Rechtliches zum Freiflug von Papageien

  • Für am "Nebenthema" interessierte User/innen hier ein Artikel aus dem WPT-Magazin. Hervorhebungen in der Übersetzungsversion von mir.


    Eb Cravens in: Psittascene, Vol. 17, No. 3., 08. 2005/"Does private aviculture matter to parrot conservation? / Magazin des WPT (WORLD PARROT TRUST) / Seite 11:


    online:
    http://www.parrots.org/pdfs/ou…ttascene/2005/05Aug64.pdf


    "Parrot breeders keeping threatened or endangered CITES species such as Redfronted Macaws (Ara rubrogenys), Hooded Parakeets (Psephotus chrysopterygius), Golden Conures (Guaruba guarouba), Yellow-shouldered Amazons (Amazona barbadensis), to name just a few, often put forth their successful reprodukcion of captive-raised chicks as paramount to conserving thes species. The more chicks produced, the safer the psittacines are from any looming demise of total extinction on earth. That`s conservation, as they see it."


    "Papageien-Züchter bedrohter oder gefährdeter CITES-Arten wie beispielsweise Rotohrara (Ara rubrogenys), Goldschultersittich (Psephotus chrysopterygius), Goldsittich (Guaruba guarouba), Gelbschulteramazone (Amazona barbadensis) - um nur einige davon zu nennen - betonen oft die besondere Bedeutung der erfolgreichen Vermehrung in Menschenobhut großgezogener Küken für den Schutz dieser Arten. Je größer die Menge der Nachzuchttiere - desto sicherer seien die Papageien vor einem drohenden Aussterben. Das ist Schutz, wie sie (Anmerkung: die Züchter) ihn sehen."


    "It does not seem to matter or enter such reasoning when most all of these newborn parrots are sold off as pets or future breeding stock. It goes unsaid that few of them bear any close resemblance to a wild subject of the same type. Yes, they may have the capacity to reproduce in their own right when old enough - making more babies which may do the same, theoretically from generation to generation ad infinitum."


    "Sie sehen (Einfügung: aber) nicht (Einfügung: ein), daß die Mehrzahl all dieser neugeborenen Papageien als Heimtiere und Zuchtexemplare verkauft werden. Es wird nicht darüber gesprochen, daß einige dieser Vögel nur noch wenig Ähnlichkeit mit dem Wildtyp der gleichen Arten haben. Ja, sie können sich wohl bei entsprechendem Alter noch fortpflanzen - (um) noch mehr Jungvögel zu produzieren, die ihrerseits wieder das gleiche tun; von Generation zu Generation (und so weiter, und so weiter)."


    "But to my way of thinking, his is not true conservation. Numbers alone do not constitute high standards.


    Conservation means to conserve. It means to preserve and protect and to guarantee safety - in the case of wildlife, this implies a thing in its native state in so much as is possible. What good are thousands of captiveraised Illiger`s Macaws (Ara maracana) if not a single one of them has either the physical capability or the mental prowess to survive in a free outdoor habitat?"


    "Aber nach meinem Verständnis ist das keine echte Arterhaltung. Die Zahl der Exemplare besagt noch nichts über die "Qualität". Konservation bedeutet Erhaltung, Schutz und gewährleistet Sicherheit. - für die Tierwelt bedeutet dies, daß Lebewesen so weit wie eben möglich in ihrem ursprünglichen Zustand und ihrer ursprünglichen Lebenswelt belassen werden. Was nützen Tausende in Menschenobhut aufgezogene Rotrückenaras (Ara maracana), wenn kein einziger von ihnen mehr die körperlichen oder geistigen Fähigkeiten besitzt, um in freier Wildbahn überleben zu können?"


    "Yes, at the very ground-floor stages of saving a psittacine species from extinction, captive numbers have a real conservation value. This was true for the Kakapo (Strigops habroptilus), for the Spix Macaw (Cyanopsitta spixii), for the Orange-Bellied Parakeet (Neophemachrysogaster), for the Blue-throated (Ara glaucogularis) and even for the Hyacinth Macaws (Anodorhynchus hyacinthinus) up until a few years ago."


