Haltungsvorschriften in Thüringen

  • Hi Loids ;


    Jörg war so nett und hat mir die neuen Richtlinien in Thüringen zugesandt, vielen Dank.


    Für mich selber ist das schon der richtige Schritt in die Richtige Richtung. Als Grundlage hierfür wurden die Haltebedingungen von 1995 genommen. Diese wurden jetzt aber erweitert. Heist Für ein paar Ara`s ist eine Grundfläche von 3x6 zu verfügung zu stellen, sollten mehre Tiere in dieser Voliere gehalten werden vergrößert sich die Grundfläche um die Hälfte pro Tier ( 9qm pro Vogel ).


    Alle anderen Vogelarten sind ebenfalls von den Vergrößerungen betroffen .


    Wie findet ihr das. Von NRW stand da auch noch was drinn, muß aber nochmal genauer lesen.


    MFG Jens

  • Bin ich mal gespannt wie es umgesetzt wird.
    Bis dato sind noch nicht mal die Mindestanforderungen von 95 durchgesetzt worden.
    Da werden woll die Auffangstationen schließen müssen.



    Was ist mit der Größe des Schutzraums?
    Und wie lange ist die Frist der Umsetzung?


    Hab mal gestöbert und konnte dazu nix finden.
    BNA hat auch noch nix eingestellt,was ich für komisch finde.
    könntest du das Schreiben mal veröffentlichen?


    Grundsätzlich finde ich es gut.



    Gruß Alex

  • Hi Alex ;



    Zitat

    Bin ich mal gespannt wie es umgesetzt wird.
    Bis dato sind noch nicht mal die Mindestanforderungen von 95 durchgesetzt worden.
    Da werden woll die Auffangstationen schließen müssen.


    Sind alles berichtigte Zweifel, Auffangstationen haben es da sogar noch etwas schwerer. Sollten hier unterschiedliche Arten zusammengehalten werden, wird die jeweilige Grundfläche der einen gehaltenen Art zu der anderen gehalten Art dazu addiert. Ich schreibe dazu morgen mal ausführlicher.


    Zitat

    Was ist mit der Größe des Schutzraums?


    SR-größe ist geblieben, soweit ich es erlesen konnte. Was allerdings hinzukommt wäre bei Aras 1qm pro Tier ( nur als Beispiel, die anderen Arten betrifft das auch mit der Vergrößerung )


    Zu Deinen anderen Fragen, ich werd da morgen wohl mak selber anrufen und nachfragen was einzelnes beinhaltet.



    MFG Jens

  • Wenn alle Kreise schon mal die Mindestanforderungen nicht nur als Richtlinien
    sondern als Vorschrift/ Gesetz nähmen und danach darauf aufbauen,
    das währe schon was.
    Oder ist Thüringen als Vorreiter/ Vorbild gedacht.
    Es sollten z.B. alle Kreise mit einander vernetzt sein,
    das würde auch schon viel helfen.

  • So Loids ; hab grad mitdem zuständigen Menschen dazu gesprochen.


    Faziet : wer eine Aussenvoliere besitzt muß diese anmelden bzw. überprüfen lassen ( auf die Größe ) , Kontrollen diesbezüglich werden vorgenommen.


    Eine solche Kontrolle kommt zustande durch : die Meldung der Pieper bei der Behörde, die wissen dann wo was sitzt. Hier wird dann eine Frist zur Nachbesserung o.ä. eingeräumt.


    Hat solch ein Halter so eine AV nicht, sondern hat dann einen Großara im Wohnzimmer sitzen hat er von dieser Behörde nicht zu befürchten ( Gewaltenteilung ). Hier kann dann nur der ATA einschreiten und evtl. Mängel aufdecken . Heist im Klartext : wenn ich denen erkläre das mein Hya den ganzen Tag in der Wohnung Freiflug hat ist alles palletie .




    Und für solche Beschlüße muß ich Geld zahlen ( als Steuerzahler ), nun ja---------------muß ich vieleicht nicht verstehen.


    Eigentlich hat solch ein Papier nur einen guten Heizwert. Bleibt alles wie beim alten. Also vergangenheizform ( Präteritum)-------------------der Kamin brannte.




    Jens

  • Hallo Leute


    Zitat

    Bin ich mal gespannt wie es umgesetzt wird.
    Bis dato sind noch nicht mal die Mindestanforderungen von 95 durchgesetzt worden.
    Da werden woll die Auffangstationen schließen müssen.


    bei uns hat seit jahren keiner mehr eine zg bekommen, wenn die anforderungen von 95 nicht erfüllt wurden.



    Zitat

    Oder ist Thüringen als Vorreiter/ Vorbild gedacht.


    ja könnte durchaus sein.
    auf jeden fall habe ich erst mal am 14.10. einen thermin mit der behörde und dem vetamt bei mir vor ort. ich hoffe das sich dieser nicht wieder verschiebt, dann werde ich wieder berichten.

  • Hi Jens,


    das von NRW würde mich interessieren, da wir da ja betroffen wären... Wobei das bei uns ja "nur" die Sittiche betreffen würden...


    Lässt Du mir das mal zukommen?


    LG und Danke
    Sabine

  • Hi Alex ;

    Zitat

    Für die ZG wird es überall verlangt




    Das stimmt so nicht, ich selber habe meine ZG gemacht und hätte ich hier nicht angegeben das ich Tiere in einer AV halte, wäre bei mir nie im Leben der ATA wegen der Voligröße aufgeschlagen.


