Beiträge von HeidrunS

    Hallo Jens,

    Naja, das hab ich auch gelesen. Nur, ist eine Störung nicht auch meine Katze, mein Hund , mein Kind welches laut ist ( ich habe nur letzteres ) ? Eine Katze in dem Sinne das diese Vögel bejagt, ein Hund der in der Erde nach irgentetwas rumbudelt( evtl unter einem Nest ) oder Kinder die im Wald eine Schnipseljagt machen .Wie sollte man dies Gesetz einhalten ?

    das ist zweifellos zutreffend und ebenso zweifellos kein Grund (und nie ein Grund dafür gewesen) auf gesetzliche Regularien zu verzichten, weil eben auf zigfache Weise geschieht was geschieht. (Mittel- oder unmittelbare) Beunruhigungen sind im Sinne des BNGchG unzulässig. Gleiches gilt für "spielende Kinder" und "freilaufende Hunde und Katzen" in freier Flur (Stichwort: Aufsichtspflicht).


    Gruß
    Heidrun

    Hallo Jens,

    Naja, das hab ich auch gelesen. Nur, ist eine Störung nicht auch meine Katze, mein Hund , mein Kind welches laut ist ( ich habe nur letzteres ) ? Eine Katze in dem Sinne das diese Vögel bejagt, ein Hund der in der Erde nach irgentetwas rumbudelt( evtl unter einem Nest ) oder Kinder die im Wald eine Schnipseljagt machen .Wie sollte man dies Gesetz einhalten ?

    das ist zweifellos zutreffend und ebenso zweifellos kein Grund (und nie ein Grund dafür gewesen) auf gesetzliche Regularien zu verzichten, weil eben auf zigfache Weise geschieht was geschieht. (Mittel- oder unmittelbare) Beunruhigungen sind im Sinne des BNGchG unzulässig. Gleiches gilt für "spielende Kinder" und "freilaufende Hunde und Katzen" in freier Flur (Stichwort: Aufsichtspflicht).


    Gruß
    Heidrun

    Die ebenfalls in diesem Thread als beobachtete Futterpflanze angesprochene Eiche (bzw. die "Eicheln") enthält/enthalten im Gegensatz zum Goldregen keine hochtoxische Pflanzenchemie. Die in den verschiedenen Pflanzenteilen enthaltenen Sekundärstoffe (insbesondere: Gerbsäure, Pektin und Baumessig - Pyroligneus acid -) sind dafür bekannt, daß sie je nach aufgenommener Menge und aufnehmender Art zu Unverträglichkeiten (bzw. Unverträglichkeits-Erscheiungen) führen können. Außer energetischen Aspekten (die anderweitig prima abgedeckt werden können) liegt im Prinzip kein Sinn in der Verfütterung von Eicheln an Psittaziden in Menschenobhut. Als Beispiel für eine typische "Giftpflanze" kann die Eiche nicht herangezogen werden.


    Bei den Gelbkopfamazonen in Stuttgart stehen Bestandteile der Stieleiche (Quercus robur) auf dem Speiseplan (davon genutzt: markiert für "Samen, Früchte, Beeren" / "Knospen, frische Triebe" / "Blüten, Blütenstände").


    Im Freileben: Für Amazona ochrocephala auropalliata ist die Nutzung der Samen von Quercus oleodes dokumentiert. Auch Amazone autumnalis nutzt Samen von Quercus oleodes.


    Von den im Süden Kaliforniens eingebürgerten Psittazidenarten nutzen Quercus spp.: Psittacula krameri, Nandayus nenday, Aratinga mitrata, Amazona finschi, Amazona viridigenalis.


    Ein weiteres Beispiel:


    Beobachtungen zum Nahrungsverhalten einer Pionus-Art :


    "(...) spotted a group of 7 Coral-billed parrots eating leaves (...) in an oak tree (Quercus) (...)"


    "(...) entdeckte eine Gruppe von 7 Pionus sordidus (Anmerkung von mir: korrekte Bezeichnung/deutsprachige Bezeichnung: Dunenkopfpapagei) beim Fressen von Blättern in einer Eiche (Quercus)."


    Gruß
    Heidrun

    Nach artenschutzrechtlichen Bestimmungen (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG -) ist es untersagt, wild lebende Tiere der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.


    Dieses Verbot umfaßt auch Einzelaktivitäten von Personen, ist aber "nicht etwa auf Einzelaktivitäten von Personen beschränkt (...)." (Trautner, J. & R. Jooss (2008 ): Die Bewertung "erheblicher Störung" nach § 42 BNatSchG bei Vogelarten, in: Naturschutz und Landschaftsplanung - Zeitschrift für angewandte Ökologie, Ausgabe 9/2008, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, S. 265 - 272)


    Mit Urteil(en) vom 31.07.2007 (Az. RN 11 K 06.1930 und RN 11 K 07.0275) hat das Verwaltungsgericht Regensburg die Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Aufstiegserlaubnis von Modellflugzeugen "wegen Störung der Nist-, Brut- und Wohnstätten von Vögeln und Vorliegen eines nicht zulassungsfähigen Eingriffs in Natur und Landschaft und die "rechtmäßige Versagung eines (...) erlaubnisfreien Modellflugbetriebes aus naturschutzrechtlichen Gründen" bestätigt.


    Aus den Gründen:


    "Dabei gelten die Ausführungen zu § 42 BNatSchG entsprechend. Die Eingriffsregelung unterscheidet sich aber in zweifacher Hinsicht von $ 42 BNatSchG: (1.) Die konkrete Möglicheit einer erheblichen Beeinträchtigung der Vögel reicht aus (Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG). (...) (2.) Eine erhebliche Beeinträchtigung der Vogelwelt als Teil des Naturhaushalts i.S.v. Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG kann daher auch darin liegen, dass die Tiere (...) bei der Nahrungssuche gestört und dadurch ihre Reproduktions- und Überlebensfähigkeiten (ihre "Fitness") verringert werden." (Anmerkung: Markierungen durch Fettdruck und Unterstreichung von mir.)


    Bitte nicht an der nur sehr indirekten Vergleichbarkeit von Modellflugzeugen und Großpapageien Anstoß nehmen. Wesentlich an/in der Urteilsbedründung ist die Aussage, daß


    a.
    bereits die konkrete Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Vögel zur Verbotsbegründung ausreicht und es keiner Beweisführung hinsichtlich tatsächlich eingetretener (respektive: anderweitig festgestellter) Beeinträchtigungen bedarf.


    b)
    daß eine konkrete Beeinträchtigung schon isoliert (ohne Berücksichtigung weiterer Störfaktoren) in einer Störung der Tiere (Vögel) bei der Nahrungssuche liegen kann.


    Ausnahmemöglichkeiten von den Regelungen des § 42 BNatSchG sind eng reglementiert. Hierzu nochmals Trautner & Jooss (Quelle siehe 2. Abschnitt d. Postings): "Ist eine erhebliche Störung nicht zu vermeiden oder auf ein unerhebliches Maß zu mindern, so ist für Vorhaben öffentlichen Interesses eine Realisierung nur im Ausnahmeregime des § 43 möglich."


    Es liegt auf der Hand, daß für "konkrete Möglichkeiten einer Beeinträchtigung" (Störung) durch prakizierten Freiflug von Großpapageien keinerlei "öffentliches Interesse" (im Sinne der Gesetzgebung), sondern nur Partikularinteressen einer kleinen Gruppierung herleitbarsind. Das potenzielle Risiko einer Störung (bzw. die Störung) ist vermeidbar (Rechtsbegriff: "vermeidbare Störung") bzw. im Umkehrschluß: nicht unvermeidbar.


    Zum Begriff der Störung: Störungen sind Ereignisse, die "ausgelöst durch einen natürlichen oder anthropogenen Störreiz (...) bei einem Tierindividuum eine (...) Veränderung auf physiologischer Ebene (...) oder eine (sichtbare) Verhaltensänderung (...) bewirken (...)." (Roth, M. & J. Ulbricht (2006): Anthropogene Störungen als Umweltfaktor, in: Bauer, H. et al., Freiraum und Naturschutz, Springer-Verlag, Berlin-Heidelberg, S. 152 / fast gleichlautend bei: M. Stock et al. (1994): Der Begriff Störung in naturschutzorientierter Forschung: ein Diskussionsbeitrag aus ornithologischer Sicht, Zeitschrift für Ökologie und Naturschutz 3. (1), S. 49 - 57)


    Der Charakter (die Einstufung) des Gebietes, in welchem Freiflug mit Großpapageien praktiziert wird (werden soll), ist zwar anderweitig nicht unwesentlich (Stichwort: FFH-Richtlinien), spielt aber hinsichtlich der Bewertung von Zulässigkeiten/Unzulässigkeiten im Sinne des BNatSchG keine Rolle. Hierzu Trautner & Jooss: "Im Gesetzestext wird das Verbot der erheblichen Störung nicht auf bestimmte Räume oder Habitate beschränkt, sondern zeitbezogen definiert (BNatSchG § 42 Abs. 1 Nr. 2: während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten)."


    Unterschiedliche "Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten" bei zudem nicht zu erwartender Kenntnis der in den vorgesehenen "Freifluggebieten" zu den jeweiligen Zeiten vorhandenen Vertreter der heimischen Avifauna* lassen (wenn überhaupt) ein bestenfalls ganz enges (kaum bestimmbares und daher für die Praxis irrelevantes) Zeitfenster für "Freiflüge" zu, die bei großzügigster Auslegung und unter Außerachtlassung weiterer (zu beachtender) rechtlicher Regularien (u. a. des TSchG) den Vorgaben des § 42 BNatSchG entsprechen könnten.