    "Ja - geht es um ganz existenzielle Stadien bezüglich der Rettung einer Papageienart vor dem Aussterben, so ist die Anzahl von Exemplaren in Menschenobhut von wirklicher Bedeutung für den Erhalt. Das traf für den Kakapo (Strigops habroptilus), den Spix-Ara ( Cyanopsitta spixii), den Goldbauchsittich (Neophema chrysogaster) und auch den Blaulatzara (Ara glaucogularis) sowie die Hyazintharas (Anadorhynchus hyacinthus) noch bis vor wenigen Jahren zu."


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Hier stellt sich die Frage, ob ein frei fliegender Papagei einheimische Tiere erheblich stört.
    Gibt es dazu konkrete Beobachtungen?


    Es bringt nichts, sich evtl. mögliche Störungen auszudenken!

    Die ständige Rechtsprechung (nicht nur das von mir zitierte Urteil) befindet, daß "bereits die konkrete Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Vögel zur Verbotsbegründung ausreicht und es keiner Beweisführung hinsichtlich tatsächlich eingetretener (respektive: anderweitig festgestellter) Beeinträchtigungen bedarf."


    Daher: Mögliche Störungen sind rechtliches Beurteilungskriterium.


    Zur Beurteilung möglicher Störungen der Vogelwelt werden in Beantragungs- und Klageverfahren entsprechende ornithologische Fachgutachten eingeholt.


    Zitat

    Zitat von Dagmar Heidebluth
    Vogelpark Marlow hat zwei Aras im Freiflug im Rahmen der Flugshow.

    Ausnahmemöglichkeiten von den Regelungen des § 42 BNatSchG sind eng reglementiert. Hierzu nochmals Trautner & Jooss (Quelle siehe 2. Abschnitt des Postings): "Ist eine erhebliche Störung nicht zu vermeiden oder auf ein unerhebliches Maß zu mindern, so ist für Vorhaben öffentlichen Interesses eine Realisierung nur im Ausnahmeregime des § 43 möglich."


    Es gibt bundesweit mehrere Flugshows mehrerer zoologischer und sonstiger Einrichtungen. Sofern dafür im Einzelfall Beantragungen getätigt wurden und Genehmigungen vorliegen, könnten diese evtl. als Ausnahmegenehmigungen auf das Vorhandensein eines übergeordneten "öffentlichen Interesses", welches zum Beispiel (wie bei Zoohaltungen) auf aufklärend didaktische Wissensvermittlungen an eine breitere Öffentlichkeit abzielt (und an zeitlich und räumlich einzuhaltende Bedingungen), gestützt sein.


    "Einzelinteresse" und Öffentliches Interesse" werden von der Rechtsprechung streng gegeneinander abgegrenzt.


    Zitat

    Zitat von Dagmar Heidebluth
    Sollte es unseren einheimischen Vögeln nicht ebenso möglich
    sein, sehr schnell zu erkennen, dass von dem Papagei keine Gefahr
    ausgeht?

    Das geht ebenso wenig schnell, wie freifliegende Papageien per se auf die Schnelle zu erkennen vermögen, daß ihnen unbekannte Pflanzen und Vertreter der Tierwelt unter Umständen eine Gefahr darstellen können.


    Zitat

    Zitat von Dagmar Heidebluth
    In Anbetracht der Tatsache, dass in allen Vogelparks Spatzen und andere
    Singvögel wegen des Futterangebots gern die Papageienvolieren
    aufsuchen, würde ich sagen, dass sie die Papageien sehr richtig
    als Nicht-Prädatoren einstufen.

    Es geht nicht vorrangig um kulturfolgende- (und nutzende) Arten wie beispielsweise in Volieren futtersuchende Sperlinge und "andere Singvögel", die längerfristig an die Konstanz eines Vogelparkbetriebs adaptiert sind.


    Zum zweiten Teil des Zitates: Es ist aus der umgekehrten Perspektive freifliegenden Papageien schon mehrmals nicht gelungen, Prädatoren richtig einzustufen. Der letztgenannte Punkt berührt einen weiteren rechtlichen Aspekt: Die Sorgfaltspflicht.


    Zitat

    Zitat von Sven Friesicke
    Es ist (hier) von behördlicher Seite verboten (...)

    So ist es. Und SO ist es auch sinnvoll.


