Washingtoner Artenschutzübereinkommen

  • Kurze Zusammenfassung zum WA (Washintoner Artenschutz-Übereinkommen) und den darin geführten Anhängen


    Ziel des WA ist der Umwelt.- und Artenschutz durch Handelskontrolle


    Das WA, wurde am 3. März 1973 beschlossen und bis heute von 148 Staaten unterzeichnet. In Deutschland ist das WA seit dem 20. Juni 1976 in Kraft. Die internationale Bezeichnung für das WA lautet Cites (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora)


    Derzeit sind über 5000 Tier- und 28 000 Pflanzenarten im WA gelistet. Der jeweilige Schutzstatus wird angezeigt durch die Anhänge.


    Alle 2,5 Jahre treffen sich Abgeordnete der unterzeichnenden Staaten um über Neuaufnahme, Umgruppierung oder Herausfall zu diskutieren. Die internationale Naturschutz-Union IUCN (International Union for the Conservation of Nature) hat beratende Funktion und ist Herausgeber der so genannten "Roten Liste"


    In Anhang A gelistete Arten sind direkt vom Aussterben bedroht. Für die unter Anhang A gelisteten Arten gilt ein absolutes Handelsverbot. Sondergnehmigungen können zu wissenschaftlichen Zwecken oder anerkannter Arterhaltungszucht erteilt werden.


    In Anhang B geführte Arten sind gefährdet. Die Bestände lassen jedoch eine kontollierte, wirtschaftliche Nutzung noch zu. Hier entscheidet das Ursprungsland ob und in welchem Ausmaß ein Export dieser Tiere und Pflanzen zugelassen wird.


    In Anhang C gelistete Arten möchte das Ursprungsland schützen.