    Um eine kleine Vorstellung darüber zu vermitteln, mit dem Vorkommen wie vieler Arten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu rechnen ist, nachstehend ein kleiner Teil der Ergebnisse des DDA-Birdrace 2008 (Birdrace ist ein bundesweiter Wettkampf des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten, bei dem verschiedene Teams an einem Tag zwischen 0 und 24 Uhr innerhalb eines Landkreises die dort vorkommenden Vogelarten beobachten und dokumentieren):


    Nordfriesland-Team (Zählergebnis): 161 Arten, Schwalm-Eder-Kreis-Team (Zählergebnis): 126 Arten, Lahn-Dill-Kreis-Team (Zählergebnis): 120 Arten, Mainz-Bingen-Team (Zählergebnis): 112 Arten, Merzig-Wadern-Team (Zählergebnis): 93 Arten. (veröffentlicht in: Flieg und Flatter - Aktuelles aus der Vogelschutzwarte, Ausgabe 15/August 2008, Staatl. Vogelschutzwarte f. Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, S. 4)


    Es sollte (von rechtlichen Aspekten abgesehen) jedem/jeder "Natur- und Vogelfreund/in" einleuchten, daß das Interesse an weitgehender Störungsfreiheit der vielen heimischen Arten über den Partikularinteressen von "Freiflugenthusiasten" stehen muß.


    Von der Nichtbeschränkung der Regelungen des § 42 BNatSchG auf "bestimmte Räume oder Habitate" abgesehen, ist (rein "informatorisch") festzuhalten, daß auch in vermeintlich "minderwertigen" Gebieten durchaus mit der Anwesenheit störempfindlicher Arten gerechnet werden kann (so u. a. A. Garnel et al. (2007): Vögel und Verkehrslärm: Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna, Schlussbericht November 2007 / Langfassung FuE-Vorhaben 02.237/2003/LR des Bundesmin. f. Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung, Bonn/Kiel9.


    Einige (ausweitbare) Beispiele für "konkrete Möglichkeiten einer erheblichen Beeinträchtigung der Vögel" durch ein oder mehrere freifliegende/s Exemplar/e sog. Großpapageien:


    a.
    Einhalten von Effektdistanzen seitens heimischer Vögel, ausgelöst durch akustische und/oder optische Wahrnehmung beispielsweise eines Ara in (oder in unmittelbarer) Nähe einer Nahrungsquelle (Baum, Strauch etc.).


    b.
    Beibehaltung von Effektdistanzen durch besonders störanfällige Arten über den Zeitpunkt der Präsenz artfremder Freiflieger hinaus.


    c.
    Erhebliche Beeinträchtigung heimischer Arten zu erhöht störungsrelevanten Zeiten (wie zum Beispiel: Brut, Jungenaufzucht). Mögliche Folge: Fernbleiben futtertragender Altvögel.


    d.
    Erhöte Beeinträchtigung revierbesetzender heimischer Arten des Offenlandes (wie zum Beispiel: Feldlerche). Mögliche Folge: Verlassen angestammter Reviere* (und Brutreviere) bei mehrmaliger (respektive: längerfristiger) "Freiflugnutzung" im gleichen Areal. Brutausfälle.


    * Jeromin hat in einer Arbeit eine Reviergröße der Feldlerche von 1,0 bis 1,3 Hektar für Ackerflächen in Schleswig-Holstein ermittelt (Jeromin, K. (2002): Zur Ernährungsokologie der Feldlerche (Alauda arvensis L. 1758 ) in der Reproduktionsphase, Diss. Math.-Naturwiss. Fakultät der Christian-Albrechts-Universität, Kiel).


    Gruß
    Heidrun

    Nach artenschutzrechtlichen Bestimmungen (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG -) ist es untersagt, wild lebende Tiere der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.


    Dieses Verbot umfaßt auch Einzelaktivitäten von Personen, ist aber "nicht etwa auf Einzelaktivitäten von Personen beschränkt (...)." (Trautner, J. & R. Jooss (2008 ): Die Bewertung "erheblicher Störung" nach § 42 BNatSchG bei Vogelarten, in: Naturschutz und Landschaftsplanung - Zeitschrift für angewandte Ökologie, Ausgabe 9/2008, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, S. 265 - 272)


    Mit Urteil(en) vom 31.07.2007 (Az. RN 11 K 06.1930 und RN 11 K 07.0275) hat das Verwaltungsgericht Regensburg die Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Aufstiegserlaubnis von Modellflugzeugen "wegen Störung der Nist-, Brut- und Wohnstätten von Vögeln und Vorliegen eines nicht zulassungsfähigen Eingriffs in Natur und Landschaft und die "rechtmäßige Versagung eines (...) erlaubnisfreien Modellflugbetriebes aus naturschutzrechtlichen Gründen" bestätigt.


    Aus den Gründen:


    "Dabei gelten die Ausführungen zu § 42 BNatSchG entsprechend. Die Eingriffsregelung unterscheidet sich aber in zweifacher Hinsicht von $ 42 BNatSchG: (1.) Die konkrete Möglicheit einer erheblichen Beeinträchtigung der Vögel reicht aus (Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG). (...) (2.) Eine erhebliche Beeinträchtigung der Vogelwelt als Teil des Naturhaushalts i.S.v. Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG kann daher auch darin liegen, dass die Tiere (...) bei der Nahrungssuche gestört und dadurch ihre Reproduktions- und Überlebensfähigkeiten (ihre "Fitness") verringert werden." (Anmerkung: Markierungen durch Fettdruck und Unterstreichung von mir.)


    Bitte nicht an der nur sehr indirekten Vergleichbarkeit von Modellflugzeugen und Großpapageien Anstoß nehmen. Wesentlich an/in der Urteilsbedründung ist die Aussage, daß


    a.
    bereits die konkrete Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Vögel zur Verbotsbegründung ausreicht und es keiner Beweisführung hinsichtlich tatsächlich eingetretener (respektive: anderweitig festgestellter) Beeinträchtigungen bedarf.


    b)
    daß eine konkrete Beeinträchtigung schon isoliert (ohne Berücksichtigung weiterer Störfaktoren) in einer Störung der Tiere (Vögel) bei der Nahrungssuche liegen kann.


    Ausnahmemöglichkeiten von den Regelungen des § 42 BNatSchG sind eng reglementiert. Hierzu nochmals Trautner & Jooss (Quelle siehe 2. Abschnitt d. Postings): "Ist eine erhebliche Störung nicht zu vermeiden oder auf ein unerhebliches Maß zu mindern, so ist für Vorhaben öffentlichen Interesses eine Realisierung nur im Ausnahmeregime des § 43 möglich."


    Es liegt auf der Hand, daß für "konkrete Möglichkeiten einer Beeinträchtigung" (Störung) durch prakizierten Freiflug von Großpapageien keinerlei "öffentliches Interesse" (im Sinne der Gesetzgebung), sondern nur Partikularinteressen einer kleinen Gruppierung herleitbarsind. Das potenzielle Risiko einer Störung (bzw. die Störung) ist vermeidbar (Rechtsbegriff: "vermeidbare Störung") bzw. im Umkehrschluß: nicht unvermeidbar.


    Zum Begriff der Störung: Störungen sind Ereignisse, die "ausgelöst durch einen natürlichen oder anthropogenen Störreiz (...) bei einem Tierindividuum eine (...) Veränderung auf physiologischer Ebene (...) oder eine (sichtbare) Verhaltensänderung (...) bewirken (...)." (Roth, M. & J. Ulbricht (2006): Anthropogene Störungen als Umweltfaktor, in: Bauer, H. et al., Freiraum und Naturschutz, Springer-Verlag, Berlin-Heidelberg, S. 152 / fast gleichlautend bei: M. Stock et al. (1994): Der Begriff Störung in naturschutzorientierter Forschung: ein Diskussionsbeitrag aus ornithologischer Sicht, Zeitschrift für Ökologie und Naturschutz 3. (1), S. 49 - 57)


    Der Charakter (die Einstufung) des Gebietes, in welchem Freiflug mit Großpapageien praktiziert wird (werden soll), ist zwar anderweitig nicht unwesentlich (Stichwort: FFH-Richtlinien), spielt aber hinsichtlich der Bewertung von Zulässigkeiten/Unzulässigkeiten im Sinne des BNatSchG keine Rolle. Hierzu Trautner & Jooss: "Im Gesetzestext wird das Verbot der erheblichen Störung nicht auf bestimmte Räume oder Habitate beschränkt, sondern zeitbezogen definiert (BNatSchG § 42 Abs. 1 Nr. 2: während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten)."


    Unterschiedliche "Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten" bei zudem nicht zu erwartender Kenntnis der in den vorgesehenen "Freifluggebieten" zu den jeweiligen Zeiten vorhandenen Vertreter der heimischen Avifauna* lassen (wenn überhaupt) ein bestenfalls ganz enges (kaum bestimmbares und daher für die Praxis irrelevantes) Zeitfenster für "Freiflüge" zu, die bei großzügigster Auslegung und unter Außerachtlassung weiterer (zu beachtender) rechtlicher Regularien (u. a. des TSchG) den Vorgaben des § 42 BNatSchG entsprechen könnten.


