Rechtliches zum Freiflug von Papageien

  • Ich habe mich hierüber mal schlau gemacht wie dies in Meck-Pomm gehandhabt/ ausgelegt wird. Nachstehendes habe ich beim L.U.N.G. ( Landesamt für Umwelt , Natur und Geologie ) in Erfahrung bringen können. Dies ist die obere Naturschutzbehörde .


    Es sollte hierbei nur um die rechtliche Seite gehen, nicht darum ob dies gut oder schlecht ist !


    Ich bin eigentlich recht objektiv mit den Fragen an das Amt getreten, heißt also--------------weder befürworter noch Gegner dessen.


    Meine Frage : Darf man FF praktizieren ?


    Antwort : Nein !


    Meine Frage : Warum nicht ?


    Antwort : Faunenverfälschung(Naturschutzgesetzt ), Tierschutzgesetz,Bundesartenschutzverordnung, Jagdtrecht ( da diese Exoten davon ausgenommen sind )


    Meine Frage : Faunenverfälschung ? das bei einem freifliegendem Tier ? Meiner kommt immer wieder !


    Antwort : Genau so wie sie denkt jemand 3 Dörfer weiter,------------und dann ? Was ist wenn dieser Vogel von anderen Loiden gefüttert wird ? Was ist wenn dieser Vogel vorsätzlich vergiftet wird weil ein Nachbar nicht so wohlgesonnen ist ? Was ist wenn der Vogel sich selbst vergiftet ?( Tierschutzgesetz ; " nicht vorsätzlich das Tier gefahren aussetzen......................." )


    Die Sittichpopulation im Reihnland sowie die Stuttgarter Amazonen und die entlaufenen Nandus --------------------ja daran erinnerte sich mein Gesprächspartner sofort :huh:


    Die Frage nach 2 Freifliegern ( Paar ) brauch ich hier wohl nich weiter zu erleutern.


    Vorsätzlich ?


    Antwort : Nur weil man etwas nicht sehen möchte, kann , will usw.-----------------------------------------dafür giebt es eben das Naturschutzgesetz, steht alles drinn----------------darüber haben sich andere Loide den Kopf zerbrochen. Um dem entgegenzuwirken giebt es dort unmißverständliche Zeilen !


    Meine Frage : Tierschutzgesetzt ?


    Antwort :ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt. ( nachzulesen hier )


    Meine Frage : Was hat die Bundesartenschutzverordnung damit zu tun ( Ich weiß , Die Frage ist nicht so "prikelnd " ---------------dachte schon mir wird die Haltebewilligung entzogen 8) )


    Antwort : Sie müßten eigentlich wissen das ein entweichen, aussetzen usw. ausgeschlossen werden sollte. Darauf is ihrerseits zu achten.


    Meine Frage : Der Vogel bekommt doch eigentlich mehr Lebendsqualität durch den FF.


    Antwort : ( diese war sehr kurz :D ) einfach größere Freifluganlage bauen. :D


    Meine Frage : Für einen Ara ?


    Antwort : schreib ich lieber nich 8) -----------------denn sonst wären wir alle dranne die Papageien halten :whistling:


    Meine Frage : Jagdrecht ?


    Antwort : Diese Exoten sind nicht Jagdbares Wild und unterliegen somit nicht dem Jagdrecht.




    Meine Frage : Mit welchen Konsequenzen hätte ich ihrerseits zu rechnen wenn es zur Anzeige durch 3-te kommt ?


    Antwort : Dies stellt eine Ordnungswiedrigkeit für die obere Naturschutzbehörde dar. Die Kosten eines evtl . einfangens würde auf sie umgelegt werden, oder meinen sie Steuergelder sind dafür bestimmt.Weiterhin würde die obere Naturschutzbehörde den ATA verständigen , von dem würde eine weitere Ordnungswiedrigkeit gegen sie zugestellt werden ( Tierschutzgesetz )


    Meine Frage : FF wird doch auch zur wiederauswilderung mit in erwägung gezogen ? ( Markus hatte das mal in den VF geschrieben : " Im Uebrigen koennen wir die Freiflug mit unseren Voegeln betreiben sehr viel lernen und dies ist dann unter anderem, fuer Aussiedlungs Schutz projekte fuer Papageien sehr nuetzlich. Siehe Echo parakeet, Kaka etc....." )


    Ich sah schon wieder meine Haltegenehmigung bei ihm aufm Tisch :D liegen . Seine Antwort ging eigentlich mit meiner Denkweise überein.


