Beispiel :
„Haben uns im letzen Jahr einen Resthof gekauft und dazu 8000 qm Weideland. Wollten nun da wild lebende Enten und Gänse halten. Sind dann zu Naturschutzbehörde und haben einen Antrag auf ein Tiergehege gestellt. Bekamen dann ein Schreiben das die Weiden im Außenbereich liegen und eine Genehmigung im Ausnahmefall möglich sei wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden laut Planungsamt.
Leider bekamen wir jetzt eine Absage weil wir nicht privilegiert sind auf landwirtschaftlicher Fläche so was zu errichten. Außerdem wären 60 Enten und Gänse eine zu große Dimension für knapp 3000 qm. Zudem sei Lärmbelästigung im Ortsrandbereich zu erwarten.“ KLICK
Ich würde mal sagen, dass es dem Threadsteller wohl ausschließlich um das Bauen im Außenbereich geht.
Ohne Landwirtschaftsprivileg hat er da verdammt schlechte Aussichten für sein Vorhaben.
Normale landwirtschaftliche Geflügelhaltung, landwirtschaftliches Kleingewerbe, Nebenerweb, all das dürfte in diesem Fall kein Problem sein.
Vorausgesetzt er erfüllt die Kriterien der Privilegierung !
Da in diesem Bebauungsplangebiet zumindest in einem erheblichen Umfang Tierhaltung zulässig ist, kann die Tierhaltung auf dem Grundstück des Threadstellers dort keine unzumutbaren Auswirkungen hervorrufen.
Die Crux liegt in der Flächennutzung : laut Gemeinde darf auf Landwirtschaftlicher Fläche keine Hobbytierhaltung betrieben werden.
Bei dem Antragsverfahren hatten ja alle zuständigen Ämter schon zugestimmt wie Naturschutzbehörde, Planungsamt, Landschaftsschutz und Wasserbehörde.
Nur die Gemeinde untersagte diese Nutzung auf landwirtschaftlicher Fläche.
Wild- Nutz- und Ziergeflügel zu unterscheiden ist deshalb wichtig.
Das Halten von Wildgeflügel bedarf grundsätzlich einer Genehmigung.
Nutzgeflügel hat wieder andere Vorschriften (denn es dient der Gewinnung von Lebensmitteln). Ziergeflügel hingegen muss man nur beim Vetamt anmelden und bei der Tierseuchenkasse.
Bei Exoten sind noch die Vorgaben des Artenschutzes zu beachten.
Ziergeflügel und Exoten aber fallen unter „Hobbytierhaltung“ !