Bau einer AV mit Schutzraum

  • Ich finde das klingt total toll. Sowas würde ich mir auch wünschen :) Ich drücke alle Daumen, dass es klappt und möchte dann natürlich auch gerne Fotos sehen :)

  • Hi Helmine ;


    Zitat

    Ferner muss man für geschützte Arten auch noch eine Tiergehegegenehmigung beantragen und wie ich in einigen Foren gelesen habe,


    Da wurde alles durcheinander geworfen , was man durcheinander werfen kann :thumbsup: .



    Mein Volis stehen schon gude 10 Jahre , noch ist alles gut in Schuß .
    MFG Jens


  • Da wurde alles durcheinander geworfen , was man durcheinander werfen kann :thumbsup: .


    Jo, habe das Thema auch gelesen und bin aus dem Kopfschütteln gar nicht wieder rausgekommen. :D


    Bilder wirds auf alle Fälle geben.
    Vom jetzigen Urwald, von der Baustelle und natürlich vom Endergebnis.


    Jens, was hältst Du denn von dem, was ich als Schutzhaus einsetzen möchte?


    Liebe Grüße
    Hazel

  • Meint ihr das von mir verlinkte Thema? Was ist dort eurer Meinung nach falsch beschrieben oder durcheinander gebracht worden? Die Tiergehegegenehmigung benötigt man doch in jedem Fall, wenn man darin besonders geschützte Arten unterbringen will. Ich meine aber, dass diese nicht in jedem Bundesland vorgeschrieben ist, wollte sie aber dennoch erwähnt haben.


    Weitere Infos: http://www.landkreis-cuxhaven.…578_7787_1.PDF?1255530011

  • Hallo,
    hier in Niedersachen hieß es auf Anfrage auch,ich brauch keine Baugenehmigung sondern eine Tiergehegegenehmigung.Wo da der Unterschied ist,weiß ich leider nicht.Und da ging es um Graue und Sittiche.

    LG Ute
    mit ihren "Mini" Schwarm von Bonsai Papageien


    Ich bin gegen Einzelhaltung,Kettenhaltung und Flügelstutzen bei Vögel.Denn Vögel sollen fliegen......

  • Also diese Aussage ist m. E. nicht korrekt, denn es sind nach meinen Recherchen zwei völlig verschiedene Dinge. Denn die Tiergehegegenehmigung setzt doch voraus, dass besonders geschützte Arten darin gehalten werden, für alle anderen Vögel ist diese nicht notwendig, es sei denn, die Voliere überschreitet die 50 qm Grundfläche. Und baurechtlich muss man selbstverständlich auch noch prüfen, was man darf und was nicht, das sagt dir dann nicht die Untere Naturschutzbehörde, sondern das Bauamt. Hier sind z. B. Grundstücksgrenzen usw. einzuhalten.

  • Hallo Helmine,
    diese Aussage bekam ich aber aus Hannover von einer Dame.Sie meinte dann auch nur noch,wegen den Sittichen,die sind ja nicht meldepflichtig aber trotzdem bräuchte ich nur eine Tiegehegegenehmigung.Das würde auch kontroliert werden,ob das denn groß genug wäre.
    Beim Bauamt haben wir nicht nachgefragt,da ein Bekannter Architekt ist, und meinte das wäre ein "fliegender Bau" das muss nicht genehmigt werden.was auch immer das ist.
    Naja,wir hatten dann damals gebaut,rausgekommen ist keiner und jetzt gibts die AV`s ja auch nicht mehr.

    LG Ute
    mit ihren "Mini" Schwarm von Bonsai Papageien


    Ich bin gegen Einzelhaltung,Kettenhaltung und Flügelstutzen bei Vögel.Denn Vögel sollen fliegen......

  • Ich schreib mal zu den einzelnen Unterschieden ( Gehegegenehmigung / Baugenehmigung / Haltebewilligung ) , wie es in Meck-Pomm gehandhabt wird .


    Eine Haltegenehmigung brauchte ich für meine Hyas . Dies beinhaltetet einen entsprechende Unterbringung dieser ( Ausbruchssicher , wie sieht der SR aus , wie groß ist die Voli , wie ist die Voli eingerichtet ( Deckungsmöglichkeiten ) usw.


