Papageien - ja oder nein?

  • Moin Rudi!


    Ja, ich weiß, seit ich Schildkröten habe, um die Engmaschigkeit der niedersächsischen Vorgaben bezüglich Haltung von Exoten.
    Ist ja einerseits im Sinne des Tierwohles sehr schön, andererseits auch einfach aufwendig….und vor allem im Falle von Tierschutzfällen (und einer geplanten Übernahme) oftmals einfach fragwürdig geregelt.


    Hab die Anzeigepapiere für Voliere (und ein neues Kröten-Aussengehege) schon neu erbeten….die kann man nämlich nicht irgendwo runterlasen o.ä., sondern muss schon für die Überlegung einer Anmeldung in Kontakt mit den zuständigen Menschen beim Amt treten, ;-)



    Ist es denn wild, wenn die Maschengröße kleiner ist?

  • Hier mal ein Hinweis vom Veterinäramt Jade-Weser - vielleicht fragt ja nochmal jemand danach, ;-)
    Unten auch der Hinweis, dass Käfighaltung hier eigentlich gar nicht erwünscht ist, und die Mindestmaße der Leitlinien als unzureichend angesehen werden.




    Es wird auf den nachstehenden Link zu den Mindestanforderungen der Papageien und Sittichhaltung verwiesen. Die Leitlinie gilt allerdings nur unter der Einschränkung, dass die Volieren deutlich größer sein müssen. Dies ist in Niedersachsen verwaltungsrechtlich abschließend geklärt worden. Bezüglich der Volierengrößen gelten daher nicht die Werte in den Leitlinien sondern die Mindestgrößen in der nachfolgenden Tabelle. Die Größenangaben gelten für die paarweise Unterbringung, dürfen aber auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Die Grundfläche ist pro weiteres Paar um 50% zu erweitern.


    Volieren:


    Vogelgröße (cm) Vol.länge (m) Vol.breite (m Vol.höhe (m) Schutzraum (m²)
    bis 25 3,0 1,5 2,0 1,0
    26 bis 40 4,0 2,0 2,0 1,0
    über 40 6,0 3,0 2,5 2,0


    Käfige:


    Die vorstehenden Volierenmaße sollten eingehalten werden. Eine Käfighaltung ist nur ausnahmsweise gestattet mit mindestens 3 Stunden Freiflug pro Tag. Dann gelten die nachfolgenden Mindestkäfiggrößen für 1-2 Tiere pro Käfig:


    Vogelgröße (cm) Käfiglänge (m) Käfigbreite (m) Käfighöhe (m)
    bis 25 1,0 0,5 0,5
    bis 40 2,0 1,0 1,0
    über 40 3,0 1,0 2,0


    Papageien bis 25 cm sind z. B. Sperlingspapageien (Forpus) und die Unzertrennlichen (Agaporniden wie Rosenköpfchen etc). Bei den Agaporniden und Forpus (Sperlingspapageien) ist eine Voliere dann allerdings für bis zu 5 Paare geeignet. Während der Zuchtperiode reichen für diese Vögel ansonsten auch Volieren mit den Abmessungen 0,8m x 0,4m x 0,4m.


    Papageien bis 40 cm sind z.B. Amazonen, Kakadu, Graupapagei


    Papageien über 40 cm sind z. B. Eulenpapageien (Kakapo), Kea

  • Hallo Meike und herzlich willkommen hier!


    Es freut mich außerordentlich, dass sich jemand im Vorfeld schon so viele Gedanken macht und Infos einholt. Die Gedanken sind ohne Zweifel auch die Besten, die ich von a-priori-Papageienhaltern erfahren habe und man liest, dass Du schon einiges an Tierkenntnis besitzt.


    Um gleich in die Diskussion um die Mindestanforderungen einzusteigen, egal von wem die stammen, sind die für sehr viele Vogelhalter schon sogleich die Maximalanforderungen. Das ist sehr bedauerlich. Ich plädiere nämlich für das Maximalmögliche was Größe und Ausstattung anbelangt. Und das sind dann meistens auch nur Annäherungswerte. Da habe ich mal so als Ideal hier im Forum - und das ist wirklich nur als Ideal, nicht als Richtlinie gedacht - die Größe eines Vogelgeheges vorgeschlagen, die in etwa das 50 bis 100fache der Vogellänge sein sollte, damit sich ein Vogel darin auch ordentlich ausfliegen kann. Ich denke da aus der Sicht des Erlebens von Seiten des Vogels, was aber auch einem Vogelhalter sicherlich eine Freude ist. Als Besatz kam ich auf etwa 10 Gramm Vogel je qm.


