Haltung von Graupapagei / Mindestanforderungen

  • Liebe Papageienfreunde!


    Wie schon ein paar Leute mitbekommen haben, kenne ich hier einen Fall von verwahrlostem Graupapagei, der mittlerweile von der Behörde beschlagnahmt wurde, aber immer noch bei der jetzigen Halterin lebt. Wer kann mir genaue Informationen zu den Mindestanforderungen der Haltung und auch entsprechende Gesetzestexte dazu geben?


    Liebe Grüße
    Frieda

  • Hi ;


    Klick mich



    Letztlich sind diese Mindestanforderungen nur Schall und Rauch -------------------zumindest was Wohnungshalter betrifft . Diese brauchen sich daran nicht halten ---------leider .


    MFG Jens

  • Hallo Jens!


    Wo ich drauf hinaus möchte: Welche Auflagen muss die Halterin mindestens erfüllen, damit der Vogel weiter dort verbleiben kann? Und wann muss das Vet.-Amt eingreifen?



    LG Frieda

  • autsch....da fühle ich mich jetzt aber angesprochen....ich bin auch wohnungshalter meiner zwei papageien.......wieso immer wieder diese negative bemerkungen der wohnungshalter von papageien....... ?(

  • wenn ich mich richtig erinnere,bei uns in münchen sind die mindestmase in der wohnung für ein graupapageipärchen 1x1x2m.....für whk-pärchen 2x2x2xm,voraussetzung das sie täglich freiflug haben...... ?(

  • Die Mindestanforderungen werden in Deutschland von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt und sind eher Richtlinien. Für ein Pärchen Graupapageien gilt 2m Länge 1m Höhe und 1m Breite, Die 1m Höhe gelten aber erst ab 1m daher in der Praxis 2m Länge, 2m Höhe und 1m Breite. Soviel ich mitbekommen habe, entscheidet meist der Amtstierarzt vor Ort.

  • Ich sehe das nicht als Kritik an und bin Wohnungshalter... Und nicht glücklich darüber, ändern kann ich es nicht und muss mit dem Kompromiss leben diesen Tieren nicht gerecht zu werden. Du würdest sicher alles für deine Papageien machen, oder? ;)


    Es gibt leider noch zuviele, die es eben nicht mal andeutungsweise schaffen.


    Sorry für OT ;)

  • autsch....da fühle ich mich jetzt aber angesprochen....ich bin auch wohnungshalter meiner zwei papageien.......wieso immer wieder diese negative bemerkungen der wohnungshalter von papageien....... ?(

    Hi Rena,


    bitte nicht auf Dich persönlich beziehen, das hat absolut nichts mit Dir zu tun......Du gewährst Deinen Vögeln den Flug auf den Balkon und das freie Leben in Deiner Wohnung. Anders sieht es aber in Friedas Falls aus, da sitzt der Vogel in einem viel zu kleinen Käfig, ohne jegliche Möglichkeit zum fliegen.......


    Je mehr Infos Frieda zum Thema bekommt, um so besser kann man gegenüber den Behörden agumentieren.......


    Also....nicht böse sein, streng Dein kleines Köpfchen an.......und hau mal ein paar Infos zum Thema raus.....


    LG Claudia

  • Hi Frieda ;


    Zitat

    Wo ich drauf hinaus möchte: Welche Auflagen muss die Halterin mindestens erfüllen, damit der Vogel weiter dort verbleiben kann? Und wann muss das Vet.-Amt eingreifen


    Eigentlich gar keine .
    Warum ist das so ?
    Ganz einfach , ich erklärs mal an einem Beispiel :) .



    Als bei mir letztens der ATA war sah er meine Graupapageien in einem Käfig mit den Abmaßen L/B/H 1,00x0,70x1,20 Meter . Als der ATA mich darauf ansprach das dieser Käfig für eine dauerhafte Haltung ungeeignet ist , antwortete ich diesem : dies ist nur der Fress-und Schlafplatz . Die beiden Vögel haben den ganzen Tag Freiflug in der Wohnung . Ich habe sogar einen Lichtbalken uber ihren Lieblingssitzplätzen , da Licht sehr wichtig ist ( jetzt versuche ich den ATA über meine Haltung positive Aspekte unter die Nase zu reiben -----------------------also alles sowas , was einen glänzen lassen kann ) .