    Um eine kleine Vorstellung darüber zu vermitteln, mit dem Vorkommen wie vieler Arten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu rechnen ist, nachstehend ein kleiner Teil der Ergebnisse des DDA-Birdrace 2008 (Birdrace ist ein bundesweiter Wettkampf des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten, bei dem verschiedene Teams an einem Tag zwischen 0 und 24 Uhr innerhalb eines Landkreises die dort vorkommenden Vogelarten beobachten und dokumentieren):


    Nordfriesland-Team (Zählergebnis): 161 Arten, Schwalm-Eder-Kreis-Team (Zählergebnis): 126 Arten, Lahn-Dill-Kreis-Team (Zählergebnis): 120 Arten, Mainz-Bingen-Team (Zählergebnis): 112 Arten, Merzig-Wadern-Team (Zählergebnis): 93 Arten. (veröffentlicht in: Flieg und Flatter - Aktuelles aus der Vogelschutzwarte, Ausgabe 15/August 2008, Staatl. Vogelschutzwarte f. Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, S. 4)


    Es sollte (von rechtlichen Aspekten abgesehen) jedem/jeder "Natur- und Vogelfreund/in" einleuchten, daß das Interesse an weitgehender Störungsfreiheit der vielen heimischen Arten über den Partikularinteressen von "Freiflugenthusiasten" stehen muß.


    Von der Nichtbeschränkung der Regelungen des § 42 BNatSchG auf "bestimmte Räume oder Habitate" abgesehen, ist (rein "informatorisch") festzuhalten, daß auch in vermeintlich "minderwertigen" Gebieten durchaus mit der Anwesenheit störempfindlicher Arten gerechnet werden kann (so u. a. A. Garnel et al. (2007): Vögel und Verkehrslärm: Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna, Schlussbericht November 2007 / Langfassung FuE-Vorhaben 02.237/2003/LR des Bundesmin. f. Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung, Bonn/Kiel9.


    Einige (ausweitbare) Beispiele für "konkrete Möglichkeiten einer erheblichen Beeinträchtigung der Vögel" durch ein oder mehrere freifliegende/s Exemplar/e sog. Großpapageien:


    a.
    Einhalten von Effektdistanzen seitens heimischer Vögel, ausgelöst durch akustische und/oder optische Wahrnehmung beispielsweise eines Ara in (oder in unmittelbarer) Nähe einer Nahrungsquelle (Baum, Strauch etc.).


    b.
    Beibehaltung von Effektdistanzen durch besonders störanfällige Arten über den Zeitpunkt der Präsenz artfremder Freiflieger hinaus.


    c.
    Erhebliche Beeinträchtigung heimischer Arten zu erhöht störungsrelevanten Zeiten (wie zum Beispiel: Brut, Jungenaufzucht). Mögliche Folge: Fernbleiben futtertragender Altvögel.


    d.
    Erhöte Beeinträchtigung revierbesetzender heimischer Arten des Offenlandes (wie zum Beispiel: Feldlerche). Mögliche Folge: Verlassen angestammter Reviere* (und Brutreviere) bei mehrmaliger (respektive: längerfristiger) "Freiflugnutzung" im gleichen Areal. Brutausfälle.


    * Jeromin hat in einer Arbeit eine Reviergröße der Feldlerche von 1,0 bis 1,3 Hektar für Ackerflächen in Schleswig-Holstein ermittelt (Jeromin, K. (2002): Zur Ernährungsokologie der Feldlerche (Alauda arvensis L. 1758 ) in der Reproduktionsphase, Diss. Math.-Naturwiss. Fakultät der Christian-Albrechts-Universität, Kiel).


    Gruß
    Heidrun

    Nur weil sich "jemand" etwas nicht vorstellen kann, oder diesem "jemand" die Fakten fehlen, heisst dies nicht es waere nicht moeglich und damit meine ich erfolgreich. Steht "jedem" im uebrigen frei sich darueber zu informieren und sich dann basierend auf Fakten selber eine eigene Meinung zu bilden.

    Es geht nicht vorrangig darum, ob und unter welchen Voraussetzungen Freiflug von Papageien faktisch möglich ist. Es geht darum, ob und unter welchen Voraussetzungen Freiflug von Papageien überhaupt rechtlich zulässig ist.


    Um beim BNatSchG (Anmerkung: es sind weitere in diesen Zusammenhängen relevanten Regelwerke zu beachten) zu verbleiben: Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 686). Ansonsten: Es ist vollkommen unerheblich, wieviele dieser "Leute" selbst Papageien halten. Die entsprechende Gesetzgebung und die Ausführungsbestimmungen dienen dem berechtigten Schutzanliegen der heimischen Tierwelt und nicht der Befriedigung von Partikularinteressen einiger weniger Papageienhalter mit Freiflugambitionen. Somit erübrigt sich Deine Frage Nr. 3.


    Gruß
    Heidrun

    Nur weil sich "jemand" etwas nicht vorstellen kann, oder diesem "jemand" die Fakten fehlen, heisst dies nicht es waere nicht moeglich und damit meine ich erfolgreich. Steht "jedem" im uebrigen frei sich darueber zu informieren und sich dann basierend auf Fakten selber eine eigene Meinung zu bilden.

    Es geht nicht vorrangig darum, ob und unter welchen Voraussetzungen Freiflug von Papageien faktisch möglich ist. Es geht darum, ob und unter welchen Voraussetzungen Freiflug von Papageien überhaupt rechtlich zulässig ist.


    Um beim BNatSchG (Anmerkung: es sind weitere in diesen Zusammenhängen relevanten Regelwerke zu beachten) zu verbleiben: Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 686). Ansonsten: Es ist vollkommen unerheblich, wieviele dieser "Leute" selbst Papageien halten. Die entsprechende Gesetzgebung und die Ausführungsbestimmungen dienen dem berechtigten Schutzanliegen der heimischen Tierwelt und nicht der Befriedigung von Partikularinteressen einiger weniger Papageienhalter mit Freiflugambitionen. Somit erübrigt sich Deine Frage Nr. 3.


    Gruß
    Heidrun

    Nein. Es wurde keine direkte Empfehlung zur Verfütterung von Goldregen ausgesprochen. Aber: Es wurde in (speziell für unerfahrene Halter/innen) sehr leichtfertiger Weise suggeriert, daß Goldregen immerhin für Aras wohl gefahrlos genießbar sei. Falsche Schlüsse mit unter Umständen fatalen Folgen werden erfahrungsgemäß oft (zu) leicht und (zu) schnell gezogen. Deshalb: Mein deutlicher Hinweis war/ist mehr als notwendig und angebracht.


    Lars Lepperhoff in: Tierwelt, Nr. 31 (2006), TIERWELT-Verlag, Zofingen:


    "In der Stuttgarter Wilhelma hingegen sind junge Kakas (Nestor meridionalis) umgekommen, weil sie den Goldregen abfraßen, der über die Voliere wuchs. Ganz so ungefährlich sind also giftige Pflanzen doch nicht."


    Es soll nicht verschwiegen sein, daß Lepperhoff grundsätzlich die Meinung vertritt, daß Papageien in Bezug auf manche Pflanzengifte nicht so sehr empfindlich seien. Aber man/frau ist ja lernfähig.


    http://www.botanikus.de/Gift/goldregen.html


    "Weiterhin ist die Pflanze stark giftig für (...) sowie für Vögel. Die Tiere erbrechen das Gift meist sofort; der Tod kann aber auch eintreten und dies bereits nach 1 Stunde. Die Symptome sind Erbrechen, Krämpfe und Lähmungen."


    "Die Pflanze enthält als Hauptalkaloid den Wirkstoff Cytisin. Die höchste Konzentration an Giftstoffen findet sich in den Samen."


    http://www.natur-lexikon.com/T…en/MZ00182-Goldregen.html


    "Im Goldregen finden sich viele giftige Alkaloide vor allem Cytisin und Pryrrolizidin-Alkaloide (z. B. Larburnin). Die Inhaltsstoffe wirken zunächst erregend auf das zentrale Nervensystem, später lähmen sie dies aber, was zum Atemstillstand und Tod führen kann. Alle Teile (vor allem die Samen) des Goldregens sind stark giftig."


    Nicht jede (Gift)-Pflanze, deren Genuß für (manche) Säuger schädlich (oder gar tödlich) ist, ist auch für jede Vogelart bei Aufnahme gleich (oder überhaupt) schädlich oder gar tödlich. Das ist unbestreitbar so.


    Solange man/frau jedoch von einer bestimmten Pflanze mit toxischen Bestandteilen nicht ganz genau bestimmen kann, ob (und unter welchen Umständen) sie für die jeweilige Art gefährlich werden kann, MUSS gelten: Hände weg!


    Wer das Gegenteil argumentativ und vernünftig begründen kann, möge dies tun. Es wäre schön, eine sachliche und vorbehaltlose Diskussion zu dieser Thematik zu führen.


    http://www.giftpflanzen.com/laburnum_anagyroides.html


    "Die Samen des Goldregens enthalten bis zu 2 % Cytisin, die Blüten bis zu 1 % und die Blätter maximal 0,5 %. Starke Raucher, die an Nicotin gewöhnt sind, sind auch gegen Cytisin weniger empfindlich. Entsprechendes würde auch für den umgekehrten Fall gelten, der in der Praxis aber keine Rolle spielen dürfte, denn wir konsumiert schon regelmäßig Goldregen. Dieses Phänomen der gegenseitigen Gewöhnung, wird als Kreuztoleranz bezeichnet und hängt offensichtlich damit zusammen, daß Cytisin und Nicotin mit den selben Stellen im Gehirn (Rezeptoren) wechselwirken."


    Kleiner Scherz am Rande: Vielleicht war der Ara an Nikotin adaptiert, oder gar selbst Raucher ;) .