    Ansonsten muss man natürlich praktische Gesichtspunkte entgegenhalte. Da ist zum Einen die Handhabbarkeit der Pflege zu nennen. Wenn man also eine Voliere und ein Schutzhaus konzipiert, dann muss es schon mal so groß sein, dass man sich darin bequem bewegen kann ohne die Tiere, die da normaler weise nicht zahm sind, zu erschrecken, wenn man pflegt. Alles muss leicht erreichbar sein, das ganz besonders, wenn die Tiere in Brutlaune kommen und aggressiv werden, was ja auch ohne Zuchtabsichten regelmäßig passiert. Zum Andern sind der Freude natürlich finanzielle Grenzen gesetzt.


    Weiterhin kann ich sagen, dass eine naturhaft eingerichtete Voliere ziemlich wenig Arbeit macht. Das ist meine Erfahrung seit etwa 12 Jahren. Ich habe eine bepflanzte Außenvoliere. Außer Mäusen hatte ich bisher keinerlei Schädlinge. Die Voliere hat ein frostfrei gegründetes Streifenfundament. Unser Freund Jens, der zur Zeit hier nicht aktiv ist, hat es ebenfalls so und seine Hauptarbeit konzentriert sich vor allem auf das Gärtnerische nämlich auslichten und Ausschneiden des durch die Düngung starken Pflanzenwachstums. Reinigungsarbeiten werden zum Teil (in der AV) von Nacktschnecken übernommen. Näheres kannst Du erfahren unter "Die Voliere von alfriedro".


    In einer naturhaften Voliere genügen sich die Vögel selber, sie brauchen den Menschen nicht als Zeitfüller. Es ist sogar für sie besser, wenn sie nicht in einer Beziehungsabhängigkeit zu einem Menschen stehen. Sie freuen sich aber eventuell über Abwechslung, wenn der Pfleger Kontakt mit ihnen aufnimmt (auch wenn die Reaktion schon mal ablehnend aussieht). Über kurz oder lang werden auch wilde Papageien zutraulich, zumindest aber legen sie ihre Scheu ab. Graupapageien sind manchmal aber recht stur und Entwicklungen können bei ihnen ziemlich lange dauern. Je nachdem, welche Vita "alte" Papageien haben, die zu halten beabsichtigst, kann es schon ziemlich kompliziert werden mit der Gruppenhaltung in der Naturvoliere. Die meisten Papageien sind seelisch stark geschädigt, leider.


    So viel erst mal und gutes Planen,


    Grüße, Alex

  • Hallo


    Zitat

    Ist es denn wild, wenn die Maschengröße kleiner ist?


    die maschengrösse selber nein, aber dann ist die stärke nicht mehr gegeben !!! wenn du ganz sicher gehen willst würde ich sogar für die innenverdrahtung wellengittermatten von 2 - 3 mm verwenden.


    paageien haben schon eine enorme beisskraft und drahtstärken von nur 1 mm sind für die mittel bis grossen arten keinerlei hindernis !!!!


    jetzt wird es den einen oder anderen geben der sagt " der rudi ist doch doof ;) " ich halte aras in volis mit 0,8 mm drahttärke ......


    das mag alles gut gehen ...... bis dann mal aus lange weile angefangen wird am draht zu knabbern und dann is alles zu spät ....... einmal ein solches erfolk
    gserlebnis und es wird immer wieder versucht...... und glaube mir papageien sind da sehr erfinderisch ........... besonders bekannt dafür sind kakadus

  • ich denke, die bei 19x19 üblichen 1.45mm reichen für Graue, dünner sollte es aber nicht sein. Kleinere Maschen verringern auch die Sicht. 0.8mm Edelstahl hat mein Jacko problemlos geknackt, als er mal rankam...

