Nistkasten ... Bastelanleitung gesucht

  • Hallo zusammen,


    meine beiden Aras sind zwar noch Babys (einjährig), aber die turteln wie verrückt und hängen neuerdings auch ständig aufeinander :love:


    Transportiere ich sie in der Box in die AV, dann wird gebalzt, geschmust und auf den Rücken geworfen wie verrückt,


    Überlege nun ob ich den beiden nicht eine Freude bereiten kann, indem wir einen schönen Nistkasten ins Vogelzimmer hängen.


    Frage dazu: gibt es Bastelanleitungen und Idealmaße für Nistkästen für Aras? Habt Ihr Fotos anhand derer wir Ideen klauen dürfen?
    Welches Holz nehmt Ihr für den Bau??


    Fragen über Fragen :rolleyes:


    LG
    Katja

  • Hi Katja ;



    Zitat

    meine beiden Aras sind zwar noch Babys (einjährig), aber die turteln wie verrückt und hängen neuerdings auch ständig aufeinander :love:


    Transportiere ich sie in der Box in die AV, dann wird gebalzt, geschmust und auf den Rücken geworfen wie verrückt,



    Deine beiden sind am spielen , lass sie doch :D . Es wird noch einige Jahre dauern bis sie Geschlechtsreif sind, und dann geht der Ofen an-----------im wahrsten Sinne des Wortes 8) . Hast Du schon mal Balzende/ Brütende Papageien erlebt ? Sie mögen Dich dann ungefähr so wie der nachstehende smiler :evil: .


    Wenn Du etwas bauen willst ,mache es------------------sie werden es aber bestimmt zerlegen. Für einen Araniststamm brauchst Du n Gabelstabler :huh: , die Dinger wiegen richtich was .



    MFG Jens

  • Deine beiden sind am spielen , lass sie doch :D . Es wird noch einige Jahre dauern bis sie Geschlechtsreif sind


    Das weiß ich doch ... Aber wenn sie es nunmal besonders toll finden in kleinen, dunklen "Höhlen" zu spielen und zu turteln dann soll sie das auch kriegen :D
    Was tut man nicht alles für das liebe Vieh ^^


    Würde ja auch auf ein Weinfass etc zurückgreifen, nur wo kaufen??

  • Weinfässer bekommst du bei Herrn eBay z.B. ;)
    Eine richtige Naturnisthöhle sieht aber für mich noch am schönsten aus.

  • Hi Katja


    nehm doch einfach einen hohlen baumstamm und lege diesen in die voli, so können sie da durch und haben ihr vergnügen. der stamm sollte so ca. 50 - 60 cm innendurchmesser haben. wenn du ihn stellst dann vergess bitte die kletterhilfe nicht, sonnst kann es passieren das sie nicht wieder hoch kommen. als kletterhilfe reicht es, wenn du etwas volidraht als kletterhilfe anbringst.


    ps. ich hoffe dir ist schon klar, wenn du eine brutmöglichkeit zur verfügung stellst benötigst du eine zg. solltest du keine haben und ihnen brutmöglichkeiten zur verfügung stellen ist dieses strafbar.

  • Hi Jörg,

    ps. ich hoffe dir ist schon klar, wenn du eine brutmöglichkeit zur verfügung stellst benötigst du eine zg. solltest du keine haben und ihnen brutmöglichkeiten zur verfügung stellen ist dieses strafbar.


    strafbar wäre es erst dann, wenn Eier kommen und diese ausgebrütet werden - und nicht schon mit der Anschaffung einer Höhle (wäre ja so ungefähr, dass ich mich strafbar mache, wenn ich mir vor Bestehen des Führerscheins ein Auto kaufen würde ;))
    Viele, mich eingeschlossen, sehen in einer Nisthöhle lediglich die Optimierung der Haltung. Eine Nisthöhle bedeutet ja auch nicht automatisch, dass gebrütet wird.
    Wenn Geier Eier legen wollen, so tun sie das - egal ob mit oder ohne Höhle. Nur spätestens dann muss eine Höhle her (eventuell Eier austauschen) und das ist dann mit ziemlich viel Stress verbunden. Daher lieber schon bei Zeiten alles vorbereiten, als dann hecktisch improvisieren müssen.