    Gruß
    Heidrun

    Ja. Es geht (oder besser: ging) in diesem Thread (zunächst) eigentlich "nur" um die Bestimmung einer fotografisch vorgestellten Pflanze und daran geknüpfte Fragen. Das ist zutreffend. Wenn sich allerdings im Threadverlauf erweiternde Aspekte mit mittel- oder unmittelbarem thematischem Bezug ergaben/ergeben, so spricht m. E. nichts dagegen, diese Aspekte auszudiskutieren. Insbesondere der eingebrachte Aspekt, daß Goldregen mehr oder minder überzeugt (oder besser: überzeugend) als Papageienfutterpflanze (korrekter: Arafutterpflanze) in`s Gespräch gebracht wurde und die daraus abgeleiteten Schlüsse machten/machen es aus meiner Sicht (im Sinne der Gefiederten) erforderlich, begründete Korrekturen dieser (nicht ungefährlichen) Sichtweise zu posten. Man/frau kann wohl (aber man/frau sollte nicht) selbst Aspekte einbringen, die man/frau dann späterhin ebenfalls selbst, obwohl äußerst diskussionswürdig, nicht (mehr) als themenbezogen (an)sehen möchte.


    Mir ist durchaus klar, daß die "operative Intelligenz" sich auf die Art bezog, wie Mensch zu Wertungen gelangen kann. Ich habe bewußt (in Anführungszeichen und nicht ohne Ironie) die "operative Intelligenz" der "Entscheidungsfindungshelfer am Strauch" (in diesem Fall: Goldregen") entgegengesetzt.

    Es ist nicht gerade eine "Geheiminformation", daß Intoxikationen (je nach Art und Menge der aufgenommenen Toxine) nicht unmittelbar (und sichtbar) wirken müssen (Stichwort: Papagei fällt vom Ast), sondern auch mittelbar (auf längere Sicht) zu organischen oder nervalen Schädigungen unterschiedlicher Art führen können.

    Pees, M. (2004): Leitsymptome bei Papageien und Sittichen - Diagnostischer Leitfaden und Therapie, Enke Verlag, Stuttgart, S. 101:


    "Hinsichtlich der Symptomatik und auch der möglichen Diagnostik muss zwischen chronischen (oft lange latenten) und akuten Vergiftungen unterschieden werden."


    Diese (eigentlich banale) Aussage mag verdeutlichen, daß aus einer augenscheinlich unbeschadeten Aufnahme von Pflanzen mit toxischem Potenzial keine voreiligen Schlüsse zu ziehen sind.


    Oft sind Giftstoffe nicht in allen Pflanzenteilen enthalten, d. h. daß von einer bestimmten "Giftpflanze" zum Beispiel nur die Rinde, nur die Samen etc. giftige Bestandteile enthalten, während beispielsweise in den Früchten gar keine oder nur geringe Toxinmengen vorhanden sind. Die Konzentration (und überhaupt das Vorhandensein) von giftigen Stoffen kann sich in den einzelnen Bestandteilen von "Giftpflanzen" sehr unterschiedlich gestalten. Zudem variiert bei nicht wenigen "Giftpflanzen" die Konzentration der sekundären Pflanzenstoffe jahreszeitlich.


    Einen freifliegenden Ara beim Fressen "an Goldregen" gesehen zu haben, bringt (von allen anderen Aspekten abgesehen) keine verwertbaren Erkenntnisse; schon gar nicht diejenige, daß Goldregen an Papageienvögel unbedenklich verfüttert werden kann.


    War es ein einmaliges "Ereignis"? Wenn nicht: Wie oft wurde vom Goldregen gefressen? Wird beim Freiflug konstant Goldregen zur Futteraufnahme angeflogen? Welche Pflanzenteile wurden gefressen?


    Als Beispiel einige Daten aus einer Dokumentation (Rowley & Chapman) zu Freilandfutterpflanzen des Inkakakadu (Cacatua leadbeateri) in Gebieten Westaustraliens:


    Pflanzenfamilie: Cupressaceae, Spezies: Callitris glaucophylla, davon genutzt: Früchte


    Pflanzenfamilie: Poaceae/Gramineae, Spezies: Bromus spp., davon genutzt: Blüten


    Pflanzenfamilie: Boryaceae, Spezies: Borya constricta, davon genutzt: Wurzeln


    Rowley, I. & G. Chapman (1991): The Breeding Biology, Food, Social Organisation, Demography and Conservation of the Major Mitchell or Pink Cockatoo, Cacatua leadbeateri, on the Margin of the Western Australian Wheatbelt, Aust. J. Zool. 1991, 39: 219


    Ein weiteres Beispiel - einige ausgewählte Daten - (mit zusätzlichen Informationen zu den Zeitpunkten der beobachteten Futteraufnahmen) wg. Futterpflanzen von Amazona finschi im Biosphärenreservat Camela-Cuixmala an der mexikanischen Pazifikküste (Renton, 2001):


    Pflanzenfamilie: Anacardiaceae, Spezies: Astronium graveolens, davon genutzt: Samen, Nutzungszeiten: Mai - Juni, Anzahl der Beobachtungen: 207


    Pflanzenfamilie: Apocynaceae, Spezies: Plumeria rubra, davon genutzt: Samen, Nutzungszeiten: Februar, September, Oktober, Anzahl der Beobachtungen: 12


    Pflanzenfamilie: Araliaceae, Spezies: Sciadodendron excelsum, davon genutzt: Früchte, Nutzungszeiten: Juli, Anzahl der Beobachtungen: 71


    Renton, K. (2001): Liliac-crowned Parrot diet and food resource availability: Resource trecking by a parrot seed predator, The Condor 103: 62 - 69


    In welchen Mengen wurden Pflanzenteile vom Goldregen gefressen? Oder: Wurden Pflanzenteile nur beknabbert ohne sie aufzunehmen? Wann wurden Pflanzenteile beknabbert/aufgenommen? Während der Blüte? Nach der Blüte?


    Nochmals: Ich kann nur davon abraten, die mittels "operativer Intelligenz" gewonnenen "Erkenntnisse" in Sachen Goldregen in die Haltungs- und Fütterungspraxis zu übernehmen. Konkret: Volierenbepflanzungen (mit) und/oder das Anbieten von Pflanzenteilen des Goldregens als "Papageienfutter" stellen unverantwortbare Experimente mit schwer kalkulierbarem (und u. U. letalem) Ausgang dar. Das darf nicht nur gesagt (geschrieben) werden, das MUSS gesagt (geschrieben) werden. Punkt. Ausrufezeichen.


    Ironie an: Um Klarheit zu erlangen, sollte (z. B.) bei der Tierärztlichen Hochschule Hannover ein Fütterungsexperiment mit ausreichend großen Kollektiven verschiedener Psittazidenarten und Beifütterung verschiedener Bestandteile des Goldregen in verschiedenen Quantitäten angeregt werden. Es dürfte sich ob des zu erwartenden "Tierverbrauchs" im Verhältnis zu dem zu erlangenden "Nutzen" mit Gewissheit um eine genehmigungspflichtige Versuchsreihe und mit Wahrscheinlichkeit um eine nicht genehmigungsfähige Versuchsreihe handeln. Ironie aus.


    Randnotiz: Weil (indirekt) auch in diesem Thema der sog. "Freiflug" von Papageien angesprochen wird, sei auf einen aktuellen Beitrag zur Bewertung erheblicher Störungen im Sinne des § 42 BNatSchG hingewiesen. Ganz kurz zum Hintergrund: § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verbietet es, wild lebende Tiere der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. Der Beitrag findet sich hier:


    Naturschutz und Landschaftsplanung - Zeitschrift für angewandte Ökologie, Heft 9/2008: Die Bewertung "erheblicher Störung" nach § 42 BNatSchG bei Vogelarten (Autoren: Jürgen Trautner, Rüdiger Jooss), Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, S. 265 - 272


    Schlußnotiz: Wenn ich eine Pflanze an Hand eingestellter Fotos nicht glaube einordnen zu können, so lasse ich`s sein. Wenn ich der Meinung bin, die Pflanze einordnen zu können, so antworte ich. Wenn ich mich geirrt habe, so gebe ich das gerne zu und freue mich über begründete Korrekturen. Wenn ich eine nachgefragte Pflanze zu erkennen glaube (und die Frage wurde in einem Forum gestellt), so antworte ich in dem betreffenden Forum und nicht per Mail oder sonstigem Angebot an den (Foren)-Fragesteller. Kenne ich die Pflanze nicht (oder bin mir absolut unsicher), so fällt mir nicht der vielzitierte "Zacken aus der Krone". Wir ALLE lernen (hoffentlich) täglich dazu.