    Eine Baugenehmigung geht meist nach umbautem Raum ----zumindest hier in Meck-pomm . Alles was über 30 qbm Rauminhalt hinausgeht bedarf dieser .


    Eine Gehegegenehmigung beinhaltet folgendes .
    Wenn die Voliere nicht in direckter Nähr zum Haus ist . Auch das ist hier in Meck-pomm klar geregelt . In direckter Hausnähe ist alles das was nicht über einen Radius von 15 meter hinausgeht .
    Alles was weiter als 15 meter entfernt liegt bedarf einer Gehegegenehmigung . Diese beinhaltet dann einen seperaten Wasser / Abwasseranschluß / Strom .


    Ob die Gehegegenehmigung nun die Haltebewilligung oder die Baugenehmigung mit sich zieht ist dabei völlig unerheblich .
    Es sind alle 3 Begrifflichkeiten klar vom Gesetzgeber getrennt worden .



    Testfrage zum besseren Verständniß :)


    Meine eine AV die 90qm groß ist und 2,5 meter hoch und der äußerste Zipfel dieser AV 14,99 meter vom Haus entfernt ist , und in dieser " nur Graupapageien leben " ---------------bedarf diese welcher Genhemigung ?


    Genau , nur einer Baugenehmigung ----------mehr nicht .


    MFG Jens

  • Hallo Hazel ;


    das gartenhaus ist von der Größe her sehr gut ------aber auch A......h teuer . Zumal dort noch nicht mal die Fenster mit bei sind 8| .


    Das gleiche Haus kann man sich wesentlich billiger bauen .


    Ich würde / habe das ganze aus Sparschalung bauen / inkl Lattengerüst lassen / habe gebaut . Den Abstand der sich durch doppelte Dachlattenstärke zwischen den Brettern ergiebt mit Dämmwolle ausfüllen . Die innenseiten des SH mit Weißblechtafeln verkleiden ( wegen des Nagetriebs ) .
    Oben bekommt das Dach eine Bitumenschicht ( Schweisbahnen ) rauf ( gute und billige Alternative ) .


    In das Dach würde ich dann noch eine Lichtkuppel von Essman intergrieren ( das habe ich auch gemacht ) .


    Das Loch für die Tür kann man belibieg groß gestalten , da hier viele preißwerte Alternativen angeboten werden .



    Die ganze Hütte steht dann auf einem kleinem Streifenfundament . Der Fußboden wird nicht versiegelt ( Beton ) , lediglich mit Kies aufgefüllt .
    Sehr leichtes reinigen des Bodens ist gewährleistet . Kies muß demzufolge einmal im Jahr erneuert werden .
    Damit kein Raubzeug von unten eindringt ist Kückendraht ne gute Alternative .



    MFG Jens

  • Es ist verwirrend, welche unterschiedlichen Auskünfte die Ämter im gleichen Bundesland geben. Und nach alledem steige ich dabei schon gar nicht mehr durch. Wenn ein Bauamt sagt, "is nich", dann muss man es wohl sein lassen oder einen Baurechtler beauftragen, der sich damit auskennt und dem Bauamt erklärt, wie die Bauordnung auszulegen ist. Das scheint ja überall anders zu sein. Mit den genehmigungsfreien Bauten habe ich mich auch schon beschäftigt und selbst da muss man offenbar entsprechende Nachweise einreichen: http://www.gemeinde-worpswede.….php?site=24&id=908000088


    Frage an Jens, wenn auch etwas OT: Warum benötigt man für Hyazintharas eine Haltegenehmigung? Ist das in allen Bundesländern so? Gilt dies auch für andere Papageien?

  • O.T -antwort an Helmine :D


    Warum das so ist kann ich nur erahnen .
    -Anhang A
    -wenige freilebende Exemplare
    -Gefangenschaftshaltung schwierig
    -Beißkraft enorm



    Ich kann es ehrlichgesagt nicht so recht beantworten :huh:


    MFG Jens