Beschlagnahmung von Papageien rechtlich möglich?

  • Hallo,


    ich hab eben den Anruf eines Rechtsanwalts bekommen, der im Auftrag eines Mandanten
    bei dessen Schuldiger einen Ara (Art-Alter nicht bekannt) beschlagnahmen möchte.
    Der Vogel soll verkauft werden um einen Teil der Schulden zu decken.


    Ist eine Beschlagnahmung von Haustieren rechtlich überhaupt möglich?

  • Hallo Susanne,


    klar Pfändung ... hätt ich auch selber drauf kommen können :rolleyes:


    Danke für den Link.

  • Hi Angie


    den link hätte ich dir nicht geben können, aber eine pfändung hängt von meheren sachen ab. sowie von der höhe des schuldbetrages und auch vom wert des tieres ( nicht nur papas ) zb gibt es auch hundehalter, welche sehr wertvolle hunde haben aber kein geld damit verdienen. so zb ich habe einen hund ( rein hobbymässig ) verbringe jede freie minute mit ihm, betreibe hundesport und habe etliche meisterschaften damit gewonnen, ist vieleicht noch ein super fährtenhund und lebt mit in der wohnung.da ist dann schon wieder die sache des wertes, so ein hund kann auch so mal schnell 10 - 20 tausend eus einbringen und damit einen grossteil der schulden decken. rein rechtlich sind ja tiere eine sache, also gegenstände.


    ich kann bei jeden besitzer die trauer in so einem fall nachempfinden, aber auch den verstehen der an sein geld kommen will. die andere sache ist, wenn jemand so hoch verschuldet ist das es eventuell zur zwangsversteigerung kommen wird, kann dieser dann seine tiere noch vernünftig versorgen ???

  • Ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben, dass eine Pfändung nicht möglich sei, wenn das Tier als "Familienmitglied" gilt (egal ob Hund, Katze oder Vogel).

  • <H2 class="sub top">Zivilprozessordnung</H2>
    <TABLE class=gesetzesgliederung align=center>
    <TBODY>
    <TR>
    <TD> </TD>
    <TD>Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945)</TD>
    <TD class=gliederungtd> </TD></TR></TBODY></TABLE>
    <TABLE class=gesetzesgliederung align=center>
    <TBODY>
    <TR>
    <TD> </TD>
    <TD>Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 803 - 882a)</TD>
    <TD class=gliederungtd> </TD></TR></TBODY></TABLE>
    <TABLE class=gesetzesgliederung align=center>
    <TBODY>
    <TR>
    <TD> </TD>
    <TD>Titel 1 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 - 863)</TD>
    <TD class=gliederungtd> </TD></TR></TBODY></TABLE>
    <TABLE class=gesetzesgliederung align=center>
    <TBODY>
    <TR>
    <TD> </TD>
    <TD>Untertitel 2 - Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (§§ 808 - 827)</TD>
    <TD class=gliederungtd> </TD></TR></TBODY></TABLE>




    <A class="pfeil pfeil_links" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/811b.html" tip='
    Klicken Sie hier oder drücken Sie auf der Tastatur die Minus-Taste, um den vorherigen Paragraphen aufzurufen'><IMG alt="vorherige Vorschrift" src="http://j.dejure.org/jcg/pfeil_left.png" /><A class="pfeil pfeil_rechts" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/811d.html" tip='
    Klicken Sie hier oder drücken Sie auf der Tastatur die Plus-Taste, um den nächsten Paragraphen aufzurufen'><IMG alt="nächste Vorschrift" src="http://j.dejure.org/jcg/pfeil_right.png" /> § 811c
    Unpfändbarkeit von Haustieren


    (1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.
    (2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.


    Quelle:http://dejure.org/gesetze/ZPO/811c.html



    LG, Marion

  • Hallo Angie,


    ich würde dir den Tip geben, in solch einem Fall anwaltlichen Rat zu holen und Dich fundiert beraten zu lassen.


    Was die Vorredner alles so geschrieben haben stimmt. Nach der Zivilprozessordnung ist das möglich, ein (Haus)Tier zupfänden. Auch was Sven schreibt, daß Haustiere nicht gepfändet werden ist richtig. Aber alles gilt nicht Grundsätzlich und da liegt der Hase im Pfeffer.