    Gruß
    Heidrun

    Vorab: Ich halte es für höchst bedenklich, die "operative Intelligenz" von Papageien im Freiflug einer dahingehenden Probe zu unterziehen, ob Bestandteile von Pflanzen mit (bekannt) toxischem Potenzial (genannt wurde Goldregen) unbeschadet vertragen werden. Oder aus der Gegenperspektive: Man/frau sollte sich nicht auf die Rolle des Zuschauers verlegen, wenn ein freifliegender Papagei eine (auch der Halterin/dem Halter) als toxisch bekannte Pflanze anfliegt und Bestandteile der Pflanze frißt. Und: Natürlich sind Beobachtungen/Dokumentationen über die unbeschadete Aufnahme bestimmter heimischer oder eingebürgerter Pflanzen mit giftigen Bestandteilen durch an einigen Orten Deutschlands mittlerweile etablierte freilebende Populationen von Papageienvögeln (einige ganz wenige Arten / Stichworte: Halsbandsittiche, "Stuttgarter Amazonen") von Interesse. Aber: Was für Vertreter einer Gattung/Art zuträglich ist, muß es nicht zwangsläufig für Vertreter anderer Gattungen/Arten sein. Weiterhin: Langfristige (mehrfach getätigte und mehrfach durch unterschiedliche Personen bestätigte) Beobachtungen wg. Aufnahme bestimmter Pflanzen (Pflanzenkomponenten) mit nicht zufälligem, sondern systematischem Charakter (d. h. die betreffenden Pflanzen werden von den betreffenden Arten konstant als Nahrung genutzt) haben einen anderen Stellenwert als die Beobachtung, daß beispielsweise ein Ara vom Goldregen (wie oft, in welcher Menge, welche Teile?) fraß. Es wäre geradezu sträflich leichtfertig, aus einer derarten Beobachtung den Schluß zu ziehen, daß es sich beim Goldregen folglich um eine "papageienverträgliche" Pflanze handeln müsse. Es ist nicht gerade eine "Geheiminformation", daß Intoxikationen (je nach Art und Menge der aufgenommenen Toxine) nicht unmittelbar (und sichtbar) wirken müssen (Stichwort: Papagei fällt vom Ast), sondern auch mittelbar (auf längere Sicht) zu organischen oder nervalen Schädigungen unterschiedlicher Art führen können.


    Ebenso wie in Stuttgart sind im Süden Kaliforniens mittlerweile Papageien zu beobachten, die dort eigentlich nicht heimisch sind. Deren Nahrungsverhalten wurde von Garrett et al. (1997) dokumentiert. Die (Beobachtungs)-Daten haben eine andere Qualität als die Aussage, daß ein Ara im Freiflug unbeschadet Bestandteile des Goldregens fraß. Zur Verdeutlichung die systematische Listung von Garret et al. (Reihenfolge: Pflanzenspezies, genutzt von = Verwendung folgender Abkürzungen: PK = Psittacula krameri, AA = Aratinga acuticaudata, AM = Aratinga mitrata, AE = Aratinga erytrogenys, NN = Nandayus nenday, BC = Brotogeris chiriri, AF = Amazona finschi, AV = Amazona viridigenalis, AO = Amazona oratirx):


    Platanus spp., genutzt von: PK, NN, AM, AE, AF, AV


    Ficus spp., genutzt von: NN, AM, AF, AV


    Liquidambar styraciflua, genutzt von: NN, AM, AF, AV


    Juglans regia, genutzt von: PK, AM, BC, AF, AO, AV


    Quercus spp., genutzt von : PK, NN, AM, AF, AV


    Carya illinoensis, genutzt von: AF, AV


    Prunus armeniaca, genutzt von: PK, NN, AM, AF, AV


    Magnolia grandiflora, genutzt von: PK, AF, AV


    Melia azedarach, genutzt von: PK, AA, AM, BC


    Prunus ilicifolia, genutzt von: PK, AA, AM, BC


    Olea europaea, genutzt von: AA, AF, AO, AV


    Chorisia speciosa, genutzt von: BC


    Schinus spp., genutzt von: AA, AM


    Myoporum laetum, genutzt von: AM, AE


    Sequoia sempervirens, genutzt von: PK, BC


    Cotoneaster spp., genutzt von: AA, AM, AE


    Pinus spp., genutzt von: AM, AF, AV


    Helianthus spp., genutzt von: NN, AA, AM


    Ceratonia siliqua, genutzt von: PK, AF, AV


    Bauhinia spp., genutzt von: PK, AF, AV


    Malus spp., genutzt von: AM, AF


    Cupressus spp., genutzt von: NN, AM


    Cinnamomum camphora, genutzt von: PK, AM


    Cupaniopsis anacardioides, genutzt von: AM, AV


    Ulmus parviflora, genutzt von: PK, BC


    Alnus spp., genutzt von: AV


    Prunus amygdalus, genutzt von: AV


    Fraxinus spp., genutzt von: AM


    Persea americana, genutzt von: AF


    Betula spp., genutzt von: AV


    Robinia pseudoacacia, genutzt von: AM


    Callistemon spp., genutzt von: AV


    Rhamnus spp., genutzt von: AV


    Thuja spp., genutzt von: AV


    Juniperus spp., genutzt von: AM


    Fortunella spp., genutzt von: AM


    Eriobothrya japonica, genutzt von: AM


    Albizzia julibrissan, genutzt von: AM


    Morus spp., genutzt von: AF


    Araucaria heterophylla, genutzt von: AM


    Citrus sinensis, genutzt von: AF


    Prunus persica, genutzt von: AM


    Diospyros spp., genutzt von: AA


    Punica granatum, genutzt von: BC


    Lagunaria pattersonii, genutzt von: AM


    Acer saccharinum, genutzt von: PK


    Liriodendron tulipifera, genutzt von: AO


    Eucalyptus spp., genutzt von: PK, NN, AA, AM, AE, BC, AF, AV


    Jacaranda acutifolia, genutzt von: BC, AF, AV


    Erythrina spp., genutzt von: PK, AM, BC


    Teconaria capensis, genutzt von: AE


    Garrett, K. L., K. T. Mabb, C. T. Collins & L. M. Kares (1997): FOOD ITEMS OF NATURALIZED PARROTS IN SOUTHERN CALIFORNIA



    Der betreffende Ara scheint mir ein wirklich brauchbarer Testvogel zu sein. Sollte er beim nächsten Freiflug eine eventuell im Areal befindliche Eibe anfliegen - nur zu: Schließlich ist für die "Stuttgarter Amazonen" die unbeschadete Aufnahme von Eibe verläßlich beschrieben. In den Nadeln und Samen der Eibe finden sich hohe Konzentrationen eines stark toxischen Alkaloidgemischs (Bezeichnung: Taxin). Der toxikologisch wirksamste Bestandteil ist das "Taxin-B" (Anteil am Gemisch = 30 - 40 %). Die Samenhüllen und das Fruchtfleisch sind weitestgehend taxinfrei. Die höchsten Konzentrationen sind in den schwarzen Samenkernen enthalten. Einstufung der Giftigkeit: sehr stark giftig.


    Institut für Veterinärpharmakologie der Universität Zürich



    Der Goldregen steht allerdings nicht auf dem Speiseplan der "Stuttgarter Amazonen". Ich vermute mal, daß an den Aufenthaltsorten (Rosensteinpark etc.) durchaus auch Goldregen vorhanden ist. Ironie an: Kann man/frau also davon ausgehen, daß für Aras Goldregen verträglich ist - für Amazonen hingegen nicht? Ironie aus.


    Die Empfehlungen zur Verfütterung bestimmter (heimischer) Pflanzen orientieren sich in erster Linie daran, daß die empfohlenen Pflanzen (z. B. Vogelbeere) weder säuger- noch vogelgefährdende Substanzen enthalten. Mit einfachen Worten: Diese Pflanzen sind in keiner Datenbank für Giftpflanzen zu finden.


    Ironie an: Aber natürlich steht es jedem/jeder praktizierenden Freiflughalter/in frei, seine/ihre Vögel sich nach Belieben an Pflanzen mit toxischen Bestandteilen laben zu lassen. Ihr "untrüglicher Instinkt" wird sie schon vor möglichen Schäden bewahren. Wollte ich das Problem ein bissel plakativ, aber natürlich unzulässig simpel ansprechen, so könnte ich auf in Parkanlagen von Giftpflanzen naschende Kleinkinder, deren Eltern sich interessiert zuschauend auf den Bänken lümmeln, verweisen. Auch so lassen sich selbstverständlich Erkenntnisse gewinnen. Versuch und Irrtum - die Grundlagen allen Lebens. Ironie aus.


    Gruß
    Heidrun



    Liebe Tanja,


    besten Dank. Aber nochmals: Auch mein Wissensstand in puncto "Ernährung von Papageien" ist bestenfalls bruchstückhaft.


    Kurz zurück zum Thema Geophagie: Dieter Hoppe erhielt die Mitteilung eines Beobachters, daß einige Stuttgarter Amazonen an einem Bahndamm auf/an der Erde (an Sand?) pickten. Aber hierzu fehlen nähere Angaben. Fotomaterial ist nicht existent.


    Hoppe, D. (2006): Priv. Mitteilung, Esslingen


    Herzliche Grüße
    Heidrun

    Zunächst: Ich habe keinerlei Probleme damit, eine eventuelle Fehlinterpretation (Fehlzuordnung) fotografisch eingestellter Pflanzen einzuräumen. Im Gegenteil. Ich habe hier beim Blick aus dem Fenster eine Robinie direkt vor Augen und habe angesichts des Fotos spontan die abgebildete Pflanze als Robinie eingeordnet. Weitere Fotos (von Jens) können vielleicht mehr Aufschluß geben. Allerdings: Wenn ich mir die Fotos (besonders die Früchte) vergrößert ansehe (und vergleiche), so spricht tatsächlich viel für die Kaukasische Flügelnuß.


    Das ändert aber nichts an den Grundfragen, die hinsichtlich Pflanzen mit toxischen Komponenten immer lauten sollten: Für wen sind sie unter welchen Umständen giftig? Für welche Arten ist die unbeschadete Aufnahme unter welchen Umständen verläßlich dokumentiert? Wenn darüber nicht absolute Klarheit besteht, kann (will man/frau nicht Fütterungsversuche mit ungewissem Ausgang riskieren) die Konsequenz nur sein: Nicht als Futtermittel anbieten.


    Samen, Früchte und Beeren der Kaukasischen Flügelnuß (Pterocarya fraxinifolia) werden u. a. ebenfalls von den Stuttgarter Amazonen gefressen. Auch für Halsbandsittiche gibt es Beobachtungen. Nür die Blätter sollen Juglon in höheren Konzentrationen enthalten und gelten insbesondere als "fischgiftig".