  • Hallo


    Zitat

    ich denke, die bei 19x19 üblichen 1.45mm reichen für Graue, dünner sollte es aber nicht sein. Kleinere Maschen verringern auch die Sicht. 0.8mm Edelstahl hat mein Jacko problemlos geknackt, als er mal rankam...


    mein draht ist 19 x 19 x 2,05 mm angabe laut hersteller, habe dies nicht persöhnlich überprüft :grin:
    meine geierlein klettern nun überhaupt nicht am draht, wird wohl eine grosse ausnahme sein. wenn ich füttern gehe fliegen sie diesen zwar mal an aber klettern niht daran umher.
    habe selber 4 graue, wellis, nymphis und ziegen. die ziegen sitzen öfters am draht und beobachten die hunde, komischer weise klettern sie aber da nicht rum.

  • n´Abend zusammen!


    Mal ein kurzer, leicht frustrierter Zwischenbericht.
    Der Plan ältere, vielleicht nicht mehr so "gewollte" Tiere hier aufzunehmen, scheint utopisch zu sein.
    Habe mich an drei Tierheime gewandt, um Infos zu den Tieren zu bekommen, die dort einsaßen - und schwups, waren sie vermittelt.
    Vermutlich nicht weiter "schlimm" (für die Tiere sowieso nicht), denn unterm Strich hätten zumeist sowieso zumindest einem von zwei Tieren eines Paares originäre Papiere gefehlt.


    Papiere und Ringe sind aber hier in Nds, wie vermutet, für die untere Naturschutzbehörde das Nonplusultra. Fehlt der Herkunftsnachweis, müssen die Tiere "in einer staatlich anerkannten Betreuungsstation untergebracht werden".
    Die Anzeige zum geplanten Gehege (Voliere) habe ich inzwischen samt Zeichnung und sämtlichen Formularen abgesandt, und warte nun auf eine Antwort.
    Aber irgendwie sehe ich im Moment eine Voliere im Garten stehen, die aber keine Bewohner findet :wacko:


    In diesem Sinne:
    schönen Abend!

  • Hallo Frau Emm,


    ich habe Deinen Thread erst jetzt gelesen und finde es sehr lobenswert, dass Du älteren Papageien ein schönes Zuhause geben willst.


    Das Angebot von Rita Ohnhäuser würde ich an Deiner Stelle sofort annehmen !


    @Rita, ich nehme an, dass Du ein harmonisierendes Paar vermitteln kannst.
    Aufklärung über einen TA-Check mit evtl. notwendigen Tests wirst Du ja sicher mit auf den Weg geben.


    Frau Emm, zu dieser Aussage :




    Eine Voliere muss in NDS übrigens ebenfalls angezeigt werden - so richtig mit maßstabsgetreuer Zeichnung und so, "mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme".


    Niedersachsen, §30 NAGBNatSchG, Tiergehege sind anzeigepflichtig
    Ausnahme: Gehege unter 50 m², in denen keine besonders geschützte Arten gehalten werden. Das heißt, alle Landschildkrötengehege sind anzeigepflichtig, bestimmte Wasser- und Sumpfschildkröten dagegen nicht.


    Graupapageien zählen nicht zu den besonders geschützten Arten, da Anhang B.
    Beim Bau einer Voliere mußt Du Dich also "lediglich" mit den Auflagen der Baubehörde und den Vorstellungen der Nachbarn befassen.


    Falls Du zwei Graue von Rita bekommst, kann man dann noch näher auf die Bedürfnisse dieser speziellen Individuen eingehen.
    Aber pass auf, Rita könnte Dir auch einen kleinen Schwarm vermitteln ! :D

    8o Liane ~~~~~ Bin lieber eine Übelkrähe als eine Duckmaus ~~~~~

  • Hallo Liane


    mal zu deinem letzten posting


    2 Erläuterungen zu den Schutzangaben


    2.1 Status "besonders geschützt" und "streng geschützt"


    In dieser Spalte ist der Schutzstatus eines Taxons (b = besonders geschützt; s = streng geschützt) gemäß §7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG angegeben.


    Falls von einer in Abschnitt 1.2.2 erläuterten Gattungs-Eintragung sowohl Arten mit besonderem als auch mit strengem Schutzstatus betroffen sind, ist Folgendes zu beachten: Ein in WISIA-online nicht aufgeführter Artname, der einer derartigen Gattung zugeordnet werden kann, muss zunächst (eventuell durch einen Spezialisten) eindeutig als Synonym oder als neuer Name identifiziert werden, bevor er einer der beiden Schutzkategorien zugewiesen werden kann.