    Ich versuche das mal Laienhaft zu erklären: Der Tierschutz ist als Staatsziel in die Verfassung mit aufgenommen worden ( ich meine das war 1998 ). Daher sind Tiere juristisch auch nicht mehr als Sache zu behandeln. Es gab daher ettliche Novellierungen durch das BvG, wie Tierschutz und die Tierschutzgesetze rechtlich zu behandeln sind. In der Zivilprozessordnung gelten Tiere noch als Sachen, Gegenstände und sind pfändbar. Es gibt Grichtsvollzieher, die auf die Pfändung von Haustieren grundsätzlich verzichten. Da bleibt der Papagei wo Er ist und hingehört, oder der Hund in der Familie, da der verhältnismäßig geringe Versteigerungserlös, des Tieres nicht die seelischen und eventuell gesundheitlichen Qualen des Tieres aufwiegt. Nun bringt ja ein Ara nicht so das große Geld wie zum Beispiel ein Turnierpferd das zwischen 20.000,- und 500.00.- Euro gehandelt wird.


    Sollte ein Tier gepfändet werden wie in deinem Fall, so kann das nicht geschehen nur weil der Anwalt das so durchziehen will. Da gibt es Auflagen, der Schutz des Tieres und dessen Wohlbefinden spielt eine erhebliche Rolle. Sollte belegbar sein, daß das Tier durch Beschlagnahme und Verkauf seelisch und körperlich Leidet, so ist eine Pfändung fast unmöglich wegen der paar Kröten für einen Ara nicht zu rechtfertigen (meine Meinung).


    Da sind so viele Faktoren im Spiel wie Tierschutz, Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Zivliprozessordnung,....... da blickt nur noch ein gelernter Jurist durch. Meiner Meinug nach, ist aus tierschutzrechtlichen Gründen eine Pfändung des Aras nicht oder nur sehr schwer möglich. Vorausgesetzt der Ara hat einen guten Platz und fühlt sich dort wohl. Das Recht bietet da Spielraum und ist Auslegungssache. Einmal das Recht des Tieres auf körperliche und seelische Unversehrtheit (wie gesagt nun auch in der deutschen Verfassung verankert) und das Recht des Gläubigers (dessen Rechte auch nicht unerheblich sind).


    Liebe Grüße,


    Frank

  • Hallo Frank,


    danke für Deine ausführliche Erklärung.


    Zitat

    ich würde dir den Tip geben, in solch einem Fall anwaltlichen Rat zu holen und Dich fundiert beraten zu lassen.


    Ups... das hast Du wohl falsch verstanden :thumbsup: Der Anwalt hat ja bei mir angerufen und wollte den Wert eines Aras wissen und ob eine Pfändung vertretbar wäre. Bei mir wird nichts gepfändet und Mietschulden hab ich auch keine (die letzte Miete hab ich vor 15 Jahren bezahlt) :D

  • Hi Angie



    Zitat

    Bei mir wird nichts gepfändet und Mietschulden hab ich auch keine (die letzte Miete hab ich vor 15 Jahren bezahlt) :D


    eh ist ja lange her mit der mietzahlung , aber wenn du willst, kannste gerne da wohnen bleiben und sagen wa mal ne summe miete an mich zahlen, bin dafür sehr empfänglich :thumbsup:


    und wenn wa ma deibei sind den gepfändeten ara verkaufe ich dan meißtbietend, verrate mich aber buítte nicht

  • Zitat

    eh ist ja lange her mit der mietzahlung , aber wenn du willst, kannste gerne da wohnen bleiben und sagen wa mal ne summe miete an mich zahlen, bin dafür sehr empfänglich :thumbsup:


    nix gibts ... ich zahl nie wieder Miete, an niemanden.


    Zitat

    und wenn wa ma deibei sind den gepfändeten ara verkaufe ich dan meißtbietend, verrate mich aber buítte nicht


    na klar kann ich schweigen ... so gegen die Hälfte des Erlöses bin ich äusserst schweigsam.