    Antwort : An den Menschen gewöhnte Vögel/ in dessen obhut aufgewachsen, wie sollen diese ausgewildert werden ? Bakterien, Keime usw. -------------das Desaster mit tödlichem Ausgang wäre perfeckt .


    Meine Frage : Menschengewöhnte Vögel , Domestikation ?


    Antwort : Jaein . Domestikation nein, veränderung ja.


    Alles in allem war es für mich sehr informativ, warum man nachzieht usw. . Zur Arterhaltung etwa ? Nein. Zur Hobby/ Liebhaberei ? Ja. Das wäre aber ein andere Thema.




    So , das wars eigentlich wie dies in "Mexico Vorpommern " gehandhabt wird.

  • Danke fuer Deine Muehe Jens,


    Bzgl. der Auswilderung es wird gemacht! im uebrigen auch mit HZ.....


    Nur weil sich "jemand" etwas nicht vorstellen kann, oder diesem "jemand" die Fakten fehlen, heisst dies nicht es waere nicht moeglich und damit meine ich erfolgreich. Steht "jedem" im uebrigen frei sich darueber zu informieren und sich dann basierend auf Fakten selber eine eigene Meinung zu bilden.


    Was Du im uebrigen nicht erwaehnt hast, das die Tiere vorher untersucht werden.


    Zur """"Faunenverfaelschung"""""......... nur kurz, wo leben die Papageien die """wild""" hier leben?


    Und wie sieht es aus mit den einheimischen Vogelarten?


    ZUm Gesetz wo sich """andere Leute""" den Kopf zerbrochen haben..........


    1. Wann wurde das Gesetz geschrieben?


    2. Wieviele diese """Leute""" haben selber Papageien?


    3. Wie - wenn, wurden diese gehalten? etc.....etc...etc...


    Abschliessend


    Wurde mich mal interessieren......wie sieht es mit den Tauben haltern aus?


    Wie sieht es mit Falknern aus ( da auch hier nicht heimische Arten geflogen werden Hybriden etc...)


    Wie sieht es dann mit Vogelschauen aus zum Beispiel im Vogel Park Walsrode wo unter anderem auch Papageien im Freiflug draussen dem Publikum vorgefuehrt werden?


    muesste dann auch alles verboten sein.


    M.

  • Hi Markus ;




    Zitat

    Bzgl. der Auswilderung es wird gemacht! im uebrigen auch mit HZ.....



    Wo und wie .


    Sind hierbei nicht brechtigte Zweifel gegeben ? Das Nachzuchten in Menschenobhut ( auch HZ ) , welche Resistenzen und Bakterien/ Krankheiten derart unterschiedlich sind und auch ausfallen, das eine gesammte Population zusammenbrechen könnte ? Ein weiterer Punkt wäre evtl . : das Gefangenschaftspopulationen sich derart genetisch entwickelt haben, das Paarbildung mit in Freiheit aufgewachsener Individuen zu einer genetischen Infertilität kommt ? ( Schaue Dich mal um was und wie gezogen wird, : suche große Tiere, suche Rosakakadus der dunkleren Art, suche Hellroten Ara mit 3 Federreihen gelb usw. ----------------meinst Du solche Tiere hätten auf dem " freien Markt " eine reproduktionschance ? Was sollte eine Gelbrustarahenne mit einem Hahn anfangen der " orangebäuchig " ist. Solch einen " Häßling " soll sie nehmen wenn die Auswahl an den normalos mehr hergiebt ? Ich denke nein. )


    Zu Deinen Punkten 1-3 . Ich habe nichts entschieden, ich habe lediglich die Gesetzeslage wiedergegeben.



    Zitat

    Wie sieht es mit Falknern aus ( da auch hier nicht heimische Arten geflogen werden Hybriden etc...)


    Hybrieden dürfen hier nicht entlassen werden, hab ich mal gelesen, weiß aber nicht mehr wo---------------wissen aber vieleicht andere.



    Zitat

    Wie sieht es dann mit Vogelschauen aus zum Beispiel im Vogel Park Walsrode wo unter anderem auch Papageien im Freiflug draussen dem Publikum vorgefuehrt werden?



