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Tierschutzgesetz:
Polizeihunde in NRW dürfen weiter arbeiten
Das neue Tierschutzgesetz verbietet den Einsatz von Stachelhalsbändern beim Hundetraining.
Während in manchen Ländern Polizeihunde deshalb nicht mehr eingesetzt werden dürfen,
hat NRW vorgesorgt.
Die Diensthunde der Polizei in Nordrhein-Westfalen dürfen auch nach der Änderung
in der Tierschutz-Hundeverordnung weiter eingesetzt werden.
Anders als beispielsweise in Berlin, wo ein Teil der Polizeihunde vorläufig nicht mehr eingesetzt werden darf,
habe das seit Jahresbeginn bundesweit geltende Gesetz keine Auswirkungen auf den Einsatz der Tiere.
"Die Polizei NRW verzichtet bei der zentralen Fortbildung bereits seit mehreren Jahren
erfolgreich auf den Einsatz von Stachelhalsbändern", teilte eine Sprecherin des Innenministeriums mit.
Bei der Ausbildung setze man auf positive Konditionierung der Hunde.