegenehmigung in Aussicht stellte, sofern... der Besitzer des Nachbargrundstückes einverstanden war mit unserem Vorhaben.
    Hurra!!! :walklike:


    Dieses Grundstück gehörte einem Wanderverein, der dort sein Vereinslokal betrieb, in dem er auch seine Sitzungen ab hielt.
    Könnt Ihr Euch vorstellen, was für Gründe es geben könnte, Papageien auf dem Nachbargrundstück abzulehnen, noch dazu, wo das Lokal ca. 150-200m von der Halle und den dahinter geplanten Außenvolieren entfernt lag?
    Ich wäre nie im Leben darauf gekommen, was die Vorsitzende des Vereins vorbrachte...


    Punkt 1: Es finden regelmäßig Liederabende im Vereinslokal statt, wo zünftige Wanderlieder geschmettert werden.
    Wenn da dann plötzlich mittendrin ein paar Papageien anfangen zu schreien, vergeht einem die Lust am Singen, und das könne und wolle sie ihren Mitgliedern auf gar keinen Fall zumuten.


    Punkt 2: Sollte man irgendwann das Grundstück samt Lokal verkaufen wollen, würden Papageien in der Nachbarschaft den Verkaufspreis deutlich mindern oder gar verhindern, dass man überhaupt einen Käufer findet.


    Aha! :pillepalle:


    Das Bauamt fand die Ablehnungsgründe plausibel und beschied unsere (selbstverständlich kostenpflichtige!) Bauvoranfrage -mal wieder- negativ. :negativ:



    Ich könnt` echt `n Buch schreiben..., am besten in der Sparte: Komik! :crygirl: