Danke Heidrun!
So ähnlich hat mir das der Schiedsmann damals auch erklärt.
Er wäre, nach dem Ordnungsamt, die nächste Instanz gewesen!
Die anderen Nachbarn hatten schon eine Unterschriftensammlung FÜR meine Papageien erstellt.
Spielt aber keine Rolle, so der Schiedsmann!
Alleine das persönliche "Lärmempfinden" zählt.
Es reicht also anscheinend, wenn nur EINE Person sich gestört fühlt!
Papageien, die sich maximal 2 Stunden am Tag in der AV aufhalten dürfen, werden nicht artgerecht gehalten!!
Meine Meinung!
Im übrigen ist der Lärm auch bei geschlossenen Fenstern weit zu hören!
Wo bleibt da der Tierschutz?
Bei allem Verständnis für lärmempfindliche Menschen.
Rasenmäher, Kreissägen ...... es gibt so viele Lärmquellen, gegen die man nichts machen kann!
Nur bei Tieren wird ein anderer Maßstab angesetzt.
Merkwürdiges Rechtsverständnis!
Spätestens wenn gefordert wird die Tiere abzuschaffen, hört bei mir der "Spaß" auf!
Liebe Grüße
Hazel