Da das Thema immer wieder hochkommt und immer wieder mit der "Illegalität" zurück gewiesen wird,
habe ich weder Zeit noch Kosten gescheut, mal einen Anwalt zu befragen.
Hier die offizielle Antwort:
"vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Das BundesnaturschutzG ist 2010 in überarbeiteter Fassung neu in Kraft getreten.
Die dort niedergelegten Schutzbestimmungen und Verbote beziehen sich auf wild lebende Tiere (§ 39 BNatSchG):
http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
Ein privat gehaltener Papagei fällt nicht unter den Begriff der wild lebenden Tiere im Sinne des § 39 BNatSchG.
Das Fliegenlassen eines Papageis begegnet daher keinen rechtlichen Bedenken, die sich aus den Vorschriften des BNatSchG ergeben würden.
Es ist daher nicht verboten, Papageien frei fliegen zu lassen.
"