@Jens,
ich müsste auch nochmal genau nachschauen. Schau ansonsten mal in die EG-VO oder ins BNatSchG unter Begriffsbestimmungen. Wenn du dort unter Vermarkung (müsste normalerweise in der EG-VO stehen) schaust müssten dort alle Vorgänge beschrieben sein, eben bis auf verschenken.
Ich muss ja häufig die Fortbildungen machen, die laufen dann übers BFN und ich war damals echt total geschockt, als ich das mitbekam, dass man Anhang A verschenken darf, aber eben nicht vermarkten.
Wenn ich die Woche mal etwas mehr Zeit habe, werd ich die Stelle mal raussuchen, bin derzeit zeitlich etwas knapp bemessen