Hier mal ein Hinweis vom Veterinäramt Jade-Weser - vielleicht fragt ja nochmal jemand danach,
Unten auch der Hinweis, dass Käfighaltung hier eigentlich gar nicht erwünscht ist, und die Mindestmaße der Leitlinien als unzureichend angesehen werden.
Es wird auf den nachstehenden Link zu den Mindestanforderungen der Papageien und Sittichhaltung verwiesen. Die Leitlinie gilt allerdings nur unter der Einschränkung, dass die Volieren deutlich größer sein müssen. Dies ist in Niedersachsen verwaltungsrechtlich abschließend geklärt worden. Bezüglich der Volierengrößen gelten daher nicht die Werte in den Leitlinien sondern die Mindestgrößen in der nachfolgenden Tabelle. Die Größenangaben gelten für die paarweise Unterbringung, dürfen aber auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Die Grundfläche ist pro weiteres Paar um 50% zu erweitern.
Volieren:
Vogelgröße (cm) Vol.länge (m) Vol.breite (m Vol.höhe (m) Schutzraum (m²)
bis 25 3,0 1,5 2,0 1,0
26 bis 40 4,0 2,0 2,0 1,0
über 40 6,0 3,0 2,5 2,0
Käfige:
Die vorstehenden Volierenmaße sollten eingehalten werden. Eine Käfighaltung ist nur ausnahmsweise gestattet mit mindestens 3 Stunden Freiflug pro Tag. Dann gelten die nachfolgenden Mindestkäfiggrößen für 1-2 Tiere pro Käfig:
Vogelgröße (cm) Käfiglänge (m) Käfigbreite (m) Käfighöhe (m)
bis 25 1,0 0,5 0,5
bis 40 2,0 1,0 1,0
über 40 3,0 1,0 2,0
Papageien bis 25 cm sind z. B. Sperlingspapageien (Forpus) und die Unzertrennlichen (Agaporniden wie Rosenköpfchen etc). Bei den Agaporniden und Forpus (Sperlingspapageien) ist eine Voliere dann allerdings für bis zu 5 Paare geeignet. Während der Zuchtperiode reichen für diese Vögel ansonsten auch Volieren mit den Abmessungen 0,8m x 0,4m x 0,4m.
Papageien bis 40 cm sind z.B. Amazonen, Kakadu, Graupapagei
Papageien über 40 cm sind z. B. Eulenpapageien (Kakapo), Kea