• change.org


    Bedrohte Arten gehören geschützt und nicht geschossen!


    Katja Ley
    Leverkusen, Deutschland


    Unterschreiben Sie Katjas Petition?


    Jede dritte Tierart ist in Deutschland bedroht. Der Skandal:
    gefährdete Tierarten dürfen in Deutschland ganz legal gejagt werden.
    Dazu gehören Arten wie der Feldhase, Baummarder, Sikawild oder auch das Rebhuhn und viele mehr.
    Daher fordern wir die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und der entsprechenden Landesgesetze!


    Unsere wesentlichen Forderungen sind:


    * Generelles Verbot von Jagd auf geschützte Tiere, Vögel und Beutegreifer.
    * Jagd mit Blei, sowie die grausame Bau- und Fallenjagd sind nicht zu tolerieren und unter harte Strafe zu stellen.
    * Obligatorische Beschulung und erneute Schießnachweise alle 3 Jahre mit Prüfung (unabhängige Prüfungskommission!)
    * Verbot der Wildfütterung oder übermäßiger Kirrungen.
    * Bejagung des Schalenwildes unter ökologischen Aspekten.
    * Unabhängige Kontrolle der Jagdausübung!


    Ich bin Katja Ley und engagiere mich für Tiere, weil sie keine eigene Stimme haben.
    Gemeinsam können wir jedoch eine Menge für sie erreichen.


    Auf den folgenden verlinkten Seiten finden Sie genaue Informationen zur Petition und zur Jagd.
    Auch zum Thema Wolf und Luchs.
    Diese Tiere werden illegal verfolgt. Die erwischten waren Jäger!


    Link zur Seite "Jagd ist kein Naturschutz


    Link zur Seite Wölfe



    Unterschreiben Sie Katjas Petition?



    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Wildtierschutz Deutschland e. V.


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    Hallo ...,


    Waldbesitzer, sowohl die privaten Großgrundbesitzer als auch die staatlichen Forstämter, jammern seit Jahrzehnten über einen zu hohen Rehwildbestand, der ihre Wirtschaftswälder verbeißt. Jetzt haben sie an höchster Stelle Gehör gefunden.


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    Julia Klöckner hat einen Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt. Erklärtes Ziel ist es, den über Jahrzehnte vernachlässigten Wald zu verjüngen - aber bitteschön so, dass keine Kosten entstehen. Dem steht nach klassischer Meinung das Rehwild entgegen. Deshalb sollen es die etwa 380.000 Jäger richten. Möglich machen soll das die Einführung eines Mindestabschusses, der Jahr für Jahr neu vereinbart wird. Theoretisch können staatliche und private Waldbesitzer nun ihr gesamtes Rehwild abschließen (lassen).


    Das wird eher nicht passieren, weil zumindest die Jäger daran wenig interessiert sind. Am Ende des Jahres werden dann nicht 1,2 Mio Rehe auf der Jagdstrecke liegen, sondern vielleicht 1,3 Mio. Nutzen wird das dem Wald nichts. Warum das so ist, erfahren Sie hier. Weitere Änderungen des Jagdgesetzes haben wir Ihnen hier zusammengefasst.


    In der Gemeinde Winhöring in Bayern hatte ein Tierarzt und Jäger einen Jungfuchs beschuldigt, seine 17 Jahre alte Katze getötet und angefressen zu haben. Er schloss das daraus, dass ihm ein etwas fordernder Jungfuchs über die Füße gelaufen ist und er am Morgen danach seine altersschwache, inzwischen tote Katze angefressen im Garten gefunden hat. Kreisjagdberater und Veterinär bescheinigten dem Landkreis "aufgrund des Verhaltens des Fuchses" mögliche Tollwut oder gar den Befall mit dem Fuchsbandwurm (!). Der Fuchs war dem Tode geweiht, der Bürgermeister hat eine Falle aufstellen lassen. Die wurde nun nach langen Protesten vieler Tierschützer wieder abgebaut.


    Der Mittelbayerischen war zu entnehmen, dass ein Jäger im Rahmen eines Rebhuhnprojektes zum "Kurzhalten" von Füchsen und Habichten aufrief. Zumindest hinsichtlich der Habichte ist das der Aufruf zu einer Straftat. Wir haben Anzeige erstattet. Mehr dazu lesen Sie hier.


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    Wir bleiben für Sie am Ball, informieren und setzen uns für die Abschaffung der Hobbyjagd ein. Wenn Sie Fördermitglied werden oder uns mit einer Spende unterstützen, setzen wir die je nachdem wie Sie entscheiden für weitere Öffentlichkeitsarbeit oder für unsere Wildtierauffang- und Pflegestellen ein.


    Bleiben Sie gesund und genießen Sie den Sommer!

    Ihr Lovis Kauertz

    Wildtierschutz Deutschland e. V.


    P.S. der Verein ist gemeinnützig und hat keine Personalkosten. Spenden können von der STeuer abgesetzt werden.


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  • Wildtierschutz Deutschland e. V.


    Wald ohne Wild


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    Hallo ...,


    Sie erinnern sich? Mit Mindestabschuss und Nachtsichtgeräten will Julia Klöckner im deutschen Wald aufräumen. Wald vor Wild soll einen Umbau von anfälligen Wirtschafts-Fichtenäckern zu klimarestistenten Mischwäldern ermöglichen. Tatsächlich geht es wohl darum, den wirtschaftlichen Interessen der Forsteigentümer gerecht zu werden. Vielen von denen wäre wohl am liebsten ein Wald ohne Wild.


    Am letzten Freitag nun hat im Bundeslandwirtschaftsministerium in Bonn eine Anhörung der Verbände zur Novelle des Bundesjagdgesetzes stattgefunden. Diese Veranstaltung war nicht mehr als eine Farce. Jede Partei hatte gerade zwei mal zwei Minuten dafür, ihre Argumente vorzubringen. Neben einer erstickenden Übermacht von Vertretern der Waldeigentümer, der Baumschulen (!) und Forstleute, der Waffenlobby, der Jagdverbände, der Jagdgenossenschaften, Jagdaufseher und Jagdrechtsexperten, den Falknern und Bogenjägern und last but not least den Bauern, werden die wenigen Vertreter des Tierschutzes kaum wahrgenommen. Man hat wirklich den Eindruck, die Show wird lediglich gemacht, um hinterher sagen zu können: "Wir haben euch doch eingebunden".


    Unsere Interessen wurden in Bonn durch die Deutsche Juristische Gesellschft für Tierschutz (Wildschutz Deutschland ist Mitglied der DJGT) wahrgenommen.


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    Schon im Vorfeld des Entwurfs zu dieser Novellierung fanden intensive Gespräche zwischen den Vertretern des (Wirtschafts)Forsts, der Jagd und dem Ministerium statt. Der Tierschutz wurde trotz hoher tierschutzrechtlicher Relevanz nicht eingeladen!


    Wir berichteten bereits darüber, dass Julia Klöckner mit dem Entwurf aus der Sicht verschiedener Rechtsexperten ein Gesetz vorbereitet, das nicht verfassungsgemäß ist und Jagd und Umwelt - oder sollte man besser sagen 'wirtschaftliche Interessen' - über den Tierschutz stellt.


    In einem sich in der Abstimmung befindenden offenen Brief an Ministerin Klöckner werden wir gemeinsam mit weiteren Verbänden unseren Protest in der kommenden Woche gegen die Vorgehensweise des Bundesministeriums kund tun. Aktuelle Informationen zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes finden Sie auf unserer Webseite. Dort wird voraussichtlich auch am Dienstag der offene Brief veröffentlicht.


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    Bleiben Sie gesund


    Ihr Lovis Kauertz

    Wildtierschutz Deutschland e. V.


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  • Wildtierschutz Deutschland e. V.


    Tierschutz gegen Jagdgesetz


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    Hallo ...,


    uns ist es gelungen, gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, ein starkes Bündnis gegen den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes aufzustellen. Die 28 Unterzeichner einer gemeinsamen Stellungnahme lehnen den Entwurf ab. Die Novelle ist wildtier- und tierschutzfeindlich, setzt die schleichende Verabschiedung von der "Weidgerechtigkeit" fort und berücksichtigt weder die gesellschaftlichen Entwicklungen, noch wissenschaftliche Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte. Der Tierschutz wird den Forderungen der Forstwirtschaft und der Jagdlobbyisten untergeordnet.


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    Wildtiere werden aus unterschiedlichen Perspektiven zunehmend als Schädlinge betrachtet. Der Deutsche Jagdverband macht seit eh und je neben Füchsen und anderen Beutegreifern unsere tierischen Neubürger - ob Waschbär, Nutria, Marderhund oder Nilgans - schlecht. Für den Forst, insbesondere auch die staatlichen Forstbetriebe wie Sachsenforst oder die Bayerischen Staatsforsten, scheint jedes Reh, jeder Hirsch ein Tier zu viel im Wald zu sein. Den Hessenforst haben wir kürzlich mal wieder dabei erwischt, wie er Rehe und Wildschweine für die Tonne jagt. Insgesamt wird übrigens jedes zweite erjagte Tier ohne Verwertung entsorgt. Hier weitere Informationen dazu.


    Vielleicht erinnern Sie sich, wir hatten ja gerade erst Anzeige erstattet gegen einen Jagdleiter. Während seiner Drückjagd auf einer Rheininsel bei Mainz hatten ungeeignete Jagdhunde ein Rehkitz gerissen und tödlich verletzt (Verfahren läuft noch). Eine ähnliche Situation am 3. Januar: Ein Wanderer beobachtet, wie Hunde ein Wildschwein zunächst hetzen und dann angreifen. Wildtierschutz Deutschland hat auch hier Anzeige wegen einer nach dem Bundesjagdgesetz verbotenen Hetzjagd erstattet.


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    Alles Gute zum neuen Jahr,


    Ihr Lovis Kauertz

    Wildtierschutz Deutschland e. V.


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    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
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  • EXTREM

    NEWS


    Tod dem Rothirsch!

    Dem Reh die Kugel!

    Das neue Bundesjagdgesetz


    Freigeschaltet am 26.01.2021 um 11:10 durch Andre Ott


    Hochwinter. Viele Teile Deutschlands sind schneebedeckt.

    Reh und Hirsch haben in den Energie-Sparmodus geschaltet -

    eine Strategie für die Zeit des Jahres,

    in der es für Grasfresser kaum Nahrung gibt.

    Jede Flucht, jeder Stress macht sie hungrig.


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  • animal public e. V.


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    Liebe Freunde und Förderer,


    nach nunmehr 45 Jahren will die Bundesregierung das Bundesjagdgesetz erstmals umfangreich novellieren. Im Vordergrund steht dabei aber nicht die Stärkung des Tierschutzes, der seit 18 Jahren im Grundgesetz verankert ist, sondern der Schutz des Waldes vor den Wildtieren, deren Lebensraum er ist.


    So soll künftig "insbesondere eine Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen" möglich sein. Das heißt, wo es bisher üblich war, neue Schonungen für eine Übergangszeit einzuzäunen, soll nun stattdessen der Tierbestand mit der Waffe dezimiert werden.


    Zudem will die Bundesregierung den Einsatz von künstlicher Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern und Nachtzielgeräte bei der Nachtjagd erlauben, das war bisher streng verboten. Damit wird allen Tieren, nicht nur denen, die immer noch "jagdbar" sind, die letzte Ruhezeit genommen.


    Der vorliegende Gesetzesentwurf wird von zahlreichen Tier- und Naturschutzorganisationen entschieden abgelehnt. Wir fordern, dass bei einer Novelle des Bundesjagdgesetzes wissenschaftliche, wildbiologische, wildökologische und tierschutzrechtliche Aspekte stärker berücksichtigt werden. Dazu gehört insbesondere eine deutliche Dezimierung der Liste der jagdbaren Tierarten, auf jene, bei denen ein "vernünftiger Grund" vorliegt. Ein breites Bündnis aus 28 Tier- und Naturschutzorganisationen hat eine entsprechende Stellungnahme an das zuständige Ministerium und die Fachausschüsse gesandt.


    animal public ist der Überzeugung, dass Tiere fühlende Lebewesen und keine Zielscheiben sind, daher fordern wir die Abschaffung der Hobbyjagd. Um das Leid der Tiere zu mindern, setzen wir uns parallel, überall wo es möglich ist, für die Verbesserung geltenden Rechts ein. Wenn Sie uns dabei mit einer Spende oder Mitgliedschaft unterstützen, ist uns dies eine große Hilfe im Einsatz für den Schutz und die Rechte der Tiere.


    Herzlichen Dank für Ihr Mitgefühl und Ihre Unterstützung!


    Ihre

    Laura Zodrow

    Vorstand animal public e. V.



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  • EXTREM

    NEWS


    NABU und Ökologischer Jagdverband:

    Jagd muss Verantwortung für den Wald übernehmen


    Freigeschaltet am 01.03.2021 um 10:31 durch Sanjo Babić


    Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung

    zur Novelle des Bundesjagdgesetztes

    fordern der NABU und der Ökologische Jagdverband (ÖJV)

    Verbesserungen am vorliegenden Entwurf.

    ÖJV-Vorsitzende Elisabeth Emmert

    und NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentieren:

    "Angesichts des dramatischen Zustands unserer Wälder

    und der Biodiversität insgesamt

    braucht Deutschland ein modernes Jagdrecht."


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  • EXTREM

    NEWS


    Bundesjagdgesetz nicht zielführend - Experten kritisch bis ablehnend


    Freigeschaltet am 02.03.2021 um 08:10 durch Sanjo Babić


    Inwieweit die Expertise und die damit einhergehende Kritik von Experten

    zu den geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes noch in das Gesetz einfließen werden,

    ist angesichts der schon am Donnerstag im Bundestag anstehenden Entscheidung äußerst fraglich.


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  • EXTREM

    NEWS


    Artenschutz ist Bundeshoheit -

    Keine Aufweichung durch das Jagdrecht


    Freigeschaltet am 03.03.2021 um 11:19 durch Sanjo Babić


    Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen

    und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten.

    Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes

    und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten.


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  • Wildtierschutz Deutschland e. V.


    Eine Katastrophe für die Tiere


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    Hallo ...,


    an dieser Stelle haben wir verschiedentlich über die aktuelle Novellierung des Bundesjagdgesetzes geschrieben. Außer bei weiten Teilen des Forstes und einigen Naturschutzverbänden findet der Gesetzesentwurf kaum Befürworter. Aus unserer Sicht wurde die Chance vertan, endlich mal festzulegen, für welche Tierarten es denn überhaupt einen vernünftigen Grund für die Bejagung gibt.


    Am Montag fand dazu vor dem Ernährungs- und Landwirtschaftsausschuss eine sogenannte Expertenanhörung statt. Die haben - je nach Herkunft - leichte bis zumindest in Teilen vernichtende Kritik vorgetragen. Letztere kam insbesondere aus dem Bereich der Vertreter der Wissenschaften. Die Entscheidung im Bundestag wurde nun zunächst vom 4. März auf die letzte Lesungswoche in diesem Monat verschoben. Es wäre eine Katastrophe für die Tiere, würde diese Novelle Gesetz werden.


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    Das GEO-Magazin hat einen lesenswerten Artikel "Streitthema Fuchsjagd: ökologisch sinnvoll oder reine Tierquälerei?" veröffentlicht und sich in vielen Punkten auf das Aktionsbündnis Fuchs bezogen. Auch eine Stellungnahme der DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, wurde berücksichtigt.


    In Niedersachsen stehen die Wölfe eines bestimmten Rudels auf der Abschussliste. Landesumweltminister Lies will zudem eine sogenannte Schutzjagd einführen. Für uns war das Anlass, gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund, dem Bund gegen Missbrauch der Tiere und der DJGT einen offenen Brief an Bundesumweltministerin Svenja Schulze zu adressieren. Es wird Zeit, dass sie ein Machtwort spricht und den Ländern verdeutlicht, dass Artenschutz unter die Bundeshoheit fällt.


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    Wir möchten Sie noch auf ein wirklich schönes Wildtier-Video aufmerksam machen, welches der Naturfilmer Stephan Schulz ganz im Osten Deutschlands für uns produziert hat. Falls Sie es noch nicht von unserer Webseite kennen, finden Sie es hier auf Youtube.


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    Wir bleiben für Sie am Ball, informieren und setzen uns für die Abschaffung der Hobbyjagd ein. Wenn Sie Fördermitglied werden oder uns mit einer Spende unterstützen, setzen wir die, je nachdem wie Sie entscheiden, für weitere Öffentlichkeitsarbeit oder für unsere Wildtierpflegestellen ein.


    Herzliche Grüße ... und bleiben Sie weiterhin gesund!


    Ihr Lovis Kauertz

    Wildtierschutz Deutschland e. V.


    P.S. Der Verein ist gemeinnützig und hat keine Personalkosten. Spenden können von der Steuer abgesetzt werden.


    ... oder Fördermitglied werden  


    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • change.org


    Der neue Entwurf für das Bundesjagdgesetz "spaltet, was zusammen gehört: Wald und Wildtiere.

    Während auf den Feldern ,schädigende Insekten' weggegiftet werden, sollen nun in den Wäldern die

    Bestände der Wildtiere ,zum Schutz' neu angelegter Waldflächen ,entfernt' werden.

    Unsere Rehe werden behandelt wie Straßenhunde in Südeuropa."

    Dr. Jörg Stürmer und weitere Initiator*innen fordern eine echte Balance zwischen Wald und Tierschutz.

    ..., unterschreiben Sie für ein gesundes Ökosystem?


    ***********************************************************************************************



    Novellierung des Bundesjagdgesetzes:

    ENDET das TIERWOHL jetzt auch im WALD?


    Unterschreiben Sie diese Petition


    Klöckners Entwurf spaltet, was zusammen gehört: WALD UND WILDTIERE

    Nach oben offene Abschussquoten sind keine Lösung!


    Wir brauchen unseren Wald MIT unseren heimischen Wildtieren! Helft mit, ein Bundesjagdgesetz (BJagdG) mit echter Balance zwischen Wald, Wild und Tierschutz zu erreichen!


    Die berechtigte Angst vor dem Klimawandel wird instrumentalisiert. Sollen unsere heimischen Wildtiere die Fehler der Forstwirtschaft ausbaden?


    An die Bundestagsabgeordneten:

    Bitte ändern Sie den Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetztes!

    Trotz zahlreicher Stellungnahmen und Positionspapieren vieler Verbände zum Gesetzesentwurf ist der an vielen Stellen eingeforderte gesetzlich verankerte Tierschutz bisher im Gesetzesentwurf unberücksichtigt geblieben. NUR EIN WALD MIT GENÜGEND WILD IST EIN GESUNDES ÖKOSYSTEM!


    Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, im Sinne des Tierschutzes den Entwurf der Bundesjagdgesetz-Novellierung Tierschutzgerecht und Verfassungskonform mit dem Grundgesetz umzugestalten. Bitte verleiht unserer Forderung jetzt vor der Bundestagsabstimmung mit Eurer Stimme den nötigen Nachdruck.


    Ministerin Klöckner hat den Entwurf für eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes im Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Während auf den Feldern "schädigende" Insekten weggegiftet werden sollen, bis keine einzige Biene mehr in der Luft ist, sollen nun in den Wäldern die Bestände der Wildtiere "zum Schutz" neu angelegter Waldflächen "entfernt" werden. Es muss hektarweise nachgepflanzt und gesät werden. Das Wohnzimmer des Wildes ist durch Klimawandel und Borkenkäfer abgestorben. Das Wild ist obdachlos geworden. Die hektarweise notwendigen Einpflanzungen soll das Wild nicht abfressen, paradox dabei ist allerdings, dass kein Schutz für die wertvollen Pflänzchen vorgesehen ist. Stattdessen soll das Wild durch Abschuss umgebracht werden. Da die "Lebensraumanalyse" freiwillig und nicht verpflichtend ist, dient sie nur der vorgeschobenen Dekoration im vorgesehenen Gesetz. Auch "Verbissgutachten" sagen nichts über die Größe eines Wildbestandes aus.


    Der Lebensraum von Wildtieren wird immer kleiner und parzellierter. Wo dürfen sie sich noch aufhalten? Die intensive Land- und Waldwirtschaft lässt fast keinen Raum für Wildtiere. Strauchvegetation an Wald- und Feldrändern wird meistens beseitigt, um einen größtmöglichen Ertrag von Acker und Waldgebiet ausnutzen zu können.

    Pflanzenfressende Wiederkäuer haben keinen natürlichen Ort mehr. Unsere Rehe werden behandelt wie Straßenhunde in Südeuropa - obwohl es in Deutschland ein Tierschutzgesetz gibt. Sie dürfen nirgends essen, nirgends schlafen und sind ständig auf der Flucht. Der Wald ist keine Ruhezone mehr, seit auch nachts gejagt wird. Ihre Familien, Rudel- und Revierstrukturen werden dadurch zerstört. Junge Tiere verwaisen, Muttertiere verlieren ihre Jungen, weil die Schonzeiten, also die jagdfreien Zeiten, aufgehoben werden dürfen. Rehe und Hirsche werden kaum gedulet. Das "Schauermärchen vom überhöhten Wildbestand" wird verbreitet. Wildtiere werden durch groß geschätzte Bestände (für deren Nachweis kein zuverlässiges Monitoring belastbare Zahlen liefert) wie Schädlinge behandelt, zudem sie, vom hohen Jagddruck gestresst, Triebe von Bäumen anknabbern. Wildschaden wird gegenwärtig durch die Wirtschaftslage definiert. Es ist bekannt, dass bei der Naturverjüngung entscheidend ist, wieviele Bäume am Ende "gerade aufgewachsen" sind, nicht wieviele Bäume vorher verbissen wurden. Für den echten ökologischen Wald ist es dabei unerheblich wieviel Prozent ideal verwertbare Wuchsform haben.


    Die Wildtiere müssen als Bestandteil des Ökosystems anerkannt werden und es muss akzeptiert werden, dass sich wirtschaftliche Interessen und Erwartungen an den Grenzen eines intakten Ökosystems bemessen müssen. Wachstum und Ertrag sind nicht unendlich verfügbar!

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
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  • - 2 -


    * Warum sind Wildtiere für den Wald notwendig?

    * Wildtiere sorgen für ein ausgeglichenes Ökosystem und sind ein Teil davon. Sie stärken die Arten- und

    Strukturvielfalt unserer Felder und Wälder.

    * Die Verbreitung von Pflanzensamen durch Wildtiere beeinflusst positiv über weite Flächen die

    Naturverjüngung und Artenvielfalt.

    * Pflanzensamentransport durch Fell, Hufe und Losung: Samenarten werden zum Beispiel durch

    den Kot von Rehen, Wildschweinen und Hirschen keimfähig ausgeschieden und verbreitet,

    diese Pflanzenarten sorgen für eine natürliche Diversität des Bodens, was Insektenbesiedlung

    und Vogelnahrung mit sich bringt.

    * Das Scharren mit den Hufen von Reh und Hirsch oder das Brechen der Wildschweine hinterlässt

    Wühlstellen und aufgelockerte Böden, die so neue Samen aufnehmen und freigeben können.

    * Schalenwild wie Rehe, Hirsche, Gämsen und Wildschweine schaffen dadurch für andere

    Tier- und Pflanzenarten Lebensraum.

    * Im natürlichen Ökosystem Wald herrscht eine Balance zwischen Vögeln und Insekten,

    Schädlingen und Nützlingen.

    * Im Wald muss ein ausgeglichenes Ökosystem herrschen, auch in bewirtschafteter Form,

    Wildtiere und Waldwirtschaft brauchen eine gleichberechtigte Balance.


    Bekanntermaßen sind Deutschlands Wälder in einem schlechten Zustand. Die Ursache liegt im Klimawandel und forstlichen Fehlentscheidungen. Monokulturen und Massen-Baum-Plantagen für schnellen Profit waren in den letzten Jahren das Credo.

    Trotz Dürrejahren und Schädlingsbefall dieser Wirtschaftswälder durch den Borkenkäfer wurden weiterhin intakte Gebiete zerstört, wie soeben der Dannenröder Forst, ein über 250jähriger Mischwald, der nun zerschnitten wurde für eine Autobahn.


    Mit dem novellierten Jagdgesetz endet das Tierwohl im Wald.

    Der Lebensraum von Wildtieren wird immer kleiner und parzellierter. Wo dürfen sie sich noch aufhalten? Die intensive Land- und Waldwirtschaft lässt fast keinen Raum für Wildtiere. In Niedersachsen wird bereits jetzt das Töten von Tier-Elternteilen nicht mehr als Straftat sondern nur als Ordnungswidrigkeit geahndet. Durch diese Umstände werden Populationen derartig geschädigt, dass ein Zusammenbruch der Wildpopulation innerhalb kürzester Zeit stattfinden kann. Die Bestandserhaltung durch Geburtenverstärkung bei solchen Stressfaktoren ist ein letztes Aufbäumen, bevor ein derartiger Populationsrückgang eintritt, dass eine Arterhaltung nicht mehr möglich ist. Dieser Fakt lässt und ließ sich bei allen Tierarten beobachten, die unmittelbar vor dem Aussterben stehen.

    Aus der bisherigen Geschichte der Wildbiologie lässt sich diesbezüglich keine positive Bestandsprognose ableiten, da unter bisherigen Jagdbedingungen keine Nachtjagd zulässig war, Schonzeiten galten, amtlich kontrollierte Abschussobergrenzen festgelegt waren und inzwischen Verkehrsadern das gesamte Land zerstückeln. Ein weiterer bestandverändernder Faktor ist die Wiedereingliederung der natürlichen Feinde (Wolf und Luchs), zudem gab es noch keine menschgemachte Klimaverschlechterung mit einhergehenden Waldkrankheiten.

    Die Lebensbedingungen von Schalenwild werden im novellierten Jagdgesetz gravierend verschlechtert, wie beschrieben fehlen empirische Erfahrungswerte, ob Populationen sich, unter diesen Umständen minimiert bis kurz vor dem Totalabschuss, überhaupt erhalten können.

    Das bisherige Jagdgesetz hat derartige Optionen zurecht verhindert: So ist es fraglich, wie Schalenwild weiter existieren wird, wenn die Tiere, die eigentlich Tag- und Dämmerungs-aktiv sind und sich bereits in hinterste Winkel parzellierter Gebiete zurückziehen und nur nachts zum Äsen kommen, auch in dieser Zeit keinerlei Ruhe mehr haben, da mit Nachtsichtgeräten und hochtechnischen Hilfsmitteln gejagt werden darf.


    Artensterben bedeutet, dass eine Tierart, die wir alle noch kennen, und deren Anwesenheit für uns selbstverständlich war, plötzlich für immer und unwiederbringlich von unserem Planeten verschwunden ist.

    Es soll der vollmundig als "Klimawandel" beworbene neue Wald entstehen. Um Forstpersonal zu sparen, sollen auf kahlgeschlagenen Flächen Jungpflanzen "im wesentlichen ohne Schutz" hochgezogen werden. Der sogenannte Wald-Wild-Konflikt würde in der Natur in einem echten Ökosystem nicht existieren, weil Tiere Teil eines solchen sind. Sogar durch ihren Tod werden sie schließlich wieder Nahrung für andere. Momentan wird ein großer Teil erlegter Rehe weggeschmissen und nicht einer sinnvollen Verwertung zugeführt.

    Die Hege ist ein Resultat unserer Kultur-Wirtschaftswälder. Damit Rehe und Hirsche die intensiven Waldbau-Gebiete nicht als Nahrung nutzen, werden sie im Winter gefüttert. Solange die beschriebenen mangelhaften Lebensgrundlagen für Wildtiere herrschen, ist Hege, die unter den erschwerten Bedingungen der Erhaltung einer vernünftien Bestandsgröße dient, deshalb zeitgemäß und die einzige Möglichkeit einer Lebensgrundlage - da sind sich Wildbiologen, Jäger und Tierschützer einig. Ohne Hege, insbesondere kombiniert mit nach oben offenen Abschusszahlen und den beschriebenen Faktoren, stellt sich die Frage, ob ein genügend großer Genpool gegeben ist, um den Fortbestand einer Art dauerhaft zu gewährleisten.

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  • - 3 -


    * Aus tierschutzrechtlichen Gründen vor dem Hintergrund des Artikel 20a des Grundgesetzes und des

    geltenden Tierschutzgesetzes möge der Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetztes (BJagdG-E)

    in mehreren Punktenn überarbeitet werden:

    *Immer kürzere Schonzeiten bzw. angeordnete Jagd in Schonzeiten (§ 27 Abs. 1 BJagdG-E),

    die Abschaffung von Schonzeiten als Ländersache, möglich durch § 22 Absatz 1BJagdE-E, führt zu

    erheblichen Leiden (§ 1 Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006

    (BGBI. I S., 1328, 1313) (nachfolgend TSG). Mutter- und Jungtiere können durch die Jagd getrennt

    werden, denn in vielen Fällen verwaisen Jungtiere oder Elterntiere werden ihrer Jungtiere beraubt.

    Das Erlegen von trächtigen Tieren, das ohne Schonzeiten möglich wird, ist ethisch ebenso wenig

    vertretbar wie die Schlachtung trächtiger Tiere. Die ständige Bejagung auch nur einer Art, mit

    dementsprechender Unruhe, führt zu Dauerstress sämtlicher Wildtiere, verstärkt wenn zusätzlich

    Drückjagden zugelassen werden.

    * Die Duldung überjagender Hunde (§ 22b BJagdG-E) ist mit § 1 des TSG unvereinbar.

    * Nachtjagderlaubnis mit hochtechnischen Hilfsmitteln führt zu Störungen sämtlichen Wildes und

    damit zu erheblichem Leiden, selbst in der letzten Ruhezeit, die dem Wild in seinem vielfach parzellierten

    Gebiet unserer Zivilisationslandschaft geblieben ist.

    * Gesetzlich eingeforderte Äsungsflächen sind erforderlich, damit Verbiss und Ernteschäden

    verkleinert werden. Nur dadurch ist es möglich "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier

    als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen" (§ 1 TSG).

    * Es muss ausdrücklich verankert werden, dass auf keinem bisher von Wild besiedelten Gebiet

    die Ausrottung auch nur einer einzelnen Art (insbesondere Schalenwild) stattfinden darf.

    Der Vorsatz ist bereits ein Verstoß gegen das TSG "aus der Verantwortung des Menschen

    für das Tier als Mitgeschopf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen" (§ 1 TSG).

    * Die Kontrolle über die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben muss bei der Jagd durch die

    zuständigen Behörden (Tierschutzbehörde und Jagdbehörde) gesetzlich verankert sein.

    "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen"

    (§ 1 TSG). Nicht waidgerechte Jagd ist kein "vernünftiger Grund". Tiermassaker dürfen nicht

    stattfinden (BJV 2021 Februar Kreisgruppe Fürstenfeldbruck).

    * Beim Anfallen von Tierkörpern mit Anzeichen auf ein unsachgemäßes Erlegen sollen

    Wildverarbeitungsstätten und Tierkörperbeseitigungsanstalten verpflichtet werden, eine

    Meldung an die zuständige Tierschutzbehörde zu erstatten.

    * Es muss gesetzlich festgehalten sein, dass als Lebensmittel verwertbares Wild nicht verworfen und

    dem Lebensmittelkreislauf entzogen werden darf, beispielsweise durch unterlassenes oder

    verspätetes Aufbrechen, wie es Praxis ist (L. Kauertz, 10.01.2020 Wildtierschutz Deutschland e. V.).

    Ein vernünftiger Grund für das Töten eines Tieres zur Lebensmittelgewinnung ist ansonsten

    entfallen und es liegt ein Verstoß gegen § 1 des TSG vor. Eine bloße Entfernung des Wildes aus

    seinem Lebensraum, um eben diesen Lebensraum, deklariert als "Klimawald" zu schützen,

    ist ein Widerspruch in sich, der Lebensraum Wald wird dem Wild dadurch nicht nur vorenthalten

    sondern dem Wild das Leben entzogen und dem verbleibenden Wild die Sozialstruktur, entgegen

    dem Grundsatz "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen

    Leben und Wohlbefinden zu schützen" (§ 1 TSG) und entgegen dem Grundsatz des Artikel 20a

    des Grundgesetzes welcher lautet "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen

    Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere". Tiere müssen als Bestandteil

    des Ökosystems und wichtige Pflanzenverbreiter anerkannt werden und es muss akzeptiert werden,

    dass sich wirtschaftliche Interessen und Erwartungen an den Grenzen eines intakten

    Ökosystems bemessen müssen.

    * Es sind kaum Kenntnisse vorhanden, ob und in welcher Form eine stark ausgedünnte

    Wildpopulation in den kleinen verbliebenen von vierspurigen Straßen durchtrennten

    Lebensräumen überleben kann, insbesondere, sofern eine Winterfütterung verboten wird. Es gibt

    jedoch bereits Nachweise, dass inzuchtbedingte Gendefekte bei zu kleinen Rotwild-Populationen

    auftreten (2019 Jahresbericht Wildtierstiftung S. 29).

    * Es möge geprüft werden, ob das BJagdG in der novellierten Form verfassungskonform mit Artikel 20a

    des Grundgesetzes ist: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die

    natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung

    durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt

    und die Rechtssprechung." Wald ist Lebensgrundlage der Wildtiere. Wirtschaftswald ohne Tiere,

    "Bayrischer Schutzwald" ohne Tiere, dezimierter Minimal-Wildbestand im Wirtschaftswald am Rande des

    Existenzminimums entspricht nicht dieser Intention.

    * Der Entwurf zur Novellierung des BGagdG verstößt inhaltlich in mehreren Punkten gegen das gleichrangig

    nach wie vor verbindlich gültige TSG, sodass bestimmte in Paragrafen gefasste Handlungen, welche im

    Tierschutzgesetz als Straftaten geahndet werden, in dem Entwurf zur Novellierung des BJagdG ignoriert

    bzw. zugelassen werden sollen. Eine Ordnung in der Gesetzgebung und eine Rechtssprechung nach

    Maßgabe von Gesetz und Recht und durch die vollziehende Gewald sind damit nicht möglich.


    Aus diesem Grund ist es notwendig, den Entwurf zur Novellierung des BJG den obengenannten Erfordernissen anzupassen.


    Also bitte unterschreibt unsere Petition und teilt diese mit Euren Freunden und Bekannten!


    Dr. Jörg Stürmer

    Annette Flemming-Stürmer

    Florinde Stürmer

    Carmen Stürmer

    Unterschreiben Sie diese Petition

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • EXTREM

    NEWS


    Politik und Lobby ist an Tierschutzaspekten bei der Jagd wenig gelegen


    Freigeschaltet am 26.03.2021 um 10:39 durch Sanjo Babić


    Die Jagdgesetze der Länder und des Bundes

    werden zunehmend wildtierfeindlicher.

    So sieht die aktuelle Änderung des Bundesjagdgesetzes

    ganz in Wald-vor-Wild-Manier vor,

    den Abschuss von Rehen weitgehend

    willkürlich Jägern und Waldbesitzern zu überlassen.


    Weiter ...

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • change.org   


    Dr. Jörg Stürmer hat gerade ein update zur Petition

    "NOVELLIERUNG des BUNDESJAGDGESETZTES:

    ENDET das TIERWOHL jetzt auch im WALD?"

    veröffentlicht.

    Lesen Sie das Update und kommentieren Sie:


    NEUIGKEIT ZUR PETITION



    Alibi-"Waldschutz":

    Rehe abschießen billiger und bequemer als durchdachte Wildtier-Konzepte?


    Liebe Unterstützer*innen,


    vielen Dank für zahlreiche weitere Unterschriften in kurzer Zeit!


    Nachdem im Bundestag erneut ein weiterer Termin

    der Abstimmung zur Bundesjagdgesetz-Novellierung

    von der Tagesordnung abgesetzt wurde,

    wird nun langsam die Zeit knapp,

    denn es müsste noch in diesem April über den Entwurf abgestimmt werden,

    ansonsten ist er innerhalb dieser Legislaturperiode nicht mehr ...


    Vollständiges Update lesen  


    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • Wildtierschutz Deutschland e. V.



    Hallo ...,


    im Rahmen des Jagdschutzes werden deutschlandweit jedes Jahr bis zu 300.000 Katzen erschossen. Als Grund dafür reicht häufig schon die geringe Distanz von 300 Metern zu den nächstgelegenen Häusern. Dieser finale Eingriff in das Leben eines Haustieres, in die Rechte und auf die Psyche des Eigentümers ist unseres Erachtens in keiner Weise verhältnismäßig. Die Abschaffung des Haustierabschusses ist deshalb Inhalt unserer Petition, die wir Sie bitten zu unterzeichnen und ggf. auch zu teilen.


    Die Petition ist Teil einer Tierschutzkampagne zum Thema "Keine Jagd ohne vernünftigen Grund". Diese Kampagne haben wir mit der großzügigen Unterstützung renommierter Tierschutzorganisationen lanciert, um darauf aufmerksam zu machen, dass wir gerade im Bereich der Jagd noch immer ganz erhebliche Defizite hinsichtlich des Staatsziels Tierschutz haben.


    Wesentlicher Teil der Kampagne sind Großflächenplakate an Bahnhöfen und den Innenstädten von Berlin, Bonn und Hannover, die ab dem 27. April auf unser Anliegen aufmerksam machen. Die Motive unserer Plakate, weitere Informationen und wie Sie hier aktiv werden können, erfahren Sie auf unserer Kampagnen-Website stopkilling.info.



    Die Novellierung des Bundesjagdgesetzes - wir haben berichtet - ist ins Stocken geraten. Kritik gibt es von allen Seiten, sowohl von Jagdverbänden, von den Bayern und ganz entschieden seitens der Tierschutzverbände. Es scheint so, als würde dieses Projekt zumindest für diese Legislaturperiode begraben. Darin sehen wir eine Chance, doch nochmal die guten Argumente des Tierschutzes auf den Tisch zu legen.


    Innenminister Horst Seehofer (CSU) will mittels eines neuen Gesetzes verhindern, dass Waffen in die Hände von Extremisten und psychisch Kranken gelangen. Das Gesetz steht kurz vor der Verabschiedung und würde bedeuten, dass bei jeder Verlängerung eines Jagdscheins beim Gesundheitsamt nachgefragt werden muss, ob es Hinweise auf eine eventuell fehlende körperliche und psychologische Eignung der Jägerin oder des Jägers gibt.


    Petition zeichnen


    Wir bleibenn für Sie am Ball, informieren und setzen uns für die Abschaffung der Hobbyjagd ein. Wenn Sie Fördermitglied werden oder uns mit einer Spende unterstützen, setzen wir die, je nachdem wie Sie entscheiden, für weitere Öffentlichkeitsarbeit oder für unsere Wildtierpflegestellen ein.