    Gruß
    Heidrun

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  • Hier die (anderweitig schon mehrfach zur Kenntnis gebrachte) Einschätzung des zuständigen Referenten beim BfN (Herr Böhmer / Tel.: 0228/8491-1361): Entfliegt beim "Freiflug" ein gefiederter Exot und gelangt dies zur behördenseitigen Kenntnis, so ist es a) unerheblich, um welche Anzahl "entflogender" Exemplare es sich handelt, b) unerheblich, ob die "Freisetzung" beim "Freiflug" fahrlässig oder grob fahrlässig erfolgte, c) im Ermessen des jeweiligen Bundeslandes, ob und welche Ordnungsstrafen als angemessen anzusehen sind. Die Grundlagen bieten (wie bereits mehrfach angesprochen) das Artenschutzrecht und die entsprechenden bundes- und landesspezifischen naturschutzrechtlichen Regularien. Herr Böhmer ist unabhängig davon der Ansicht, daß die (teilweise gesonderten und mehrfach verschärften) Regelungen für den Einsatz von Greifen keinesfalls in Bezug auf Papageien anwendbar sind und entsprechende (Sonder)regelungen für Papageien außerhalb jeder Diskussion stehen.


    Vielleicht noch ergänzend: Beim BfN handelt es sich nicht etwa um eine hinsichtlich von Rechtsvorgaben irrelevante "frei" Natur- und/oder Artenschutzorganisation, sondern um das "Bundesamt für Naturschutz".


    Ich kann (und möchte) NIEMAND dazu zwingen, dies zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln (bzw. Handlungen zu unterlassen).


    Gruß
    Heidrun

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  • Ist es denn so unverständlich, daß hinsichtlich des "Freiflugs von Papageien" kein eigenständiges, ausschließlich auf diese (Rand)-Thematik bezogenes, Gesetzeswerk (Ironie an: Titelvorschlag: BFfPaG = BundesfreiflugPapageien-Gesetz. Ironie aus) existiert?


    Üblich (und sinnvoll) ist - nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland - eine "Rahmengesetzgebung", die Schutzziele und Vorgaben zu deren Einhaltung festschreibt und es zuläßt, Sachverhalte, welche der Zielsetzung zuwiderlaufen, flexibel unter die jeweiligen Allgemeinvorgaben (des Gesetzes und/oder ggf. der Verordnung/en) zu subsummieren und im Falle der Zuwiderhandlung entsprechend zu sanktionieren.


    Es ist weder sinnhaltig noch zumutbar, jede nur denkbare Variante eventuell störender Einflußnahmen auf die heimische Tier- und/oder Pflanzenwelt gesondert (per Gesetz und/oder Verordnung) zu reglementieren. Geschähe dies, so wären die zu befassenden Fachgremien und Ausschüsse nebst (bei Bundesgesetzen) Fachministerien, Bundestag, Bundesrat etc. permanent mit der Ausarbeitung und Verabschiedung von beispielsweise Gesetzeswerken (Ironie an) wie "Bundesbetretungs-Regulierungsgesetz für Nordicwalker/innen in geschützten "Auwaldgebieten" / BRegNwGAuw (Ironie aus) beschäftigt.


    Deshalb: Das "Argument" des Fehlens eines explizit benannten (gesetzlich festgeschriebenen) Verbots der Praktizierung von Freiflug mit Papageien ist schlichtweg unsinnig.


    Als eigenständiges Teilgebiet der vergleichenden Verhaltensforschung hat sich mittlerweile die sogenannte Störungsbiologie (die Bezeichnung spricht für sich) etabliert. Die Störungsbiologie, in deren Mittelpunkt der Begriff "Störung" steht, befaßt sich mit anthropogenen (durch menschliches Verhalten verursachte) Störungen der natürlichen Umwelt. Insbesondere die stetig zunehmende Anzahl störungsrelevanter infrastruktureller, flächenverbrauchender und beeinträchigender Maßnahmen sowie (nicht zuletzt) störungsrelevanter "Freizeitbeschäftigungen" (unterschiedlichster Art) hat in der Summe dazu geführt, daß Beeinträchtigungen wildlebender Tiere (mit hinreichend bekannten Folgen) zunahmen/zunehmen. Fast alle Artenschutzkonzepte hinsichtlich deutlich rückläufiger oder bestandsbedrohter Vogelarten beinhalten mittlerweile (auch) die Forderung nach einer "drastischen Redizierung der Störungen durch Freizeitnutzungen". Wenn jede Interessengruppierung für sich in Anspruch nimmt, heimische Arten (das gilt für Pflanze und Tier gleichermaßen) mit mehr oder minder belastenden Aktivitäten zu Gunsten der Verfolgung von Partikularinteressen in ihren natürlichen (Lebens)-Abläufen zu beeinträchtigen, so kann das nicht unreglementiert hingenommen werden, wie M. Stock in einem Kongressvortrag schon 1995 anmerkt(e).