    Der ATA sagt darauf hin ; na dann ist doch alles i.o. . Wer kann schon seinen Vögeln den ganzen Tag Freiflug in der Wohnung bieten . Vielen Dank lieber Herr Jens für diese Erklärung ihrerseits .


    Hi Rena ;


    es ging nicht gegen dich ----------------lediglich darum wie was im Gro praktiziert wird .


    MFG Jens

  • Liebe Papageienfreunde!


    Wie schon ein paar Leute mitbekommen haben, kenne ich hier einen Fall von verwahrlostem Graupapagei, der mittlerweile von der Behörde beschlagnahmt wurde, aber immer noch bei der jetzigen Halterin lebt. Wer kann mir genaue Informationen zu den Mindestanforderungen der Haltung und auch entsprechende Gesetzestexte dazu geben?


    Liebe Grüße
    Frieda


    hallo,frieda.....beschlagnahme verstehe ich dann nicht ganz,wenn der vogel dann doch bleiben kann....könnte es sein das kein herkunftsnachweis gab,das würde eine beschlagnahme bedeuten,aber auch nur bedingt......wiederrum der vogel bei ihr bleiben kann,aber nicht mehr als eigentümer,eigentum wäre dann die stadt und das nur wenn die auflagen vom v-amt erfüllt werden.....denk´mal so!

  • Hallo Rena!


    Im Grunde geht es darum, dass der Vogel dringend da raus müsste. Miserable Bedingungen und völlig uneinsichtige Halterin, dieser ist der Vogel vor Jahren zugeflogen. Und die Behörde macht nicht mit und stellt sich quer. Das würden wir gerne ändern!


    Liebe Grüße


    Frieda

  • Hi Rena ;


    Zitat

    hallo,frieda.....beschlagnahme verstehe ich dann nicht ganz,wenn der vogel dann doch bleiben kann ...........


    Beschlagnahmung hat in den wenigsten Fällen etwas mit Entziehung der Tiere zu tun . Trotz einer Beschlagnahmung darf / kann der Vogel in den meisten Fällen dort bleiben wo er ist .


    MFG Jens

  • Es ist schlimm wie es nicht nur im Falle der Papageien gehandhabt wird.
    So lange Tiere als Gegenstände gelten ( auch wenn sie es angeblich laut Gesetz nicht mehr unbedingt tun ) wird sich da auch nicht viel ändern =(
    Ich habe gerade erst heute mit jemandem gesprochen der auf einer "Reptilienausstellung" war (um Beweise zu sammeln, die sind da schon lang dran ) die Zustände GRAUSAM, kein Licht, überall Rachtitis offene Wunden und trockene Becken ( für Tiere die viel LF brauchen)...!!! Nicht mal wasser haben die Tiere, teilweise eingefallene Augen und so weiter ;(
    Das ist im Februar schon angezeigt worden mit Bildern und allem... und was ist? Er macht weiter wie bisher...
    Nun kommt die nächste Anzeige und? was wird sich ändern? ... Nichts?
    Er hat ja vor so und so vielen Jahren seinen §11 gemacht und damit ist alles gut er weiß ja wie gehalten wird und es wird NICHTS kontrolliert. Und das für öffentliche Veranstaltungen.
    Dies wurde so von der Behörde gesagt!


    Sry aber das macht mir heute das Gemüt sehr sehr schwer :(
    Die Kämpfe gegen Windmühlen.


    Ich freue mich für jedes Tier dem es nur irgendwie ermöglicht wird in ein bessers Leben zu starten wo auf die Bedürftnisse desen eingegangen wird (Freiflug, vernünftige Ernährung, Anschluss an Artgenossen, Beschäftigung, Tierarzt und und und). Da sei mal dahin gestellt ob Wohnungshaltung oder nicht.
    Rena, deinen Geicherchen geht es gut und sie kommen doch auch an die Frische Luft und du tust und machst für sie. =)


    Die Gradwanderung im Sinne der Tiere, beginnt eben dort was die Menschen als gut oder schlecht erachten und in diesem Ermessen wird gehandelt und das leider sehr sehr oft zum Leidwesen aller anderen Lebewesen ob nun Vögel, Reptilien oder Säugetiere, ja selbst Fische...
    Aber nicht einmal vor der eigenen Rasse Mensch wird da halt gemacht... siehe Kinder und Jugendämter... ich erlebe es auch viel zu oft durch meine Arbeit! ( aber das ist ein anderes weit ausschweifendes Thema)
    Und viel zu oft hat man das Gefühl die Ämter existieren einfach nur... denn wo Handlung gebraucht wird bleibt sie zu oft aus.