    Herzliche Grüße ... und bleiben sie weiterhin gesund!


    Ihr Lovis Kauertz

    Wildtierschutz Deutschland e. V.


    P.S. Der Verein ist gemeinnützig und hat keine Personalkosten. Spenden können von der Steuer abgesetzt werden.

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)

  • animal public e. V.



    Liebe Tierfreund*innen,


    gemeinsam mit acht weiteren Tierschutzorganisationen haben wir anlässlich der diesjährigen Bundestagswahl

    die Kampagne "stopkilling - Keine Jagd ohne vernünftigen Grund" ins Leben gerufen.

    Unsere Forderung: das Tierschutzrecht muss auch für Jäger gelten!

    Mit Plakaten in Berlin, Bonn und Hannover und einer Online-Petition verleihen wir unserer Forderung Nachdruck.


    Das deutsche Tierschutzgesetz besagt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund

    Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.

    Die Jagd an sich stellt keinen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren im Sinne des Tierschutzgesetzes dar!

    Vielmehr bedarf es für die Bejagung eines jeden Tieres eines vernünftigen Grundes.


    Und obwohl es keinen vernünftigen Grund gibt, Füchse jeden Alters rund ums Jahr zu töten,

    seltene Vogelarten zu jagen oder gar Haustiere zu erschießen, geschieht dies Tag für Tag.

    Rund 400.000 Füchse, 2 Millionen Vögel und etwa 200.000 bis 300.000 Hauskatzen

    werden jedes Jahr von Jägern erschossen und danach als Abfall weggeworfen.


    Wir fordern von den verantwortlichen Politikern in Bund und Ländern, dass das Jagdgesetz

    und die Liste der derzeit über 100 jagdbaren Tierarten endlich aus dem Tierschutzgesetz

    und der veränderten gesellschaftlichen Einstellung zum Tierschutz sowie zur Hobbyjagd angepasst werden.

    Damit würde in einem ersten überfälligen Schritt sehr viel Tierleid verhindert und der Artenschutz gestärkt.


    Bitte unterstützen Sie die gemeinsame Tierschutz-Kampagne.

    Mehr Infos und den Link zur Petition finden Sie auf unserer Internetseite.


    Wir würden uns freuen,

    wenn Sie die Kampagne darüber hinaus mit einer kleinen Spende unterstützen würden.


    Herzlichen Dank für Ihr Mitgefühl und Ihre Untersjtützung!


    Ihre

    Laura Zodrow

    Vorstand animal public e. V.

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  • change.org   


    Wildtierschutz Deutschland e. V. hat gerade ein Update zur Petiton

    "Haustierabschuss, Fuchsjagd:

    Keine Jagd ohne vernünftigen Grund!"

    veröffentlicht.

    Lesen Sie das Update und kommentieren Sie:


    NEUIGKEIT ZUR PETITION



    Keine Jagd ohne vernünftigen Grund -

    Protest in Hannover


    Liebe Tierfreunde,


    an dieser Stelle möchten wir zunächst für die Unterstützung unserer Kampagne danken!

    Bleiben Sie informiert und helfen Sie uns, die Kampagne zum Erfolg zu führen,

    z. B. durch fleißiges Teilen der Petition auf Facebook, Instagramm und in anderen Netzwerken.

    Hier der neue Kurzlink: https://www.change.org/stopkilling


    In Hannover machen wir seit heute mit vielen Großflächenplakaten ...


    Vollständiges Update lesen  


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  • change.org


    Wildtierschutz Deutschland e. V. hat gerade ein Update zur Petition

    "Kahlgrund:

    Keine Jagd auf Fuchseltern - Schonzeit für Füchse"

    veröffentlicht.

    Lesen Sie das Update und kommentieren Sie:


    NEUIGKEIT ZUR PETITION



    Jetzt geht es den Fuchswelpen an den Kragen - Sie können helfen!


    Liebe Tierfreunde,


    heute brauche ich bitte noch mal Ihre Unterstützung:


    Die ersten Fuchswelpen trauen sich vor den Bau,

    genießen das Sonnenlicht,

    fangen erste Käfer und Spinnentiere,

    käbbeln sich und spielen im Sand.


    Das ist leider auch die Zeit,

    in der Niederwildjäger Drahtfallen,

    wie diese auf dem Bild,

    direkt in die Eingangslöcher der Fuchsbaue stellen.

    Sie fangen damit drei, vier Jungtiere auf ...


    Vollständiges Update lesen

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
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    Wildtierschutz Deutschland e. V. hat gerade ein Update zur Petiton

    "Haustierabschuss, Fuchsjagd:

    Keine Jagd ohne vernünftigen Grund!"

    veröffentlicht.

    Lesen Sie das Update und kommentieren Sie:


    NEUIGKEIT ZUR PETITION



    Was ist eigentlich ein vernünftiger Grund?


    Liebe Tierfreunde, Unterstützer dieser wichtigen Petition!


    An mich wurde die Frage herangetragen,

    was denn ein vernünftiger Grund überhaupt ist.

    Ich möchte deshalb hier nochmal versuchen,

    dieses Thema für uns juristisch weniger bewandten Menschen

    am Beispiel der Fuchsjagd zu erläutern.


    Das wesentliche Grundprinzip des Tierschutzrechts ist,

    dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund ...


    Vollständiges Update lesen

    Ist eine Sache einmal verdorben, so nutzt es nichts mehr, im Nachhinein mit "Liebe" und "Pflicht" herumzufuchteln. (lieh-tzu)
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will. (Albert Schweitzer)