    FF ist genehmigungspflichtig, Meck-Pomm erteitl für keinen Privathalter eine solche. Mir ist auch nicht bekannt das in Meck-Pomm eine solche Flugschau existiert.


    Deine Frage zur Faunenverfälschung :siehe hier


    In Europa war der Papagei niemals angesiedelt, ähnlich wie das Kaninchen in Australien-----------was is draus geworden ?


    MFG Jens

  • Nur weil sich "jemand" etwas nicht vorstellen kann, oder diesem "jemand" die Fakten fehlen, heisst dies nicht es waere nicht moeglich und damit meine ich erfolgreich. Steht "jedem" im uebrigen frei sich darueber zu informieren und sich dann basierend auf Fakten selber eine eigene Meinung zu bilden.

    Es geht nicht vorrangig darum, ob und unter welchen Voraussetzungen Freiflug von Papageien faktisch möglich ist. Es geht darum, ob und unter welchen Voraussetzungen Freiflug von Papageien überhaupt rechtlich zulässig ist.


    Um beim BNatSchG (Anmerkung: es sind weitere in diesen Zusammenhängen relevanten Regelwerke zu beachten) zu verbleiben: Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 686). Ansonsten: Es ist vollkommen unerheblich, wieviele dieser "Leute" selbst Papageien halten. Die entsprechende Gesetzgebung und die Ausführungsbestimmungen dienen dem berechtigten Schutzanliegen der heimischen Tierwelt und nicht der Befriedigung von Partikularinteressen einiger weniger Papageienhalter mit Freiflugambitionen. Somit erübrigt sich Deine Frage Nr. 3.


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Nachtrag :


    Handaufgezogene Vögel in die Natur zur entlassen ist Fehlerbehaftet, Tiere die von kleinaufan selektiert worden wären , würden großgezogen werden---entlassen------------hätten u.U. keine Überlebends/ Fortpflanzungschance.


    MFG Jens

  • Nach artenschutzrechtlichen Bestimmungen (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG -) ist es untersagt, wild lebende Tiere der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.


    Dieses Verbot umfaßt auch Einzelaktivitäten von Personen, ist aber "nicht etwa auf Einzelaktivitäten von Personen beschränkt (...)." (Trautner, J. & R. Jooss (2008 ): Die Bewertung "erheblicher Störung" nach § 42 BNatSchG bei Vogelarten, in: Naturschutz und Landschaftsplanung - Zeitschrift für angewandte Ökologie, Ausgabe 9/2008, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, S. 265 - 272)


    Mit Urteil(en) vom 31.07.2007 (Az. RN 11 K 06.1930 und RN 11 K 07.0275) hat das Verwaltungsgericht Regensburg die Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Aufstiegserlaubnis von Modellflugzeugen "wegen Störung der Nist-, Brut- und Wohnstätten von Vögeln und Vorliegen eines nicht zulassungsfähigen Eingriffs in Natur und Landschaft und die "rechtmäßige Versagung eines (...) erlaubnisfreien Modellflugbetriebes aus naturschutzrechtlichen Gründen" bestätigt.


    Aus den Gründen:


    "Dabei gelten die Ausführungen zu § 42 BNatSchG entsprechend. Die Eingriffsregelung unterscheidet sich aber in zweifacher Hinsicht von $ 42 BNatSchG: (1.) Die konkrete Möglicheit einer erheblichen Beeinträchtigung der Vögel reicht aus (Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG). (...) (2.) Eine erhebliche Beeinträchtigung der Vogelwelt als Teil des Naturhaushalts i.S.v. Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG kann daher auch darin liegen, dass die Tiere (...) bei der Nahrungssuche gestört und dadurch ihre Reproduktions- und Überlebensfähigkeiten (ihre "Fitness") verringert werden." (Anmerkung: Markierungen durch Fettdruck und Unterstreichung von mir.)


    Bitte nicht an der nur sehr indirekten Vergleichbarkeit von Modellflugzeugen und Großpapageien Anstoß nehmen. Wesentlich an/in der Urteilsbedründung ist die Aussage, daß


    a.
    bereits die konkrete Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Vögel zur Verbotsbegründung ausreicht und es keiner Beweisführung hinsichtlich tatsächlich eingetretener (respektive: anderweitig festgestellter) Beeinträchtigungen bedarf.


    b)
    daß eine konkrete Beeinträchtigung schon isoliert (ohne Berücksichtigung weiterer Störfaktoren) in einer Störung der Tiere (Vögel) bei der Nahrungssuche liegen kann.


    Ausnahmemöglichkeiten von den Regelungen des § 42 BNatSchG sind eng reglementiert. Hierzu nochmals Trautner & Jooss (Quelle siehe 2. Abschnitt d. Postings): "Ist eine erhebliche Störung nicht zu vermeiden oder auf ein unerhebliches Maß zu mindern, so ist für Vorhaben öffentlichen Interesses eine Realisierung nur im Ausnahmeregime des § 43 möglich."


    Es liegt auf der Hand, daß für "konkrete Möglichkeiten einer Beeinträchtigung" (Störung) durch prakizierten Freiflug von Großpapageien keinerlei "öffentliches Interesse" (im Sinne der Gesetzgebung), sondern nur Partikularinteressen einer kleinen Gruppierung herleitbarsind. Das potenzielle Risiko einer Störung (bzw. die Störung) ist vermeidbar (Rechtsbegriff: "vermeidbare Störung") bzw. im Umkehrschluß: nicht unvermeidbar.


    Zum Begriff der Störung: Störungen sind Ereignisse, die "ausgelöst durch einen natürlichen oder anthropogenen Störreiz (...) bei einem Tierindividuum eine (...) Veränderung auf physiologischer Ebene (...) oder eine (sichtbare) Verhaltensänderung (...) bewirken (...)." (Roth, M. & J. Ulbricht (2006): Anthropogene Störungen als Umweltfaktor, in: Bauer, H. et al., Freiraum und Naturschutz, Springer-Verlag, Berlin-Heidelberg, S. 152 / fast gleichlautend bei: M. Stock et al. (1994): Der Begriff Störung in naturschutzorientierter Forschung: ein Diskussionsbeitrag aus ornithologischer Sicht, Zeitschrift für Ökologie und Naturschutz 3. (1), S. 49 - 57)


    Der Charakter (die Einstufung) des Gebietes, in welchem Freiflug mit Großpapageien praktiziert wird (werden soll), ist zwar anderweitig nicht unwesentlich (Stichwort: FFH-Richtlinien), spielt aber hinsichtlich der Bewertung von Zulässigkeiten/Unzulässigkeiten im Sinne des BNatSchG keine Rolle. Hierzu Trautner & Jooss: "Im Gesetzestext wird das Verbot der erheblichen Störung nicht auf bestimmte Räume oder Habitate beschränkt, sondern zeitbezogen definiert (BNatSchG § 42 Abs. 1 Nr. 2: während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten)."


    Unterschiedliche "Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten" bei zudem nicht zu erwartender Kenntnis der in den vorgesehenen "Freifluggebieten" zu den jeweiligen Zeiten vorhandenen Vertreter der heimischen Avifauna* lassen (wenn überhaupt) ein bestenfalls ganz enges (kaum bestimmbares und daher für die Praxis irrelevantes) Zeitfenster für "Freiflüge" zu, die bei großzügigster Auslegung und unter Außerachtlassung weiterer (zu beachtender) rechtlicher Regularien (u. a. des TSchG) den Vorgaben des § 42 BNatSchG entsprechen könnten.


    Um eine kleine Vorstellung darüber zu vermitteln, mit dem Vorkommen wie vieler Arten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu rechnen ist, nachstehend ein kleiner Teil der Ergebnisse des DDA-Birdrace 2008 (Birdrace ist ein bundesweiter Wettkampf des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten, bei dem verschiedene Teams an einem Tag zwischen 0 und 24 Uhr innerhalb eines Landkreises die dort vorkommenden Vogelarten beobachten und dokumentieren):


    Nordfriesland-Team (Zählergebnis): 161 Arten, Schwalm-Eder-Kreis-Team (Zählergebnis): 126 Arten, Lahn-Dill-Kreis-Team (Zählergebnis): 120 Arten, Mainz-Bingen-Team (Zählergebnis): 112 Arten, Merzig-Wadern-Team (Zählergebnis): 93 Arten. (veröffentlicht in: Flieg und Flatter - Aktuelles aus der Vogelschutzwarte, Ausgabe 15/August 2008, Staatl. Vogelschutzwarte f. Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, S. 4)


    Es sollte (von rechtlichen Aspekten abgesehen) jedem/jeder "Natur- und Vogelfreund/in" einleuchten, daß das Interesse an weitgehender Störungsfreiheit der vielen heimischen Arten über den Partikularinteressen von "Freiflugenthusiasten" stehen muß.