  • Die Idee mit einem hohlen Baumstamm ist klasse.
    Dann will ich mal schauen wo man sowas her bekommen kann, denn im Wald habe ich so einen noch nie gesehen.
    Das eine Kletterhilfe rein muss (auch bei einem Weinfass) habe ich mir schon gedacht, habe da ein Knotentau ins Auge gefasst.


    Braucht man wirklich eine ZG wenn man einen Nistkasten aufstellt, auch wenn die Geier gerade mal ein Jahr alt sind und somit noch längst nicht geschlechtsreif???
    Möchte dieses ja bloß als "Spielplatz" und weitere Ablenkungsmöglichkeit anbieten.
    Um eine ZG wollte ich mich so in 1 bis 2 Jahren bemühen, wenn die beiden wirklich fest verpaart sind und davon auszugehen ist, das ein paar Jahre später mal gebrütet wird.

  • Braucht man wirklich eine ZG wenn man einen Nistkasten aufstellt


    Wie ich oben schon geschrieben habe, braucht man für das bloße Aufstellen eines Niststammes/höhle keinerlei Genehmigungen.
    Erst wenn man von den Geiern Nachwuchs bekommt bzw. bekommen will, (gewollt oder ungewollt) ist eine Zuchtgenehmigung notwendig.

  • Hi Katja


    ich würde sagen erkundige dich bei deinem ata was er / sie dazu sagt, dann bist du auf der sicheren seite.
    wenn du eine nisthöhle aufstellst kann dir die zuchtabsicht unterstellt werden und wenn du dann keine zg hast ???
    wegen eines solchen baumstamm frage doch einfach mal bei landschaftspflegediensten nach, diese fällen auch des öfteren bäume und manche sind davon auch hohl. die bekommt man dann meistens auch fürn apel und en ei :thumbsup:
    eine andere aber teure sache bei forstbetrieben, die machen oft auch schnitzereien und verkaufen diese einen baumstamm aushöhlen können die auch.


    @ Sven


    Zitat

    wenn ich mir vor Bestehen des Führerscheins ein Auto kaufen würde )


    der besitz eines pkw ohne führerschein ist nicht strafbar, aber das probefahren / üben auf einem parkplatz schon. es ist zwa ein blöder vergleich, stammt aber nicht von mir :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Jörg Rothe ()

  • So, gesagt getan ....
    DIe zuständige Frau ist im Urlaub, aber ich habe von der Vertretung das OK bekommen einen Nistkasten/Baumstamm etc aufzustellen.
    Mit der Begründung mit nicht-geschlechtsreifen Tieren kann ich ja ohnehin nicht züchten.


    DI erhalte ich dann nochmals einen Anruf, aber es wird nicht davon ausgegangen das eine andere Aussage getroffen wird.
    Und Infos über die ZG werde ich dann auch direkt einholen ;)

  • Hi Jörg,

    wenn du eine nisthöhle aufstellst kann dir die zuchtabsicht unterstellt werden und wenn du dann keine zg hast ???


    du sagst es hier schon selber: es wird "unterstellt" - also eine Unterstellung, die man erstmal beweisen muss. :D
    Es ist sicherlich nichts gegen eine ZG einzuwenden, zumal man ja auch nie weiß, was man in ein paar Jahren von Nachwuchs hält. Es kann aber keiner irgend etwas unternehmen, wenn ich ohne ZG eine Höhle aufstelle, denn dies allein ist weder verboten noch strafbar. Strafbar wäre es erst dann, wenn ich nichts gegen gelegte -und befruchtete- Eier unternehmen würde.