    2.2 Liste der in Deutschland streng geschützten heimischen Tier- und Pflanzenarten


    Aufgrund der besonderen naturschutzrechtlichen und -fachlichen Bedeutung der gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten heimischen Arten werden diese Taxa zusätzlich zu den bisher in WISIA-online recherchierbaren Informationen noch in Listenform zur Verfügung gestellt. Die tabellarische Übersicht enthält die wissenschaftliche Bezeichnung, den deutschen Namen sowie die Familienzuordnung.


    hier findest du die einstufung für graupapageien, wie du sagst anhang b erlaüterung ist oben
    links nur namen und darunter vögel makieren, kannste jedes tier usw finden

  • Danke für die Info, Ararudi.


    Das hieße : Nach dieser Liste gelten auch Graupapageien als "besonders geschützt" - unabhängig von der Einstufung nach CITES.


    Kann da noch jemand was zu sagen ?
    Warum machen die Deutschen nur alles so kompliziert und unübersichtlich ???

    8o Liane ~~~~~ Bin lieber eine Übelkrähe als eine Duckmaus ~~~~~

  • Die Grauen sind, genau wie meine afrikanischen LSK, "geschützt genug", als dass man ein Gehege mit allem Brimborium anzeigen muss.
    >die Afrikaner (Sulcatas) sind auch nur Anhang B, im Gegensatz zu den Europäern, die Anhang A sind.


    Zum Bauamt muss ich hingegen offenbar nicht, weil der umbaute Raum eine bestimmte Kubikmeterzahl nicht überschreitet und ich weder ein Kraftfahrzeug, noch Menschen darin unterbringe, ;-)


    Grüße aus dem Wartezimmer,
    Meike.

  • Hallo Liane


    anhang 1 und a bzw 2 und b sind ein und das selbe, bei uns in deutschland benötigst du cites für anhang a tiere und für alle anderen einen herkunftsnachweis und dann gibt es noch die freien tiere da benötigt man keinerlei papiere. dann gibt es auch noch " sondertiere " wie den ziegensittich, der ist als anhang a - tier gelistet es werden aber keine papiere benötigt ( in brd ) andere länder weis ich nicht.

  • Hallo Meike


    die voligrösse wie sie von der unteren behörde vorgeschrieben wird und das anmelden bzw eine baugenehmigung dafür sind 2 verschiedene paar schuhe! ob du unbedingt eine baugenehmigung brauchst must du aus der bauverordnung eurer gemeinde entnehmen, da gibt es durchaus von gemeinde zu gemeinde unterschiedliche regelungen auch in ein und dem selben landkreis !!! teilweise ist neben den qm bzw kubikmeter umbauten raumes auch die art und weise des baues entscheidend. beispiel massivbauweise = richtiges funderment mit platte oder keller und festen bau oder eine bauweise die mit sehr geringen aufwand zurück gebaut werden kann ....


    es kann zb vorkommen man benötigt eine voli von 3 x 5 x 2,5 meter ( l x b x h ) bekommt aber vom bauamt nur 2 x 3 m genehmigt ..... damit haben hier in thür. einige vogelhalter ihre probleme und mussten teilweise sogar vögel verkaufen?!

  • Hey Rudi.


    Schon klar, deshalb schreib ich ja: zum Bauamt muss ich nicht.
    Habe die niedersächsische Bauordnung in der aktuellen Fassung vorliegen. Hoffe ich.


    Verfahrensfreie Baumaßnahmen sind demnach
    "Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m3 - im Außenbereich nicht mehr als 20 m3 - Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken noch dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen".


    Aussenbereich sind wir hier nicht,
    Feuerstätte ist im Schutzraum, der aber IN unserem Wohnhaus ist,
    Toilette und Aufenthaltsraum gibt´s auch nicht.
    Ich will weder verkaufen, noch ausstellen, noch KFZ abstellen.


    Das Bauamt und untere Naturschutzbehörde zwei Paar Schuhe sind…da weist einen die jeweilige Behörde freundlicher Weise auch drauf hin, ;-)


    Grüße!