    Von der Nichtbeschränkung der Regelungen des § 42 BNatSchG auf "bestimmte Räume oder Habitate" abgesehen, ist (rein "informatorisch") festzuhalten, daß auch in vermeintlich "minderwertigen" Gebieten durchaus mit der Anwesenheit störempfindlicher Arten gerechnet werden kann (so u. a. A. Garnel et al. (2007): Vögel und Verkehrslärm: Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna, Schlussbericht November 2007 / Langfassung FuE-Vorhaben 02.237/2003/LR des Bundesmin. f. Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung, Bonn/Kiel9.


    Einige (ausweitbare) Beispiele für "konkrete Möglichkeiten einer erheblichen Beeinträchtigung der Vögel" durch ein oder mehrere freifliegende/s Exemplar/e sog. Großpapageien:


    a.
    Einhalten von Effektdistanzen seitens heimischer Vögel, ausgelöst durch akustische und/oder optische Wahrnehmung beispielsweise eines Ara in (oder in unmittelbarer) Nähe einer Nahrungsquelle (Baum, Strauch etc.).


    b.
    Beibehaltung von Effektdistanzen durch besonders störanfällige Arten über den Zeitpunkt der Präsenz artfremder Freiflieger hinaus.


    c.
    Erhebliche Beeinträchtigung heimischer Arten zu erhöht störungsrelevanten Zeiten (wie zum Beispiel: Brut, Jungenaufzucht). Mögliche Folge: Fernbleiben futtertragender Altvögel.


    d.
    Erhöte Beeinträchtigung revierbesetzender heimischer Arten des Offenlandes (wie zum Beispiel: Feldlerche). Mögliche Folge: Verlassen angestammter Reviere* (und Brutreviere) bei mehrmaliger (respektive: längerfristiger) "Freiflugnutzung" im gleichen Areal. Brutausfälle.


    * Jeromin hat in einer Arbeit eine Reviergröße der Feldlerche von 1,0 bis 1,3 Hektar für Ackerflächen in Schleswig-Holstein ermittelt (Jeromin, K. (2002): Zur Ernährungsokologie der Feldlerche (Alauda arvensis L. 1758 ) in der Reproduktionsphase, Diss. Math.-Naturwiss. Fakultät der Christian-Albrechts-Universität, Kiel).


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Hallo Heidrun ;



    Zitat

    Nach artenschutzrechtlichen Bestimmungen (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG -) ist es untersagt, wild lebende Tiere der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.



    Naja, das hab ich auch gelesen. Nur, ist eine Störung nicht auch meine Katze, mein Hund , mein Kind welches laut ist ( ich habe nur letzteres ) ? Eine Katze in dem Sinne das diese Vögel bejagt, ein Hund der in der Erde nach irgentetwas rumbudelt( evtl unter einem Nest ) oder Kinder die im Wald eine Schnipseljagt machen .Wie sollte man dies Gesetz einhalten ?


    Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen ( die aber nicht immer bekannt sind; woher sollte Mann/ Frau wissen wo wer brütet ), in dem Falle beim Bau der A 20 . Hier wurde der gesammte Autobahnbau gestoppt wegen eines Paares Seeadler die ihre Jungen großzogen.( Meine Mitarbeiter hatte es gefreut,-----------mich nicht, ---------------entgangener Gewinn :pinch: ). Letzters war Ironisch gemeint, ganz Meck-Pomm war stolz diese Tiere hier wieder vermehrt zu sehen.


    MFG Jens




  • Jens....... Deine """Quoten"""= """""Referenzen"""""....... kannst Du Dir sonst wohin stecken.....da sie NICHTS mit meinen Fragen zu tun haben......




    never mind!!!!! Du mach mal schoen so weiter.......


    Wer spricht hier uebrigens bitte von """"einer"""" Population???????? Das Bist DU!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Falls, Du mit mir wirklich diskutieren moechtest........??????? Was ich nun mehr als bezweifel.........


    Beantworte bitte meine Fragen...... hatten wir bereits..........auf meinem Forum....sowie auf.........VF.


    wo DU auch NIE meine Fragen beantwortest hattest!!!!!!




