AV - Bau von A-Z

  • Hallo zusammen,


    momentan fühl ich mich, als bau ich ein Einkaufszentrum. Eigentlich soll es NUR eine 8x4x2 m Volie werden.
    Wer mag mir seine Erfahrungen und Vorgehensweise zum AV Bau schreiben? Von A wie Antrag stellen bis Z zufriedene Vögel.


    Seit letztem Jahr mach ich rum und irgendwie nimmt es kein Ende :S
    Was hat die Naturschutzbehörde und das Vet.-Amt damit zu tun? Ok in BW sind sie vlt. etwas genauer, aber muss das sein. Mein Amt bekommt Stirnfalten, weil ich keinen Architekten sondern einen Freund für die Pläne einspanne.
    Was habt ihr erlebt?

  • Hallo!
    Ich habe im letzten Frühjahr gebaut, vielleicht findest Du da ja was, habe alles hier dokumentiert. Mein Beitrag "Gewöhnung an AV" wurde im März 2011 hier eingestellt. Ich kann leider keine Verbindung zum Beitrag herstellen. Schau einfach mal in meinem Profil.


    LG Frieda :)

    P.S. Ich habe den Bau nicht beantragt, weil keine feste Bodenplatte gebaut wurde, somit kann die AV theoretisch wieder entfernt werden und ist damit nicht genehmigungspflichtig!


    Habe mir erlaubt den Link einzubauen, Koppi

  • Hallo Sylvia,


    da ich die Außenvoliere in der ersten Etage auf der Terrasse (5,50 m Breite x 3,50 m Tiefe x 2,00 oder 2,20 m Höhe) gebaut habe, benötigte ich auch keine Genehmigung. Dazu kann ich Dir leider keine Erfahrungen schildern. Aber ich kann den Bau der Außenvoliere fotografisch dokumentieren. Morgen werde ich dazu mal die ersten Fotos raussuchen.


    Ich wünsche Dir gute Nerven und viel Erfolg.


    Gruß
    Heidrun



    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Moin Sylvia ;
    Das Vetamt hat damit nichts zu tun , es sei den dir wird die ZG angenommen---- -dann kommen sie kuckn .
    Die Naturschutzbehörde hat damit ebenfalls nix zu tun , warum auch .


    Das einzigste was du evtl. brauchen würdest ist eine Baugenehmigung . Diese ist aber unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland .
    Hier in Meck-pomm braucht man für Carports / Volieren die einen umbauten Raum von 24 qm haben keine Genehmigung , alles was größer wird muß beantragt werden .
    In einigen Bundesländern ist auch eine Tiergehegegenehmigung einzuholen . Dies trifft aber nur meist dann zu , wenn sich die Anlagen ( in dem Falle die Voliere ) nicht unmittelbar in Hausnähe befinden . In solch einem Falle der " nicht haus nähe " muß dann Wasser , Strom , Abwasser gewährleistet sein .


    MFG Jens

  • Ok wir wohnen falsch. Tips zum Bau selber nie verkehrt und Fotos wär auch Klasse.
    Fürs erste mal Danke, ich werde mir das auf jeden Fall anschauen.


    Frieda, ohne Bodenplatte keine Genehmigung. Super
    Wir machen auch keine Bodenplatte, trotzdem brauch ich die Genehmigung. Weil ich eben darin meine Vögel halten will. Ohne Tiere kann ich bis 40 Kubik genehmigungsfrei bauen.


    Heidrun, selbst wenn ich meine Terrasse nutzen würde, muss ich es genehmigen lassen.
    Ich fragte beim Amt, nur zum Spaß. Was wenn ich das Grundstück einzäunen will, damit der Hund nicht 1,50 m runterfällt.
    Dazu brauch ich einen Bauantrag 8| weil ich Vorschriften habe, welchen Zaun ich stellen darf

  • @ Koppi: Danke!!!


    Liebe Sylvia!
    Vielleicht hätte ich doch genehmigen müssen wegen der Vögel, keine Ahnung. Das tut mir aber wirklich Leid, dass die bei Dir sooo kleinlich reagieren. Hast Du nicht einen Architekten in der Bekanntschaft, der das mitzeichnet? Die Behörden können schon recht anstrengend sein, aber was wollen sie denn noch von Dir? Ich bin froh, dass ich nicht vorher überall nachgefragt habe. Ich drück Dir weiter die Daumen und wünsche Dir viel Glück,
    Frieda

  • Vielleicht hätte ich vorher auch nicht fragen sollen, wollte doch nur auf sicher gehen.