    Gruß
    Heidrun

    Hallo Jens,


    auf dem Foto ist die "Gewöhnliche Robinie" (Robinia pseudoacacia) zu sehen. Man nennt sie auch Scheinakazie oder falsche Akazie. Mit den "richtigen" Akazien ist die Robinie nur ganz entfernt verwandt. Sie gehört zur Familie der Leguminosae (Hülsenfrüchtler). Die Samenschoten sehen aus wie Bohnen. Seit etwa dem 17. Jahrhundert in Europa eingebürgert. Die Samen enthalten toxische Lectine (Summenformel: CncHnhNnnOnoSns) und die toxischen Proteine (Toxalbumine) Robin und Phasin. Phasin setzt sich aus verschiedenen Lektinen (u. a. Asparaginsäure, Serin, Tyrosin, Alanin, Lysin) zusammen. Ebenfalls enthalten ist das Glykosid Robinin, ein Peptid, Syringin und Piperanol. Man findet aber auch Quellen, welche die größere Giftwirkung in der Baumrinde verorten.


    Die Pflanzenteile sind für viele Tierarten und auch den Mensch stark giftig. In einigen Bezirken wurden Kulturformen der Robinie angepflanzt, die sich durch beispielsweise Säulenwuchs und ungefiederte Blätter (R. pseudoacacia "Monophylla") von der Wildform unterscheiden.


    Wie schon umfassend in dem Parallelthread erläutert: Die Exemplare der in Stuttgart freilebenden Gelbkopfamazonen fressen unbeschadet davon. Von der Robinie werden Samen, Früchte, Knospen und Rinde verzehrt. Bemerkenswert ist die Einschätzung von Dieter Hoppe (2006), daß einzelne Exemplare (der Stuttgarter Amazonen) nach seinen Beobachtungen hunderte von Samen aufnehmen. Ein Bekannter hat Robiniensamen an seine Goldbauchamazonen (jetzt nicht mehr zu den Amazonen gehörig, sondern als eigenständig eingestuft) verfüttert. Es waren ebenfalls keine negativen Effekte feststellbar. Auch Großer Alexandersittich und Halsbandsittich fressen von der Robinie. Ebenso wie in Stuttgart sind im Süden Kaliforniens mittlerweile Papageien zu beobachten, die dort eigentlich nicht heimisch sind. Deren Nahrungsverhalten wurde von Garrett et al. (1997) dokumentiert. Aratinga mitrata ernährt sich dort u. a. auch von Robiniensamen. Für die Rotrücken-Zimtelfe (eine Kolibriart, die im Westen der USA zu finden ist) gehört Nektar von Robinienblüten zur Hauptnahrung. Wie sieht es mit heimischen Vögeln aus? Es lassen sich nur wenige Beobachtungsdaten finden. Zum Beispiel: "Am 5. IX. 1954 beobachtete ich in Mosel einen Kleiber, der eine Schote, in eine Rindenspalte geklemmt, mit dem Schnabel bearbeitete und dann einen Kern herauspickte." (Heymer, 1966) Ich selber kann von meinem Fenster aus Tauben beobachten, die sich eifrig an dem Robiniensamen einer vor meinem Haus stehenden Robinie "bedienen". Einschränkend: Allerdings haben wir zum Thema "Heimische Vögel als Nutzer von Robinie" auch bisher nicht umfänglich recherchiert.


    Aber (um mich nicht wiederholen zu müssen) lest bitte die betreffenden Passagen im dem besagten Thread. Ich rate von einer Verfütterung ab.


    Hier eine gute Seite zur Robinie.


    Anmerkung: Die Bezeichnung "Fabaceae" ist zwar immer noch gebräuchlich, aber nicht mehr korrekt. Aktuell: "Leguminosae".


    Giftinformationszentrale Universität Bonn / Online.



    Quellen:


    Hoppe, D. (2006): Priv. Mitteilung, Esslingen


    Heymer, A. (1966): Beeren und Früchte als Vogelnahrung, Beiträge zur Vogelkunde, Band 12, Heft 1/2


    Garret, K. L., K. T. Mabb, C. T. Collins & L. M. Kares (1997): FOOD ITEMS OF NATURALIZED PARROTS IN SOUTHERN CALIFORNIA, Online



    Gruß
    Heidrun

    Einige offene Worte: Wie anmaßend simplifizierend nicht nur in diversen Foren einige "Papageienspezialisten" fast alle (oder besser: zumindest fast alle bekannten) Aspekte der Biologie und Ökologie von Papageienvögeln (und somit auch der Ernährung) auf ein Level herabsetzen, welches der Komplexität nicht annährend gerecht wird, ärgert (nicht nur mich) ganz gewaltig. Das geht nicht. Das bringt nix. Weder für die Gefiederten noch für die Halter. Kein Mensch würde versuchen, eine Puccini-Arie auf 3 magere Noten zu reduzieren und die so eingekürzte "Partitur" als ausreichend ansehen, die Werke von Puccini zu verstehen und verständlich machen zu können. Es hat nichts mit Überheblichkeit oder "Besserwisserei" (im schlechten Sinn) zu tun, wenn man/frau bestrebt ist, erlerntes und erfahrenes Wissen im Sinne einer Verbesserung der Bedingungen für Gefiederte unter Haltungsumständen zum Nulltarif weiterzureichen. Ich freue mich jedenfalls immer wieder, wenn ich mein Wissen erweitern kann und vielleicht ein kleiner Teil davon "meinen" Amazonen zu Gute kommt. Ich fasse Hinweise zu mir bisher unbekannten Arbeiten oder das Hinterfragen von An- und Einsichten stets als bereichernd und nicht (wie von einigen Mitmenschen praktiziert) als störend und lästig auf. Und: Ich bin mir darüber klar, daß WIR ALLE im Prinzip hinsichtlich der Gefiederten erst einen ganz kleinen Teil dessen kennen, was wir eigentlich kennen müßten, um ihnen halbwegs gerecht werden zu können.


    Gruß
    Heidrun

    "(...) ist die Appetenz (Erläuterung von mir: das "Hingezogensein", das "Verlangen", der "Appetit" nach) beim explorativen (Erläuterung von mir: erkundenden) Verhalten unmittelbar auf Situationen gerichtet, in denen das Tier durch seine Aktivität Wissen erwerben kann. Auch wenn es am unbekannten Objekt Bewegungsweisen eines bestimmten Funktionskreises, z. B. die des Nahrungserwerbs, probiert, will es nicht fressen, sondern erfahren, ob der betreffende Gegenstand prinzipiell fressbar ist. Der Arterhaltungswert des explorativen Verhaltens liegt im Erwerben sachlichen Wissens."


    Abgeschautes (von Artgenossen und/oder Eltern "erlerntes" und/oder per "Selbsterfahrung" erworbenes) Wissen um die Genießbarkeit oder die Ungenießbarkeit von Nahrungspflanzen wird - wie ich bereits mehrfach erwähnt habe - von Generation zu Generation weitergereicht (tradiert).


    Aber (und hierzu nochmals Konrad Lorenz): "(...) ist die Möglichkeit der Weitergabe von Wissen von der Verfügbarkeit des Objekes abhängig, auf die es sich bezieht."


    Quelle(n): jeweils K. Lorenz in: Die Rückseite des Spiegels / aus Zusammenfassung des Kapitels "Die Tradition"


    D. h. ganz banal: Die Papageienvögel in Gefangenschaft können nur ein Wissen über die vom Mensch angebotenen Nahrungspflanzen erlangen und nur dieses (vom Halter sozusagen "vorselektierte") Wissen weiterreichen.


    Die Tradition der Weitergabe von Wissen um die Nahrung der freilebenden Artgenossen wurde/ist bei Nachzuchten unter Haltungsumständen unterbrochen. Um so wichtiger ist es, möglichst umfassende Kenntnisse über die im Laufe langer Zeiten entwickelte und angepaßte Freilandernährung der jeweiligen Arten zu erlangen.


    Erst diese Kenntnisse können es ermöglichen, die Palette der von den jeweiligen Arten im Freileben genutzten Pflanzen einer umfassenden Betrachtung (hinsichtlich energetischer Wertigkeit, Inhaltsstoffe, Konsistenzen, Nutzungsanteilen etc.) zu unterziehen und auf dieser Grundlage zu eruieren, welche hier erhältlichen Pflanzen in etwa ein Pendant zu den Freilandpflanzen (bzw. davon genutzten Komponenten) darstellen könnten, bzw. wie fehlende Komponenten anderweitig sinnvoll zu ergänzen und/oder zu ersetzen sind.


    Von diesen Zielvorgaben sind wir trotz wohltönender Bekundungen (und total überzogener Werbeversprechen) der Futtermittelhersteller noch mindestens soweit entfernt, wie die tropischen Wälder Amazoniens von deutschen Fichtenwäldern.

    Brightsmith, D. (2002): The Clay Licks of Tambopata and Beyond: The wohos, whats, and whys of geophagy / online verfügbar.


    "The data from Manu and Tambopata show that the parrots in Peru do not consume soil to use as grit."


    "Die Daten vom Manu- und Tambopata(Reservat) zeigen, daß die Papageien in Peru die Erden nicht als Grit nutzen."


    "The data from Posada Amazonas show that the birds choose soils that are high in Sodium suggesting that they eat the soil to obtain this nutrient."


    "Die Daten aus dem Gebiet der Posada-Amazonas-Lodge (Anmerkung: das ist eine Anlage für "Ökotouristen") zeigen, daß die Vögel Böden mit hohen Natriumgehalten* wählen, was darauf hindeutet, daß sie diese Erden fressen, um sich diesen Nährstoff zuzuführen."