    Mein Forum.......ist im uebrigen..... bis heute NICHT hier zu sehen!!!!!!!!......so viel zur Offenheit dieses Forums hier..........never mind......


    Im Uebrigen.....warum hast DU Hy Ara's???????? never mind........




    Wo und wie Jens, diese Auswilderungengen gemacht werden.......????


    Nun das liegt an Dir Deine Hausaufgaben zu machen......., ich habe hier nichts ""zu beweisen" schaue mal selbst.... ist alles fuer jedermann zugaenglich!




    Du schreibst weiter........:


    "Ein weiterer Punkt wäre evtl . : das Gefangenschaftspopulationen sich derart genetisch entwickelt haben, das Paarbildung mit in Freiheit aufgewachsener Individuen zu einer genetischen Infertilität kommt ?" ROTFLMAO......


    Jens nochmal..... mach Du mal Deine Hausaufgaben..... und dann koennen wir gerne diskutieren.....


    zum Beispiel ueber der von Dir zitierten ( von wem????????????) Domestikation........ hatten wir auch bereits auf meinem Forum, bist mir uebrigens immer noch ne Antwort schuldig...... never mind.....


    Zu MMchen hier......


    wuerde sehr gern auch auf Deine Post's hier antworten........


    nur denke ich schon..... es waere nun.......von Deiner Seite aus gesehen...,


    erst einmal eine Entschuldigung von Deiner Person an mich mehr als """Ueberfaellig"" !!!!!???????


    Du schreibst hier,


    Du gibst zu wenn Du im Unrecht bist..... ueberrasche mich....... und entschuldige Dich fuer Post's an meine person...... Auch Du MMCHEN bist schlau genug zu verstehen was ich damit meine.....ich wuerde sehr gerne mit Dir Diskutieren........ aber ob dies moeglich ist.....liegt alleine an Dir!




    Falls nicht....... auch gut, nur kann ich Dich dann nicht """Ernst""" nehmen als jemanden der Diskutieren moechte..... never mind!

  • Hallo Markus ;


    Ich verstehe nicht warum Du Dich so ereiferst !


    Ich denke , ioch habe sachbezogen auf dieses Thema gepostet. Von Deiner Seite kam anstatt dies :



    Zitat

    Jens....... Deine """Quoten"""= """""Referenzen"""""....... kannst Du Dir sonst wohin stecken.....da sie NICHTS mit meinen Fragen zu tun habe


    Ich habe nur das gepostet was für jederman nachlesbar ist !



    Zitat

    Wer spricht hier uebrigens bitte von """"einer"""" Population???????? Das Bist DU!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Wozu sollen dann Auswilderungsprogramme dienlich sein ? Um eine re-introducktion( Wiedereinbürgerung ) oder re stocking (Wiederausbürgerung/ Aufstockung ) zu verfolgen ? Ja oder Ja ? :thumbup:



    Zitat

    Mein Forum.......ist im uebrigen..... bis heute NICHT hier zu sehen!!!!!!!!......so viel zur Offenheit dieses Forums hier..........never mind.


    Markus, ich lese aus Deinen Zeilen irgentwie Mißgunst/ Neid heraus. Warum ? Aber ---------------------is versprochen :thumbup: , spätestens Montag is Dein Forum hier festgepinnt, und jeder kann dann nach Training , anleinen , Harneß und sonstdergleichen nachlesen. Bist Du der Meinung das ich hier die User gepachtet habe ? Nur weil ich der Lange bin ? wie bist Du denn drauf 8)



    Zitat

    Wo und wie Jens, diese Auswilderungengen gemacht werden.......????


    Nun das liegt an Dir Deine Hausaufgaben zu machen......., ich habe hier nichts ""zu beweisen" schaue mal selbst.... ist alles fuer jedermann zugaenglich!


    Ich habe hier lediglich Textpasagen von Dir eingebracht, diese wurden nicht aus dem Zusammenhang gerissen ( Bei Bedarf kann ich diese gerne ausm Sack ziehn )


    Den Rest Deines Postings kannst Du noch mal gerne überdenken, ich denke ich bin auf alle Deine fragen eingegangen,---------------------sachbezogen kam nicx von Dir.


    Schlaf noch mal ne Nacht drüber-------------es giebt eben Tage ,--------------an denen is man einfach knülle.