    Stock, M. (1995): Störungen der Natur in der Sicht des Naturschutzrechts - ein juristischer Beitrag zur Störungsbiologie, Kongressvortrag, Universität Bielefeld


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Ist es denn so unverständlich, daß hinsichtlich des "Freiflugs von Papageien" kein eigenständiges, ausschließlich auf diese (Rand)-Thematik bezogenes, Gesetzeswerk (Ironie an: Titelvorschlag: BFfPaG = BundesfreiflugPapageien-Gesetz. Ironie aus) existiert?

    Ist es denn vielleicht mal möglich, ein Thema ergebnisoffen zu diskutieren und unter Verzicht eigener Interpretationen relevante Fakten zu sammeln, wie z. B. die Stellungnahmen von Amtstierärzten, ggf. bekannt gewordene Präzedenzfälle, wo konkret der Freiflug behördlicherseits untersagt wurde, Beobachtungen zum Verhalten einheimischer Vögel in der Nähe von Papageien, und ähnliches?

  • Hallo Dagmar,

    bekannt gewordene Präzedenzfälle, wo konkret der Freiflug behördlicherseits untersagt wurde, Beobachtungen zum Verhalten einheimischer Vögel in der Nähe von Papageien, und ähnliches?


    wenn Jens schreibt, dass er mit dem zuständigen Amt bei uns gesprochen hat, ihm klar gemacht wurde, womit er bei FF zu rechnen hätte (Maßnahmen von behördlicher Seite), ist das nicht ausreichend? Muss man erst eine Klage bzw. Bußgeld am Hals haben, um zu glauben was die Behörde angekündgt hat?

  • So Loids ;


    habe eben gerade noch mal das Amt gesprochen.


    Fremde Greife bei uns fliegen lassen ?


    Antwort : Dies sehen wir nur unter sehr strengen Auflagen, Fremde Falken dürfen hier nicht mehr geflogen werden. Die Gefahr eines entfliegens hat uns in der Vergangenheit gelehrt hierfür keine Genehmigung zu erteilen. Rein äußerlich sind diese Tiere kaum unterscheidbar( nach vollzogener Fortpflanzung mit einheimischen ) , Genetisch schon ( Faunenverfälschung )


    Zu den Flugschauen :


    Hierbei wird nur eine Genehmigung an Profis erteilt. Diese haben hierfür Prüfungen abgelegt, desweiteren sind die Tiere dressiert .Ein solcher Veranstalter wird diese Tiere bei Flucht wieder einfangen müßen( aus der Sicht des Veranstalters nachvollziehbar-----------hätte ja sonst keine Aktöre mehr 8) ) . Ist dies nicht gewährleistet--------------entzug der Genehmigung.


    Zum abschließenden Abschluß kam dann noch dies:


    Es ist sehr risikobehaftet das ein Greif seinem Jagdtrieb hinterher geht( entflogene Vögel sind bekannt ), das ein Papagei nicht wieder auf Komando zurück kommt( ebenfalls bekannt )




    So wie ich es schon in einigen Foren lesen konnte ( das was Papageien betrifft ) , sind einige nach zahlreichen Freiflügen nicht mehr heimgekehrt. Wärs einer von meinen ,könnte ich mir selber die Schuldfrage stellen.


    MFG Jens

  • Moin,

    Fremde Greife bei uns fliegen lassen ?


    Antwort : Dies sehen wir nur unter sehr strengen Auflagen, Fremde Falken dürfen hier nicht mehr geflogen werden. Die Gefahr eines entfliegens hat uns in der Vergangenheit gelehrt hierfür keine Genehmigung zu erteilen. Rein äußerlich sind diese Tiere kaum unterscheidbar( nach vollzogener Fortpflanzung mit einheimischen ) , Genetisch schon ( Faunenverfälschung )

    Jo, das deutete ich ja schon an. Bei Falken ist das ein Problem, bei vielen anderen nicht einheimischen Greifen stellt sich das Problem nicht.