  • Hi Sven


    das mit der zg sollte ja von mir nur ein gut gemeniter rat sein, denn die willkür mancher leute kann man nie voraussehen. es gibt korekte leute, was ja auch ok ist, aber auch übereifrige und vor denen ist man nie sicher. ich persönlich habe schon beides kennengelernt.
    auf jeden fall wünsche ich Katja viel freude mit ihren geiern :thumbsup:

  • Hallo nochmal,


    gerade eben habe ich ein zweites Gespräch mit der zuständigen Landschaftsbehörde wegen einem Nistkasten geführt.
    Ich darf aufstellen was ich möchte, alles ohne irgendwelche Auflagen oder Beschränkungen.


    Die Dame sagte ebenfalls, das von einem Zuchtgedanken bei derart jungen Tieren überhaupt nicht die Rede ist, und entsprechend keine behördlichen Auflagen bestehen.
    Dadurch das unsere Balou behördlich leider schon bekannt ist (ständige An- und Ummeldung bevor wir sie gekauft haben) hatten wir schon ein paar Mal telefoniert, und noch nie irgendwelche Probleme gehabt.


    Mich machte nur die Aussage etwas stutzig, das selbst wenn die beiden in ein paar Jahren brüten sollten (wenn das wegen dem Hybriden überhaupt "fruchtet") und das Zufall und keine Zuchtabsicht ist (weil wir ja nur dieses eine Paar haben, also keine Zucht im eigentlich Sinne) und wenn keine Verkaufsabsichten der Babys vorhanden wären, ich wahrscheinlich nichtmals eine ZG haben müsste???
    Die Beringung/Chip würde dann so durchgeführt und das ist dann wohl alles.


    Kann das wirklich sein???? Nach allem was ich gelesen habe bezüglich der Auflagen der ZG bin ich nun etwas verwirrt.

  • Hallo Katja,


    von Behörden bekommt man mitunter schonmal Aussagen, die den Gesetzen nicht ganz entsprechen - sei es weil sie einen kennen oder aber auch, weil sie es nicht besser wissen.
    Richtig ist die Aussage aber nicht, denn für legale Nachzuchten ist eine ZG Pflicht bzw. eine (einmalige) Ausnahmegenehmigung wenn es für eine ZG zu spät ist.

  • Kann man nicht auch einen ausgehöhlten Stamm als Röhre hinhängen (zum Spielen), um das Nistkastentheater zu umgehen? Naja, der ist dann sicherlich sehr schwer + muss gut gesichert sein!... :whistling:

  • Hi ;


    Zitat

    Mich machte nur die Aussage etwas stutzig, das selbst wenn die beiden in ein paar Jahren brüten sollten (wenn das wegen dem Hybriden überhaupt "fruchtet") und das Zufall und keine Zuchtabsicht ist (weil wir ja nur dieses eine Paar haben, also keine Zucht im eigentlich Sinne) und wenn keine Verkaufsabsichten der Babys vorhanden wären, ich wahrscheinlich nichtmals eine ZG haben müsste???
    Die Beringung/Chip würde dann so durchgeführt und das ist dann wohl alles.



    Die Psitakoseverordnung besagt Kennzeichnungspflicht, ..............auch weil, solch ein Krankheitsverlauf ( Psitakose ) lückenlos nachvollziebar sein muß. ( woher kam der Vogel, bei wehm hat er Zwischenstation gemacht usw. )


    Chippen erfordert eine Ausnahmegenhemigung.



    MFG Jens

  • Die Idee mit einem hohlen Baumstamm ist klasse.
    Dann will ich mal schauen wo man sowas her bekommen kann, denn im Wald habe ich so einen noch nie gesehen.

    Schau mal hier.


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Du meinst bestimmt Angebot 7, oder?
    Habe bei ihm ja schon öfters bestellt, aber die letzte Lieferung war alles andere als zufriedenstellend - zuerst falsch geliefert (falsches Holz), dann andere Preise als auf der HP angegeben und zu guter Letzt nichtmal eine Reaktion auf die Beanstandung. Musste dann die Rechnung entsprechend meiner Zusammenzählung kürzen - aber auch ohne Reaktion....

  • Nee, Sven, ich hatte die Ara-Nisthöhle gemeint. Aber egal - das, was Du zu Deiner letzten Bestellung schreibst, ist einfach unseriös. Diese Erfahrung hatte ich dort nicht machen müssen.


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)