    MFG Jens

  • Hallo Jens,
    danke für deine Schützenhilfe, das erspart mir ne Menge Schreibarbeit. Ich habe die selben Informationen bekommen, mit fast den selben Begründungen. Also kann man getrost sagen, ganz ohne Wertung ob FF nun gut ist oder schlecht, in good old Germany ist das auf alle Fälle aus besagten Gründen verboten.
    Liebe Grüße,
    Frank

  • Hallo Jens,

    Naja, das hab ich auch gelesen. Nur, ist eine Störung nicht auch meine Katze, mein Hund , mein Kind welches laut ist ( ich habe nur letzteres ) ? Eine Katze in dem Sinne das diese Vögel bejagt, ein Hund der in der Erde nach irgentetwas rumbudelt( evtl unter einem Nest ) oder Kinder die im Wald eine Schnipseljagt machen .Wie sollte man dies Gesetz einhalten ?

    das ist zweifellos zutreffend und ebenso zweifellos kein Grund (und nie ein Grund dafür gewesen) auf gesetzliche Regularien zu verzichten, weil eben auf zigfache Weise geschieht was geschieht. (Mittel- oder unmittelbare) Beunruhigungen sind im Sinne des BNGchG unzulässig. Gleiches gilt für "spielende Kinder" und "freilaufende Hunde und Katzen" in freier Flur (Stichwort: Aufsichtspflicht).


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)


  • das ist zweifellos zutreffend und ebenso zweifellos kein Grund (und nie ein Grund dafür gewesen) auf gesetzliche Regularien zu verzichten, weil eben auf zigfache Weise geschieht was geschieht. (Mittel- oder unmittelbare) Beunruhigungen sind im Sinne des BNGchG unzulässig. Gleiches gilt für "spielende Kinder" und "freilaufende Hunde und Katzen" in freier Flur (Stichwort: Aufsichtspflicht).

    Upps, da hatte sich ein Vertippser eingeschlichen. Muß natürlich heißen: BNSchG


    Gruß
    Heidrun

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Hallo Jens,


    FF ist genehmigungspflichtig, Meck-Pomm erteitl für keinen Privathalter eine solche. Mir ist auch nicht bekannt das in Meck-Pomm eine solche Flugschau existiert.

    Vogelpark Marlow hat zwei Aras im Freiflug im Rahmen der Flugshow.

  • Nach artenschutzrechtlichen Bestimmungen (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG -) ist es untersagt, wild lebende Tiere der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.

    Hier stellt sich die Frage, ob ein frei fliegender Papagei einheimische Tiere erheblich stört.
    Gibt es dazu konkrete Beobachtungen?


    Es bringt nichts, sich evtl. mögliche Störungen auszudenken!
    Unsere einheimischen Tiere sind sehr gut in der Lage, Prädatoren wie Greifvögel, Krähen, Elstern, usw. von anderen Vögeln zu unterscheiden und sich entsprechend zu verhalten.
    Über frei fliegende Papageien habe ich mal gelesen, dass sie Verstecke aufsuchten, als sie einen Greifvogel sahen. Da diese Freiflieger nicht in ihrem Heimatland waren, ist davon auszugehen, dass der Greif ihnen nicht als solcher bekannt war, aber trotzdem als solcher erkannt wurde.


    Sollte es unseren einheimischen Vögeln nicht ebenso möglich sein, sehr schnell zu erkennen, dass von dem Papagei keine Gefahr ausgeht?
    In Anbetracht der Tatsache, dass in allen Vogelparks Spatzen und andere Singvögel wegen des Futterangebots gern die Papageienvolieren aufsuchen, würde ich sagen, dass sie die Papageien sehr richtig als Nicht-Prädatoren einstufen.


    Gruß,
    Dagmar

  • Hallo Jens,


    Vogelpark Marlow hat zwei Aras im Freiflug im Rahmen der Flugshow.


    Hallo Dagmar;


    Letzteres wußte ich nicht. Es wäre vieleicht ganz Interessant zu wissen warum Marlow eine solche Genehmigung bekommt. Ich ruf dort mal an.



    Zitat

    Über frei fliegende Papageien habe ich mal gelesen, dass sie Verstecke aufsuchten, als sie einen Greifvogel sahen. Da diese Freiflieger nicht in ihrem Heimatland waren, ist davon auszugehen, dass der Greif ihnen nicht als solcher bekannt war, aber trotzdem als solcher erkannt wurde.