    Jens, die Begründung wegen Vet-Amt und Naturschutzb. kann ich auch nicht nachvollziehen. Ich muss genau angeben was und warum ich es in der Voliere halten will. Generell gilt bei uns, Tiergehege ist nicht Voliere.
    Die ZG will ich ja garnicht mehr machen, ich möcht doch nur das die Pieper raus können. Von der Baugenehmigung brauch ich nur die vereinfachte. Auch darf ich einige Dinge weglassen, wie Rettungswege oder auch den Standsicherheitstest.
    Das mit der Hausnähe ist auch so eine Sache. Gilt es bei mir als Anbau oder nicht? Ich sage nein, die AV steht genau an der Hauswand, wird aber nicht befestigt. Da kommen die mir damit, wie kommen die Vögel rein und raus? Ich mach die Fenster auf, fertig.


    Mein nächstes Problem seh ich kommen, meine Baulinie endet nach 3m breite. Vlt. darf ich garnicht breiter bauen?
    Wenn möglich würden wir den ganzen Platz nutzen in den Maßen ca. 9,50 x 5 x 2m hoch. Das ist dann mit Schleuse für mich. Wenn ich nur 3m breit darf, würde mein Mann 3m in die Höhe gehen. Das geht aber nicht, hätte nur 2,50 m Platz, ich häng mal ein Bild ran.
    Die 3 Fenster von rechts, sind das VZ. Das ganz linke ist mein Büro und davor soll auch die Schleuse.


    Frieda, einen Architekten hab ich leider nicht. Aber ein Bekannter kann Pläne zeichen. Ich brauch nämlich den Grundriss + sämtliche Ansichten + Materialliste + neue Pläne vom Liegenschaftskatasteramt + Zustimmung der Angrenzer (mit Einsicht in die Pläne und Baubeschreibung) + meine Baubeschreibung + Erklärung warum und weshalb
    Was danach kommt, muss ich mich überraschen lassen. Das entscheidet der dritte Bearbeiter nach Antragstellung ?(

  • Hallo Sylvia!
    Das liest sich ja wirklich abschreckend - gut dass ich da völlig naiv rangegangen bin. Kann aber auch sein, dass das in NRW nicht so streng gehandhabt wird. Mir kommt es doch sehr überzogen vor, was das Amt alles von Dir haben will. Schöne Grüße

  • Hallo Sylvia,


    momentan fühl ich mich, als bau ich ein Einkaufszentrum. (...)


    nach all Deinen Schilderungen hat sich dieses Gefühl nun auch bei mir eingeschlichen.


    Mit meinen Fotos warte ich mal noch.


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Das Thema Baugenehmigung ist Tatsache nicht so einfach....habe auch mal für NRW geschaut:


    § 65 Genehmigungsfreie Vorhaben der LBO NRW: (1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung: Gebäude 1. Gebäude bis zu 30 m3 umbautem Raum ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände, ... Einfriedungen, Stützmauern, Brücken 13. Einfriedungen bis zu 2,0 m, an öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1,0 m Höhe über der Geländeoberfläche, im Außenbereich nur bei Grundstücken, die bebaut sind oder deren Bebauung genehmigt ist, ... Bauliche Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung 28. bauliche Anlagen, die der Gartengestaltung oder der zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten dienen, wie Bänke, Sitzgruppen, Pergolen, ... 49. unbedeutende bauliche Anlagen und Einrichtungen, soweit sie nicht durch die Nummer 1 bis 48 erfaßt sind, wie Teppichstangen, Markisen, nicht überdachte Terrassen sowie Kleintierställe bis zu 5 m3.(4) Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die in diesem Gesetz, in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes oder in anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gestellt werden. Es kann natürlich sein, daß in Ihrem Bebauungsplan Festsetzungen über Nebenanlagen enthalten sind. Den Bebauungsplan müßten Sie sich bei Ihrer Unteren Bauafsichtsbehörde besorgen.