    Zitat

    Zu den Flugschauen :


    Hierbei wird nur eine Genehmigung an Profis erteilt. Diese haben hierfür Prüfungen abgelegt, desweiteren sind die Tiere dressiert .Ein solcher Veranstalter wird diese Tiere bei Flucht wieder einfangen müßen( aus der Sicht des Veranstalters nachvollziehbar-----------hätte ja sonst keine Aktöre mehr 8) ) . Ist dies nicht gewährleistet--------------entzug der Genehmigung.

    Da kommen wir der Sache doch schon näher!
    Die Frage muss (darf) nicht lauten: "Darf man Papageien frei fliegen lassen?", sondern: "Unter welchen Voraussetzungen darf man Papageien frei fliegen lassen?"
    Ausbildung des Halters ist ja kein unüberwindliches Hindernis und entsprechendes Training des Vogels gehört auf jeden Fall dazu.

  • Ist es denn vielleicht mal möglich, ein Thema ergebnisoffen zu diskutieren und unter Verzicht eigener Interpretationen relevante Fakten zu sammeln, wie z. B. die Stellungnahmen von Amtstierärzten, ggf. bekannt gewordene Präzedenzfälle, wo konkret der Freiflug behördlicherseits untersagt wurde, Beobachtungen zum Verhalten einheimischer Vögel in der Nähe von Papageien, und ähnliches?


    Zitat

    Zitat von Jens Hildebrandt

    Es sollte hierbei nur um die rechtliche Seite gehen, nicht darum ob dies gut oder schlecht ist !

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
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  • Da kommen wir der Sache doch schon näher!
    Die Frage muss (darf) nicht lauten: "Darf man Papageien frei fliegen lassen?", sondern: "Unter welchen Voraussetzungen darf man Papageien frei fliegen lassen?"
    Ausbildung des Halters ist ja kein unüberwindliches Hindernis und entsprechendes Training des Vogels gehört auf jeden Fall dazu.


    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Hallo Dagmar ;




    Zitat

    Da kommen wir der Sache doch schon näher!
    Die Frage muss (darf) nicht lauten: "Darf man Papageien frei fliegen lassen?", sondern: "Unter welchen Voraussetzungen darf man Papageien frei fliegen lassen?"
    Ausbildung des Halters ist ja kein unüberwindliches Hindernis und entsprechendes Training des Vogels gehört auf jeden Fall dazu.




    Als Privathalter bekomme ich solch eine Genehmigung erst gar nicht--------------und somit darf ich ihn auch nich fliegen lassen. Den Rest was Heidrun eingestellt hatte ist ebenfalls zutreffend( letztes Popsting )


    Eigentlich zu diesem Thema die Rechtslage klar, wie jeder selber handelt und dieses auslegt ---------------sei jedem selber überlassen. Wir brauchen hier keine eigenen Interpretationsweisen------------wer sich unsicher ist,-----------einfachbei der oberen Naturschutzbehörde anrufen.


    Ich habe mal noch n Klasse Bsp. : für Interpretationen ------------------siehe hier ----------------von angrillen , sich ein"Lungentorpedo" anzünden ( Zigarette) ...................davon stand auf diesem Schild nicx :huh:


    Der FF ist nun mal in Deutschland untersagt, das andere Bundesländer sich über Gesetzesgebungen hinwegsetzen wage ich zu bezweifeln ( aber auch da kann man mal nachfragen ;) )


    MFG Jens

  • Hallo Jens,


    anstatt mal der Frage nachzugehen, ob

    Zitat

    Die konkrete Möglicheit einer erheblichen Beeinträchtigung der Vögel

    durch Papageien überhaupt gegeben ist, wozu die Beobachtungen an diversen frei lebenden Papageienpopulationen, die mit einheimischen Vögeln im gleichen Gebiet leben, sehr aufschlussreich sein können,


    - wird ein unsinniges Beispiel mit Modellflugzeugen gebracht,
    - wird die Aussage des Amtes in MeckPom mal eben ganz selbstverständlich als für ganz Deutschland verbindlich angesehen.


    Mit dem Rücken an die Wand, davor sämtliche evtl. in Frage kommenden Gesetze, Verordnungen, Normen, aufbauen, egal, ob sie im Einzelfall wirklich zutreffen und Sinn machen - so ist man auf der sicheren Seite, und muss keine eigene Verantwortung übernehmen. So ist das leider inzwischen überall in Deutschland.