    Ich hoffe inständig dass man den Grauen da raus holen kann!
    Hast auch die E-Mail Frieda *nick*

    Wenn du Budda triffst, töte Budda.
    Triffst du deinen Vater, töte deinen Vater.
    Frei von allem, an nichts gebunden.
    Lebe das Leben was dir gegeben ist,
    denn niemand außer dir kann es leben!

    Weißheit aus dem Buddhismus


  • wenn der vogel eigentum dieser halterin ist.denke kann man nichts ändern....vielleicht gibt es hier noch ideen,wie man den vogel helfen kann..... ?(

  • Hallo Rena!


    Sie ist ja nicht Eigentümerin, er ist zugeflogen, keine Papiere, Ring etc., deshalb die Beschlagnahmung. Aber das war´s dann...



    LG Frieda

  • irre......bei uns in münchen wäre der vogel von der behörde schon längst rausgeholt......wie sieht es mit den tierschutz aus.....die können ziemlich penetrant sein und haben das sagen bei den behörden.... ;)

  • Leider fällt mir da aus Wut und Traurigkeit auch nur ein....: Ich fahre den Fluchtwagen... *Maske überzieh*


    Bei Mäxchen war der Sohn ja auch so uneinsichtig... ( habe zum Glück nichts mehr gehört... heiße Luft... ) da ist ja dann doch noch alles gut ausgegangen, das wünsche ich mir für den Grauen auch wirklich sehr.


    Wurden sich die Haltungsbedingungen da eigentlich mal genau angesehen? Oder nur über Papier beschlagnahmt?

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  • eigentlich ist man da machtlos,wenn die behörde die hand drauf hält......unverständlich!......wieder ein tierleid mehr und mehr und kein ende....das in der heutigen zeit.....

  • Da die Halterin niemanden ins Haus lässt befürchte ich, dass der Papierweg genommen wurde. Ich hatte das Glück, ein einziges mal dort zu sein und habe den Zustand sehen können ;( . Die Halterin war sehr frech und uneinsichtig und ließ sich von mir nicht beraten. Danach hat sie niemanden mehr rein gelassen und selbst das "Essen auf Rädern" wird vor die Haustür gestellt.



    Tierschutz: Der Tierschutzverein betreibt das Tierheim, welches wiederum finanziell abhängig ist, mit denen habe ich schon intensiven Kontakt.



    Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee. Ohne konkrete Vorschriften bzgl. der Anforderungen werden wir auch gegenüber der Behörde garnichts ausrichten können.



    LG Frieda

  • Was ich noch schlimmer finde...
    Papierweg... ich sags ja Tier gleich Gegenstand... das ist immernoch so festgesetzt in den Köpfen.
    Wenn ein Tier doch beschlagnahmt wird... sollte man es sich doch anschauen wollen, wenigstens das... ;(
    Es sollte Auflagen für sowas geben Kontrollen und dass eigentlich regelmäßig... denn das Tier ist nur Pflegling der Personen -__- Da sollten sich die "neuen" Eigentümer doch vergewissern!


    Außer klauen fällt mir da aktuell nicht mehr viel ein... wie verbittert muss diese Person denn sein...
    Ich geh klingeln und komme mit ihr ins Gespräch, du räumst von hinten aus :P
    Wenn ihr da mal was passiert bekommt das keiner mit?



    Ist in Siegen ja genauso... "Wie die Giftschlangen haben keine Papiere... nicht schlimm kommst du vorbei dann erledigen wir das..."
    So wurde es mir O Ton berichtet... und ich habe nur noch geschaut wie ein Auto... Was ist mit Schleusenräumen, was ist mit ausbruchssicheren Terras... warum wird das nicht kontrolliert?

    Wenn du Budda triffst, töte Budda.
    Triffst du deinen Vater, töte deinen Vater.
    Frei von allem, an nichts gebunden.
    Lebe das Leben was dir gegeben ist,
    denn niemand außer dir kann es leben!

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