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Schutz von Lebensraum
EuGH stärkt Rechte von Feldhamstern
Stand: 02.07.2020 14:06 Uhr
Der EuGH hat das Recht gefährdeter Arten auf ihren Lebensraum gestärkt.
Die Richter urteilten,
dass die Gebiete von Feldhamstern geschützt werden müssen -
auch wenn sie gar nicht genutzt werden.
Die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von Feldhamstern dürfen nicht gestört werden -
selbst dann nicht,
wenn die Tiere diese nicht mehr nutzen,
aber womöglich dorthin zurückkehren.
Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Der Feldhamster ist europaweit eine streng geschützte Art.