    Siehe Dir mal die Karantainebestimmungen an. Hier wird doch schon differenziert. Beim Privathalter reicht ein Bad aus ( welches von diesem noch genutzt wird ), bei einem der die papageien vermehrt muß es ein seperater Raum sein, mit allem Piepapo---------wenn es zum Ernstfall kommt ( Seuchenmatten/ ausgefliest ). Hätte ich zu diesem Zeitpunkt nur Wellensittiche gehabt, und eine Voli die der Mindestgröße entsprochen hätte-------------wäre der Drops gelutscht gewesen. Größere Papageien hätte ich danach ziehen dürfen. So zumindest meine Erfahrung in Meck-Pomm. Von anderen Usern habe ich auch schon gelesen, das ein Bad ausgereicht hat. Hier wurde nicht mal der Schutzanzug oder ein Nachweisbuch ( welches vorher dazusein hat ) verlangt.




    @ Jörg : Ich war bei euch vor 2 Wochen unten. Ja, bei Euch wird ein ganz schöner Rundumschlag veranstalltet. Trotzdem find ichs gut----------einige zittern aber, weil sie nicht wissen wies weitergehen soll. Es sind solche Loide die Rotohraras im Keller sitzen haben oder die Vögel unterm Dach zusammengefercht sind. Ist das Arterhaltung durch Zucht 8| .Nö , Tierquälerei.


    @ Sabine : ich habe mich da mit NRW vertahn, habe da zwei unterschiedliche Dokumente zusammen gebracht------------sorry :wacko:


    MFG Jens

  • Hi Alex


    Zitat

    Jens bezog es auf die Haltungsbedinungen.


    nee das ist das was ich Jens geschickt habe, die neuen bestimmungen für leute mit zg und nicht für otto normalo, da interessiert es niemanden wie gross oder klein was ist.


    Zitat

    Für die ZG wird es überall verlangt


    wird eben nicht überall velangt, dass ist ein sehr grosser irrtum von dir.

  • Hi Jensen



    Zitat

    @ Jörg : Ich war bei euch vor 2 Wochen unten. Ja, bei Euch wird ein ganz schöner Rundumschlag veranstalltet. Trotzdem find ichs gut----------einige zittern aber, weil sie nicht wissen wies weitergehen soll. Es sind solche Loide die Rotohraras im Keller sitzen haben oder die Vögel unterm Dach zusammengefercht sind. Ist das Arterhaltung durch Zucht .Nö , Tierquälerei.


    hättest doch mal was sagen können, man da hätte ich dir doch glat kaffee ausgegeben na gut ein paar körner hätte ich auch noch übrig gehabt :D:thumbsup:

  • Hi Jörg ;


    das ging alles so schnell, und bei euch da unten sich zurecht zufindedn ist ne Kunst für sich . Alle Dörfer heisen gleich, gehören zu gleichen Gemeinde und um das ganze rund zu machen ist mein Navi durch die abschirmung der Berge auch noch ausgefallen-------------------ich stand da wie Max in der Sonne 8| . Wir beide finden uns bestimmt noch mal zum schnaggen zusammen :thumbup: .




    Zitat

    wird eben nicht überall velangt, dass ist ein sehr grosser irrtum von dir.


    Auch hier wiederum wird von Bundesland zu Bundeslang unterschieden. In einigen brauchst Du diese ZG um Tiere des Anhang A ( WAA) zu halten, nur der Haltung wegen. Ich versteh das auch nicht ganz das jeder machen kann was er will. Einheitliche Regelungen wären da wohl sinnvoller ( Wunschdenken )


    MFG Jens

  • Hi Jensen


    Zitat

    Auch hier wiederum wird von Bundesland zu Bundeslang unterschieden. In einigen brauchst Du diese ZG um Tiere des Anhang A ( WAA) zu halten, nur der Haltung wegen. Ich versteh das auch nicht ganz das jeder machen kann was er will. Einheitliche Regelungen wären da wohl sinnvoller ( Wunschdenken )


    ja das ist halt eine bundesrepüblik und nicht ein land. es sind halt einzlne länder ( wie freitaat bayern, sachsen, thüringen ) und auch einzelne republiken. es gibt zwar ein grundgesetz was in allen teilen der brd gültig ist, aber in gewissen fragen haben halt alle ihre speziellen gesetze ( in den usa ist das ja noch viel mehr ausgeprägt wie bei uns ).
    in der ddr war halt alles einheitlich vom äussersten osten bis ind den tiefsten westen und genause von sud nach nord.

  • Schmunzel ;

    Zitat

    in der ddr war halt alles einheitlich vom äussersten osten bis ind den tiefsten westen und genause von sud nach nord.


    Naja, ich kann mich über die Vergangeheit in diesem Staate nicht beklagen, wiederhaben will ich Honie aber auch nicht. Bei dem wußte man ja nicht einmal, wenn er redete, ob er nun singt oder heult :thumbsup: . Druschba !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :thumbup:


    MFG Jens

  • Hi Jensen


    Zitat

    Naja, ich kann mich über die Vergangeheit in diesem Staate nicht beklagen, wiederhaben will ich Honie aber auch nicht. Bei dem wußte man ja nicht einmal, wenn er redete, ob er nun singt oder heult . Druschba !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    diese antwort ist nicht nur ein schmunzel wert, aber freundschaft können wir uns hier alle nur wünschen und hoffentlich auch halten. :)