    Eine AV müsste (meinem Verständnis nach) demnach ein Kleintierstall sein und wäre nur bis 5 m3 genehmigungsfrei. Ein vereinfachtes Baugesuch ist jedoch nicht sooooo aufwendig. Wichtig wäre noch, ob man entsprechende Grenzabstände (3m) zu den Grenzen einhalten müsste. Ich erkundige mich gerade selber, jedoch für NRW.


    Viele Grüße
    Christa

  • Hi Sylvia ;


    Zitat

    Ich muss genau angeben was und warum ich es in der Voliere halten will. Generell gilt bei uns, Tiergehege ist nicht Voliere.


    Zum ersten Satzteil : verbesserte haltungsbedingungen ( das dürften die wohl glauben ;) )
    Zu zweiten Satzteil : umso besser .


    Zitat

    Das mit der Hausnähe ist auch so eine Sache. Gilt es bei mir als Anbau oder nicht?


    Hausnähe ist bei uns in Mexico Vorpommern klar definiert : Hausnähe = 15 meter .


    Zitat

    Mein nächstes Problem seh ich kommen, meine Baulinie endet nach 3m breite. Vlt. darf ich garnicht breiter bauen?


    Das mußt du natürlich abkären . Bauland ist Bauland = feststehende Gebäude . Ob nun eine Voliere drunter fällt weiß ich allerdings nicht . Da würde ich nachfragen ob man diese auch auf Gartenland errichten könnte . Möglichkeiten giebt es dafür .


    MFG Jens

  • Baugrenzen bzw. Baulinien legen ein Baufenster fest. In diesem Baufenster muss das Hauptgebäude/die Hauptnutzung liegen. Der Unterschied zwischen Baulinie und Baufenster ist (soweit ich mich aus meiner Vermessungstechnikerzeit erinnere) der, dass mann auf einer Baulinie bauen muss (damit z.B. eine einheitliche Flucht mit anderen Bauten eingehalten wird) und bei einer Baugrenze muss das Hauptgebäude lediglich innerhalb dieser Grenze liegen. Ich würde sagen, dass die Voliere (wenn genehmigungspflichtig) ein Nebengebäude ist und auch außerhalb liegen darf. Ich denke jedoch, dass die Voliere 3m Abstand zur Grenze (Abstandfläche) haben muss (es sei denn der Nachbar ist einverstanden und du kannst sie auf die Grenze bauen.


    Ich fürchte ganz genau kann dir das wirklich nur das zuständige Bauamt sagen.


    Viele Grüße
    Christa

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich bin echt erstaunt was man als Eigentümer alles nicht darf.
    Christa, natürlich hab auch ich meinen Grenzabstand, 2,5m näher darf ich nicht ran.


    Hab mich heut vormittag noch mal ans Telefon gehängt. Ich kann die Planung für 5m breit beantragen. Mit Glück und vlt. bitte, bitte bekomm ich die Sondergenehmigung in nicht bebaubares Land zu bauen. Waiblingen würde mir das eher erlauben, aber ich brauch erst die Zustimmung der Gemeinde. Die allerdings sind da wohl ziemlich komisch.
    Also werden wir wohl nur 3m breit bauen, dafür die volle Länge und 2,50 Höhe ausnutzen.


    Irgendwo bin ich echt abgenervt wegen der ganzen Vorschriften und was ich darf und was nicht. Andererseits hat es irgendwie auch seinen Sinn und Zweck. Es sollen ja geschüzte Tiere rein.

  • Liebe Sylvia,


    sind es bei euch nur 2,50m von der Grenze entfernt? Hier sind es 3m. Sylvia ich kann das GUT nachvollziehen, weil ich mich ja momentan auch generell erkundige wie das mit Volieren zumindest in NRW ist. Ich habe jedoch bist jetzt auch schon erfahren, dass es (trotz klarer Bauordnung) abhängig ist vom zuständigen Bauamt.


    Die Pieper werden es dir danken und ich finde es RIESIG, dass du dich nicht entmutigen lässt! Du wirst einen Weg finden und wenn ich oder andere aus dem Forum dir helfen können, werden wir das bestimmt tun!