    *nicht verwechseln mit Natriumchlorid (= Kochsalz)


    "Binding dietary toxins: (...): The data from Manu and Tambopata show that this is very important for the parrots here and this is a primary reason why the birds in Peru eat soil (...)"


    "Bindefähigkeit von Giftstoffen in der Nahrung: (...): Die Daten von Manu und Tambopata zeigen, daß das für die hier lebenden Papageien enorm wichtig und der vorrangige Grund dafür ist, daß die Vögel in Peru Erden (...) aufnehmen."


    "Many of the plant chemicals that animals consume may be sufficiently toxic to erode awasy the lining of the stomach. This could cause ulcers or diarrhea. When animals eat clay helps protect the stomach from irritation in at least two ways. First the clay sticks to the lining of the stomach providing a physical barrier between the toxic food and the stomach. Second it stimulates the productions of mucus by the stomach lining. Since mucus is the natural way that the stomach is protected from chemicals in the gut this ist also very effective. This mechanism has been found to be important for many domestic animals. To date detailed studies of this have not be done with parrots, but it seems logical that this mechanism is also helping the parrots in Tambopata."


    "Viele der von Tieren genutzten Pflanzenchemikalien können hinreichend toxisch sein, um die Schutzschicht des Magens anzugreifen. Das kann Geschwüre oder Durchfälle verursachen. Wenn Tiere Ton fressen, hilft der Ton, den Magen vor der Reizung auf mindestens zwei Weisen zu schützen. Zunächst "kleidet" der Ton den Magen aus; es entsteht eine physische Barriere zwischen toxischem Futter und dem Magen (Anmerkung: den Schleimhäuten). Innerhalb von Sekunden wird die Schleimproduktion durch das aufgenommene Futter angeregt. Da Schleim der natürliche Mechanismus ist, um den Magen vor Chemikalien in den Eingeweiden zu schützen, ist das auch sehr wirksam. Wie man herausgefunden hat, ist dieser Mechanismus für viele Haustiere wichtig. Bis heute existieren dazu keine ausführlichen Studien mit Papageien. Aber es scheint logisch, daß dieser Mechanismus auch den Papageien in Tambopata dient."


    Anmerkung: Ich habe es mir angewöhnt, englischsprachige Texte so zu übersetzen, daß dabei ein halbwegs lesbares und verständliches "Deutsch" herauskommt und nicht derart gräßliche und oft genug sinnentstellte Texte, wie man/frau sie von "Übersetzungsmaschinen" kennt. Wenn mir Begriffe als nicht allgemein verständ- oder gebräuchlich erscheinen, so setze ich entsprechende Erläuterungen/Anmerkungen.


    Nach den vielen Texten hier einige schöne Fotos von den Clay-Licks und den gefiederten Nutzern im Tambopata-Nationalpark


    und ein kurzes Video .

    Nahrungswahl / ererbt? / erlernt?


    "Curt Richter hat schon vor Jahren festgestellt, daß Ratten, denen man die verschiedenen, zu ihrer Ernährung nötigen Stoffe einzeln in vielen getrennten Gefäßen darbot - die Eiweiße sogar in ihre einzelnen Aminosäuren zerlegt -, aus jedem Schüsselchen gerade soviel entnahmen, wie einer wohlausgewogenen Kost entsprach. Da eine Ratte unmöglich phylogenetisch erworbene Informationen darüber besitzen kann, welche Aminosäuren sich zu den für sie bekömmlichen Eiweißstoffen synthetisieren lassen und wie viel man von jeder braucht, muß das Wissen des Tieres anderswoher kommen."


    Anmerkung: Hervorhebung durch Fettdruck von mir.


    Konrad Lorenz (1973): Die Rückseite des Spiegels, R. Piper & Co. Verlag, München / als preiswerte Taschenbuchausgabe bei: dtv (9. Aufl./1987), München, S. 121


    Die oft sinnvoll erscheinende (oder tatsächlich sinnvolle) Nahrungswahl (natürlich bei Verfügbrkeit über entsprechende "Wahlmöglichkeiten") an sich ist nicht genetisch "verankert". (Phylo)-Genetisch programmiert ist jedoch (insbesondere bei kognitiv hochstehenden Tieren, wie es beispielsweise Ratten aber auch Papageienvögel sind) der "Lehrmechanismus" an sich: Lernen durch Abschauen, aber auch bedingt durch sog. "Selbstdressur", die in Bezug auf Ernährung darauf beruhen kann, daß die Aufnahme bestimmter Nahrung (oder Stoffe in der Nahrung) ein "Wohlbefinden" (mit einem "Danach-Suchen", einer Appetenz) und andere z. B. ein "Unwohlsein" (mit einer Aversion im schon Anfang des vorherigen Jahrhunderts von Craig beschriebenen Sinn* mit entsprechender Vermeidungsreaktion) verursachen.


    *Craig, W. (1918 ) Appetites and Aversions as Constituents of Instincts, Biological Bulletin 34, 91 - 107

    Verbesserung der körpereigenen Abwehr und Schutz vor Infektionen und Pilzen durch Aufnahme sekundärer Pflanzenstoffe?


    Die Detoxifikation erfordert unabhängig davon, ob sie durch körpereigene (endogene) Prozesse und/oder durch beispielsweise die Aufnahme von Erden (oder andere Mechanismen) bewerkstelligt wird, einen nicht unerheblichen energetischen Aufwand. Sorensen et al. (2005) haben den energetischen Aufwand am Beispiel pflanzenfressender Säuger (darunter Spezialisten und Generalisten) dargestellt (Sorenson et al., 2005). Grundsätzlich ist dies bei Papageien nicht anders.


    Wenn Pflanzenbestandteile mit toxischer Qualität zum Nahrungsspektrum von Papageien gehören, so muß der zur Detoxifikation notwendige energetische Aufwand sich "lohnen"; d. h. er muß in einem angemessenen und für die Exemplare der jeweiligen Art "sinnvollen" Verhältnis zu einem energetischen (oder sonstigen) "Gewinn" (Nutzen) stehen. Der "Zugewinn" muß den energetischen Aufwand (Kosten) der Detoxifikation neutralisieren oder übersteigen. Dearing et al. (2005) beschreiben dies generalisierend so: "If animals can reduce the dose of toxins consumed through food storage, they may save significant quantities of energy that would be lost during detoxification". Ob (und wie weitgehend) ein energetischer Zugewinn oder lediglich ein energetischer "Ausgleich" durch die Aufnahme von Pflanzen/Pflanzenteilen, die einen Energieverlust durch notwendige Detoxifikation bedingen möglich ist, hängt u. a. vom Energiegehalt (Nährwert) der jeweiligen Pflanze ab. Der "Gewinn" muß jedoch nicht (ausschließlich) energetischer Natur sein, sondern kann (wie oben ausgeführt) in einem u. U. durch sekundäre Pflanzenstoffe verbesserten System der körpereigenen Abwehr (u. a. gg. sog. "Freie Radikale") bestehen. Dazu Dearing et al. (2005): " Second, ingestion of lower doses may reduce the likelihood of the formation of toxic intermediate metabolites or free radicals."


    Beispielhaft nachstehend einige ausgewählte Nahrungspflanzen von Amazonen mit anitbakteriell und/oder anitviral und/oder antifungal (gg. Pilze) wirkenden Sekundärstoffen (Reihenfolge der Aufzählung: Pflanzenart, Pflanzenfamilie, genutzt von, in der Pflanze enthaltene antibakterielle/antivirale/antifungale Stoffe):


    Trichostigma octandrum, Phytolaccaceae, Amazona finschi, Pytolaccin (Alkaloid), Phytolaccatoxin (resin)


    Rhizophora mucronata (a), Rhizophoraceae, Amazona versicolor, Tannin, Lignan, Resin, Rhizophorin, Diterpenoide


    Melia azedarach, Meliaceae, Amazona aestiva, A. autumnalis, Tetranortriterpene, Saponine


    Hymenaea courbaril, Leguminosae, Amazona ochrocephala auropalliata, Oligo-Saccharide, Naphtalene, Caryopyllene, Astilbin


    Omosia monosperma (b), Leguminosae, Amazona imperialis, A. arausiaca, 10 verschiedene Isoflavonoide (u.a. Omosidin)


    Solanum torvum, Solanaceae, Amazona vittata, verschiedene Alcaloide


    Hamelia patens, Rubiaceae, Amazona vittata, Ephedrin, Rutinoside


    Byrsonimacrassifolia (c), Malpighiaceae, Amazona albifrons,Phenatroindolazidine,Ethylacetate, Ethylbutanoate, Ethylhexanoate, Carboxylsäure,

    Sitosterol, Betulin, Catechin, Quercetin


    Virola spp., Myristicaceae, Amazona autumnalis, Tryptamine, verschiedene Alkaloide, Flavonoide


    Pinus caribaea, Pinaceae, Amazona leucocephala, Tannin


    (a)
    antibakterielle Effekte gg. Staphylococcus aureus, Klebsiela pneumoni,, Escherichia coli


    (b)
    Wirkungen gg. Streptococcus mutans, Prophyromonas gingivalis


    (c)
    hohe Effizienz der Ethylacetate gg. Klebsiella pneumoniae, Pseudomonas aeruginosa, Staphylococcus aureus, Staphylococcus epididermis, Streptococcus pneumoniae


    Anmerkung: Alle unter ac gelisteten Erreger sind als Verursacher für Erkrankungen bei Papageienvögeln (unter Haltungsbedingungen) bekannt.


