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Schlachthäuser
Hallo ...,
Missbrauch und Fehlbetäubungen gehören mittlerweile zur Tagesordnung in deutschen Schlachthäusern.
Eine Fehlbetäubung bedeutet für das Tier im schlimmsten Fall,
seine Zerlegung/Verbrühung bei vollem Bewusstsein mitzuerleben.
Die Fehlbetäubungsrate bei Rindern liegt in Deutschland zwischen vier und neun Prozent.
Laut Statistischem Bundesamt wurden 2016 12,5 Millionen Rinder geschlachtet -
bei einem Mittelwert wären dies 875.000 mangelhaft- oder fehlbetäubte Rinder.
Bei den Schweinen liegt die Rate zwischen 3,3 und 12,5 Prozent,
bei Geflügel und anderen Tieren gibt es keinerlei Einschätzung oder Statistik.
Diese Zahlen und Fakten sind erschütternd.
Die Gründe für eklatante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
haben vor allem mit menschlichem Versagen zu tun:
Mangelnde Anwesenheit von amtlichem Aufsichtspersonal, Akkordarbeit,
z. T. nicht ausreichend geschultes Personal
(viele sind sogenannte Wandermitarbeiter mit Werksverträgen aus Osteuropa)
sowie Gleichgültigkeit gegenüber dem Lebewesen Tier
und in Folge Misshandlungen vor und während des Tötungsaktes.
Ich fordere daher vom Gesetzgeber, dass eine entsprechende neue Gesetzgebung
an Schlachthöfen in Form von Videoüberwachung und kontinuierlicher Anwesenheit
eines(r) Amtstierarztes/ärztin in dem sensiblen Bereich Betäubung und Tötung
sowie beim Entladen/Eintreiben der Tiere eingeführt wird,
um Misshandlungen willkürlicher oder unwillkürlicher Art zu vermeiden.
Schließen Sie sich mir an, ...?
Jedes Tier, das unter vermeidbaren zusätzlichen Qualen sterben muss, ist ein Tier zuviel.
Danke und freundliche Grüße
Daniela Böhm