Hallo Leute,
Neues verfahren im Viersen.Artenschutz arbeitet mit Tierschutz zusammen und setzt Mindestanforderungen um.
Schlafkäfig wird nicht akzeptiert.
Laut Fr.Falkenberg(Artenschutzbeauftragte K.Viersen) werden bei Hinweisen nun endlich auch die Privathalter kontrolliert.
Auch wer nur einen Papagei anmeldet,wird einen Kontrollbesuch bekommen.
Wird es festgestellt,dass es eine nicht artgerechte Unterbringung vorliegt,werden die Mindestanforderungen verlangt.
Setzt man diese nicht um ,wird Tierschutz eingeschaltet.
Man bekommt eine Frist.
Wenn man den Forderungen nicht nachkommt,wird Bußgeld fällig.
Nach meiner Frage,das die Mindestanforderungen doch in keinem Gesetzt verankert sind
ZitatMindestanforderungen an die Haltung von Papageien sind zwar in keinem Gesetzt verankert,aber jeder Richter akzeptiert dieses Gutachten!
Ich hebe die Daumen Hoch
lieben Gruß
Alex