    Es stellt sich in diesen Zusammenhängen u. a. die Frage danach, wie relevant o. g. Erreger von Krankheiten bei Papageien im Freileben sind und ggf. ob die Aufnahme bestimmter Sekundärstoffe bei Papageien im Freileben das Auftreten derartiger Infektionen/Krankheiten/Pilzbefälle verhindert oder reduzieren kann.



    Literaturquellen:


    Dearing, M. D., W. J. Foley & S.McLean (2005): THE INFLUENCE OF PLANT SECONDARY METABOLITES ON THENUTRITIONAL ECOLOGY OF HERBIVOROUS TERRESTRIAL VERTEBRATES, Annu. Rev. Ecol. Evol. Syst. 2005, 36: 169-189


    Sorensen, J. S., J.D. McLister, M.D. Dearing (2005): Plant secondary compounds compromise energy budgets of a specialist and generalist mammalian herbivore, Ecology 86: 140-154

    Danke für die Erklärung ( Aufnahme von Erden ), find ich gut--------------------kann man wenigstens mal Nachschlagen, falls mal etwas in vergessenheit gerät. :thumbup:

    Weiteres zum "Nachschlagen" ;) :


    Das Nahrungsspektrum und Nahrungsverhalten von Amazona finschi wurde mittels Freilandbeobachtungen einer ziemlich ausführlichen Analyse unterzogen (Renton, 2001). 36 Pflanzenarten aus 15 Pflanzenfamilien werden von Amazona finschi genutzt. Allein die Befassung mit den Bestandteilen der Freilandnahrung dieser einzigen Art, den Inhaltsstoffen und sekundären Pflanzenstoffen sowie deren möglichem Nutzen oder Schaden stellt einen Riesenaufwand dar. Zur Verdeutlichung der Komplexität der Gesamtthematik habe ich Euch mal nachstehend die betreffenden Nahrungspflanzen mit Zuordnung der Pflanzenfamilie (und wo schon von uns ermittelt) die sekundären Pflanzenstoffe der jeweiligen Pflanze gelistet. Die Reihenfolge ist: Pflanzenspezies, Pflanzenfamilie, davon genutzte Teile, enthaltene Sekundärstoffe.


    Freilandpflanzen der Blaukappenamazone (Amazona finschi):


    Brosimum alicastrum, Moraceae, Samen und Früchte, Cycloartenol, Sterol


    Comocladia engleriana, Anacardiaceae, unreife Samen, Resin, Tannin


    Spondius purpurea, Anacardiaceae, Samen, (...)


    Caesalpina eriostachys, Leguminosae, unreife Samen, Diterpene, Dibenzoate


    Ficus cotinifolia, Moraceae, Früchte, (…)


    Astronium graveolens, Anacardiaceae, unreife Samen, Deoxyflavonoide


    Guarea glabra, Meliaceae, reife Samen, (…)


    Ficus spp., Moraceae, Früchte, (...)


    Sciadodendron excelsum, Araliaceae, reife Früchte, (...)


    Celaenodendron mexicanum, Euphorbiaceae, unreife Samen, Triterpene, Flavonoide


    Crataeva tapia, Capparidaceae, unreife Samen, (...)


    Jatropha spp., Euphorbiaceae, unreife Samen, Diterpenoide


    Caesalpina spp., Leguminosae, unreife Samen, Diterpene, Dibenzoate


    Acacia spp., Leguminosae, unreife Samen, nicht spezifizierte Alkaloide, Tannin


    Esenbeckia nesiotica, Rutaceae, unreife Samen, (...)


    Lysiloma microphyllum, Leguminosae, unreife Samen, (…)


    Pithecellobium spp., Leguminosae, Samen und Früchte, Flavonoide, Triterpene, Saponin


    Plumeria rubra, Apocynaceae, unreife Samen, (...)


    Jatropha standleyi, Euphorbiaceae, unreife Samen, Hydrobromide


    Jatropha malacophylla, Euphorbiaceae, unreife Samen, Hydrobromide


    Caesalpina pilcherrima, Leguminosae, unreife Samen, Di terpene, Dibenzoate


    Ceiba aesulifolia, Bombacaceae, reife Samen, (…)


    Bromelia spp., Bromeliaceae, verholzte Teile, (…)


    Burserea spp., Burseraceae, reife Samen, (…)


    Sebastiana spp., Euphorbiaceae, Samen, (…)


    Guapira macrocarpa, Nyctaginaceae, Früchte, (…)


    Acacia farnesiana, Leguminosae, unreife Samen, nicht spezifizierte Alcaloide, Tannin


    Bauhinia ungulata, Leguminosae, unreife Samen, Resin


    Caesalpina eriostachys, Leguminosae, unreife Samen, Di terpene, Dibenzoate


    Erytrina lanata, Leguminosae, unreife Samen, mehrere Alcaloide (4)


    Pithecellobium dulce, Leguminosae, Samen und Früchte, Flavonoide, Triterpene, Saponin


    Pithecellobiumlanceolatum, Leguminosae, unreife Samen, Flavonoide, Triterpene, Saponin


    Ficus insipida, Moraceae, Früchte, (...)


    Sideroxylon capiri, Sapotaceae, unreife Samen, (...)


    Und aus dem “tierischen Bereich”:


    A. graveolens, Homoptera, Blattgallen / Hautflüglerlarven


    Quelle: Renton, K. (2001): Liliac-crowned Parrot diet and food resource availability: Resource trecking by a parrot seed predator, The Condor 103: 62-69



    Sind ALLES ziemlich andere "Nahrungsmittel" als diejenigen in der Fertigfuttermischung, oder die Früchtchen, welche wir anbieten können.


    Einige ausgewählte Arbeiten zu sekundären Pflanzenstoffen in den Nahrungspflanzen von Amazona finschi:


    Aderibigbe,A. O., C. O. L. E. Johnson, et al. (1997):Chemical composition and effect of heat on organic matter- andnitrogen-degradability and some antinutritional components ofJatropha meal. Animal Feed Science and Technology 67(2-3): 223-243.{a} Inst. Animal Production Tropics Subtropics, Univ. Hohneheim, D-70593 Stuttgart


    Pletsch, M. & B. V. Charlwood (1997): Accumulation of diterpenoids in cell and root-organ cultures of Jatropha species. Journal of Plant Physiology 150(1-2): 37-45. {a} Lab. Biotecnologia Produtos Naturais, Dep. Quimica, Univ. Federal Alagoas, Campus Univ., 57072-9070 Maceio-AL, Brazil


    Makkar, H. P. S. & K. Becker (1999): Plant toxins and detoxification methods to improve feed quality of tropical seeds. Asian Australasian Journal of Animal Sciences 12(3): 467-480. {a} Institute for Animal Production in the Tropics and Subtropics (480), University of Hohenheim, Stuttgart


    Rug, M. & A. Ruppel (2000): Toxic activities of the plant Jatropha curcas against intermediate snail hosts and larvae of schistosomes. Tropical Medicine and International Health. [print] June 5(6): 423-430. {a} Department of Biochemistry, La Trobe University, Bundoora, VIC, 3083, Australia


    von Reis Altschul, S. (1973): Drugs and Foods from Little-Known Plants, Notes in Harvard University Herbaria, Cambridge, Ma: Harvard University Press


    McPherson, D.D., C.T. Che, et al. (1986): Diterpenoids from Caesalpinia pulcherrima. Phytochemistry 25(1): 167-170.


    Patil, A. D., A. J. Freyer, et al. (1997): Pulcherrimins A-D, novel diterpene dibenzoates from Caesalpinia pulcherrima with selective activity against DNA repair-deficient yeast mutants. Tetrahedron 53(5): 1583-1592. {a} Dep. Biomolecular Discovery, Analytical Sciences Physical and Structural Chemistry,
    SmithKline Beecham Pharmaceuticals, R and D, 709 Swedeland Road, King
    of Prussia, PA 19406-0939, USA


    Soto, H. M. & A. H. Jackson (1994): Erythrina alkaloids: Isolation and characterisation of alkaloids from seven Erythrina species. Planta Medica 60(2): 175-177. {a} Centro Botanica, Colegio Postgraduados, Chapingo, Mexico 56230, Mexico


    Saxena, V. K. & M. Singhal (1999): Novel prenylated flavonoid from stem of Pithecellobium dulce. Fitoterapia . Feb. 70(1): 98-100. {a} Idgah Hills, 2 Judge Colony, Bhopal, 462 001, India


    Sahu, N. P. & S. B. Mahato (1994): Anti-inflammatory triterpene saponins of Pithecellobium dulce: Characterization of an echinocystic acids bisdesmoside. Phytochemistry Oxford 37(5): 1425-1427. {a} Indian Inst. Chemical Biol., 4 Raja S. C. Mullick Rd., Jadavpur, Calcutta 700032, India


    Young D. A. (1976): Flavonoid Chemistry and the Phylogenetic Relationships of the Julianiaceae ,Systematic Botany, Vol. 1, No. 2 (Summer, 1976), 149-162


    Stirpe, F., A. Pession-Brizzi, E.Lorenzoni, P. Strocci, L. Montanaro & S. Sperti (1976): Studieson the Proteins from Seeds of Croton tiglium and of Jatropha curcas, Biochem. J. 156: 1 – 6


    Camacho M.R, R. Mata , P. Castaneda , G.C. Kirby , D.C. Warhurst , S.L. Croft& J.D.Phillipson (2000): Bioactive compounds from Celaenodendron

    mexicanum. Journal Planta Med 2000, Jun. 66(5): 463-468.