    ...und Tschüß!

  • Hallo Dagmar ;


    ich gehe mal ganz einfach davon aus ,das bestehende Gesetze nicht nur für Meck-Pomm alleingültig sind.



    Zitat

    durch Papageien überhaupt gegeben ist, wozu die Beobachtungen an diversen frei lebenden Papageienpopulationen, die mit einheimischen Vögeln im gleichen Gebiet leben, sehr aufschlussreich sein können,



    Ich habe mal eine Dokumentation über die Halsbandsittiche gesehen. Diese vermehren sich mit Erfolg ! Ich denke es ist nachvollziehbar, das diese ihr eigenes Gebiet ( Nahrung, Bruthölen usw. ) für sich vereinnahmen. Entstandene Schäden in der Fauna sind hierbei nicht ausgeschlossen ( was der eine für sich in beschlag nimmt----------------fehlt dem anderem ). Desweiteren haben diese Tiere ihre Bruthölen in Aussenfasaden " gegraben " ( diese beschriebenen Häuser waren mit Piatherm ( schaumstoffplatten ) Wärmeisoliert worden. Der Unmut der Anwohner ist nachvollziehbar. Um diesem 2 aufgeführten Punkten aus dem Wege zu gehen wurden seitens der Stadt Nisthölen,extra für die Sittiche, augehängt. In wie fern man hiermit das Problem in den Griff bekommen will, ist fraglich------------------------------hier wiederum würde das Jagdrecht zum tragen kommen-------------------diese Tiere sind nicht/ kein Jagdbares Wild.


    MFG Jens

  • Hallo Jens,


    Ich habe mal eine Dokumentation über die Halsbandsittiche gesehen. Diese vermehren sich mit Erfolg !

    Spaß am Rande: Lass deine Blauen frei, vielleicht vermehren sie sich dann auch :D


    Es geht doch hier um die eventuell mögliche Beunruhigung von einheimischen Vögeln durch einzelne frei fliegende Papageien.
    Die Beobachtung der Halsbandsittiche kann bei der Beantwortung dieser Frage zwar durchaus hilfreich sein, mögliche Einflüsse auf Brutplätze haben aber mit der Beurteilung des kontrollierten Papageienfreiflugs nichts zu tun. Genauso wenig wie das Nagen von Nisthöhlen in Styroporverkleidungen - das fällt ganz sicher nicht unter das Naturschutzgesetz ;)


    Deine Schlussfolgerung

    Zitat

    Ich denke es ist nachvollziehbar, das diese ihr eigenes Gebiet ( Nahrung, Bruthölen usw. ) für sich vereinnahmen. Entstandene Schäden in der Fauna sind hierbei nicht ausgeschlossen ( was der eine für sich in beschlag nimmt----------------fehlt dem anderem ).

    wird gemäß den Feststellungen von Leuten, die die Halsbandsittiche daraufhin beobachtet haben, nicht bestätigt. Siehe dazu diesen Link Ist leider in Englisch.

  • Hallo,
    also die Mühlen des Bundesministeriums in Berlin scheinen sehr langsam zu mahlen. Ich warte immer noch auf die Beantwortung meiner Anfrage. Das nur mal zu Info. Wobei Heidrun und Jens ja schon so Einges zusammengetragen haben. Zu den Bruthöhlen der mittlerweile heimischen Sittiche und Amazonen gibt es durchaus kritische Stimmen. Die Papageien vertreiben heimische Höhlenbrüter von den Baumhöhlen, das wurde schon einen beobachtet und auch schon x-mal dokumentiert. So gesehen ist das artenschutzrechtlich schon relevant. Die Stuttgarter Amazonen liefern heimischen Spechten, Eichhörnchen einen regelrechten Vertreibungskampf um die heiss begehrten Bruthöhlen. Die heimischen Tierarten ziehen da den Kürzeren. Auch bei den Halsis wird das sehr kritisch beäugt. Die suchen sich nicht nur Häuser mit Vollwärmeschutz um in der Isolierung zu brüten. Das ist nur eine kleine Gruppe, die sich da drauf spezialisiert hat. Der Rest der halsis steht auch im Kampf um die Bruthöhlen mit der heimischen Tierwelt.
    Liebe Grüße,
    Frank