    Herzliche Grüße
    Christa

  • Hi Sylvia ;
    2,5 meter in der breite reichen aus . Du weißt ja , " die Länge machts " :D
    Ein Teil meiner Grauenvoli ist auch nur knappe 2,2 breit ------dafür aber 15 meter lang .
    Du wirst es nicht glauben , die können aber auf dieser " Breite " umdrehen ( ich mein jetzt in der Luft , nicht aufm Fußboden )


    MFG Jens

  • Hallo
    Also hier bei unserer AV ist es so gewesen alles was ans Haus rangebaut wurde ist genemigungsfrei von Baugenemigungen.
    Das einzige ist das die untere Naturschutzbehörde die Av abnehmen kommen tut und festlegt wieviele Vögel man darin halten darf.Das alles ist dann für 5 Jahre gültig und bindend und Kostet 50 Euro.
    Hätten wir aber die AV mitten in den Garten gestellt hätten wir eine Baugenemigung beantragen müssen mit Zeichnung und Statik und Zustimmung der Naturschutzbehörde
    Aber es ist ja in jedem Bundesland anders und jeder kocht seine eigene Suppe hier in dem Staat

  • Vielen lieben Dank euch allen.


    Dann darf ich gespannt sein, ob die Naturschutzbehörde kommt. Der ATA darf immer gerne kommen, ehrlich gesagt hat der eh keine Ahnung. Hatte mit ihnen schon telefoniert und die Schwerpunkte liegen bei Rindern.
    Mein guter Vorsatz für dieses Jahr ist, ich lasse sie nicht aufziehen, also brauch ich die ZG nicht, ein Problem weniger.


    Jens, die breite ist bei mir dennoch ein Thema. Die 3m würden reichen, solange ich die Volie nicht trennen muss. Meine Hoffnung und mein Ziel ist es, dass die 4 in der AV ohne Probleme klar kommen. Ich hoffe halt das der WF mit mehr Platz den zweiten Hahn ignoriert, dass VZ wird getrennt bleiben. Damit hat jedes Paar sein Ausflugfenster, somit ist eine Längstrennung schwierig.


    Der Bauantrag geht jetzt in Arbeit, Pläne fertigstellen und Materialauswahl.
    Momentan steht zur Auswahl: 6 Grundbalken 70x70 und die weiteren 58x58 oder alles in 58er Stärke, in den Ecken und jeweils 1 in der Länge mit Einschlagbodenhülsen.
    Der Draht, 25x25x1,7 für innen, aussen 12,7x12,7x0,8
    Edelstahl geht nicht, dafür fehlt die Kohle. Wellengitter wär die nächste Option, da gibt es mittlerweile auch die Einlassprofile für.
    Ein festes Dach wird es nicht geben, wegen dem Bauamt. Der Boden natur, mit Kückendraht.
    Sobald ich einen ersten Plan hab, stell ich ihn ein.
    Welches Material habt ihr verbaut?

  • es wird doch ein Einkaufszentrum :wacko:


    Bei Antragsabgabe wurde mir eröffnet, bitte alles in dreifacher Ausführung und Neubau rot einzeichnen.
    Nicht das man mir das mal früher gesagt hätte, nö wozu auch. Ok was solls.
    Gestern bekam ich Post von Bearbeiter Nummer 4


    "Bei der Prüfung des Bauantrags mit den Bauvorlagen gemäß § 54 Abs. 1 der Landesbauordnung wurden Mängel festgestellt"
    - Auf den Plänen feht Datum und Unterschrift
    - Im Lageplan sind neue Bauteile rot, Baugrenzen blau sowie das Baugrundstück mit violetter Außenbandierung darzustellen.


    X( so ein Mist, ich hab nur Lila aber kein Violett
    Die Mängel muss ich mit Frist biz zum 16.03. beseitigen. Muss dazu noch anmerken, eine Ausfertigung liegt immer noch beim Bürgermeisteramt. Also dahin dackeln, ändern und wieder einreichen.


    Fazit wer Papageien hält sollte immer einen großen Buntstiftvorrat besitzen und einen Mann mit gesunder Schreibhand.

  • Behörden können einem manchmal jeden Nerv ziehen --------------stellenweise kann ich dieses Krümelkacker auch nicht verstehen .


    MFG Jens