    Letzters konnte ich selber beobachten als mein Digger noch "Freigänger" war. Er tollte im Ahornbaum rum, als er einen Greif am Himmel sah flüchtete er unters Blätterdach.


    Wäre aber ein anderes Thema !


    Hallo Markus !


    Zitat

    Hallo Jens,




    habe eben eine nette Post verfasst die dann leider ueber internet verloren ging.....


    Das kenn ich schon von Dir, macht aber nicx--------------wenigstens klappte es mit der letzten Post. :thumbsup:



    MFG Jens

  • Letztlich ist es egal, wie und warum sich Papageien in der Natur/Freiflug verhalten.
    Es ist (hier) von behördlicher Seite verboten und da bringt es überhaupt nichts, sich darüber zu ereifern ob es richtig oder falsch, gut oder schlecht ist. Punkt.

  • Ich starte nochmals ne Anfrage zu dem Thema in Berlin, ob es einheitlich für Dschörmenie ne Regelung dazu gibt. Wobei meiner Meinung nach hat Sven den Nagel auf den Kopf getroffen, es ist nu mal nicht gestattet. Werde die Stellungnahmen dazu posten.


    Liebe Grüße,


    Frank

  • Hallo Sven,

    Letztlich ist es egal, wie und warum sich Papageien in der Natur/Freiflug verhalten.
    Es ist (hier) von behördlicher Seite verboten und da bringt es überhaupt nichts, sich darüber zu ereifern ob es richtig oder falsch, gut oder schlecht ist. Punkt.

    Wo steht, ganz konkret, dass kontrollierter Freiflug von Papageien verboten ist?
    Was ich bisher von den Freifluggegnern gelesen habe, wird dieses angebliche Verbot lediglich an der Begründung "Faunenverfälschung" und "Beunruhigung einheimischer Tiere" festgemacht. Das ist aber doch eine reine Interpretationsfrage!


    Nicht einheimische Greifvögel dürfen geflogen werden, mit einigen Ausnahmen, wobei die Ausnahmen dadurch begründet sind, dass diese mit einheimischen Arten Nachwuchs zeugen können. Dieses Argument entfällt für Papageien zweifellos.


    Ein Greifvogel im kontrollierten Freiflug kann entfliegen - dies ist jedoch nicht die Regel und der Falkner wird alles daran setzen, ihn zurück zu bekommen. Was wäre bei einem Papagei im kontrollierten Freiflug anders?
    Für beide, Greif wie Papagei, gilt: Die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich der Kontrolle des Halters entziehen und auf einen Partner der gleichen Art stoßen und brüten (was ja unter Faunenverfälschung fallen würde), geht gegen Null.


    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Papagei beim kontrollierten Freiflug entfliegt, ist vermutlich nicht, oder nicht wesentlich höher, als die Wahrscheinlichkeit, dass er einem Halter durch Unachtsamkeit entfliegt.


    @Frank: Der Fairness und der Wahrheitsfindung halber: Wenn du in Berlin nachfragst, dann frage auch bitte, ob und ggf. wo man einen Unterschied zwischen von Falknern geflogenen nicht einheimischen Greifen und von für Freiflug geschulten Haltern und trainierten Papageien sieht.


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    Warum habe ich nach Lesen der bisherigen Beiträge nur das Gefühl, dass man sich weniger um die Wahrheitsfindung bemüht, als viel mehr Argumente, die gegen den Freiflug sprechen, zum unumstößlichen Gesetz erheben will? Sowas bringt doch nichts!

  • Hallo Dagmar,

    Was ich bisher von den Freifluggegnern gelesen habe, wird dieses angebliche Verbot lediglich an der Begründung "Faunenverfälschung" und "Beunruhigung einheimischer Tiere" festgemacht. Das ist aber doch eine reine Interpretationsfrage!


    sicher ist das eine Interpretationsfrage: nur hier (MV) wird von der Behörde so interpretiert und dagegen vorgegangen. Da brauch ich persönlich nichts mehr zu interpretieren :)
    Im Übrigen bin ich nicht unbedingt ein Gegner des Freiflugs. Ich finde es klasse, die Tiere so zu sehen - auch wenn ich es nicht selber ausüben darf (wozu mir auch die Geduld und Konsequenz des Trainings fehlen würde). ;)